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Aua1004: Erneute gerichtliche Bestätigung: Tierschutz-Tierschlepper sind gewerbsmäßige Hundehändler!

 

{TS-Kritik}

 

Es tut gut. Aber es ändert nichts. Sie schleppen und schleppen und schleppen, die Pseudo-Tierschützer. Erneut hat ein Verwaltungsgericht Klartext gesprochen und einer Vermittlerin von Hunden für einen kroatischen Tierhilfeverein (*hüstel*) den HANDEL MIT BALKANHUNDEN untersagt.

Handel! H-a-n-d-e-l! So meldet es die AHO Redaktion aktuell.

 

Gähn-Argument fehlender Gewinnerzielungsabsicht

Unendlich ermüdend der ewig gleiche Argumentationsversuch auch dieser Hundehändler unter dem Etikett des Tierschutzes: Es handele sich deshalb nicht um gewerbsmäßiges Handeln, weil keine Gewinnerzielungsabsicht bestehe. Dieses Argument hat einen Bart in der Länge der Autobahn A7!

Da scheinen sich weder Kläger noch Anwalt irgendwelche Mühe gegeben zu haben, denn wer die Urteile der verschiedenen Verwaltungsgerichte zum Thema liest, erfährt schnell, dass es darauf gar nicht ankommt (vgl. auch Aua831 und die Linkliste auf weitere DN-Artikel dort). Überdies hatte das im aktuellen Fall urteilende Verwaltungsgericht Koblenz schon 2011 in einem anderen Fall die Gewerbsmäßigkeit dieses angeblichen Tierschutzes festgestellt (vgl. Aua322).

Und nicht zum Letzten: Wo kratzt so eine Hundehändlerin überhaupt die Chuzpe zusammen, sich auf den Klageweg zu begeben angesichts der Tatsache, dass diese Tierschlepperei mit dem neuen Tierschutzgesetz ohnehin und grundsätzlich erlaubnispflichtig wird? Wie verträumt muss man sein zu hoffen, dass ein Verwaltungsgericht kurz vor knapp und vielleicht eher zufällig noch VOR dem Inkrafttreten dieses neuen TSchG anders entscheiden würde?

Oder war hier wieder der Anwalt der Treiber?

 

Anzahl der geschleppten Tiere aussagekräftig

In Reaktion auf Aua955, wo eine weitere Hundehändler-Einheit kritisiert wurde, welche auf Ebay (nominell) über 2.000 Tiere anbot, fand sich im Netz die infantile Verteidigung, in Wahrheit handele es sich gar nicht um über 2.000 Tiere, da einige dieser mehrfach angeboten worden sein.

Grundgütiger!

Es ist eher unwahrscheinlich, dass solche Kritiker überhaupt je eines der inzwischen zahlreichen Gerichtsurteile gelesen haben. Ob 2.000 oder 1.000 oder 500 – mit diesen Zahlen bewegen sich derlei „Tierschützer“ schon längst im gewerbsmäßigen Bereich! Im vorliegenden Fall habe die Klägerin, so AHO, in einem Monat (Juli) 39 Hunde angeboten. Schon diese Größenordnung beweise den Handel! Sagt das Verwaltungsgericht Koblenz!

 

Klägerin konnte Kosten nicht überzeugend nachweisen

Sehr schön kommt selbst in der AHO-Kurzmeldung heraus, dass das stereotyp vorgebrachte Argument der angeblich so hohen Kosten für diesen „Tierschutz“ im Zweifelsfall vor Gericht nicht nachgewiesen werden kann. Das geht denjenigen runter wie Öl, die immer wieder darauf hinweisen, dass mit dieser Art Hundehandel sehr wohl Kasse zu machen ist.

Dass solche Hundehändler unter dem Etikett des Tierschutzes noch nicht einmal eine ordnungsgemäße Buchhaltung vorlegen können, legt weiteres beredtes Zeugnis ab. Bei den behaupteten Aufwendungen nämlich war offensichtlich für das Gericht nicht mehr nachvollziehbar, welche der Kosten für die privaten Hunde der Klägerin und welche für die geschleppten angefallen sind.

Die Berufung beim OVG Rheinland-Pfalz ist zugelassen. Die Klägerin jedoch müsste mit dem Klammerbeutel und so ….

 

Einen fetten Blumenstrauß für das Veterinäramt!

Also wurde wieder ein Hundeschlepper aus dem Verkehr gezogen. Hunderte anderer Tierschutz-Tierschlepper machen weiter! Und wem ist diese Außerbetriebsetzung zu danken? Dem zuständigen Veterinäramt, das weder die entsprechende Untersagung noch das Gezerrtwerden vor das Verwaltungsgericht gescheut hat, um seinem Auftrag – TIERSCHUTZ!!! – gerecht zu werden. Schön, dass sich noch irgendjemand darum kümmert! Also um den Tierschutz! Nicht wenige andere Behörden scheuen genau dies, was auch verständlich ist (je nach dem Verhältnis zum Arbeitgeber Landrat …)! Doch mit jedem Pro-Gewerbsmäßigkeit-Urteil der Gerichte verbessert sich die Ausgangssituation der Veterinärämter und vermindert sich das Risiko einer Untersagung.

Aber zäh ist’s scho!