Aua774: Novellierung Tierschutzgesetz (3): Charity für Tiere und Tierhof Straelen PRO Erlaubnispflicht für Auslandseinfuhren

 

{TS-Kritik}

 

Viel Post für Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner in diesen Tagen aus der Tierschutzszene. Auch der Tierhof Straelen zusammen  mit der Organisation Charity für Tiere e. V. begrüßt die geplante Erlaubnispflicht zur Einführung, Verbringung und Vermittlung von Auslandstieren ausdrücklich (vgl. zum Thema einführend Aua772). Mehr noch: In ihrem Schreiben Unterstützung der Forderung nach einer Erlaubnispflicht bei der Einfuhr und beim Verbringen von Tieren aus dem Ausland machen die Autoren deutlich, dass sie NUR in der geplanten Erlaubnispflicht die Gewähr dafür sehen, dass der sogenannte Auslandstierschutz zu einer transparenten, seriösen und effizienten Arbeitsform findet.

 

Herkunft der „Straßenhunde“

Auch auf den Mythos Rettung gehen die Straelener ein und lüften das Deckmäntelchen so mancher Herkunft:

              

Die kursierende Darstellung, dass es sich bei den nach Deutschland importierten Tieren ausschließlich um „Straßenhunde“ handelt, ist nach unseren Erkenntnissen schlichtweg falsch. Die Tiere stammen aus oftmals illegalen Züchtungen oder Vermehrungen im Ausland, und werden von deutschen Tierschutzvereinen aufgenommen und im Bundesgebiet gegen Entgelt vermittelt.

(Charity für Tiere e. V. und Tierhof Straelen: Unterstützung der Forderung nach einer Erlaubnispflicht bei der Einfuhr und beim Verbringen von Tieren aus dem Ausland; Hervorhebung d. Red.)

              

In klarer Sprache, die auf die bei anderen Autoren bitterlich zu beklagende Emotionalisierung verzichtet, werden hier die Tierschützer-Mythen gleich gruppenweise demontiert.

 

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