Aua1337: Zoophilenhetze außerhalb von Recht und Gesetz (18): Neuer Ordnungsmittelbeschluss des Landgericht Köln gegen Carsten Thierfelder firmiert als Nummer 25

 

{TS-Kritik}

 

Die lange Liste der Gerichtsbeschlüsse und –urteile gegen den Pseudo-Tierschützer und chronischen Verleumder Carsten Thierfelder, überwiegend einstweilige Verfügungen und die dazugehörigen Ordnungsmittelbeschlüsse (Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft), ist wieder um einen Beschluss länger: Da der in der Szene unter der Bezeichnung „Garsti Carsti“ Bekannte die deutsche Rechtsprechung komplett ignoriert, knüpfen sich an die verschiedenen einstweiligen Verfügungen jeweils die dazugehörigen Ordnungsmittelbeschlüsse, die bisher mangels Masse stets in Ordnungshaft („Erzwingungshaft“) mündeten. Aber selbst Haftaufenthalte sprengen den Baron Recklinghausen nicht aus seinem Wahn. Alle gerichtlich verbotenen Äußerungen von Carsten Thierfelder über diverse Geschädigte sind weiterhin auf den von ihm betriebenen Seiten verfügbar.

 

Facebook ist Mitstörer

Infrastrukturelle Schützenhilfe erhält der Rechtsbrecher dabei von Facebook. Obwohl die Geschädigten dort mehrfach und unter Vorlage der vielen Gerichtsurteile vorstellig waren, die massiven Verleumdungen ohnehin selbsterklärend gegen jedes geltendes Recht verstoßen, darf Thierfelder weiter und mit Hilfe von Facebook die Persönlichkeitsrechte Dutzender Geschädigter verletzen und zu Hetzjagden und Lynchjustiz aufrufen (vgl. Aua1264, Aua1265). Im Falle des Betzdorfer Hundequälers führten diese öffentlichen Lynchjustizaufrufe zu Wohnungseinbrüchen und Morddrohungen (hier). Die dortige Polizei ermittelt und ermittelt und ermittelt (hier) …

 

Die Opfer sind beliebig

Der Berliner Sozialtherapeut Dr. Lothar R. hatte schon im Sommer vergangenen Jahres beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen den Recklinghäuser Hetzer erwirkt (hier und Aua1028). Eine zweite einstweilige Verfügung desselben Verfügungsklägers datiert vom März 2014 (vgl. Aua1282 und hier).

Wie in allen anderen Fällen auch ignoriert Carsten Thierfelder die ihm von Gericht untersagten Äußerungen und setzt auf diese noch schlimmere oben drauf.

 

Beschluss Nr. 25: Ordnungsgeld, Ordnungshaft

In der DN-Zählung als Nummer 25 firmiert deshalb der von Dr. R. erwirkte Beschluss des Landgericht Köln vom 5. Juni 2014 über ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.000 Euro „wegen schuldhafter Zuwiderhandlung gegen das Unterlassungsgebot“ (hier).

Da inzwischen bekannt ist, dass Ordnungsgelder beim Verfügungsbeklagten nicht einzutreiben sind, interessiert eigentlich nur die dazugehörige Ordnungshaft. Hier jedoch kam es im Beschluss mutmaßlich zu einem Tippfehler, als „für je 500 Euro ein Tag Ordnungshaft“ beschlossen wurde. Üblich für diesen Verfügungskläger sind 50 Euro pro Tag Ordnungshaft. Der mutmaßliche Tippfehler im Beschluss wird von den Anwälten des Verfügungsklägers derzeit mit dem Landgericht geklärt. Sollte es sich tatsächlich um einen Tippfehler handeln und die üblichen 50 Euro in Ansatz kommen, wären es erneut 40 Tage Erzwingungshaft.

 

100 Tage Erzwingungshaft aus September 2013 noch nicht vollzogen

Zuerst jedoch müssten die schon im September 2013 im Verfahren einer anderen Geschädigten verhängten 100 Tage zum Vollzug kommen (vgl. Aua1152). Das Empfinden aller Geschädigten, die von den Verleumdungen des Carsten Thierfelder betroffen sind, der Rechtsstaat funktioniere nicht mehr, macht sich auch an solchen Phänomenen fest: Warum wurden die 100 Tage, welche schon im September 2013 beschlossen wurden, bis heute (Juni 2014) nicht vollzogen?

 

Informant von Daniel Lange, vormals Meta productions / SAT1

Weitere Ordnungsmittelanträge der zahlreichen Geschädigten der maßlosen Verleumdungen dieses Volksverhetzers liegen den Amts- und Landgerichten quer durch die Bundesrepublik vor. Darüber hinaus laufen mehrere Strafverfahren gegen ihn; von allein acht solcher berichtet er selbst in einem von ihm illegal gefertigtenTelefonmitschnitt, den Thierfelder auf YouTube veröffentlicht hat. 

Obwohl all diese Rechtsbrüche und zahlreichen Verfahren seit langem öffentlich und bekannt sind, war Carsten Thierfelder bis vor zwei Wochen öffentlich gelobter Informant des „Enthüllungsjournalisten“ Daniel Lange, vormals Meta productions und SAT1-Akte-Redaktion bei deren Recherchen zum Thema Zoophilie / Tierbordelle / Tierpornos. Dabei ist Thierfelder seit vielen Jahren als Lügner gerichtsbekannt.

Die DN-Redaktion hat dazu Presseanfrage an die Verantwortlichen gerichtet, die bis dato noch unbeantwortet sind (vgl. Aua1326, Aua1327).

Die in Aua1327 veröffentlichte (und nicht ganz vollständige) Liste der meisten der bisher gegen den Daniel-Lange-/SAT1-Informanten ergangenen Gerichtsurteile und -beschlüsse ist entsprechend durch obigen Beschluss zu ergänzen.

 

 

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