Aua1287: Deutschland sagt Nein zum Tiermorden Jens Waldinger erwirkt einstweilige Verfügung gegen k9-news

 

{TS-Kritik}

 

Die Fronten in der Tierschmutz-Szene verschieben sich. Und zwar erheblich. Die DN-Redaktion registriert diese Bewegungen schon seit geraumer Weile, muss aber aktuell wichtigeren Themen den Vorrang einräumen.

Gleichzeitig organisiert sich auch die Menschenjagd bekennend krimineller. DN hatte von Anfang an zu diesem Stichwort davor gewarnt, dass es in absehbarer Zeit JEDEN treffen könne. Jetzt ist die Zeit abgesehen! Die Menschenjäger in der Tierschutzszene wählen ihre Opfer inzwischen relativ willkürlich und komplett losgelöst vom Zoophilie-Vorwurf aus.

Aber das ist ein anderes Thema.

 

Konsensfeind: Jens Waldinger von Deutschland sagt Nein zum Tiermorden

Die DN-Redaktion muss ihre Position zu dem umstrittensten „Tierschützer“ der Szene, Jens Waldinger, Vorsitzender von Deutschland sagt Nein zum Tiermorden, hier nicht neuerlich darstellen. Als Erste hatte sie schon Anfang 2012 vor der Ideologie und den Methoden dieses Reservisten gewarnt (vgl. Aua474; damals hieß die Bewegung nur „Deutschland sagt Nein“) und diese Warnung auch satirisch aufgegriffen (vgl. Aua503).  

Das bekannteste DN-Porträt zu Jens Waldinger, Aua792, wurde in der Zeit von seiner Veröffentlichung im Oktober 2012 bis heute knapp 38.000 mal gelesen!

 

Ausschnitt aus Bildzitat Screenshot des DN-MCSystems. Um der besseren Lesbarkeit willen, wurde der Teil „Datum/Zugriffe“ per Ausschnitt direkt neben „Titel“ verschoben. Wie auch immer: Knapp 38.000 Besucher haben den Artikel Aua792 über Jens Waldinger in der Zeit seines Erscheinens am 30. Oktober 2012 bis heute gelesen.

 

Andererseits gehört es zur Fairness, auch zu loben, wenn Lob angebracht ist, was DN in Aua1206 getan hat.

Das ändert aber nichts an der felsenfesten Überzeugung dieser Redaktion, dass Jens Waldinger und seine wassertragenden Frauen ein kapitaler Schaden für den Tierschutz sind. Der zumindest – vgl. die Zugriffe auf Aua792 – hat sich inzwischen gut herumgesprochen.

Doch Jens Waldinger ist auch und vermutlich deshalb ein Konsensfeind all jener, die das Etikett Tierschutzkritik nur auf ihre lustvolle Menschenjagd kleben. Waren es gestern noch Zoophile und Tierquäler, sind es jetzt eben Jens Waldinger und seine Claqueure.

Von morgen weiß man noch nichts.

 

Ein Esel schimpft den anderen: „Langohr!“

Der erfreuliche Teil der neueren Dynamiken bei den Menschenjägern ist nun der, dass sich Pest und Cholera gegenseitig an den Hals gehen. Im günstigsten Fall gehen beide daran zugrunde.

Mit an sich schon alarmierender Ausführlichkeit beschimpft seit geraumer Zeit vor allem Thomas I. von k9-news Waldinger als Langohr.

Wer sich von der Glaubwürdigkeit der I.-Kritik einen Eindruck verschaffen möchte, dem sei die DN-Artikelserie Warum K9-News ein No-Go sein könnte empfohlen (Aua1047P / Aua1048P / Aua1055P / Aua1066P).

Überdies empfahl sich Thomas I. den Tierschützern auch schon durch seine Dienstfertigkeit für und das gemeinsame Auftreten mit der verurteilten Tierquälerin Barbara B. sowie seine Nähe zu dem Volksverhetzer Carsten Thierfelder.

 

Waldinger erwirkt einstweilige Verfügung beim Landgericht Frankfurt

Wie Thomas I. auf seiner Webseite k9-news, auf die DN wegen erheblicher Bedenken zu deren Inhalte nicht aktiv verlinkt, selbst verkündet, hat Jens Waldinger beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung (eV) gegen den Betreiber der Verbrecherjagd-Seite erwirkt (siehe Quelle 1 am Ende vom Text). Der beeindruckend unkluge k9-Schreiberling hat diese eV in dem Artikel „Gestern bekamen wir Post …“ vom 27. März 2014 ausführlich berichtet und kommentiert (Quelle 1)..

Phantastisch! Wem von den beiden will man für das anstehende Verfahren die Daumen drücken?

 

Beide Parteien sammeln jetzt schon Prozessnachteile

Nachteile erkennt diese Redaktion für beide Streitparteien: Thomas I. hat mutmaßlich keinen guten Anwalt oder seine jüngste Publikation nicht mit diesem abgesprochen. Ein im Presserecht versierter Rechtsbeistand hätte ihm wahrscheinlich dringend davon abgeraten, im laufenden Verfahren die eV zu kommentieren und vor allem seine Beweise zu veröffentlichen.

Die Berichterstattung darüber, dass eine eV ergangen ist, ist noch okay. Aber alle darüber hinausgehenden Kommentierungen, Paraphrasierungen der inkriminierten Äußerungen, die extrem plump-penetrant angewandte Ironie und andere rhetorische Kaspereien des Thomas I. werden von Gerichten im laufenden Verfahren nicht gern gesehen. Das gibt richtig fett Minuspunkte.

 

Handfeste Beweise von k9-news

Ob diese allerdings wirklich die hohe Beweiskraft schwächen können, die der frühere Islamkritiker für seine Äußerungen über Waldinger anführt, das wird der spannende Teil des kommenden Verfahrens.

Leider ist von dem Rechtsstreit nicht bekannt, ob Thomas I. nur in den Widerspruch zu der einstweiligen Verfügung geht (verfahrenstechnisch weniger günstig) oder ob er das Hauptsacheverfahren anstrengt, was ihm sehr viel bessere Möglichkeiten der Beweisführung eröffnen würde. Denn seine Beweise können sich durchaus sehen lassen! Nur: Diese vorher zu veröffentlichen ist prozesstaktisches Harakiri.

Und übrigens der Unterschied zwischen schlau und klug ….

 

Verfahren nicht vor Pressekammer

Ob die Wahl des angerufenen Gerichts nur auf den Sitz der Kanzlei von Waldingers Anwalt zurückzuführen ist oder ob damit auch eine subtile Kränkung des sich selbst seit neuestem als „Journalist“ begreifenden Thomas I. versehen ist, bleibt pure Spekulation. Aber das Verfahren findet nicht vor einer der bekannten Pressekammern statt (Hamburg, Berlin, Köln, München – siehe hier).

Dieses Phänomen erklärt vielleicht auch die wirklich bemerkenswerte Untersagung der k9-news-„Haremsbezeichnung“ (vgl. Quelle 1). Die von Thomas I. gewählten Begriffe zur Kennzeichnung der Waldinger-Anhängerschaft gehören nicht in den Kanon klassischer Beleidigungen (wie z. B. „Krüppel“, gell Herr I.), sondern sind nach Meinung dieser Redaktion unverkennbar Meinungsäußerung und damit geschützt.

Erstaunlich ist auch, dass Thomas I. angibt, nach Weisung der eV insgesamt vier Artikel vorläufig löschen zu müssen. (DN verzichtet auf eine Listung der Artikeltitel, die aber in Quelle 1 zu finden sind.) Das ist völlig ungewöhnlich! Dieser Redaktion bisher nur bekannt ist die einstweilige Untersagung bestimmter und einzeln genannter Äußerungen, nicht jedoch ganzer Artikel. Ob der Beschluss allerdings tatsächlich die Löschung der gesamten Artikel verlangt oder Thomas I. dies aufgrund der Fülle eventuell inkriminierter Äußerungen selbst im vorauseilenden Gehorsam tat, steht im Moment dahin.

 

Eine dokumentierte Urheberrechtsverletzung des Jens Waldinger

Das Landgericht Frankfurt untersagt Thomas I. des Weiteren Äußerungen, die Waldingers Umgang mit dem Urheberrecht betreffen.

Dazu hat die DN-Redaktion natürlich so ihre eigenen Erfahrungen:

 

Bildzitat Screenshot der früheren Waldinger-Webseite „Deutschland sagt Nein“ vom 16. Januar 2012: Sie sehen jetzt vielleicht aufgrund des superschlau schwarz gewählten Hintergrundes beim Webdesign nur den „Kampf der Neger im Tunnel“. Bei entsprechendem Zoom jedoch lässt sich über diesen und weitere Screenshots nachweisen, dass Jens Waldinger im Januar 2012 den kompletten und dem Urheberrecht der DN-Redaktion unterliegenden Artikel Aua474 ohne Einverständnis von Karin Burger geklaut und auf seiner Webseite veröffentlicht hatte.

 

Am 16. Januar 2012 hatte Jens Waldinger auf seiner damaligen Webseite „Deutschland sagt Nein“ den kompletten Artikel Aua474 der Doggennetz.de-Redaktion, welcher dem Urheberrecht unterliegt, abgedruckt.

Sofern irgendwelche Prozessparteien daran Bedarf haben, kann ein vollständiger Screenshot des gesamten Artikels, den Jens Waldinger in grober Verletzung der Urheberrechte von Karin Burger auf seiner Webseite abgedruckt hatte, zur Verfügung gestellt werden. Auf eine entsprechende Abmahnung hin wurde der Burger-Text dann zwar entfernt, aber auf die Begleichung der vergleichsweise humanen Schadensrechnung in Höhe von € 236,96 plus Mahngebühren wartet diese Redaktion noch heute!

 

Um nicht dem Vorwurf der Parteilichkeit anheim zu fallen ..

Aber wir wollen nicht ungerecht sein und eine der beiden Prozessparteien bevorzugen. Auch Jens Waldinger wird zahlreiche Pfeile im Szene-Köcher finden, wenn er nur gründlich genug danach guckt.

So etwa ist Thomas I. für seine massiven Beleidigungen Andersdenkender bekannt. Zwar kam die DN-Redaktion mit ihrem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den k9-news-Betreiber wegen der Verhöhnung als „Krüppel“ vor dem Amtsgericht Merseburg nicht durch (vgl. Aua1091), was I. sofort als „Sieg“ umdeutete. Dieser Umstand ist allerdings nur der Tatsache geschuldet, dass dem Amtsgericht Merseburg nicht bekannt war, dass schon das Bundesverfassungsgericht diese herabwürdigende Bezeichnung als eine schwere Beleidigung eingestuft hat.

 

Bildzitat Screenshot von k9-news im Juni 2013: Das Niveau des „Journalisten“ Thomas I., sich über Gehbehinderte lustig zu machen, sie mit der strafbaren Beleidigung „Krüppel“ zu bezeichnen und durch Grafikmontagen von Rollstuhl und Hamburger die Zielperson – Karin Burger – erkennbar zu machen. Übrigens ist der „Sinnungswandel“ des Thomas I. beeindruckend: Das Meiste von dem, was er vor nicht einmal einem Jahr in der Artikelserie „Werde auch du Tierschutzkritiker“ gegen DN vorgebracht hatte, trifft heute auf ihn selbst zu.

 

Man könnte also nachweisen: Thomas I. ist für seine gemeinen und niveaulosen Beleidigungen anderer gerichtsbekannt! 

 

Contra bei Karte „Journalist“

So ließe es sich beispielsweise des Weiteren denken, falls der Verfügungsbeklagte die Karte „Journalist“ spielen möchte, diesbezüglich doch einmal die Erfüllung seiner sozialversicherungsrechtlichen Pflichten als Journalist zu überprüfen. Solche nämlich, sofern nicht sicher in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis gebettet, sondern selbstständig tätig, sind über die Künstlersozialkasse kranken- und rentenversichert. (Wie z. B. die DN-Redaktion!)

Übrigens ist das immer ein relativ sicheres Unterscheidungsmerkmal von Möchtegern- und hauptberuflich tätigen Journalisten. Deshalb kriegen auch nur hauptberufliche Journalisten den bundeseinheitlichen Presseausweis von den anerkannten Institutionen Deutscher Journalistenverband, ver.di Fachbereich Medien (dort: DN), Bundesverband deutscher Zeitungsverleger und Verband deutscher Zeitschriftenverleger.

Da mit andernorts beziehbaren Presseausweisen in letzter Zeit insbesondere von Rechtsextremisten (!!!) ziemlich viel Schindluder getrieben wurde, fordern diese Verbände inzwischen die Wiedereinführung des „amtlichen“ Presseausweises (hier).

 

Parallele zu den Thierfelder-Verfahren: kann bös teuer werden!

Hoffentlich, Quatsch: sicher, berät der Waldinger-Anwalt den Froschkönig auch zu der sogenannten Zweitschuldnerhaftung? (Vorausgesetzt, die einstweilige Verfügung selbst wurde nicht schon auf der Grundlage von Prozesskostenhilfe erwirkt.)

Mit diesem kostentechnischen Bumerang dürfen sich derzeit nämlich all jene beschäftigen, die gegen den Thomas-I.-Kumpan Carsten Thierfelder einstweilige Verfügungen erwirkt haben.

Da (auch) in Mannheim nichts zu holen ist, darf der Verfügungskläger aufgrund dieser schönen Regelung Zweitschuldnerhaftung für die Gerichtskosten in Vorlage treten. Je nach Streitwert …. Daraus erwachsen ihm dann zwar sogenannte vollstreckbare Titel, aber wohin man mit denen kommt, wenn keine Masse vorhanden, erfahren derzeit alle Geschädigten des mythomanischen Eiferer aus Recklinghausen.

Und auf Rechtsschutz durch eine Berufsorganisation des „Journalisten“ Thomas I. ist hier eher nicht zu hoffen.

Und wenn DN jetzt noch über die jüngsten Morddrohungen gegen Waldinger-Unterstützer und –Anhängern berichten wollte, müsste das Themenfenster auf JeanPierre H. erweitert werden, wozu vermutlich aber in den nächsten Tagen und neuerlich im Kontext mit einer eV Anlass sein geboten sein wird.

So schließen sich die Kreise statt der Türen in der Irrenanstalt Tierschutz!

 

Quelle 1: https://www.k9-news.de/navigation/newsvoll,1999,31.php