Aua1238P: Menschen- contra Tierschutz in Rumänien (21): Der Besuch von EU-Abgeordneten generiert kleinen Hoffnungsschimmer
{TS-Kritik} [im DNPA erschienen: 01.02.14; online verfügbar ab: 10.03.14]
Die rumänische Tierschützerin Carmen Arsene informiert über zwei Besuche von Abgeordneten des EU-Parlaments in Rumänien im Dezember 2013 sowie erneut Ende Janaur 2014. Die Delegation bestand aus Janusz Wojciechowski, stellvertretender Vorsitzender des AGRI-Ausschusses, Dr. Karolina Tomaszewska, Tierärztin, und Magdalena Majerczyk, politische Beraterin im Rahmen der ECR.
250 Euro pro Hund: „vermehre und töte“
Woyciechowski hat über diesen Besuch ein beeindruckendes Memo verfasst, das DN-Leser im Anhang im finden. Darin wird die Situation in Rumänien hinsichtlich der Straßenhunde als dramatisch bewertet. Die Delegation sieht das Problem auch weniger in dem neuen rumänischen Gesetz, das die Tötung der Straßenhunde erlaubt, als in dem fatalen finanziellen Anreiz, der durch die Regelungen und ihre Handhabung geschaffen werde. Die „Entsorgung“ jedes einzelnen Hundes vom Fangen über die Aufbewahrung bis zur Tötung werde mit je 250 Euro honoriert. Das Geld fließe in die Hände privater Unternehmen und setze verheerende ökonomische Anreize. Das jetzt betriebene System führe keinesfalls zur Bestandsminderung, sondern münde in einen fatalen Kreislauf nach dem Prinzip „reproduce and kill“ (vermehre und töte)!
Das Memo spricht von Menschenrechtsverletzungen
Gestützt auf eigene Beobachtungen der Delegation während ihres Besuchs kommen die EU-Parlamentarier zu der Einschätzung, dass durch die derzeitigen Praktiken auch Menschenrechte verletzt werden. Dies etwa in den Fällen, wo Bürger, welche Straßenhunde betreuen, ohnmächtig mit ansehen müssen, wie Straßenhunde vor ihren Augen und gegen ihren Protest auf brutalste Art und Weise gefangen und weggebracht werden. Die Politiker greifen dabei auch die Argumentation der Tierschützer auf, dass derlei Gewaltszenen sich auch vor den Augen von Kindern abspielen.
Ganz geschickt hebt der Bericht die Autonomie Rumäniens ausdrücklich hervor, weist aber auf die hohe Missbrauchsanfälligkeit sowie die Kontraproduktivität der derzeitigen Praxis hin. Das System unterstütze und provoziere Gewalttaten und Aggression.
Den „Empfehlungen“ für rumänische Behörden folgen solche für die EU mit besonderem Hinweis auf Finanzierungsmöglichkeiten. Diese sollten mit Kontrollmechanismen kombiniert werden, welche die Erfüllung von Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Union erfülle.
Nachstehend veröffentlicht DN die deutsche Version der dazugehörigen Pressemitteilung von Carmen Arsene. Leider ist die Übersetzung sehr schlecht! (Die Hervorhebungen im Text stammen von Arsene.)
Ein informativeres Bild liefert das im Anhang befindliche Memo in englischer Sprache des EU-Abgeordneten Janusz Wojciechowski. Bitte beachten Sie dort, dass es sich bei dem angegebenen Datum des (ersten) Besuchs ganz offensichtlich um einen Tippfehler handelt; der Besuch fand im Dezember 2013 statt, nicht „4. December 2012“. Erst der Pressemitteilung der rumänischen Tierschützer ist zu entnehmen, dass es dann Ende Januar 2014 zu einem weiteren Besuch der Delegation kam.
28.Januar: Delegation des Europäischen Parlaments, in Rumänien, konfrontiert mit der tatsächlichen Lage der Hundelager der Rathäuser Infolge abertausender Gesuche, welche dem Europäischen Parlament aus sämtlichen europäischen Ländern geschickt wurden, wodurch, zusätzlich zu den Protesten in Verbindung mit dem neuen Gesetz über die Tötung der Hunden, auch die Misshandlungen der Straßenhunde und der erbarmslose Zustand der Hunde in den Tierheimen der Rathäuser angezeigt wurde, hat eine Delegation des Europäischen Parlaments Rumänien in Verbindung zu diesem Thema besucht. Zielsetzung des ersten Besuchs, der am 4. Dezember stattfand, war die Feststellung der Meinungen der Behörden in Zusammenhang mit der Lage der Straßenhunde in Rumänien. Demzufolge wurden die Mitglieder der Delegation im Rahmen der Gespräche mit den Vertretern der Nationalen Sanitär-, Veterinär- und Lebensmittelsicherheitsbehörde – ANSVSA (aber auch mit dem Bürgermeister der Großstadt Bukarest) unter anderem versichert, dass das Gesetz über die Verwaltung der Hunde die “Adoption” und nicht die “Euthanasie” bezweckt, dass die Einwohner Zugang zu den öffentlichen Heimen haben, dass diese vollständig transparent sind und, dass selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden! Dienstag,der 28. Januar, hat die Delegation des Europäischen Parlaments, bestehend aus Janusz WOJCIECHOWSKI, europäischer Abgeordneter, stellvertretender Vorsitzender des AGRI – Ausschusses, Dr.Karolina TOMASZEWSKA, Tierarzt,Berater für das Wohlbefinden der Tiere, und Magdalena MAJERCZYK, politischer Berater im Rahmen der ECR, erneut Rumänien besucht, umunmittelbar Informationen vor Ort zu erfahren, wobei auf der Agenda in diesem Zusammenhang auch Tierheimbesuche standen. Leider hat die Lage in Rumänien in den letzten Tagen, als das Land unter Schnee und Sturm vergraben war, zu Flugausfällen geführt. Aus diesem Grund hatte die Delegation nur einen halben Tag zur Verfügung, so dass nur ein Teil des Programms umgesetzt wurde. Dennoch wurde bei diesem Anlass ein Teil der Realität in der Hundeindustrie festgestellt. Die Delegation des Europäischen Parlaments konfrontiert mit der Realität in den Tierheimen der Rathäuser 10:00Uhr, in öffentlichem Hundeheim des Rathauses Slatina, gelegen im Dorf Saracesti, auf dessen Tor abusiv „Privateigentum. Zugang verboten” stand, waren keine Betreuer, sondern nur ein Wächter, der beauftragt war, NIEMANDEM den Zugang zu erlauben, anwesend. Um vor den europäischen Beamten zu verbergen, was noch verborgen werden kann, haben die Vertreter des Rathauses die Lage verschlechtert und erneut nachgewiesen, dass hinter den gesperrten Toren die Situation gesetzwidrig und grausam ist. Sie waren nicht imstande, einen Vertreter zum Tierheim zu schicken (nur in seiner Anwesenheit war der Zugang zum Heim möglich). Sie waren nicht imstande, eine eindeutige Antwort zu geben, als wir gefragt haben, oder das Heim dem Rathaus gehört oder, ob dieses ein privates Heim ist. Sämtliche Vertreter des Rathauses und der Vermögensverwaltung wussten nicht, welche die beste Antwort dazu war, so dass sie stotterten und letztendlich zur ewigen Antwort „ich weiß nicht” kamen. Letztendlich haben wir vom stellvertretenden Bürgermeister erfahren, dass das Heim dem Rathaus gehört, wobei dieser nicht mehr sagen konnte, dass ihm dieAntwort auf diese Frage nicht bekannt ist. Das Hundeheim des Rathauses Slatina wird durch das gleiche Unternehmen -Iberia Velvet SRL, das als stabiler Partner des Rathauses auch in anderen Bereichen tätig ist und übermäßige Kosten, welche durch das Rathaus aus den öffentlichen Geldern abrechnet, in Rechnungstellt, betrieben. Das „Heim”, in dem die Hunde vor Hunger sterben und die minimalen Gesetzvorschriften nicht eingehalten werden, wurde durch die Sanitär-, Veterinär- und Lebensmittelsicherheitsbehörde des Kreises Olt aus sanitär-veterinärem Standpunkt zugelassen! Der erbarmslose Zustand der Hunde in diesem Heim konnte auch vom Zaun festgestellt werden. Der 1 Meter hohe Schnee um einen Sonderstand, wo ein „geschützter” Rassenhund war, wies nach, dass niemand darin in den letzten Tagen war, um den Hund zu füttern. Unter Berücksichtigung der persönlichen Feststellungen, aber auch aufgrund der Erklärungen der Besucher dieses „Heimes” im Laufe der Zeit, woraus hervorgeht, dass die Hunde abgeschwächt sind, ohne Wasser und Futter leben, wobei auch keine (Wasser-) Näpfe vorhanden sind, ist eindeutig klar, dass diese Lage ganz üblich ist! All diese Grausamkeiten gegen die Tiere, nachgewiesen durch Erklärungen und Fotos, stellten die Grundlage für die Strafklage, welche durch FNPA im 2013 gegen das Rathaus und das Unternehmen Iberia Velvet eingereicht wurde, dar. Auch die Adoption eines Hundes aus dem Tierheim des Rathauses Slatina scheint ein besonders schwieriges Verfahren, ohne konkrete Ergebnisse, zu sein. Theoretisch wäre die Adoption eines Hundes nach einem ersten Besuch beim Rathaus Slatina, danach bei der Abteilung für Vermögensverwaltung, gefolgt durch das Ausfüllen der notwendigen Unterlagen und durch Rückkehr zum Heim mit einem Vertreter des Rathauses und Auswahl eines Hundes, möglich. Die Schlussfolgerung der Delegation ist, dass ein wesentlicher Unterschied zwischen den mündlichen Erklärungen der Behörden im Rahmen des ersten Besuchs und den Feststellungen aufgrund der zwei Besuche vor Ort vorhanden ist. Die Tierheime der Rathäser sind hermetisch verschlossen, die Tiere leiden und die Adoptionen sind fast unmöglich. Die Delegation wird einen vollständigen Bericht mit den entsprechenden Schlussfolgerungen erstellen, wobei dieser Bericht dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und der Öffentlichkeit vorgelegt wird. Als Anlage der Brief der zwei Europaabgeordneten – Janusz WOJCIECHOWSKI und Andrea ZANONI, in Zusammenhang mit den Schlussfolgerungen des ersten Besuchs vom 4. Dezember. Carmen ARSENE |