Aua868: Rüsselheim e. V. Schweineleichen-Ticker (8): Tierschützer erfüllen Auflagen nicht – Behörden verhängen Zwangsgelder

 

{TS-Kritik}

 

Die Schweinerettung in Stapen läuft zunehmend aus dem Ruder. Diese Entwicklung ist keine Überraschung und war von Anfang an absehbar. Jetzt greifen die Behörden massiv durch.

Die Internetzeitung Volksstimme.de widmet dem an Dramatik gewinnenden Verlauf heute den dreiteiligen Artikel Altmarkkreis ist mit Geduld im Stapener Schweinefall am Ende / Auflagen nicht erfüllt: Jetzt hagelt es Zwangsgelder.



Tierschützer erfüllen Auflagen nicht

Bisher hätten die „Tierschützer“ und Dilettantenretter rund um den Verein Rüsselheim e. V., Doris Rauh, sowie den szenebekannten Reinhold Kassen von Animal Peace Tierhof in Kooperation mit der Betreiberin der illegalen Schweineunterbringungsstätte in Stapen, Sachsen-Anhalt, Sabine Schmutzler (vorherige: Schneider-Lesner; früher SOS-Pferdehilfe e. V.), keine einzige der vom Veterinäramt schon vergangene Woche gemachten Auflagen (vgl. Aua863) erfüllt.

Diese Auflagen orientieren sich am geltenden Tierschutz- und Tierseuchenrecht. En passant konstatiert der kritische Begleiter erneut und auch in diesem Fall, dass Tierschützer meinen, sich nicht an die Schutzbestimmungen für Tiere halten zu müssen. Das ist kein Einzelphänomen, sondern ein Trend im Tierschutz insgesamt, der durch große Tierschutzorganisationen verstärkt wird (vgl. auch Aua326).

 

Akute tierseuchenrechtliche Bedrohung für gesamte Region

Auch Volksstimme.de bezeichnet die Haltung in Stapen als das was sie ist: illegal! Diese von den „Tierrettern“ zu veranwortende Illegalität ist auch nicht nur ein formaljuristischer Mangel. Sie ist eine akute tierseuchenrechtliche Bedrohung für die Schweine in der Maschinenhalle der Sabine Schmutzler sowie für einen nur wenige Kilometer entfernten regulären Schweinemastbetrieb. In der Haut des verantwortlichen Veterinärs im Altmarkkreis Salzwedel möchte keiner stecken. The Worst Case wäre ein Seuchenausbruch,  was angesichts der weiterhin fehlenden primitivsten Schutzvorrichtungen sowie der Mäuse und Ratten, die in der illegalen Schweineunterbringung fröhliche Urstände feiern, nicht ausgeschlossen ist. Deshalb auch sind die intensiven Kontrollen des Veterinäramts verständlich:

              

Um die Erfüllung der Auflagen zu überwachen, kündigte der Altmarkkreis unverzügliche Kontrollen durch das Veterinäramt an. Die erste fand bereits am Montagnachmittag statt, wie Kreisordnungsamtsleiter Hans Thiele der Volksstimme bestätigte. Ergebnis der Stippvisite: Keine einzige der Auflagen wurde erfüllt. „Es wurde so gut wie nichts getan. Auch die Futtertröge für die Schweine fehlen nach wie vor“, berichtete Thiele.

(Volksstimme.de 09.01.2013: Auflagen nicht erfüllt: Jetzt hagelt es Zwangsgelder)  

              


Wie Doggennetz.de durch Bilddokumente schon nachgewiesen hatte, wird in Stapen das Futter für die Schweine einfach auf den Boden geschüttet (vgl. Aua860).

Nachdem die Behörde bei ihrer gestrigen Begehung feststellen musste, dass keine der vielen zum Schutz von Tieren und Menschen gemachten Auflagen von den Tierschützern erfüllt wurde, habe das Ordnungsamt ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Für jede Maßnahme, die nicht erfüllt wird, sollen weitere Zwangsgelder verhängt werden, zitiert Volksstimme.de den Kreisordnungsamtsleiter Hans Thiele.

 

Weitere illegale Aktionen der Schweineretter

Durch das Antivegan-Forum, wo der zu Stapen gehörige Thread inzwischen über 100 Seiten umfasst,  sind die zwischen der Medienberichterstattung  liegenden Aktivitäten der Schweineretter gut dokumentiert. Dabei fiel seit einigen Tagen die Planung weiterer illegaler Aktionen der Tierschützer auf, die ohne Rücksprache mit dem Veterinäramt und vor dem Vorliegen der Ergebnisse der angeordneten Bluttests Schweine aus dem gefährdeten Bestand entnahmen:

              

Währenddessen wurde bekannt, dass fünf der Schweine am Wochenende vermittelt wurden. Und das ohne das Ergebnis des angeordneten Bluttests abzuwarten. Nach Auskunft des Altmarkkreises sollen die Tiere zu einer Halterin im Landkreis Stendal gebracht worden sein. „Es liegen uns Hinweise vor, dass auch dort keinerlei Genehmigungen für eine Haltung von Schweinen beziehungsweise für einen Schweine-Gnadenhof existieren“, teilte der Altmarkkreis der Volksstimme mit. Das zuständige Veterinäramt sei bereits informiert worden. Zudem dürfen bis zum Vorliegen der Ergebnisse der angeordneten Untersuchungen keine weiteren Schweine aus Stapen vermittelt werden.

(ibid.; Hervorhebung d. Red.) 

              


Es ist jenseits der Fassbarkeit: In ihrem nahezu tollwütigen Aktionismus entnehmen diese Schweineretter aus einem hoch gefährdeten Bestand an den Behörden vorbei Tiere, karren sie erneut durch Deutschland und verbringen sie in neue illegale Haltungen.

Die verantwortliche „Halterin im Landkreis Stendal“ ist Doggennetz.de namentlich bekannt. Doch um diese Schweineretterin, die gemäß obiger Berichterstattung ebenfalls keine Genehmigung für ihren Schweine-Gnadenhof hat, werden sich die Behörden im Landkreis Stendal kümmern.

Doggennetz.de darf übrigens an dieser Stelle schon vorab darauf hinweisen, dass im Zuge des Schweineskandals von Stapen noch einige andere Tierretter mehr mit ihren illegalen Haltungen auffliegen werden. Mit Rücksicht auf die aktuell laufenden behördlichen Maßnahmen kann diese Redaktion dazu momentan keine weiteren Angaben machen

 

Perspektive Schlachthof

Merkmale der Schweinerettungsaktion Stapen: keine Vorbereitung, kein Plan, keine gesicherte Finanzierung, keine Sachkenntnis, keine Transparenz, keine Verantwortung, keine Moral! Denn wer die Dokumentation der Facebook-Äußerungen dieser Aktivisten liest, wie sie durch das Antivegan-Forum zur Verfügung steht, erfährt Erschreckendes: Einige dieser „Tierfreunde“ machen aus ihrem blanken Menschenhass in ihren Verlautbarungen auf Facebook keinen Hehl. Auch bekennen einige von ihnen offen, dass sie sich über Recht und Gesetz hinwegsetzen.

Dass diese sogenannten Tierfreunde damit auch das Leben der Tiere gefährden, scheint ihnen völlig gleichgültig zu sein. Denn die Perspektive für die Stapen-Schweine wird auch im Volksstimme-Artikel klar benannt:

              

Die Behörden konnten durch den spontanen Einsatz allerdings nicht überzeugt werden. Sie schlugen die Hände über den Kopf zusammen, als sie am 2. Januar den Stall inspizierten. Keine Futtertröge, kein Gülleabfluss, Wasserversorgung über Gartenschlauch, kaputte Zäune, fehlende Desinfektionsmatten – die Liste der aufgezeigten Mängel war lang. Ergebnis: Die Haltung wurde ausdrücklich untersagt und eine Frist bis zum 2. Februar eingeräumt, die Schweine wegzuschaffen. Anderenfalls droht der Kreis mit Ersatzvornahme und den Tieren die sofortige Schlachtung.

(ibid.; Hervorhebung d. Red.)  

              


Zu dem Begriff Ersatzvornahme siehe hier.

So zynisch es klingen mag: Selbst dieser Verlauf wäre noch eine der günstigeren Varianten. Denn richtig blutig wird es für den Fall eines Seuchenausbruchs, der die umliegenden  Tierhaltungen mit in den von diesen Pseudo-Tierschützern angerichteten Katastrophenstrudel reißen würde. Und derzeit tun sie alles für den Seuchenausbruch: keine der vom Veterinäramt geforderten Seuchenschutzeinrichtungen wurde bisher geschaffen. Im Gegenteil: Aus einem gefährdeten Bestand entnehmen diese Ethik-Einsteins Schweine und karren sie weiter durch Deutschland.

 

Wo eigentlich sind die großen Tierschutzorgas?

Derweil sich in Sachsen-Anhalt ein von „Tiesrchützern“ angerichtetes Drama vollzieht, das alle bisher bekannten Dimensionen sprengt, fragt man sich, wo eigentlich all die großen Tierschutzorganisationen sind, die sonst immer so rasch aufschlagen, wenn medienträchtige Tierrettung angesagt ist. Wo ist der Deutsche Tierschutzbund e. V.? Wo der Bund gegen Missbrauch der Tiere? Der Europäische Tier- und Naturschutz e. V.?

Über die Intervention von PETA Deutschland e. V. wird sowohl im Antivegan-Forum wie auf Facebook wild spekuliert. Stellungnahmen wären so langsam einmal angebracht?

Doggennetz.de hat sich inzwischen auch an die Tierärztliche Vereinigung Tierschutz mit der Bitte um eine Stellungnahme auch vor dem Hintergrund veterinärmedizinischen Sachverstands gewandt.

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