Aua1467: Goldrausch Sachkundeprüfung (6): Auflagen der Veterinärämter sichern Umsatz der praktizierenden Tierärzte
{TS-Kritik}
[15.12.2014]
HINWEIS: Die DN-Berichterstattung zu diesem Thema erfüllt nicht mehr die Kriterien unabhängiger Bereichterstattung, da der „Goldrausch Sachkundeprüfung“ inzwischen auch diese Redaktion in seinen Sog gezogen hat. Siehe dazu Infokasten in Aua1461. Die Dozentin Karin Burger bietet „Textbeistand“ für die Korrespondenz mit Veterinärämtern sowie Telefontraining zur Vorbereitung auf den Online-Test der Sachkundeprüfung sowohl für Hundetrainer wie für Tierschützer an (siehe auch „Eigenwerbung“ Aua1450). |
Es ist entlastend für diese Redaktion, wenn die DN-Leser den ganzen Umfang des aktuellen Sachkundeprüfungs- und Erlaubnispflicht-Wahnsinns nach § 11 Absatz 1 Nr. 5 und 8f Tierschutzgesetz selbst thematisieren. Das gewährt Verschnaufpausen im Miesmacher-Job für diese Redaktion.
Zum Beispiel beim Thema Auflagen der Veterinärämter. Die kommen allerdings erst zu dem Zeitpunkt, wenn Hundetrainer dann den ganzen Affentanz mit Sachkundeprüfung und D.O.Q.-Test® (erfolgreich) hinter sich haben.
In Aua1450 war von diesen skurrilen Auflagen die Rede. Verwiesen wurde unter anderem auf diesen Zeitungsartikel sowie die Erfahrungsberichte auf der Webseite der Arbeitsgemeinschaft Hundetrainer Sachkundeprüfung § 11 Tierschutzgesetz.
(Nebenbei bemerkt: Warum auch immer tut sich dort seit dem 25. November 2014 leider gar nichts mehr; keine weiteren Erfahrungsberichte bis dato verfügbar.)
Leserbrief zu Aua1450
Nachfolgend druckt DN einen Leserbrief zu weiteren Details dieser Auflagen ab. Der Schreiber möchte aus unheimlich naheliegenden Gründen nicht genannt werden, ist dieser Redaktion aber namentlich bekannt:
Prophylaktische Entwurmung nicht möglich Ich zitiere aus den im DN-Artikel verlinkten Beispielen die Auflage eines Veterinäramtes: „Hunde dürfen nur aufgenommen werden, wenn sie innerhalb von 4 Wochen vorher entwurmt und erforderlichenfalls gegen Ektoparasiten behandelt wurden. Diese Behandlungen sind durch schriftliche Aufzeichnungen nachzuweisen.“ Eine prophylaktische Entwurmung oder Behandlung gegen Ektoparasiten ist nicht möglich. Daher ist der Zeitraum von vier Wochen vor der Aufnahme, in denen eine Entwurmung stattgefunden haben muss, Unfug. Kein Unfug ist, dass manche Entwurmungsmittel den Hund geradezu aus den Latschen hauen. Den Hund im Delirium von der Entwurmung am Vortag darf man aber auf den Hundeplatz schleppen, er ist ja entwurmt! „Erforderlichenfalls“ Behandlung gegen Ektoparasiten, sehr schön. Ein Hund sollte keine Flöhe und Milben zur Weiterverteilung auf einen Hundeplatz bringen. Aber bitte nicht bei Entdecken von Flohkot auf dem Hund und/oder einer erhöhten Kratzfrequenz zum bewährten Entflohungsmittel greifen! Die Ektoparasitenbehandlung muss von Tierarzt nachgewiesen werden, obwohl….. das steht da nicht. Vielleicht genügt auch eine Kalendernotiz des Halters? Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, der sicherste Ort, um sich ein paar Flöhe mit nach Hause zu bringen, ist immer noch das Wartezimmer der Tierarztpraxis! Wenn man ganz konsequent ist, müsste man Hundetrainern, die fahrlässigerweise draußen auf Wiesen üben, dass Entfernen von Wildtierkot und Zecken, ggf. auch Fallobst und Kleintierkadavern, zur Auflage machen. Alles mögliche Infektionsquellen und Krankmacher!
Impfschema nach Anweisung Tierarzt? Jetzt kommt noch was Schönes (Unterstreichung von mir): „c) Hunde dürfen nur aufgenommen werden, wenn sie gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut nach Anweisungen des behandelnden Tierarztes schutzgeimpft sind. Die Impfungen müssen im Impfpass dokumentiert sein.“ (Beide Zitate Auflagen-Beispiel 1) Also, Wiederbelebung des alten Katalogs von Schutzimpfungen. Erlassen hat man den Hunden nur den Zwingerhusten, immerhin! Impfungen müssen schon seit Jahrmillionen im Impfpass stehen, wissen die Auflagenschreiber das nicht? Doch es zählt nicht eine wissenschaftlich erwiesene Dauer des Impfschutzes, die die Zulassung oft um ein Mehrfaches übersteigt, nein, hier kann sich der Tierarzt, der mit seinen „jährlichen Impfungen“ sogar die eng getaktete Zulassung auch noch unterschreitet, richtig austoben.
Praktizierende Tierärzte kommen zum Zug! Überhaupt kommen Tierärzte in dieser Auflage häufig zum Zug. Mir war nicht bekannt, dass Hundeschulen in Deutschland als Brutstätten von Keimen und Infektionen sowie als Flohschutzgebiet berüchtigt gewesen wären. Die Qualität der angebotenen Ausbildung in der Hundeschule dagegen soll lapidar mit der Verpflichtung zu jährlicher Fortbildung und Verbot von tierquälerischen Hilfsmitteln wie z. B. Stachelhalsbänder sichergestellt werden. Was soll man sagen? Es gab schon vorher jede Menge Hundetrainer(innen!), die jedes Leckerliwurf-Seminar aufgeschnupft haben und nie in die Nähe von Stachelhalsbändern gegangen wären. Ist das Qualität?
Quintessenz Ein in Deutschland geborener Hund hat es mit solchen Auflagen schwerer, in einer Hundeschule aufgenommen zu werden, als ein im Ausland geborener Hund mit null Impfungen und unbekanntem Gesundheitsstatus, dafür aber vielen fröhlichen Flöhen, in einem deutschen Tierheim oder einer Pflegestelle zu landen. Es wäre ein riesiger Fortschritt, wenn bestehende Gesetze angewendet und Hundeimporte entsprechend überprüft würden. Bisher hat noch niemand nachweisen können, wo die Massen von Auslandhunden, deren jährliche Importzahl vermutlich in die Hundertausende geht, eigentlich bleiben. Was hingegen die Veterinäramter mit den Daten über Hunde und Halter aus den Hundeschulen überhaupt anfangen wollen, kann man nur mutmaßen. Werden Hunde eines Tages zur Zwangsimpfung in der Tierarztpraxis vorgeführt? Die Veterinärämter schaffen es personell doch heute schon nicht, die Massentierhaltung in der Lebensmittelproduktion wirksam zu überwachen, geschweige denn gewerbliche Tierhaltungen, Zucht und Zuchverbote wie bei den sog. Kampfhunden, Tierheim, Zirkus, Tierpark usw. Und nun will man über den Verbleib eines Hundes Auskunft, wenn sich der Halter in der Hundeschule abmeldet? (Leserzuschrift an die DN-Redaktion vom 09.12.2014; Verfasser möchte ungenannt bleiben) |
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