Pav17: Tierärztliche Arbeitsgemeinschaft Hundehaltung (TAG-H) bei der Bundestierärztekammer (2): Keine Antwort auf Fragen zum Verein

 

{Pav – Presseauskunft verweigert}

 

Für Hintergründe zum Anlass dieser zweiten Presseanfrage an die Tierärztliche Arbeitsgemeinschaft Hundehaltung (TAG-H) bei der Bundestierärztekammer sei auf den Artikel Pav16 und die dortigen ausführlichen Erläuterungen verwiesen.

Am 4. August 2014 richtete die DN-Redaktion aus gegebenem Anlass und im Kontext mit dem Tumult um die mit Novellierung des Tierschutzgesetzes 2013 neu eingeführte Erlaubnispflicht § 11 Absatz 1 Satz 1 Nr. 8f für Hundetrainer eine weitere Presseanfrage an die TAG-H. Gegenstand dieser waren Fragen zu dem Verein selbst. Auch diese Presseanfrage wurde von der TAG-H bis heute nicht beantwortet. 

Für den Seriositätscheck von Vereinen orientiert sich die DN-Redaktion jeweils an diesen Kriterien. Die sind im Falle des Vereins TAG-H nicht erfüllt.

In der originalen Presseanfrage wird der Geschäftsführer der Firma Data Parc Ltd. mit Vor- und Nachnamen benannt. Für die Veröffentlichung dieser Presseanfrage wurde zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Familienname abgekürzt.

Die Frage Nr. 9 musste für die Veröffentlichung gelöscht werden, weil die DN-Redaktion befürchten muss, mit dieser Frage der Verdachtsberichterstattung bezichtigt zu werden.

In dem Zusammenhang ist erneut darauf hinzuweisen, dass die Firma Data Parc Ltd. mit äußerst fragwürdigen Mitteln alle Kritik an dem zur Diskussion stehenden und von der TAG-H entwickelten D.O.Q.-Test® versucht zu unterbinden. So wurde die DN-Herausgeberin Karin Burger vom Geschäftsführer der Firma Data Parc Ltd. wegen des Verdachts der Urheberrechtsverletzung schon im Juli 2014 strafangezeigt (siehe dazu auch Aua1462). Eventuell sind die Ermittlungen dazu eingestellt worden, ohne dass die Beschuldigte überhaupt von dem Vorgang auf dem Dienstwege erfahren hätte. Bis dato jedenfalls wurde sie noch nicht einmal polizeilich einvernommen oder zur Stellungnahme aufgefordert. Kenntnis vom Vorliegen dieser Strafanzeige hat sie auf anderem Weg erlangt.

 

Gemeinnütziger Kommerz oder kommerzielle Gemeinnützigkeit?

Nach Meinung dieser Redaktion besteht eine unheilvolle Nähe und Verknüpfung zwischen der TAG-H und der Firma Data Parc Ltd. Die fehlende Trennschärfe zwischen dem angeblich gemeinnützigen Verein und dem kommerziellen Unternehmen in der Rechtsform einer Limited führt diese Redaktion dann auch zu der Auffassung, dass hinter den „Maßnahmen“ der Firma Data Parc Ltd. recht eigentlich die in der TAG-H organisierten Tierärzte stehen könnten.

Die TAG-H selbst trägt zu diesem Eindruck bei, wenn sie sich solchen demokratischen Selbstverständlichkeiten wie Presseanfragen verweigert.

 

              

PRESSEANFRAGE Nr. 2: [Der Betreff wurde zur Vermeidung des Vorwurfs der Verdachtberichterstattung für die Veröffentlichung der Presseanfrage entfernt] 

 

Sehr geehrte Frau Dr. Feddersen-Petersen,
sehr geehrte Frau Dr. Bracke,

die DN-Redaktion darf noch einmal freundlich an ihre erste Presseanfrage vom 29. Juli 2014 erinnern, die Ihnen sowie auch der Firma Data Parc Ltd. die Kritik am D.O.Q.-Test® IMP zur Stellungnahme vorlegte.

Leider führt die weitergehende Recherche zu den Verbindungen zwischen dem gemeinnützigen Verein Tierärztliche Arbeitsgemeinschaft Hundehaltung e. V. (TAG-H) und der Firma Data Parc Ltd. zu neuen drängenden Fragen.

 

1. Obwohl die TAG-H ein hochrangiger Verein mit weitreichendem Einfluss auf den Vollzug des Tierschutzgesetzes durch die Behörden bewertet werden muss, findet sich auf der Internetseite des Vereins kein Hinweis auf auch nur eines der gängigen Transparenzsiegel wie z. B. das Spendensiegel des Deutschen Zentralinstituts für Soziale Fragen (DZI), das Siegel des Deutschen Spendenrats oder wenigstens das Siegel der Initiative Transparent Zivilgesellschaft. Bitte begründen Sie, warum die TAG-H keinen Nachweis zu ihrer Transparenz erbringt!

 

2. Die TAG-H ist ein gemeinnütziger Verein. Die Satzung dieses Vereins sowie auch die allgemeinen Grundsätze von Gemeinnützigkeit schreiben vor, dass der Verein selbstlos tätig sein muss und nicht auf Gewinnerzielung gerichtet sein darf. Die Mitglieder des Vereins dürfen keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins erhalten. Bitte erläutern Sie unter diesem Aspekt die enge Verbindung zwischen der TAG-H und Herrn Daniel C, von der Firma Data Parc Ltd.

 

3. Die TAG-H nimmt für sich in Anspruch, den D.O.Q.-Test entwickelt zu haben. Die entsprechende kommerzielle Verwertung des Testes müsste mithin auch wieder dem Verein und gemeinnützigen Zwecken zufließen. Wieso liegen die Rechte für den D.O.Q.-Test bei Herrn Daniel C. von der Firma Data Parc Ltd.?

 

4. Welches sind die rechtlichen und kommerziellen Verbindungen zwischen der TAG-H und der Firma Data Parc Ltd., Herrn Daniel C.?

 

5. Herr Daniel C. wird auf der Internetseite der TAG-H nirgends als Funktionsträger oder Vorstandsmitglied erwähnt. Ist Herr C. Mitglied der TAG-H? Welche besondere Funktion hat Herr C. über die normale Mitgliedschaft hinaus in der TAG-H?

 

6. Wenn die TAG-H den D.O.Q.-Test entwickelt hat, warum ist dann Herr Daniel C. als Rechteinhaber der Wortmarke beim Patentamt eingetragen?

 

7. An den Eintragungen beim Patentamt München ist des Weiteren auffällig: Als Inhaber der Bildmarke 30762684 (Logo D.O.Q.-Test) wird genannt: „C. [Name von der DN-Red. gekürzt] Daniel, Tierärztliche Arbeitsgemeinschaft Hundehaltung e. V.“ mit der nämlichen Zustelladresse. Als Inhaber der Wortmarke „D.O.Q.-Test“ jedoch wird nur noch Hr. Daniel C. genannt mit der Anwaltskanzlei [Name der Anwaltskanzlei für Veröffentlichung gelöscht] in Aachen als Vertreter und Zustellanschrift. Bitte erläutern Sie diese Abweichungen bei den Eintragungen des Rechteinhabers zwischen Bild- und Wortmarke und die Frage, warum alle Rechte an der Wortmarke auf Herrn C. übergegangen sind und die TAG-H nicht einmal mehr erwähnt wird.

 

8. Ist die TAG-H als gemeinnützig anerkannt und wenn ja: Von wann datiert der letzte Freistellungsbescheid?

 

9. [Diese wichtige Frage wurde für die Veröffentlichung der Presseanfrage am 08.12.2014 entfernt.]

Es wäre sehr freundlich, wenn Sie diese Fragen bis Ende der Woche beantworten könnten. Sollten Sie dafür ein größeres Zeitfenster benötigen, so geben Sie bitte der DN-Redaktion einen kurzen Zwischenbescheid.

Für Rückfragen steht Ihnen die Unterzeichnete gern zur Verfügung

 

Mit freundlichen Grüßen

Karin Burger
www.doggennetz.de – der tierschutzkritische Blog

  

              

 

Bildzitat Screenshot des HEUTIGEN Impressums des Vereins TAG-H: Obwohl ein ordnungsgemäßes Impressum auch eine Telefonnummer enthalten sollte, ist bei der TAG-H jetzt gar keine mehr genannt. Und auch die E-Mail-Adresse weist keinen Zusammenhang mehr mit der Firma Data Parc Ltd. aus. Dafür firmiert der Geschäftsführer der Firma Data Parc Ltd., Daniel C., in einer Eintragung beim Patenamt in München unter dem Vereinsnamen! Fragen zu den Verflechtungen zwischen dem angeblich gemeinnützigen Verein und dem kommerziellen Unternehmen Data Parc Ltd. beantwortet die TAG-H nicht!

 

Bildzitat Screenshot: Andersherum jedoch funktioniert der Nachweis gut: Im Impressum der Webseite zum D.O.Q.Test, über die sich unter anderem die Veterinärämter zur Anforderung von kostenpflichktigen (!) Testsätzen anmelden müssen, steht nach wie vor die TAG-H – und eben nicht die Firma Data Parc Ltd., welche doch alle Rechte am D.O.Q.-Test für sich reklamiert!

 

Bildzitat Screenshot der Webseite zum D.O.Q.-Test®, eine gewerbliche Angelegenheit, für die eine Firma Data Parc Ltd. Lizenzgebühren vereinnahmt. Das alles geschieht mit dem Impressum des gemeinnützigen Vereins TAG-H. Dies ist die Unterseite, von der aus sich Veterinärämter in ganz Deutschland registrieren lassen können, um dort dann kostenpflichtig Prüfsätze der verschiedenen Varianten des D.O.Q.-Testes zu erhalten.

 

Es mag ja sein, dass es für all diese „Phänomene“ der eigenartigen Verflechtungen zwischen einem gemeinnützigen Verein und einem kommerziellen Unternehmen wie die Data Parc Ltd. überzeugende Erklärungen gibt. Die Frage ist dann nur: Warum liefert die TAG-H diese Erklärungen nicht? Warum beantwortet sie weder Fragen zum Verein noch Fragen zum D.O.Q.-Test®?

 

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Presseauskunft verweigert: Pav16