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Aua794: Novellierung Tierschutzgesetz (8): Sodomieverbot wird vermutlich kommen

 

{TS-Kritik}

 

Das von vielen Tierfreunden und dem seriösen Teil der Tierschutzszene herbeigesehnte Sodomieverbot im neuen Tierschutzgesetz wird wahrscheinlich kommen. Diesen Rückschluss zumindest lässt die verdichtete Presseberichterstattung zu. Sowohl DIE WELT wie Focus berichten aktuell über das geplante Verbot. Dabei sollen entsprechende Praktiken mit einem Bußgeld in Höhe von 25.000 Euro belegt werden. Probleme gäbe es lediglich noch bei der Begründung einer entsprechenden Regelung.

Aus den einschlägigen Kommentaren von Politikern und Verbandsfunktionären  zur angekündigten Neuregelung sticht die Bemerkung von Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, als besonders überzeugend heraus:

              

Es ist völlig irre, dass das Zeigen von Sodomie-Fotos verboten ist, die Handlung selber aber bisher nicht. Jetzt wird endlich gehandelt.

(DIe Welt: Sex mit Tieren soll unter Strafe gestellt werden vom 01.11.12)  

              

 

Sieg im Schatten

Sollte es tatsächlich zu der wünschenswerten und gewünschten Regelung  kommen, ist das zweifelsohne ein anerkennenswerter Sieg des Tierschutzes. Dieser allerdings wird überschattet durch die  mehr als zweifelhaften  Methoden, mit denen Teile einer radikalisierten Tierschutzszene und auch dieser oder jene Verein zu diesem Thema in der Öffentlichkeit aufgetreten sind (vgl. Referenz-Auas unten).

 
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Doggennetz.de-Senf:

Der Kommentar  von Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner zu dem kommenden Sodomieverbot, er schmerzt:

              

Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) sagte „Bild“: „Deutschland ist Vorreiter beim Tierschutz. Der Schutz der Tiere hat für die Bundesregierung einen hohen Stellenwert, deshalb werden wir weitere Verbesserungen auf den Weg bringen.“

(ibid.; Hervorhebung d. Red.) 

              

Im Schmerz jedoch eröffnet er Deutungsspielräume: Alle kompetenten Tierschutzorganisationen und Pro-Tier-Experten beklagen schon jetzt, dass das neue Tierschutzgesetz (ansonsten) vornehmlich dadurch gekennzeichnet ist, dass es auffallend Tiernutzer-freundlich sei. Viele wichtige andere Tierschutzziele – Schenkelbrand bei Pferden, Ferkelkastration etc. – nämlich werden wohl nicht erreicht.

Das lässt die Interpretationsmöglichkeit zu, dass man den Tierschützern bei dem hochemotionalen Thema Sodomie entgegenkommt, dafür aber andere und möglicherweise quantitativ bedeutendere Forderungen (z. B. Ferkelkastration) vom Tisch fegt und sich dann auch noch mit dem Label „Vorreiter beim Tierschutz‘“ brüstet.

Weitergehende Spekulationen dazu verbieten sich, bis das Gesetz verabschiedet ist.

Ein hochpikantes juristisches wie ethisches Problem ergibt sich für jenen Personenkreis, der sich im Rechtsvertrauen auf die Straffreiheit zoophiler Handlungen in der Vergangenheit recht mutig geoutet hat. Zu nennen hier ist vor allem die Aktion ZETA. Doggennetz.de wird zum Umgang mit diesem Problem bei den seriösen Tierschutzorganisationen (die auch antworten …)  nachfragen, sobald das Gesetz verabschiedet ist.

Weitere Doggennetz.de-Artikel zum Themenbereich Zoophilie/Sodomie:

Artikel-Serie Menschenjagd in Welver:
Aua641 / Aua645 / Aua646 / Aua649/ Aua683 / Aua692 / Aua705 / Aua710

satirisch: Aua643, Aua652;

ganz besonders auch Aua696;
des Weiteren:  
Aua788

Doggennetz.de-Artikelserie zur Novellierung Tierschutzgesetz: 

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