Aua713: Nummer 11: Beschluss Landgericht Bochum zu Bulldog-Nachrichten

 

{TS-Kritik}

 

Neuleser auf Doggennetz.de? Sie wundern sich, dass hier überwiegend von Gerichtsurteilen, Strafanzeigen und Co. die Rede ist? DAS ist Tierschutz heute! Mit <Tieren> hat der moderne Tierschützer kaum noch etwas zu tun. Und die viel zu häufigen Ausflüge der Tierschutzaktivisten in die bunten Bereichen jenseits von Recht und Gesetz haben natürlich Folgen.

Hinzu kommt der Tätigkeitsbereich modernen Tierschutzes, in dem man versucht, Kritiker durch substanzlose Anzeigen und Anträge auf einstweilige Verfügungen mundtot zu machen.

Aber nur für die Fälle, wo es die schlichte und grobe Verleumdung nicht schafft, Kritiker auszuschalten. Gelegentlich wehrt sich einmal jemand der zahlreichen Opfer dieser Hetzkampagnen. Das nützt aber nicht viel.

Nehmen wir die übelste Hass-, Hetz- und Lügenseite der Szene im Internet, die Bulldog-Nachrichten. In Aua689 hatte sich diese Redaktion einmal der Mühe unterzogen, alle hier vorliegenden Gerichtsurteile und Beschlüsse gegen diese Hetzseite zu listen. Zehn sind es dort an der Zahl.

Nur leider: Eine Rechtsumsetzung erfolgt bisher nicht. Das bedeutet: Die Urteile und Beschlüsse verschiedener Gerichte ignoriert der Websitenbetreiber fortgesetzt.

So wird es wohl auch dem jüngsten Landgerichtsbeschluss ergehen.

 

Landgericht Bochum vom 4. Juli 2012

Das Amtsgericht Recklinghausen, Az. 55 C 219/11, hatte am 2. März 2012 die Verhängung eines Ordnungsgeldes in Höhe von € 3.000 sowie ersatzweise eine Woche Ordnungshaft  (in Aua689: Nummer 8 der gelisteten Gerichtsentscheide) gegen den Betreiber der Bulldog-Nachrichten (BDN)beschlossen, weil dieser „wiederholt gegen seine Unterlassungspflichten verstoßen hat“. Das bedeutet: Er hat die verleumderischen und beleidigenden Inhalte nicht von der Website entfernt.

Gegen diesen Beschluss hatte der BDN-Betreiber Beschwerde eingelegt, die nun mit Beschluss vom 04.07.2012 vom Landgericht Bochum zurückgewiesen wurde:

              

Auch durch die Äußerungen vom 08.02.2012 auf seiner Internetseite hat der Schuldner der einstweiligen Verfügung zuwider gehandelt. Das Amtsgericht hat die Bezeichnungen des Gläubigers als „Scharlatan“, „Hochstapler“ und „kriminelles Subjekt“ und den Vorwurf von „Stasi-Methoden“ zu Recht als wiederholte Bezichtigung der Lüge sowie als Vorwurf von Bedrohung und Erpressung angesehen. […] Die Höhe des Ordnungsgeldes ist angemessen.

(Landgericht Bochum I-11 T 25/12   55 C 219/11 Amtsgericht Recklinghausen, Beschluss v. 04.07.2012)

  

              

Wie gesagt: 3.000 Euro Ordnungsgeld!

 

Weiterhin keine umfassende Rechtsdurchsetzung

Mit heutigem Datum finden sich nicht nur gegen den Kläger in obigem Verfahren, sondern gegen eine ganze Reihe weiterer Personen fortgesetzt übelste Beschimpfungen, Verleumdungen, Beleidigungen, Verunglimpfungen und Unterstellungen auf der genannten Website. Der Kläger etwa wird dort aktuell als „Täter ohne Skrupel“ bezeichnet und im Kontext mit ihm ist von „Lug und Trug“ die Rede.

Und dann wieder mittenmang in den saftigen Teil: „Ich habe mich entschieden zu jedem Probanden der Kategorie Tierschänder, Lügen-Publizist, Diplom-Biologe, kurzum“ und dann folgen einige bekannte Namen von Journalisten, Publizisten und weiteren Personen.

Die Kläger in den Verfahren aus Aua689 können also Urteil auf Urteil und Beschluss auf Beschluss häufen und sich ganz oben dann ein Ei drauf backen, weil dem Staat die Rechtsdurchsetzung im Falle BDN aus welchen Gründen auch immer nicht gelingt!

Diese nicht erfolgende Rechtsdurchsetzung und deren Folgen in der fanatisierten Tierschützergemeinde ist ein wichtiges Thema im offenen Brief an den Chef des Bundeskriminalamts Jörg Ziercke sowie Innenminister Dr. Hans-Peter Friedrich (Aua697).