Aua1389P: Menschen- contra Tierschutz in Rumänien (22): Mit dem persönlichen hysterischen Anfall zum Europäischen Gerichtshof?

 

{TS-Kritik}

[im DNPA erschienen: 21.08.14; online verfügbar ab: 22.10.14]

 

Regelmäßig informiert die Vorsitzende des rumänischen Tierschutzverbandes, Carmen Arsene, Tierfreunde und Tierschützer mit zweisprachigen Pressemitteilungen über die neuen Entwicklungen im Zusammenhang mit den Tötungen von Straßenhunden Aus dieser Rubrik erreicht die DN-Redaktion nachstehender Aufruf (Hervorhebungen finden sich so im Original):

 

              

Der Europäische Gerichtshof hat die Europäische Kommission in Bezug zu den Streunerhunden in Rumänien (und anderen Mitgliedsstaaten) zum Handeln aufgefordert!

Viele von euch haben auf verschiedene Weise auf die grauenhafte Lage in Rumänien reagiert: ihr habt durch Adoption, Sterilisation, Zuwendungen, Proteste, Druck auf öffentliche Institutionen, usw. versucht, die Lage zu verbessern.

Die Tötung der Hunde, das grausame Einfangen, die schreckliche Situation bei den öffentlichen Tierheimen, die Mishandlung durch die Behörden und ähnliche Vorfalle haben Tierschützer extrem mitgenommen, und auf der ganzen Welt litten viele Menschen von den Folgen dieser schrecklichen Ereignisse. Die traumatischen Erlebnisse konnten so schwerwiegende Wirkungen haben, dass sie sogar zum Tod führten.

Wir haben das alles dem Europäischen Gerichtshof berichtet, und es ist jetzt UNBEDINGT ERFORDERLICH, dass unser Bericht von EUREN AUSSAGEN unterstützt wird (wir brauchen mehr als 100 Aussagen, damit unser Bericht angenommen wird).

Wir geben in erster Linie emotionalen Schaden an. Unter der Leitung und Initiative von Frau Brigitte Swoboda – einer österreichischen Rechtsanwältin, die auf europäisches Recht spezialisiert ist – wurden einige Dokumente entwickelt, basierend auf Information, Studien und Beweismaterial, die auch rechtliche Ratgebung von Experten enthalten, hauptsächlich Universitätsprofessoren und wissenschaftliche Gutachter.

Auf Grund dieser Dokumente hat der Europaische Gerichtshof am 25. Juli das verfahrenseinleitende Schriftstück eingereicht, wodurch die Europäische Kommission zur Intervention aufgerufen wird, im Rahmen der europäischen Gesetze, um eine effektive und ethische Lösung zum Problem der Streunerhunde zu finden, in Rumänien als auch in anderen Mitgliedsstaaten mit ähnlichen Problemen.

Die Abmachungen zwischen den europäischen Ländern enthalten keine rechtliche Grundlagen, die Tiere beschützen, sondern überlassen diese Entscheidungen den einzelnen Mitgliedsstaaten. Die einzige Weise, die Europäische Kommission zum Handeln zu bewegen, hat mit der geistigen Gesundheit der Bevölkerung zu tun. Nach Art. 168 AEUV sind sowohl die Europäische Union als auch die Mitgliedsstaaten verantwortlich dafür, „alles, was physische und geistige Gesundheit bedroht, zu entfernen“.

Der Bericht, der dem Europäischen Gericht vorliegt, enthält auch eine FNPA Reportage (Nationale Gemeinschaft für Tierschutz, Rumänien) mit Daten und Bildern, die sich auf die Lage der Streunerhunde und deren Verwaltung beziehen, sowohl ein Kapitel, in dem wir berichten, wie ein Teil der rumänischen Bevölkerung beeinflußt ist von der tatsächlichen Situation der Streunerhunde.

Bitte schickt eine kurze BESCHREIBUNG (nicht mehr als eine Seite) wenn möglich auf deutsch oder englisch (wenn das nicht geht, könnt ihr auch in anderen Sprachen schreiben) mit Namen, Adresse, Email, Telefon, und einer Beschreibung eurer eigenen Erfahrungen wie z.B.:

>>> Was ist der Unterschied zwischen der Art und Weise, wie die Tiere behandelt werden, der Einstellung der Behörden und Firmen, die mit den Tieren zu tun haben, in Rumänien, und der Situation in anderen EU Ländern?

>>> Wie bist du betroffen, oder wie hat die Situation der Hunde in Rumänien dich geistig angegriffen?

>>> Falls die Lage in Rumänien dich und andere davon abbringt, Rumänien als Touristen zu besuchen, erkläre bitte, warum. (Hast du Angst, dass du und deine Kinder vom Anblick der Mishandlung der Hunde traumatisiert werdet? Hast du Angst, dass die Hundefänger und die Behörden, die sie beim Einfangen der Hunde begleiten, dich angreifen werden? Ist es unmöglich für dich, ein Land zu besuchen, das Hunde quält und tötet? Usw.

>>> Beschreibe deine Erfahrungen mit rumänischen Tierärzten, die mit der Stadtverwaltung zusammen die Tiere behandeln, im Gegensatz zum Verhalten von Tierärzten in anderen EU Ländern.

>>> Falls du direkt mit Hilfsorganisationen zu tun hast, Sterilisierungs-Aktionen durchgeführt hast, bei rumänischen Institutionen eingegriffen hast, Zivilklagen durchgeführt hast (in Rumänien oder einem anderen EU-Land mit einem ähnlichen Hunde-Problem), öffentliche Tierheime besucht hast: hat dich das betroffen, und/oder bist du körperlich oder verbal von den Hundefängern angegriffen worden, von den Angestellten der öffentlichen Tierheime, von der Polizei, oder von sonst einem öffentlichen Vorgesetzten?

>>> Beschreibe Ereignisse von Tierquälerei, die du selber erlebt hast.

Es ist EXTREM WICHTIG, dass in deiner Beschreibung Folgendes enthalten ist (je nach dem Fall):

>>> Ein medizinisches Gutachten, das Depression, Stress, Angstgefühle usw. bestätigt (wenn deine Beschreibung sich auf geistige Schäden bezieht),

>>> Ein medizinisches Gutachten, das physische Mishandlung bestätigt (falls deine Beschreibung sich auf physische Schäden bezieht)

Der Prozess findet in Luxemburg statt. Nur die Zeugen werden zugelassen, deren Beschreibungen ein medizinisches Gutachten enthält. Die Reisekosten der Zeugen nach Luxemburg werden vom Europäischen Gerichtshof erstattet.

Um dir zu helfen, deine eigenen Worte zu finden, wenn du von geistigem Trauma sprichst, haben wir hier einige Beispiele zusammengestellt, die die möglichen Auswirkungen beschreiben, die die Mishandlung der Streunerhunde auf das Gemüt und den Körper haben kann:

Schwere Schlafstörungen (man kann nicht einschlafen, wacht dauernd auf, Albträume, der Wunsch, nicht aufzuwachen), Schwierigkeiten mit Konzentration, Gedächtnis-Verlust, geistige und physische Müdigkeit, Nervosität, Reizbarkeit, Angst, Verlust von Begeisterungsfähigkeit, Hoffnungslosigkeit, Energieverlust, ständige Furcht, ständige Sorge, Depression, Frustration, Resignation, ständige Stimmungswechsel, Panikattacken, Apetitlosigkeit, zu viel Apetit, Schwierigkeiten, sich in einem öffentlichen Ort aufzuhalten, aus Furcht vor schrecklichen Erlebnissen von Tiermishandlung, Vernachlässigung von Verantwortlichkeiten bei der Arbeit und zu Hause, Vernachlässigung der eigenen Person, physischer Zerfall, Kopfschmerzen, Muskelkrämpfe, Schilddrüsenprobleme, Brustschmerzen, hoher Blutdruck, Haarausfall, Hautausschlag, Allergien, Verdauungsstörungen, Geschwüre, Gastritis, Brechreiz, der Eindruck im Ausland ist negativ wegen der grausamen Behandlung der Hunde, man will nicht als Tourist nach Rumänien reisen, man will nicht mit rumänischen Behörden arbeiten.

Bitte sendet eure BESCHREIBUNG (zusammen mit den nötigen Dokumenten) mit Email an:

cmarsene[at]yahoo.com.

Falls ihr Fragen habt oder mehr wissen möchtet, kontaktiert mich bitte!

Vielen Dank!

Carmen Arsene
Rumänien

 

              

***

Nichts gegen Umleitungen, die durchaus und nicht nur auf der Straße zum Ziel führen können. Aber was die rumänischen Tierschützer unter Carmen Arsene mit ihrer angeblichen Klage beim Europäischen Gerichtshof veranstalten, ist schlichter Dummfug, der schon im Ansatz zum Scheitern verurteilt ist.

Foto: Peter von Bechen / pixelio.de

 

 


Doggennetz.de-Senf:

DN muss ja nicht zu jedem Phänomen eine Meinung haben. Zu diesem befremdlichen Aufruf zumindest dominiert diesseits vorerst nur ein erhebliches Störgefühl!

Grundsätzlich ist zunächst einmal jeder Weg, der die derzeitigen grausamen Praktiken rund um das Einfangen und Töten von Straßenhunden in Rumänien beendet, in Betracht zu ziehen. Sollte aber ausgerechnet dieser Weg zum Erfolg führen, wäre das zwar erfreulich für die rumänischen Hunde, aber eine herbe Niederlage für Recht, Gesetz und Ethik in Europa. Und den gesunden Menschenverstand, der ohnehin unter Dauerbedrohung durch die Tierschützer steht.

Der entscheidende Passus dazu aus dem Arsene-Schreiben (Hervorhebg. d. DN-Red.):

               Die Abmachungen zwischen den europäischen Ländern enthalten keine rechtliche Grundlagen, die Tiere beschützen, sondern überlassen diese Entscheidungen den einzelnen Mitgliedsstaaten. Die einzige Weise, die Europäische Kommission zum Handeln zu bewegen, hat mit der geistigen Gesundheit der Bevölkerung zu tun. Nach Art. 168 AEUV sind sowohl die Europäische Union als auch die Mitgliedsstaaten verantwortlich dafür, „alles, was physische und geistige Gesundheit bedroht, zu entfernen“.                 

Wenn es am Schluss mehr weniger die hysterischen Anfälle von Augenzeugen sein sollen, die das Quälen und Schlachten verhindern, anstelle der schon massenhaft vorliegenden rechtlichen und moralischen Argumente, betrachtet diese Redaktion das als fatales Signal.

Eine andere Sicht auf die Dinge wäre diese: Wenn die EU die Tiere selbst schon nicht schützt, warum nicht dann eine gesetzliche Lücke nutzen, um auf Umwegen zum Ziel zu gelangen? Das ist in der Sache und auf dieses wichtige Ziel bezogen richtig.

Doch diese Redaktion fragt sich, wie sich ein solcher Erfolg ausgerechnet über diesen Weg auf das zukünftige Vorgehen von Tierschützern bei internationalen Tierschutzproblemen auswirken wird.

 

Völlig utopische Vorgaben

Doch damit sind die Probleme des Arsene-Aufrufs noch nicht zu Ende: Mehr als 100 Aussagen werden benötigt. Das ist eine Menge.

Dann sollen Geschädigte ihren Bericht auf einer (1) DIN-A4-Seite zusammenfassen. Das scheint unmöglich. Da ist ja schon die halbe Seite weg mit Adressfeld, Datum, Betreff und Anrede. Und dann sollen solche emotionalen Geschehen auf einer Seite beschrieben werden?

Der Bericht soll dabei auch noch sechs Punkte umfassen: z. B. die Beschreibung von Unterschieden im Umgang mit Tieren in Rumänien im Gegensatz zu dem in anderen Ländern; warum man das Land nicht mehr als Tourist bereisen wird; Beschreibung von Erfahrungen mit rumänischen Tierärzten, von möglichen Übergriffen der Tierfänger und Beschreibung von gesehenen Tierquälereien.

Okay: Das ist schlicht UNMÖGLICH. Auf 1 Seite.

 

Dem Datenschutz unterliegende Dokumente an Privatperson?

Aber das ist noch nicht alles, denn die rumänische Privatperson Carmen Arsene fordert von den potenziellen Zeugen und Leidenden die ergänzende Vorlage von medizinischen Gutachten, vorzüglich bezogen auf psychische Schäden, an. Diese sollen direkt an sie geschickt werden

Hallo: Jemand zu Hause?

Diesem Dilettantenaufruf wird hoffentlich niemand folgen? Wer würde einer Privatperson im Ausland auf Zuruf hin seine intimsten und brisantesten Unterlagen aushändigen? Es ist gar nicht auszudenken, welcher Schaden mit solchen dem Datenschutz unterliegenden Unterlagen angerichtet werden kann.

 

Massive Zeugenbeeinflussung

Mehr als problematisch an dem Arsene-Rundschreiben ist auch die Vorgabe von Formulierungen für die angeblich erlittenen psychischen und physischen Schäden (Hervorhebg. d. DN-Red.):

              

Um dir zu helfen, deine eigenen Worte zu finden, wenn du von geistigem Trauma sprichst, haben wir hier einige Beispiele zusammengestellt, die die möglichen Auswirkungen beschreiben, die die Mishandlung der Streunerhunde auf das Gemüt und den Körper haben kann:

Schwere Schlafstörungen (man kann nicht einschlafen, wacht dauernd auf, Albträume, der Wunsch, nicht aufzuwachen), Schwierigkeiten mit Konzentration, Gedächtnis-Verlust, geistige und physische Müdigkeit, Nervosität, Reizbarkeit, Angst, Verlust von Begeisterungsfähigkeit, Hoffnungslosigkeit, Energieverlust, ständige Furcht, ständige Sorge, Depression, Frustration, Resignation, ständige Stimmungswechsel, Panikattacken, Apetitlosigkeit, zu viel Apetit, Schwierigkeiten, sich in einem öffentlichen Ort aufzuhalten, aus Furcht vor schrecklichen Erlebnissen von Tiermishandlung, Vernachlässigung von Verantwortlichkeiten bei der Arbeit und zu Hause, Vernachlässigung der eigenen Person, physischer Zerfall, Kopfschmerzen, Muskelkrämpfe, Schilddrüsenprobleme, Brustschmerzen, hoher Blutdruck, Haarausfall, Hautausschlag, Allergien, Verdauungsstörungen, Geschwüre, Gastritis, Brechreiz, der Eindruck im Ausland ist negativ wegen der grausamen Behandlung der Hunde, man will nicht als Tourist nach Rumänien reisen, man will nicht mit rumänischen Behörden arbeiten.

              

 

„Um dir zu helfen“ ist ein plumper Euphemismus für brachiale Zeugenbeeinflussung! Das ist nachgerade eine Einladung zum hysterischen Anfall! Sollte die rumänische Regierung Kenntnis von diesem öffentlichen Aufruf erhalten, dürfte ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof schon allein deshalb hinfällig sein, weil hier die angeblichen Zeugen nicht nur beeinflusst, sondern schon fast bevormundet werden.

So stellen sich Tierschützer Gerichtsverfahren vor! (Deshalb verlieren sie sie auch am laufenden Meter; vgl. dazu die DN-Artikelserie Hinter den DN-Kulissen mit Listung der gewonnenen Gerichtsverfahren von DN gegen Tierschützer!)

Arsene beruft sich auf die österreichische Rechtsanwältin Brigitte Swoboda, die auf EU-Recht spezialisiert sei. Schade, dass Frau Swoboda Carmen Arsene offensichtlich nicht oder zumindest nicht wirksam darüber belehrt hat, welche fatalen Folgen ihr öffentlicher Aufruf und Versuch der Zeugenbeeinflussung auf das Gesamtprojekt haben kann.

Bei diesem Ausmaß an Dilettantismus ist schon eher fraglich, ob das ganze Projekt tatsächlich unter kompetenter juristischer Begleitung steht.

Auf jeden Fall ist die zitierte Arsene-Pressemitteilung ein Musterbeispiel von Dilettantentango der Tierschützer auf gehobener Ebene mit dem Anspruch, in seiner vollendeten Murkshaftigkeit inklusive dem Datenschutz unterliegender persönlicher Krankenakten dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt zu werden.

Wenn überhaupt, dürften diese Aussagen und Unterlagen nur direkt einem Rechtsanwalt zugehen, von dem man erwarten darf, dass er sie mit der entsprechenden Sorgfalt behandelt.

 

Obige Pressemitteilung ist eine weitere Aufführung des Dilettantentangos von Tierschützern.
Es tanzt die rumänische Tierschützerin Carmen Arsene selbst!

Cartoon: Stefan Bayer / pixelio.de

 


Satirisch nachgetreten kann man jetzt natürlich auf den ersten von Maja Prinzessin von Hohenzollern angebotenen Workshop „Individuelle Ausgestaltungsmöglichkeiten eines hysterischen Anfalls zum Wohle von Straßenhunden“ warten. Zum anderen erwägen unbestätigten Phantasien dieser Redaktion zufolge die einschlägigen Nonprofit-Orgas, welche den Menschenhandel zwischen Osteuropa und der BRD und die Zwangsprostitution bekämpfen, ein ähnliches Vorgehen: Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, weil Menschenhandel und Zwangsprostitution die physische und geistige Gesundheit Europas bedroht. Die Menschenschützer allerdings haben dabei einen Wettbewerbsvorteil, weil sie ihren „Zeugen“ Phänomene wie „Angst“, „ständige Furcht“, „Panikattacken“, „Kopfschmerzen“, „Brustschmerzen“ (oft in Folge von brutalen Faustschlägen der Menschenhändler oder den von ihnen dort ausgedrückten Zigaretten) etc. nicht erst in den Mund legen müssen.

Nur Arsenes Zukunft scheint in jedem Fall gesichert, denn mit 100 hochsensiblen Krankenakten im Koffer würde sie warme Aufnahme finden bei der Pharma. Und wenn das psychiatrische Gutachten von Prinzesschen auch dabei ist, wäre sogar diese Redaktion interessiert …

 

 

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