Aua322: Auch Verwaltungsgericht Koblenz bestätigt Gewerbsmäßigkeit
{TS-Kritik}
Die Urteile kommen jetzt dicht auf dicht. Erst letzte Woche fiel die lang erwartete Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig in einer Feststellungklage zur Gewerbsmäßigkeit der Einfuhr von Tieren durch Tierschutzorganisationen (vgl. Aua312). Das Urteil stellt klar fest: Diese Einfuhren sind gewerbsmäßig!
Passend dazu entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg in einem parallelen Fall eines Vereins, der ausschließlich Tiere aus dem Ausland nach Deutschland verbringt, auf den vollen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent, Körperschaftsteuerpflicht und Wegfall der Gemeinnützigkeit (vgl. Aua308).
Einfuhr von Auslandshunden ist gewerbsmäßiger Hundehandel
Am 7. September 2011 hat nun das Verwaltungsgericht Koblenz diese klare Tendenz der Gerichte, die Tiereinfuhren von Tierschutzorganisationen als gewerbsmäßig einzustufen, erneut bestätigt (vgl. AHO-Meldung). In diesem Fall ging es nicht um einen Verein, sondern um eine „private“ Tierschützerin, die sich im Übrigen in besorgniserregender Zahl insbesondere im Auslandstierschutz tummeln.
Bisher liegen Doggennetz Informationen über den Beschluss nur über Sekundärmeldungen vor; die Redaktion bemüht sich momentan um das Original des Beschlusstextes. Das Verwaltungsgericht selbst hat zu dem Beschluss eine Pressemitteilung herausgegeben.
Auch die Rhein-Zeitung berichtet über diesen Fall unter der Überschrift „Gericht verbietet Hundehandel“.
Ob ein Zusammenhang mit diesem von der Rhein-Zeitung unter der beunruhigenden Headline „Hunde tagelang im Dunkeln eingesperrt“ gemeldeten Sachverhalt besteht, konnte noch nicht verifiziert werden. Als Parallelen zum Nicht-Gnadenhof Momo- und Zarenhof-Fall wird in dem Artikel von völliger Vernachlässigung der Tiere berichtet.
Im Koblenzer Fall bediente sich das Gericht auch der exzellenten Datenlage, wie sie durchs Internet bereitgestellt wird. Doggennetz hatte auf diese komfortable und datenreiche Recherchequelle schon in Aua224 hingewiesen. So konnte der Tierschützerin nachgewiesen werden, wie viele Tiere zu welchem Preis sie in Online-Anzeigenportalen angeboten hatte.
Die gewerbsmäßigen Vollprofis grinsen über den Pillepalle-Fall
Irritierend für den Szene-Insider: In diesem Fall waren es vergleichsweise wenig Tiere: 39 zur „Vermittlung“ angebotene Hunde für einen Monat. Über solche Zahlen können Großimporteure wie z. B. Hundehilfe Russland e. V. (mit Stand vom 28.09.2011 allein bei Tiervermittlung.de 119 Hunde), Stray einsame Vierbeiner e. V. (mit Stand vom 28.09.2011 allein bei Tiervermittlung.de 146 Hunde) oder Dobermann-Nothilfe e. V. , die nur für den geplanten Transport am 07.10.2011 aus dem polnischen Tierheim Mielec 67 Hunde auf einen Satz einführen wollen (vgl. Aua316 und Aua 317 und Aua320), und viele andere nur müde lächeln.
Auch die im Koblenzer Fall kritisierte „Schutzgebühr“ im Rahmen von € 150,00 bis € 370,00 deckt eher die unteren Ränge ab.
In dem einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ablehnenden Beschluss in Rheinland-Pfalz wird dieser so genannte Tierschutz schnörkellos als „gewerbsmäßiges Handeln“ entlarvt. Die „Schutzgebühren“ (welch Euphemismus!!!) bewegen sich nach Meinung der Koblenzer Verwaltungsrichter in der Größenordnung der Preise für vergleichbare Hunde in Internet- und Zeitungsanzeigen. Auch die Anzahl der importierten Tiere belege das gewerbliche Handeln!
Was belegen denn dann die Zahlen der importierten Tiere bei all den anderen – hier nur beispielhaft genannt Stray einsame Vierbeiner e. V., Hundehilfe Russland e. V., Dobermann-Nothilfe e.V.?
Die „gute Tat“ von Amts wegen untersagt
Der Tierschützerin in Rheinland-Pfalz sei nun, so die Pressemeldung weiter, ihr wohltätiges Werk, ihr „Tierschutz“ per behördlicher Verfügung untersagt. Die noch in ihrem Bestand befindlichen 14 Hunde, die mutmaßlich aus Slowenien, Kroatien und Rumänien importiert worden seien, müsse sie abgeben.
Diese Untersagungsverfügung spielte schon im Fall Hundehilfe Hundeherzen e. V. (vgl. Aua280) eine Rolle. Eine gründlichere Themenrecherche zu diesem attraktiven verwaltungsrechtlichen Instrument ist in Planung …
Doggennetz-Senf als satirischer Nachschlag:
Jede Menge Entsatz vorhanden
Wer jetzt jedoch im Raum Koblenz trotzdem gern einen Hund von Hundehändlern der im Verwaltungsgerichtsbeschluss genannten Güte – also mit den Merkmalen a) kein Verein, b) rühriger Auslandshundeimport mit großem und attraktivem (allein 15 Welpen bzw. Junghunde!!!) Angebot – haben möchte, muss nicht verzweifeln! Doggennetz empfiehlt für diese lokale Nachfrage die Hundehilfe Koblenz (die URL müssen Sie sich schon selbst raussuchen!).
Kollegiale Frage an meine liebe Freundin Biga Ehsel von den Tierfreunden Oberpfalz, ob sie für mich nicht rasch die Nachfrage (aus Gemeinheitsgründen bitte: schriftlich)! beim zuständigen Veterinäramt übernehmen könne, da ich schier aus Arbeitsüberlastung gerade nicht dazu komme!