Aua836: Tierheim Bergedorf erhält Polizeibesuch – Betreiber drohe Kreiszeitung mit Klage

 

{TS-Kritik}

 

Die aktuelle Berichterstattung in der Kreiszeitung.de für den Landkreis Oldenburg Ermittlungen in Bergedorf – Tierheim: Besuch von Polizei steckt für geübte Doggennetz.de-Leser voller vielversprechender Hinweise: Besuch von Polizei und Veterinäramt im Tierheim, Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Oldenburg.

Am beredtsten jedoch ist der Hinweis von Kreiszeitungsredakteur Dierk Rohdenburg am Ende des Artikels:

              

Vom Tierheim in Bergedorf gab es keine Stellungnahme gegenüber unserer Zeitung. Der Betreiber drohte jedoch eine Klage für den Fall an, dass unsere Zeitung über die staatsanwaltlichen Ermittlungen berichtet.

(Kreiszeitung.de 11.12.2012: Ermittlungen in Bergedorf – Tierheim: Besuch von Polizei)  

              

„Keine Stellungnahme“, aber Klageandrohung! „Tierschützer“ und ihre Varianten, die der Presse mit Klage drohen, sind auf Doggennetz.de ein häufiges Phänomen! Klagedrohungen fungieren dabei als Leuchtsignal und fordern in jedem Einzelfall das genauere Hingucken.

Es hat sich bis jetzt immer bestätigt  …

 

Was sind die Vorwürfe?

Bisher noch im Vagen bleiben die genauen Vorwürfe gegen das Tierheim Bergedorf seitens der Ermittlungsbehörden. Der Kreiszeitung-Artikel berichtet, Tierschützer hätten schon in der Vergangenheit angezeigt, dass das Tierheim über keine ausreichende Quarantäne verfüge und Katzen dort ohne Heizung untergebracht werden. Ein neuer Vorwurf beziehe sich auf die Unterbringung von Katzen in Hundeaußenzwingern. Es ist übrigens Winter!

Aber ob diese Vorwürfe allein staatsanwaltliche Ermittlungen zuzüglich eines Hausbesuches nähren?

Die Pressestelle Landespolizei Niedersachsen verspricht dazu eine Pressemitteilung mit genaueren Angaben, die im Laufe des Tages erscheinen soll. (Doggennetz.de wird diese hier nachreichen.)

 

Tierheim Bergedorf – kein Verein, keine Gemeinnützigkeit

Wer die Homepage des Tierheims Bergedorf besucht, wird rasch fündig:

>>> Das Tierheim Bergedorf ist kein Verein und hat auch sonst keine gemeinnützige Rechtsform.

>>> Mit angeschlossener Pension und ausgewiesener Umsatzsteuer-Identifikationsnummer handelt es sich offensichtlich um einen reinen Gewerbetrieb.

>>> An verschiedenen Stellen der Webseite wird zu Spenden aufgerufen.  Aber im Impressum findet sich nicht der notwendige Hinweis darauf, dass dieses Unternehmen nicht gemeinnützig ist und keine steuerlich wirksamen Spendenquittungen ausstellen darf. Dazu muss der Webseiten-Besucher schon etwas genauer hingucken und findet dann in der Rubrik „Spenden“ nach vielfältigen Aufrufen zu Geld-, Sachspenden und Patenschaften den entsprechenden Hinweis: „Da wir nicht gemeinnützig sind, können wir keine Spendenquittungen ausstellen“ (Quelle).

   
Bildzitat Screenshot von: https://www.tierheim-bergedorf.de/helfen_spenden/index.html
Die Einrichtung heißt „Tierheim“. Überall ist von Spenden die Rede. Für viele Tierfreunde erschließt sich nicht unmittelbar, dass es sich bei so einer Einrichtung um einen reinen Gewerbebetrieb handelt, der demgemäß auch nicht berechtigt ist, steuerlich wirksame Spendenquittungen auszustellen. Auch im Impressum des Tierheim Bergedorfs fehlt ein diesbezüglicher Hinweis (per Screenshot von dieser Redaktion gesichert). Lediglich in der Rubrik „Spenden und Helfen“ erscheint obiger Hinweis.

 

Kreis in Nöten?

Im Kreis Oldenburg herrscht derzeit ohnehin starke Unruhe unter den Tierschützern. Erst Anfang des Monats wurde der Tierschutzgruppe Wildeshausen durch das zuständige Veterinäramt die Auflage gemacht, deren 60 Katzen bis zum 17. Dezember 2012 anderweitig unterzubringen (Kreiszeitung-Berichterstattung).

Damit kommen die Ortspolizeibehörden im Kreis hinsichtlich ihrer kommunalen Pflichtaufgabe zur Fundtierverwaltung so langsam unter Druck: Wildeshausen scheidet zumindest für Fundkatzen aus. Und das Tierheim Bergedorf, das sich auf seiner Webseite als Partner der Fundtierverwaltung für die Städte Delmenhorst und Brake sowie die Gemeinden Ganderkesee, Hude, Berne und Lemwerder bezeichnet, hat die Polizei im Haus und reagiert auf das verbriefte Recht der Presseberichterstattung mit Klagedrohungen.

Das sieht nicht gut aus!

 

Weitere Doggennetz.de-Artikel zum Thema:

Passend zum Thema <Kommunen und Fundtierverwaltung> siehe auch die Doggennetz.de-Artikelserie Fundtierverwaltung im Landkreis Sigmaringen“:  
Aua814 / Aua816 / Aua821 / Aua824

Aktualisierung vom 12.12.2012:

Doggennetz.de hat inzwischen Kontakt zu  der Person, welche die Strafanträge (3) gegen das Tierheim gestellt habe. Weitere Informationen zu den durchaus brisanten Vorwürfen der Anzeigeerstatter reicht die Redaktion nach, sobald diese zur Prüfung vorliegen.

Inzwischen ist auch die angekündigte Pressemitteilung der Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg-Land verfügbar, die nachstehend im vollen Wortlaut abgedruckt wird.

Bei der „Begehung“ am 10. Dezember 2012 wurden keine Verstöße hinsichtlich der Tierhaltung und Hygiene festgestellt, informiert die Polizei darin. Die Vorwürfe jedoch richten sich auch gegen mutmaßliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sowie gegen das Arzneimittelgesetz. Zum letzten Punkt sei auch ein Tierarzt involviert.

Zu den Stichworten <Verstoß gegen Arzneimittelgesetz plus involvierten Tierarzt> vgl. auch Aua790.

              

11.12.2012 | 13:42 Uhr

POL-DEL: Landkreis Oldenburg: Ermittlungen in einem Tierheim in der Gemeinde Ganderkesee +++ Polizei durchsucht Tierheim +++ Keine Verstöße bei Haltung und Hygiene festgestellt

Delmenhorst (ots) – Aufgrund vermehrter Nachfragen bestätigt die Polizei, dass eine Durchsuchung eines Tierheimes in der Gemeinde Ganderkesee am Montagmorgen, 10. Dezember 2012, stattgefunden hat.

Wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Tierschutz- und das Arzneimittelgesetz wird ein Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber des Tierheimes und einen niedergelassenen Tierarzt geführt. Weil die Ermittlungen noch am Anfang stehen, sind weitere Auskünfte zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht möglich.

Entgegen anderslautender Gerüchte wurden bei der Durchsuchung des Tierheimes vom zuständigen Veterinäramt des Landkreises Oldenburg keine Verstöße gegen Rechtsvorschriften festgestellt, die die Haltung der Tiere oder Hygienevorschriften betreffen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg erließ das zuständige Amtsgericht in Wildeshausen einen Durchsuchungsbeschluss. Die Durchsuchung fand am Montag, 10. Dezember 2012, unter Mitwirkung des Veterinäramtes des Landkreises Oldenburg statt.

(Quelle 

              


Aktualisierung 13.12.2012:

Den Journalisten der Nordwest-Zeitung ist es gelungen, den Betreiber des Tierheim Bergedorfs zu einigen Äußerungen zu veranlassen. Darüber berichtet der Artikel Im Tierheim keine Verstöße festgestellt vom 12.12.2012.

Auffallend an den Äußerungen der Betreiber ist erneut die Darstellung als Tierschutzeinrichtung. Wie oben belegt, handelt es sich aber um einen reinen Gewerbebetrieb ohne Gemeinnützigkeit.