Aua710: Menschenjagd in Welver (8): Die juristischen Nachspiele (3)
{TS-Kritik}
Die Vermutung, dass die Artikelserie zu den juristischen Nachspielen zum Stichwort Welver (Ursprungsartikel vgl. Aua641) mehrteiliger wird als die Berichte von der so genannten Mahnwache selbst, erhält immer weitere Nahrung. Und dabei geht es bei Weitem nicht nur um die Berichterstattung über den Ausgang der juristischen Angriffe der Mahnwachen-Organisatorinnen gegen die Doggennetz.de-Redaktion. Näheres insbesondere zu den Strafverfahren berichtet diese Redaktion, sobald Substanzielles und Veröffentlichungsfähiges vorliegt.
Ob nun die juristischen „Unternehmungen“ gegen die Doggennetz.de-Redaktion, die nichts anderes „verbrochen“ hat, als kritisch über die Abläufe am 19. Mai 2012 in Welver zu berichten, eher in die Rubrik berechtigte Gegenwehr oder in die Rubrik Zermürbungstaktik/Schikane fallen, ist vielleicht am ehesten an deren Ergebnissen abzulesen.
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Aua692 berichtete diesbezüglich über den Antrag der Mahnwachen-Organisatorin Tanja L. auf einstweilige Verfügung gegen die Berichterstattung auf Doggennetz.de beim Amtsgericht Sigmaringen. Die Antragstellerin zog ihren Antrag einen Tag vor der mündlichen Verhandlung zurück.
Aua705 hatte da schon mehr zu bieten: Nach einem Antrag der Mahnwachen-Organisatorin Sabine K. auf einstweilige Verfügung gegen die Berichterstattung auf Doggennetz.de beim Amtsgericht Sigmaringen kam es am 3. Juli 2012 zur mündlichen Verhandlung unter Polizeischutz für diese Redaktion. Sabine K. zog dann in der Verhandlung ihre Anträge zurück.
Auch eine weitere Mahnwachen-Organisatorin, Barbara S., war aktiv geworden (vgl. Hinweis in Aua683). Allerdings wählte sie den Weg einer Strafanzeige. Der Vorwurf jedoch war der nämliche wie in obigen beiden Anträgen auf einstweilige Verfügung: Verleumdung, üble Nachrede etc.
Mit Datum vom 5. Juli 2012 teilt nun die Staatsanwaltschaft Hechingen mit, dass das Ermittlungsverfahren gegen Karin Burger wegen Verleumdung eingestellt wurde.
Aktualisierung vom 06.09.2012:
Durch Zufall erfährt diese Redaktion gestern, dass Sabine K. wohl schon VOR dem Antrag auf einstweilige Verfügung beim Amtsgericht Sigmaringen einen solchen gegen die Doggennetz.de-Redaktion mit Datum vom 29. Mai 2012 beim Amtsgericht Geldern (Az.: 3 C 260/2012 oo2 (244)) gestellt haben muss. Der wurde dort jedoch so vollumfänglich abgewiesen, dass die gewünschte Verfügungsbeklagte (i. e. Doggennetz.de-Redaktion) erst durch eingangs benannten Zufall überhaupt davon erfahren hat.
Unnötig zu erwähnen, dass die Kosten auch dieses (fruchtlosen) Verfahrens in vollem Umfang von der Antragstellerin zu tragen sind!
Artikelserie Welver:
Aua 641 / Aua645 / Aua646 / Aua649 / Aua652 (Satire) / Aua683 / Aua692 / Aua705