Aua988: Novellierung Tierschutzgesetz (9): Gesetz trete im Juni in Kraft

 

{TS-Kritik}

 

Freilich: Zumindest in der digitalen Tierschutzwelt gelten eigene, von Demokratie und Gesellschaft losgelöste Gesetze. Gerade erst etwa war zu lernen: Keine Screenshots an Führers Geburtstag (vgl. Aua986).

Und „Tierschänder“ werden nicht mehr wie bisher durch Gerichtsurteile zu eben solchen, wie etwa im Fall Barbara B., sondern „Tierschänder“ werden kraft souveräner Willkür von irgendwelchen Schutzhundekasperlen und mit ihnen kooperierenden Hasspredigern einfach nur ausgerufen. Das geht auch schneller!

Aus diesem Grunde nicht verwunderlich: Die digitalen Tierschützer scheinen bisher kaum bemerkt zu haben, dass das neue Tierschutzgesetz immer noch nicht in Kraft getreten ist. Eigentümlich! Erst war doch alles so dringend. Und dann kam lange nichts mehr.

Dieses Vakuum nahm die Doggennetz.de-Redaktion zum Anlass, beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) nachzufragen, wo es denn nun bliebe, das neue TSchG?

Hier die Presseauskunft des BMELV vom 23. Mai 2013 (Hervorhebung d. Red.):

              

Die Bundesregierung verfolgt beim Thema Tierschutz eine umfassende Strategie. Dazu gehört die Gesetzesnovelle zum Tierschutz, mit der die nationalen Tierschutz-Standards weiter erhöht werden. Das Tierschutzgesetz hat den parlamentarischen Abstimmungsprozess durchlaufen. Die Veröffentlichung wird derzeit vorbereitet. Die Verkündung findet voraussichtlich im Juni statt. Am Tag nach der Verkündung tritt das Gesetz in Kraft.

              

Die Antwort des Ministeriums, vermutlich durch den Blog-Namen etwas irregeführt, weist dann noch darauf hin:

              

Für die gewerbsmäßige Hundeausbildung, die künftig erlaubnispflichtig sein wird, gilt: Diese Regelung tritt nach einer Übergangszeit von einem Jahr in Kraft.

              

Und diese „Übergangszeit“ gilt leider nicht nur für Hundeausbilder, sondern auch für Tierschlepper und die mit dem neuen TSchG festgeschriebene Erlaubnispflicht für deren gewerbsmäßiges Tun.

Wir warten!

 

Doggennetz.de-Artikelserie zur Novellierung Tierschutzgesetz: 

Aua772 / Aua773 / Aua774 / Aua778 / Aua780 / Aua782 / Aua785 / Aua794 /