Aua824LKSig4KeineAuskunftTumor20

Aua824: Fundtierverwaltung Landkreis Sigmaringen (4): Das Kamel flutscht durchs Nadelöhr und das Landratsamt Sigmaringen erteilt Presseauskunft

 

{TS-Kritik}

 

Was bisher geschah:

Die Tierschutz- und Fundtiersituation im Landkreis Sigmaringen ist durch die Besonderheit gekennzeichnet, dass sich dort das Kreistierheim in kommunaler Trägerschaft befindet (Aua814). Seit dem 1. August 2012 müssen sich tierfindende Bürger erst an ihre Wohnortgemeinde wenden, um dort eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung zu erwirken. Solange diese dem Kreistierheim nicht vorliegt, wird dort kein Tier aufgenommen (Aua816). Durchlaufende Erfahrung vieler Bürger, Tierfreunde und Tierschützer im Landkreis: Abgesehen von diesem Verwaltungsvorlauf sei das Kreistierheim Sigmaringen ohnehin immer voll und verweigere unter Hinweis darauf die Aufnahme von Tieren (Aua816).
Die Präsentation des Kreistierheims Sigmaringen im Internet ist lieblos und miserabel. Nützliche Informationen erhält der Suchende dort nicht. Die Präsentation der Tiere, welche ein neues Zuhause suchen, ist lieblos und in den gegebenen Informationen wahlweise widersprüchlich oder sinnfrei (Aua821). Das Kreistierheim Sigmaringen mit aus Steuergeldern bezahlten Mitarbeitern fällt hier in seinen Leistungen weit hinter die des Tierschutzvereins Bad Saulgau zurück, der allerdings nur auf Ehrenamtliche zurückgreifen kann. Die mangelhafte Präsentation der Vermittlungstiere gereicht den Tieren wie dem Kostenmanagement des Defizitbetriebs zum Schaden.

 

 

Intransparenz, Auskunftsverweigerung, Behinderung der Pressearbeit

Das Kreistierheim Sigmaringen in kommunaler Trägerschaft erwirtschaftet in jährliches Defizit von rund 200.000 Euro. Dieses Defizit wird aus Steuergeldern bezahlt. Die Bürger haben ein Anrecht darauf zu erfahren, wie dieses Defizit zustande kommt. Zahlen über das Kreistierheim Sigmaringen jedoch sind nirgends zu finden: Weder auf der Webseite des Kreistierheims noch in der Hofberichterstattung der lokalen Zeitungen.

Für eine solide Basis der Artikelserie Fundtierverwaltung im Landkreis Sigmaringen hat sich deshalb die Doggennetz.de-Redaktion schon am 13. November 2012 schriftlich mit einer ausführlichen Presseanfrage an das Landratsamt Sigmaringen gewandt.

Die Fragenfülle (27 Einzelfragen) ist aus oben genannten Gründen notwendig: Es sind nirgends valide Informationen und vor allem auch  Zahlen  zum Kreistierheim Sigmaringen und zur kreisweiten Fundtierverwaltung zu finden; zumindest ist das dieser Redaktion bisher nicht gelungen.

Die Reaktion des Landratsamts Sigmaringen auf diese Presseanfrage darf als kleine Sensation durchgehen. Mit Datum vom 16. November 2012 teilt die Behörde per E-Mail mit:

              

der zuständige Dezernent, Herr Schnell, hat sich aufgrund Ihres Anrufes in der letzten Woche mit Ihnen ausführlich über das Tierheim unterhalten.

Die mündlichen Antworten von Herrn Schnell waren so umfangreich, dass wir derzeit keinen Anlass sehen, auf Ihren 27 Fragen umfassenden Katalog schriftlich zu antworten.

Zudem können wir nicht nachvollziehen, warum Sie die Antworten aus rechtlichen Gründen schriftlich benötigen.

 Nachdem unser Pressesprecher sich derzeit im Urlaub befindet, werden wir nach seiner Rückkehr Ihr Anliegen nochmals prüfen.

Sie erhalten von uns anschließend eine Mitteilung.

(Kerntext der Antwortmail des Landratsamts Sigmaringen vom 16.11.2012 in Reaktion auf die DN-Presseanfrage vom 13.11.2012)  

              

 

Gilt das Landespressegesetz für das LA Sigmaringen nicht?

Eine solche pauschale Auskunftsverweigerung erstaunt doch sehr und führt zu der Frage, ob die Behörde das Landespressegesetz Baden-Württemberg nicht kennt? Die alternative Lesart, dass sich diese Kreisverwaltung über geltendes Presserecht hinwegsetzt, möchte die DN-Redaktion bisher noch nicht optionieren ….

                  

§ 4 Informationsrecht der Presse.

 

              
  (1) Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.  
  (2) Auskünfte können verweigert werden, soweit
1. hierdurch die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte oder,
2. Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen oder
3. ein überwiegendes öffentliches oder schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde oder
4. ihr Umfang das zumutbare Maß überschreitet.

(Auszug
Landespressegesetz Baden-Württemberg)
 

                

Zu oben zitierter Antwortmail des Landratsamts Sigmaringen ist anzumerken: Diese Redaktion hatte mit dem  (derzeit mal gerade) für das Kreistierheim zuständigen Dezernenten ein kurzes Telefonat in der Vorrecherche geführt. Inhalt des Telefonats waren lediglich die verschiedenen Zuständigkeiten (Kreistierheim in Verantwortung Landratsamt; Fundtierentgegennahme bzw. Kostenzusage in Verantwortung der Ortspolizeibehörden i. e. der 25 Gemeinden) sowie die Einschätzung des Dezernenten dazu, ob Fundtierverwaltung in diesem Kreis funktioniert oder nicht. Keine der in der schriftlichen Presseanfrage angesprochenen Themen war Inhalt dieses Vorgesprächs.

Das Landratsamt Sigmaringen bekennt in obiger Mail, keinen Anlass zu sehen, der Presse die ihr zustehenden Informationen zukommen zu lassen.

Darüber hinaus mischt sich das Landratsamt Sigmaringen in unzulässiger Weise in die Arbeitstechniken der Presse ein. Ob eine Presseantwort schriftlich oder mündlich erbeten wird, untersteht nicht der Entscheidung der Behörde! Gerade wenn es um Daten und Zahlen geht, empfiehlt sich die schriftliche Auskunftsversion!

Aua824LKSig4KeineAuskunftTumor20  

Kurze grafische Erinnerung daran, worum es bei diesem peinlichen Hickhack zwischen einer kleinen Internet-Redaktion in einem Spartenthema und dem Landratsamt Sigmaringen EIGENTLICH geht: Um die Tiere im Landkreis Sigmaringen! Hier: eine Fundkatze mit durchgebrochenem Gesäugetumor. Welche Leiden das Tier durchgemacht haben muss, bis es endlich in die Hände der Tierschützer vor Ort gelangte, kann man sich gut vorstellen! Diese Katze konnte nur noch von ihrer Qual erlöst werden. Solche Katzen jedoch gibt es in diesem Landkreis ohne Zahl! WEIL es keinen kreisweit funktionierenden Tierschutz gibt, WEIL die Verantwortlichen die Fundtierproblematik lax behandeln  und WEIL die Kommunen die Existenz eines gravierenden Katzenproblems schlicht in Abrede stellen!
Foto: Katzenhilfe Herbertingen

 

Regierungspräsidium Tübingen um Vermittlung gebeten

Nachdem das Landratsamt Sigmaringen so signalkräftig alle seriösen Angaben und Auskünfte zum Kreistierheim rundherum und pauschal verweigerte, führte der nächste Schritt zum Regierungspräsidium Tübingen als übergeordnete Behörde. Ergo Presseanfrage an dasselbe.

Plötzlich kam dann doch Bewegung ins Spiel und der Sigmaringer Pressesprecher aus dem Urlaub zurück.

Als neuer Höhepunkt, bisher einmalig in der Doggennetz.de-Redaktionsarbeit, musste diese Redaktion in einem Telefonat mit dem Pressesprecher des Landratsamt Sigmaringen Auskunft über den Journalistenverband erteilen, zu dem Doggennetz.de gehört.

Dieser bereitwillig erteilten, wenn auch in der gesamten Redaktionsarbeit bisher von keinem Landratsamt von Flensburg bis Füssen, keinem Ministerium bundesweit, keiner Staatsanwaltschaft und keinem Verwaltungsgericht jemals abgefragten Auskunft folgte die Einladung zu einem persönlichen Gespräch ins Landratsamt. Doggennetz.de braucht aber kein Gespräch, sondern gerichtsfest dokumentierte Auskünfte zu Zahlen und Daten rund um die Fundtierverwaltung im Landkreis Sigmaringen. Deshalb lehnte die Redaktion dankend ab.

Anders wäre unsere Reaktion ausgefallen, wäre ins Kreistierheim eingeladen worden!

Geduld oder Taktik?

Seit dem: Warten. Hin und wieder erfolgen Mailmeldungen vonseiten des Landratsamts Sigmaringen dergestalt, durch anhängige Haushaltsberatungen verzögere sich die Auskunft, sie sei aber in Arbeit. Zu beachten: Von diesen Haushaltsberatungen war in der abweisenden Auskunft vom 13. November keine Rede!

So langsam wagt Doggennetz.de keine Spekulationen mehr darüber, ob die Antworten noch irgendwann kommen oder nicht. Mehr Hoffnungen macht ein Zwischenbescheid des Regierungspräsidiums Tübingen, das sich nach der Doggennetz.de-Anfrage ebenfalls um Antworten bemüht und diese auch kurzfristig erteilen möchte.

Geduld ist die eine Sache; eine pauschale Auskunftsverweigerung wie in der Mai vom 13. November 2012 eine ganz andere! Nachdem die pauschale Auskunftsverweigerung vom Tisch ist, zelebriert Doggennetz.de mitsamt seinen Lesern gern Geduld.

Aua824LKSig4KeineAuskunftHerpes20 

Nein, es macht dieser Redaktion keine Freude, mit allen Mitteln das Landratsamt Sigmaringen dazu „motivieren“ zu müssen, fundamentale Auskünfte zum Thema zu erteilen. Nein, es ist sicherlich nicht klug, sich als Residentin dieses Landkreises derart mit den Behörden anzulegen. Ja: Wie groß das Tierelend in diesem Landkreis ist, erlebt diese Redaktion seit 12 Jahren. Ja: Doggennetz.de nutzt die publizistischen Möglichkeiten, über welche dieser Blog verfügt, um auf dieses ignorierte Problem aufmerksam zu machen.
Wenn die Kommunen und der Kreis ihrer Pflicht gegenüber den Fundtieren nachkommen, lassen solche dramatischen Fälle wie die hier dokumentierte Herpesinfektion („Katzenschnupfen“) hoffentlich zumindest quantitativ etwas nach.
Foto: Katzenhilfe Herbertingen

Die Presseanfrage komplett

Die Zwischenzeit verstehen wir uns gut zu vertreiben – etwa durch Abdruck der erwähnten, 27 Fragen umfassenden Presseanfrage an das Landratsamt Sigmaringen vom 13. November 2012.

Schon die Fragen beleuchten die diversen Problemzonen und tragen mithin Informationswert.

Ganz spannend: die Frage nach den Spenden!

Besondere Brisanz kommt dabei auch Frage Nr. 13 zu: Wie ist es möglich, dass ein Landratsamt für ein nicht gemeinnütziges Projekt und ohne den Rückgriff auf einen als gemeinnützig anerkannten Verein zu Spenden aufrufen kann? Das Kreistierheim Sigmaringen ist lediglich Vollzugsort einer kommunalen Pflichtaufgabe und hat mit Tierschutz gar nichts zu tun. Dieser Themenpunkt wird in einem späteren Artikel noch eingehender behandelt.

              

Presseanfrage an den Landkreis Sigmaringen:

 A.      Finanzen und Zahlen

1.       Bitte stellen Sie uns einen Ãœberblick der Finanzzahlen des Kreistierheim Sigmaringens aus dem Jahre 2011 zur Verfügung, aus dem hervorgeht, wie viele Einnahmen aus welchen Quellen (Zuschüsse Gemeinden, Pensionseinnahmen, „Spenden“ etc.) den Ausgaben gegenüberstehen. Bei den Ausgaben sollte erkennbar sein, welche Kosten für Futter, tierärztliche Versorgung, Personalkosten sowie Reparaturen/Instandhaltungsarbeiten am Tierheim angefallen sind.

2.       Wie viele Tiere (nach Tierarten) wurden 2011 im Kreistierheim als Fundtiere aufgenommen?

3.       Wie viele Tiere (nach Tierarten) wurden 2011 im Kreistierheim als Abgabetiere aufgenommen?

4.       Wie viele Tiere wurden 2011 im Kreistierheim als Pensionstiere aufgenommen?

5.       Wie viele Mitarbeiter sind im Kreistierheim beschäftigt?

6.       Wie viele Mitarbeiter davon verfügen über den Sachkundenachweis nach § 11 Tierschutzgesetz?

7.       Wie viele Tiere (nach Tierarten) wurden an neue Besitzer vermittelt?

8.       Welche maximale Aufnahmekapazität  (nach Tierarten) sieht die Betriebserlaubnis des Kreistierheims Sigmaringen vor?

9.       Wie hoch ist der aktuelle Bestand (nach Tierarten) im Kreistierheim Sigmaringen?

10.   Wie viele Fundtiere (nach Tierarten) wurden seit dem 01.08.2012 und dem Inkrafttreten der neuen Regelung im Kreistierheim aufgenommen?

 

B.      Rechtliches

11.   Warum verzichtet der Landkreis Sigmaringen bei der Abwicklung der Fundtierverwaltung auf die sonst überall üblichen sogenannten Fundtierabgabeverträge, die u. a. auch die Rechte des Finders (z. B. nach §§ 973-976 BGB) bzw. die Abtretung dieser dokumentieren?

12.   Wie sieht der Landkreis Sigmaringen die Möglichkeiten der fachbehördlichen Aufsicht des Staatlichen Veterinäramts gewährleistet, wenn dieses quasi den eigenen Arbeitgeber (Landkreis) kontrollieren soll? Lässt sich dem Bürger glaubwürdig darstellen, dass das Veterinäramt Betriebs- oder Gebäudemängel im/am Kreistierheim gegenüber dem eigenen Arbeitgeber reklamieren würde?

13.   Auf welcher rechtlichen Grundlage wird in der Zeitungsberichterstattung (z. B. Schwäbische Zeitung vom 21.09.2011 „Unhygienisch: Katzenhaus modert vor sich hin“) zu Spenden für das Kreistierheim aufgerufen? Es gibt keinen gemeinnützigen Trägerverein; wer stellt dann die Spendenquittungen für solche „Spenden“ aus? Was entgegnet der Landkreis auf den Vorwurf, der Bürger werde mit dem Begriff „Spenden“ hier getäuscht, weil er de facto mit seinem Geld die Abwicklung einer kommunalen Pflichtaufgabe finanziert und nicht, wie er vielleicht vermuten könnte, etwas für den „Tierschutz“ spendet?

14.   Dieser Redaktion liegen viele Berichte von Bürger vor, die behaupten, vom Kreistierheim mit Fundtieren abgewiesen worden zu sein mit dem Hinweis, das Tierheim sei voll. Bitte kommentieren Sie das? Wohin sollen sich Bürger mit Fundtieren wenden, wenn sie vom Kreistierheim abgewiesen werden?

15.   Werden sogenannte Abgabetiere (ein Tierhalter kann oder will seinen Hund/seine Katze nicht länger behalten) vom Kreistierheim aufgenommen? Wenn ja: zu welchen Kosten? Wenn nein: Wohin sollen sich Bürger mit Abgabetieren dann wenden?

16.   Das Kreistierheim Sigmaringen bezieht Futterspenden von teilweise als unseriös geltenden Organisationen wie etwa Futter für Tiere in Not. Futter für Tiere in Not akquiriert seine Spender mit der Behauptung, es würden Tierschutzvereine unterstützt. Das Kreistierheim Sigmaringen ist kein Tierschutzverein, nicht gemeinnützig und erledigt lediglich eine kommunale Pflichtaufgabe. Warum bedient der Landkreis Sigmaringen als Empfänger von Futterlieferungen der Firma Futter für Tiere in Not unseriöse Gewerbeunternehmen, vor denen sogar der Deutsche Tierschutzbund e. V. warnt?

 

C.      Finanzierung der kommunalen Fundtierverwaltung

17.   Warum wurde im Landkreis Sigmaringen für die Fundtierverwaltung die Einzelfallabrechnung an die Kommunen statt der sonst üblichen Pauschalen (z. B. pro Kopf der Bevölkerung einer Gemeinde  oder generell pauschalisiert) gewählt?

18.   Ist die Einzelfallabrechnung von Fundtieren an die Kommunen im Kreis in irgendeiner Form gedeckelt oder wird ad infinitum abgerechnet?

19.   Die jetzt gewählte Vorgehensweise produziert einen hohen Verwaltungsaufwand: Finder müssen sich zuerst an ihre Wohnortgemeinde wenden und dort eine Kostenübernahme erreichen. Dann muss die Wohnortgemeinde ein Fax an das Tierheim schicken, um die zugesagte Kostenübernahme schriftlich zu dokumentieren. Hinzu kommt der Aufwand für die Einzelfallabrechnung je Tier an die jeweilige Gemeinde: Wie rechtfertigt der Landkreis diesen Verwaltungsaufwand?

20.   Der im Internet genannte Abgabepreis von 300 Euro für einen erwachsenen Hund ist vergleichsweise hoch. Dafür kostet ein weitaus attraktiverer Welpe nur die Hälfte. Bitte erklären Sie diese ungewöhnliche und nicht tierschutzkonforme Preisgestaltung bei den Abgabepreisen von Tierheimtieren!

 

D.      Internetpräsenz Kreistierheim Sigmaringen

21.   Tiervermittlung im Tierschutz wird heutzutage zu einem Großteil im Internet abgebahnt. Es gibt viele Tierschutzorganisationen, die ihre Tiere ausschließlich per Internet anbieten. Die Präsentation der Vermittlungstiere des Kreistierheims Sigmaringen auf deren Webseite ist mehr als mangelhaft: Zu den einzelnen Tieren müssen umständlich pdf-Dokumente aufgerufen werden. Die Bilder sind teilweise von schlechter Qualität; in Einzelfällen sogar regelrecht abschreckend (vgl. Bild Katze Lilli) oder zu den angebotenen Tieren gibt es gar kein Bild (Beispiel Katze Fiona). Warum präsentiert das Kreistierheim Sigmaringen seine Vermittlungstiere auf diesem eminent wichtigen Vermittlungsweg derart mangelhaft? 

22.   Jede aktive Tierschutzorganisation, die auch darauf angewiesen ist, für die Vermittlung Interessenten zu gewinnen, pflegt heutzutage eine Facebook-Präsenz. Warum verfügt das Kreistierheim Sigmaringen über keine Facebook-Präsenz, um auch auf diesem wichtigen Weg sein Anliegen zu kommunizieren und Tiervermittlung anzubahnen?

23.   Die Internetpräsenz des Kreistierheims Sigmaringen bietet keinerlei Informationen zu wichtigen Tierschutzthemen an, die in kausalem Zusammenhang mit der Fundtierverwaltung stehen wie z. B. die Bedeutung von Kastrationen oder der Umgang z. B. mit Wildtieren wie Igeln etc. Warum nicht?

 

E.       Bausubstanz Kreistierheim

24.   Die Mängel an Standort, Bausubstanz und Aufnahmekapazitäten des Kreistierheims Sigmaringen sind bekannt und wurden schon in der Presse berichtet. Welche Konzepte hält der Landkreis Sigmaringen für die Zukunft des Tierheims vor: Standort, Trägerschaft etc.?

 

F.       Abweisung von Fundtieren

25.   Dieser Redaktion liegt eine lange Liste von Fällen vor, in denen das Tierheim immer wieder mit der Aussage zitiert wird, man könne keine Fundtiere aufnehmen, weil man voll sei oder ein Aufnahmestopp aufgrund von Infektionen bestehe. Warum lehnt das Kreistierheim immer wieder die Aufnahme von Fundtieren ab?

26.   Den Berichten aus der Bevölkerung über die abgelehnte Fundtieraufnahme steht das Internetangebot des Kreistierheim Sigmaringens gegenüber, Pensionstiere aufzunehmen. Nach welchen Kriterien werden Pensionstiere im Kreistierheim Sigmaringen aufgenommen? Wie wird im Konfliktfall Pensionsplatz vs. Plätze für Fundtiere entschieden?

27.   Gerüchteweise wird behauptet, das Personal im Kreistierheim Sigmaringen habe die Anweisung erhalten, Fundtiere so gut wie möglich abzuweisen. Bitte nehmen Sie zu dieser Behauptung Stellung!

 

Es wäre sehr freundlich, wenn Sie uns diese Fragen bis Ende der Woche (18.11.2012) beantworten könnten. Sollte der Landkreis Sigmaringen dafür ein größeres Zeitfenster benötigen, so bitten wir um kurzen Rückbescheid. Für Rückfragen steht Ihnen die Unterzeichnete jederzeit zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karin Burger
www.doggennetz.de

  

             

Weitere Artikel dieser Serie:

Aua814 / Aua816 / Aua821 / Aua840