Aua1363: Pro Greyhound e. V.: Mustergültiger Umgang mit dem Thema Genehmigung zum gewerbsmäßigen Handel mit Tieren

 

{TS-Kritik}

 

Es gibt sie offensichtlich doch? Auslandstierschützer mit einem seriösen Internetauftritt. Dagegen CAVE: Tierschützer, die nur auf Facebook unterwegs sind!

Durch einen Leserhinweis wird die DN-Redaktion auf Pro Greyhound e. V. aufmerksam. Die Webseite überzeugt sofort. Das Impressum ist ordnungsgemäß. Eine Satzung ist verfügbar. Die Vorstandsmitglieder stehen in keinem Verwandtschaftsverhältnis zueinander und stammen aus je einem eigenen Genpool.

 

So sieht seriöser Auslandstierschutz aus!

Geradezu mustergültig ist der Umgang mit dem Thema § 11 und Erlaubnispflicht beim Verein Pro Greyhound e. V. Es wird auf der Homepage ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Genehmigung schon vorliegt. Doch nicht genug damit, ist die Genehmigung im Original als pdf-Dokument auf der Seite hinterlegt und verfügbar.

 

 
Bildzitat Screenshot der Homepage von Pro Greyhound e. V. Mustergültig ist hier der Umgang mit der neuen Genehmigung zum gewerbsmäßigen Handel mit Tieren. Diese Tierschützer haben sich zeitnah um diese Genehmigung bemüht, sie auch erhalten und veröffentlichen sie sogar im Original als pdf auf ihrer Seite. Mehr geht nicht. DN-Urteil: sehr empfehlenswert!

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Bildzitat Screenshot wie oben: Achtung: Es handelt sich hier nicht um die „normale“ Paragraf-11-Genehmigung für den Betrieb einer tierheimähnlichen Einrichtung etc. Sondern es ist die Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Handel mit Tieren, die ab 1. August 2014 verpflichtend für ALLE Tierschützer ist, welche Hunde aus dem Ausland nach Deutschland verbringen und auch für diejenigen, welche Hunde aus dem Ausland in Deutschland vermitteln!

 

Mehr geht nicht!

 

Und das nicht auf den letzten Drücker!

Im Übrigen haben diese Tierschützer auch nicht in Ruhe abgewartet, bis die Übergangsfrist hinsichtlich der Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Handel mit Tieren nach TSchG zum 1. August 2014 ausläuft, sondern sich zeitnah um diese voraussetzende Genehmigung bemüht. Die liegt nämlich schon seit dem 5. September 2013 vor!

Transportiert wird mit einem gewerbsmäßigen Transporteur mit klimatisierten und genehmigten Fahrzeugen. Die Anzahl der nach Deutschland geholten Hunde bewegt sich nach telefonischer Auskunft der zweiten Vorsitzenden im einstelligen Bereich!

Die DN-Redaktion ist – ironiefrei – hin und weg und restlos begeistert! Deshalb spricht sie auch, was sie sonst nie tut, eine Empfehlung aus: sehr empfehlenswert! Vorbildlich!

 

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Leserzuschrift von Peter Mindelkerger:

              
… Und offensichtlich mussten die Verantwortlichen des Greyhound-Vereines keinen dumpfbackigen, quatschköpfigen, kohlebringenden und voller Humbug glänzenden Computerprüfungsnonsens machen.
 
Vielmehr haben die Verantwortlichen (nach deren eigenen Angaben auf der Internetseite) bei der Akademie für Tierschutz des Deutschen Tierschutzbund e.V. einen fünftägigen theoretischen Sachkundelehrgang für Tierheimpersonal belegt und im Anschluss daran bei der Akademie eine schriftliche und mündliche Prüfung absolviert.
 
Dieser Lehrgang bzw. die entsprechende Sachkunde-Urkunde wurden dann vom Veterinäramt Viersen als gleichwertig mit dem „Fachgespräch“ beim Amtstierarzt / Veterinäramt anerkannt (siehe Ziffer 12.2.2.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes vom 09.02.2000). Richtig so!
 
Darum auch ein fettes Lob an das Veterinäramt Viersen.
 
(Leserzuschrift zu Aua1363, Peter Mindelkerger, 16.07.2014)
 

  

              

 

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