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Aua1087: Die Partitur des Grauens: Hunde-Tötungsmethoden nach den Richtlinien der Welttiergesundheitsorganisation OIE

 

{TS-Kritik}

 

Auch wenn dieser Beitrag sich nach der Überschrift nicht in die Artikelserie Menschen- contra Tierschutz in Rumänien (bzw. „im Ausland“) einordnet, gehört er dazu (vgl. Aua1073P, Aua1074, Aua1078, Aua1080, Aua1081, Aua1083, Aua1084, Aua1085, Aua1086).

 

Seitenlange Listen der Tötungsmethoden

Schon im September/Oktober 2008 gab es ein umfassendes Papier der Terrestrial Animal Health Standards Commission mit dem Namen „Draft Guidelines on Stray Dog Population Control“. Schon dort wurden auf fünf DIN-A4-Seiten die verschiedenen Tötungsmethoden für Straßenhunde gelistet. Die Überschrift über diesen Tabellen lautet damals „List of methods for the euthanasia of dogs“.

In der überarbeiteten Version 2009 firmiert dieser Anhang (ab Seite 323) unter der Überschrift „Summary analysis of methods for the euthanasia of dogs“.

DN interpretiert diese Änderung als eine Abschwächung des „Empfehlungscharakters“?

Die DN-Redaktion hat diese „Summary analysis“ ausgedruckt und stellt sie mit roten Markierungen zur rascheren Orientierung versehen im Anhang zur Verfügung. Das Original befindet sich unter obigem Link.

 

Straßenhunde-Töten als Kunst mit Vor- und Nachteilen

Wer sich rein sachlich mit dieser „Wissenschaft“ des Tötens der Welttiergesundheitsorganisation auseinandersetzt, könnte sich gerade bei Tierschützern dem Vorwurf des Zynismus‘ aussetzen.

Deshalb kommentiert DN gleich sarkastisch:

Insgesamt werden vier unterschiedliche Tötungsmethoden gelistet:

                                   mit Gas                           
  chemisch  
  mechanisch  
  elektrisch (mit Strom)  

–    Zu jeder Tötungsmethode werden Spezifika, Tierschutzaspekte, Schlüsselanforderungen, Aspekte der Durchführungssicherheit sowie Vor- und Nachteile gelistet (unautorisierte DN-Übersetzung der Spaltennamen).

Die „Summary analysis“ versteht diese Redaktion als Partitur des Grauens, die selbst so Tötungsmethoden wie Ausbluten („Exsanguination“ S. 324), Erschießen („Free bullet“) und Bolzenschuss („penetrating captive bolt“) zulässt. Immerhin kommentiert die Spalte <Nachteile< zum Ausbluten, dass es ästhetische (???) Einwände geben könnte. Ethische nicht.

Ethische nicht?

Viele Tötungsmethoden erfordern „trained personnel“ oder „skilled operator“ (einige Beispiele: Seite 323 im Anhang), deren Verfügbarkeit für die Länder, welche den Tierschutz interessieren, eher nicht wahrscheinlich ist.

Auch der Kostenaspekt wird verschiedentlich hervorgehoben: Das Töten mit Nitrogen etwa produziert hohe Kosten, wohingegen das Töten mit Strom kostengünstig ist. Der Aspekt der Inhumanität rangiert dann wieder in der Spalte „Nachteile“ (vgl. S. 327). Ganz zu schweigen von „aesthetic objections“, also ästhetischen Einwänden. (Wobei diese Redaktion die Vermutung beschleicht, dass damit vielleicht doch „ethical objections“ gemeint sein könnten?)

Variationen der Inhumanität bei den verschiedenen Tötungsmethoden hängen nicht zuletzt davon ab, ob der Hund vorher (ausreichend) narkotisiert wurde. Das zumindest wird empfohlen etwa für das Ausbluten (S. 324).

 

„Humanes“ Töten verhindert wirtschaftlichen Profit

Vergleichsweise „humane“ Tötungsmethoden, wie sie in Zentraleuropa üblich sind, etwa das Einschläfern mit Barbituraten, haben beim Straßenhunde-Töten einen derartig gravierenden Wettbewerbsnachteil, dass die Entscheidung für diese Variante eher unwahrscheinlich ist. Dieser Nachteil hängt mit der in Aua1084 gelisteten wirtschaftlichen Verwertung toter Hunde zusammen:

              

These drugs persist in the carcass and may cause sedation or death in animals that consume the cadaver.

(OIE Terrestrial Animal Health Standards Commission: Summary analysis of methods for the euthanasia of dogs, ‚S. 323).

              

Will heißen: Die Medikamente bleiben in der Karkasse erhalten und können bei der Verwendung als Futtermittel für andere Tiere bei diesen Sedierung oder Tod verursachen.

 

Kein Interesse offizieller Stellen an Bekanntheit

Die Tierrechtlerinnen um Gabriele Hilbig hatten schon vor einigen Jahren versucht, diese hochinteressante Richtlinie in Deutschland bekannt zu machen. Da sie damals – und nach Wissen dieser Redaktion auch heute – nur auf Englisch verfügbar war, unterzog sich eine der Tierfreundinnen der Mühe, den gesamten Text zu übersetzen. Diese Übersetzung wurde dann im Internet veröffentlicht.

Daraufhin erfolgte eine Abmahnung von höchster offizieller Stelle mit der Begründung, dass die Übersetzung nicht autorisiert sei und deshalb wieder aus dem Netz genommen werden müsse.

An der Stelle hatten dann die Damen kapituliert.

 

Noch einmal: EU hat diese Richtlinie GEFÖRDERT!

DN verweist noch einmal mit Nachdruck auf Aua1086 und die dort zitierte Stellungnahme der EU-Kommission auf eine parlamentarische Anfrage im Jahr 2011 anlässlich der betäubungslosen Tötung von 220 Hunden in Rumänien:

              

Die EU hat die Verabschiedung der internationalen Leitlinien der Weltorganisation für Tiergesundheit für die Populationskontrolle bei herrenlosen Hunden (1) aktiv gefördert. In diesen Leitlinien wird empfohlen, dass die Tötung der Tiere nicht das einzige Verfahren zur Kontrolle der Hundebevölkerung sein sollte und etwaige Tötungen in jedem Fall auf humane Weise durchgeführt werden sollten.

(Antwort der EU-Kommission vom 28.06.2011 zu der parlamentarischen Anfrage E-005291/2011; Hervorhebg. d. DN-Red.)

              

Bitte, es heißt: „Aktiv gefördert“!!!

Die Partitur des Grauens ist längst beschlossene Sache! In den Leitlinien steht eindeutig drin, dass von den Tötungen nur Straßentiere ausgenommen sind, die einen „gesellschaftlichen Wert“ haben – etwa die Katzenkolonie Roms oder sogenannte „Community dogs“.

 

 

Doggennetz.de-Senf:

Unter dem Eindruck dieser Leitlinie und der aktuellen Entwicklung bekommt der seit einiger Zeit ausufernde Bau von sogenannten „Tierheimen“ in z. B. Rumänien, dort mit aktiver Unterstützung sogenannter „Tierschützer“, einen ganz neuen Aspekt. Denn Voraussetzung für das systematische Töten von Straßenhunden und deren anschließende wirtschaftliche Verwertung ist das vorherige Einsammeln und kurzfristige Aufbewahren an dafür geeigneten, am besten weit von jeder Urbanisation entfernten Orten.

Tierheime in Rumänien mit extrem großen Kapazitäten, mit deutschen Spendengeldern finanziert, haben noch nie irgendeinen Sinn gemacht, wie DN an den Beispielen der vergangenen Jahre immer wieder erklärt hat (z. B. Casa Cainelui). Tierheime mit den von deutschen Tierschützern behaupteten Kapazitäten lassen sich schon aus wirtschaftlichen Gründen in Rumänien überhaupt nicht unterhalten. Überdies machen solche Riesentierheime in einem Land keinen Sinn, in dem es unüblich ist, sich einen Hund aus dem Tierheim anzuschaffen und wo es keine entsprechende Kultur gibt, welche den Hunden das Leben dort durch ehrenamtliches Engagement erträglich macht (z. B. Gassi gehen, Hundepflege, Hundetraining etc.).

Tierheime mit Aufnahmekapazitäten von bis zu 1.000 Hunden machen aber sehr wohl Sinn vor dem Hintergrund obiger Leitlinien und der auf höchster politischer Ebene bekundeten Absicht, die Straßenhunde zu eliminieren.

Wenn Länder wie Rumänien und andere für die Einrichtung der das massenweise Töten voraussetzenden Infrastruktur keine eigenen Gelder aufwenden müssen, sondern sich auf den durch und durch naiven deutschen Spender verlassen können, wer wollte es ihnen verübeln?

Diese Hypothese bedingt ja nicht zwangsläufig, dass die sich dafür als Gutmenschen gerierenden (deutschen) Tierschützer das lange Ende der Wurst kennen und wissen, wofür sie sich instrumentalisieren lassen.

Und nicht ganz zum Schluss macht es auch Sinn, dass dieser tierschutzkritische Blog, auf dem als so ziemlich einzigen publizistischen Ort derlei Dinge veröffentlicht werden, mit einer unglaublichen Vehemenz und Nachhaltigkeit bekämpft, verleumdet und in seiner Arbeit in nur jeder erdenklichen Weise behindert wird. Und das nIcht zuletzt von Vereinen, die sich gern damit brüsten, gute Kontakte zur EU zu haben und sich in der Vergangenheit immer wieder bei Gesprächen, Konferenzen und Treffen auf EU-Ebene dargestellt haben.

(Dazu passt: Jede Menge Artikel in der Serie „Hinter den DN-Kulissen“ harren der dringenden Veröffentlichung, wo es wieder um neue Strafanzeigen und sogar Zwangsvollstreckungen geht! Der tiefere Sinn all diesen Terrors gegen die DN-Redaktion ist nach deren Auffassung eben auch, Berichterstattung wie die obige zu verhindern. Deshalb haben wir sie auch vorgezogen – gegenüber der dringenden Veröffentlichung von mehreren Artikel zum Thema „Hinter den DN-Kulissen“!)