Aua955: Animal-Help-Espania e. V. vertickt 2.142 Tiere über Ebay

 

{TS-Kritik}

 

Schlimmer geht immer! In Aua946 hatte DN Screenshots von „Tierschutzogranisationen“ veröffentlicht, die auf Tiervermittlung.de hunderte von Auslandstieren zur Vermittlung anbieten.

Beschämt ist zu konstatieren: Das ist alles noch pillepalle!

Dank des Hinweises einer DN-Leserin präsentieren wir stattdessen den deutschen Verein Animal-Help-Espania e. V., der aktuell auf Ebay sage und schreibe 2.142 Auslandstiere im Angebot hat:

 

Bildzitat Screenshot von https://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-bestandsliste.html?userId=13364150&pageNum=86&sortingField=SORTING_DATE

 

Über 86 Seiten können unbedarfte Tierfreunde wie aus dem Neckermannkatalog ihr neues Familienmitglied aussuchen:

 

Bildzitat Screenshot von https://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-bestandsliste.html?userId=13364150&pageNum=86&sortingField=SORTING_DATE

 

Der Preis bei den meisten Tieren wird mit Euro 300 angegeben, mit wenigen Ausnahmen darunter.

 

2.142 Tiere x € 300,00 = 642.600,00 Euro !

 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer soll kommen!

Dass das Impressum der Webseite bisher keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ausweist, ist nach telefonischer Auskunft der ersten Vorsitzenden, Sonja Limmer, lediglich ein „Versehen“. Der Fehler werde umgehend behoben werden.

Zur Wahl der Plattform Ebay erklärt Limmer, der Verein habe die Erfahrung gemacht, dass Inserate über Ebay viele Clicks für die Homepage des Vereins generieren.

Der Dollpunkt der Begründung: „Es gibt auch wenige Plattformen, wo man Auslandshunde anbieten darf.“

Eine erstaunliche Aussage!

Wer die Webseite des Vereins besucht, erfährt dort allerdings nicht, welche Massen an Tieren von diesen „Tierfreunden“ umgeschlagen werden. Die dort angegebenen Zahlen sind weit harmloser:

 

Bildzitat Screenshot von https://www.animalhelpespania.de/

 

Zu dem hier vorliegenden Phänomen gibt es auch schon gerichtliche Bewertungen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 07.09.2011 bewertet die „Weitergabe einer großen Anzahl von Hunden über Online-Anzeigenportale […] als genehmigungspflichtigen gewerbesmäßigen Hundehandel“ (hier). Dabei ging es im vorliegenden Fall „lediglich“ (im Vergleich mit obigem Verein) um eine angebotene Masse im zweistelligen Bereich!