Aua1048P: Warum K9-News ein No-Go sein könnte (Teil 2)

 

{TS-Kritik}        [Im DNPA erschienen am 14.08.13; online verfügbar ab 19.09.13]

 

[Der Text knüpft nahtlos an den ersten Teil Aua1047P an.]

 

Eindeutige politische Statements

Die No-go-Area-Webseite des Thomas I. beschäftigte sich mit Kriminalitätsstatistiken zu Ausländern. Ein dabei auftretendes Problem war wohl die Zuordnung der mit ihrer Herkunft bezeichneten „Verbrecher“ zu Ländern oder Ethnien. In einem diese Zuordnungen erklärenden Kommentar enthüllt der 2013 zum „Tierschützer“ mutierte Thomas I. seine Einstellung zur deutschen Regierung und Gesellschaft:

              

nicht wir haben diese schwachsinnige und verlogene politische korrektheit erfunden, sondern unsere hinterfotzige multi-kulti-hörige “polit-und-medien-elite”, die aus verbrechern “unangreifbare bereicherungen” machte und der bürger täglich mit fantasiebezeichnungen hinters licht geführt wird.

wir werden in absehbarer zeit an die einzelnen polit-affen schreiben und nachfragen, wo denn dieses südland überhaupt liegt. von welchen ländern es umgeben ist, welche kultur und geschichte dieses ominöse südland aufweisst. auf die antworten sind wir schon jetzt gespannt.

(Kommentar von Thomas I. unter dem Nick „Hägar der Schreckliche“ zur Pi-Meldung „No-Go-Area is back“ im April 2008; https://www.pi-news.net/2008/04/no-go-area-is-back/; Hervorhebg. d. DN-Red.)

              

Vielleicht sollte an dieser Stelle kurz darauf hingewiesen werden, was man unter „politisch korrekt“ zu verstehen hat. Auch hier greifen wir wieder auf eine Wikipedia-Definition zurück:

              

Laut Wierlemann (2002) bezeichnet Politische Korrektheit einen Sprachgebrauch, der durch eine besondere Sensibilisierung gegenüber Minderheiten gekennzeichnet ist und sich der Anti-Diskriminierung verpflichtet fühlt. Im aktuellen (2002) Sprachgebrauch sei der Begriff eine „Diffamierungsvokabel“, die von konservativer Seite als „Fremdbezeichnung für das gesamte liberale Spektrum“ eingesetzt werde.[2]

(https://de.wikipedia.org/wiki/Politische_Korrektheit; Hervorheb. d. DN-Red.)

              

Für das DN-Thema wichtig sind dabei die Stichworte „Sensibilisierung gegenüber Minderheiten“ und „Anti-Diskriminierung“. Im Übrigen, und auch das passt ins Bild, werde politische Korrektheit diffamierend von „konservativer Seite“ eingesetzt.

DN zieht aus dieser Definition den Schluss, wer bekennend „politically incorrect“ („pi“ – vgl. auch Animal-pi) agitiert, lässt es (mindestens) an dieser Sensibilisierung gegenüber Minderheiten mangeln und fühlt sich auch nicht dem Diskriminierungsverbot verpflichtet.

Euphemistischer lässt sich das, was auf Animal-pi zu lesen steht, nicht beschreiben! Der Autor der Animal-pi-Seite wird von Thomas I. mehrfach gelobt und verlinkt.

Auch die in der aktuellen Diskussion in der Tierschutzszene von Thomas I. zitierte und in der Anwendung insbesondere Doggennetz.de zugewiesene „Nazi-Keule“ kommt schon 2008 im Wortschatz und in der Argumentation des Thomas I. vor:

              

es kann nicht sein, dass wie im gestrigen fall in einer email zwar die “anprangerung” von afrikanern, südländern oder auch türkischen straftätern unterstützt, ja sogar befürwortet wird, sobald es aber um die eigene nationalität geht, die nazi-keule ausgepackt wird. das ist in unseren augen verlogen und irgendwo auch eine art von rassismus. das wollen wir nicht, das dulden wir nicht.

(https://www.pi-news.net/2008/04/no-go-area-is-back/; Hervorhebg. d. DN-Red.)

              

Bei solchen Kommentaren sind schon Kleinigkeiten verräterisch: „das dulden wir nicht“. „Das“ ist die Meinung Andersdenkender.

 

Verbrecher sind der letzte Dreck

Einen rassistischen Ansatz von Thomas I. meint diese Redaktion auch in folgender Offenbarung zu erkennen:

              

wir, das team von no-go-area machen keinerlei unterschied. verbrecher haben in unseren augen überhaupt keine berechtigung sich noch deutscher, franzose, russe, türke oder italiener zu nennen. diese nationale definition dient, unserer ansicht nach, nur noch der ermittlung und identifizierung des täters.

verbrecher sind der letzte dreck. und so werden wir sie auch behandeln. egal welchen pass oder welche hautfarbe sie besitzen. und der normale bürger muss erkennen, dass es so nicht weiter gehen kann. nicht weiter gehen darf.

(https://www.pi-news.net/2008/04/no-go-area-is-back/; Hervorhebg. d. DN-Red.)

              

DN versteht diese Ansage so, dass nicht näher definierten ausländischen „Verbrechern“ die Menschenrechte wie etwa die Staatsangehörigkeit abzuerkennen ist. Und ja: Staatsangehörigkeit gehört zu den Menschenrechten (vgl. Amnesty International, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 15).

Der ideologische Ansatz des Thomas I. offenbart sich in den Modalverben: Der Bürger „muss“ etwas erkennen. Es „darf so“ nicht weitergehen. Das hört sich nicht nach dem gelassenen Warten auf das Ergebnis demokratischer Willensbildungsprozesse an?

 

Islam als Pest des 21. Jahrhunderts

Noch deutlicher wird das politische Bekenntnis des Thomas I. in seinen Kommentaren auf dem rechtspopulistischen Blog Politically Incorrect aus dem Jahr 2008, wenn er über den Islam als „Pest des 21. Jahrhunderts“ schreibt:

              

es kann nicht sein, dass mohammedanische schweinepriester hasstiraden über die restliche welt ausschütten, mit krieg und vernichtung drohen, ihre anhänger zu massenmorden anstacheln und die politische korrektheit aus feigheit, hörigkeit und wirtschaftlichen interessen dem volk den mund verbietet. der islam ist eine bedrohung. er ist die pest des 21ten jahrhunderts. und so sollte er behandelt werden. und dabei ist es egal ob es ein deutscher, französischer oder gar amerikanischer mohammedaner ist. wenn er eine bedrohung für das friedliche zusammenleben darstellt, ist er nichts anderes als ein widerlicher verbrecher. und so werden wir ihn behandeln.

(https://www.pi-news.net/2008/04/no-go-area-is-back/; Hervorhebg. d. DN-Red.)

              

Die Sprache hier verrät viel: Zwischen den Zeilen erfolgt nach dem Eindruck von DN zunächst eine Verharmlosung des Holocaustes, denn „Massenmord“ bezieht sich auf die systematische Vernichtung ganzer Völker und für die deutsche Geschichte insbesondere auf den Holocaust.

Wichtig ist auch: Hier ist von „Islam“ die Rede, nicht von Islamismus! Die Religion „Islam“ wird zum Verbrechen. Angehöriger dieser Religion werden als „Verbrecher“ behandelt. Die Feststellung der von ihnen ausgehenden „Bedrohung“ liegt in den Händen von Webseiten wie Politically Incorrect und No-Go-Area und koppelt sich damit von demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien ab.

Es ist nicht die Aufgabe von eines tierschutzkritischen Blogs wie DN, an dieser Stelle den Konflikt der westlichen Welt mit dem Islam zu diskutieren oder zu bewerten. Dieses hochpolitische Thema hat mit Tierschutz zunächst einmal nichts zu tun. Allerdings hält diese Redaktion derlei Bekenntnisse eines Thomas I., der bei der aktuellen Zoophilenhetze im Tierschutz eine meinungsführende Rolle spielt, für aussagekräftig.

Auch die in einem öffentlichen politischen Kommentar von Thomas I. gewählte Stilebene übelster Gossen- und Fäkalsprache lässt Rückschlüsse zu. Will der Tierschutz sich in der dringend notwendigen Auseinandersetzung mit dem brisanten Thema der Zoophilie wirklich auf diese Ebene begeben? Warum finden Menschen mit diesem menschenverachtenden Jargon in der Szene und derzeit besonders in Österreich Unterstützung von Personen, die in ihrer Vita angeben „Studium der Publizistik und Ethnologie“ und denen man mithin eine gewisse Analysekompetenz unterstellen möchte?

Das gesamte Internetprojekt No-go-Area und damit verbundene Geschäftsideen (!) wurden von Thomas I., nachdem DN schon erste Andeutungen zu dieser aufschlussreichen Vergangenheit gemacht hatte, auf K9-News als eine Art Witznummer und lustiges Experiment dargestellt (vgl. Quelle2 am Ende des Artikels).

 

Thomas-I.-Webseite gesperrt und gelöscht

Ganz so witzig war es dann wohl doch nicht, das No-Go-Area-Projekt des Thomas I.

Und plötzlich ergibt sich eine interessante Parallele zur aktuellen Situation in der Tierschutzszene, wo der Schreiberling mit der rechtspopulistischen Empfehlung sich aufgrund des Providerwechsels von Doggennetz.de zu hanebüchenen Spekulationen hinreißen lässt. Jetzt ist klar warum. Thomas I. selbst hat nämlich so seine Erfahrungen mit Providern und gelöschten Webseiten gesammelt.

Lassen wir dazu erneut den Blog Politically incorrect zu Wort kommen:

              

Vor gut einem Jahr wurde das Projekt “No-go-Area-Europe” bzw. “No-go-Area-fuer-Deutsche” von Thomas I. (alias Hägar der Schreckliche) durch Intervention rot-grüner Gutmenschen bei seinem damaligen Hoster gesperrt und gelöscht. Thomas nutzte die folgende Zeit, um sein Projekt neu zu organisieren und intensiver zu planen. Nach fast einem Jahr ist es jetzt endlich soweit: No-go-Area is back!

(Pi am 13.04.2008: „No-go-Area is back!“ https://www.pi-news.net/2008/04/no-go-area-is-back/;Hervorhebg. d. DN-Red.)

              

Es gibt allerdings einen riesenhaften Unterschied zwischen einer regulären Kündigung des Vertrags zwischen einem Hoster und seinem Kunden auf der einen Seite und der Sperrung und Löschung einer Webseite auf der anderen! Für Sperrung und Löschung müssen nach dem Wissensstand dieser Redaktion entsprechende Gerichtsurteile zugrundeliegen. Ob diese im Fall Thomas I. vorlagen, führt an dieser Stelle zu weit vom Thema weg und wurde von DN nicht recherchiert. Entscheidend ist die offensichtlich von I. nicht widersprochene Darstellung von Politically Incorrect, dass eine Webseite des Thomas I. durch Intervention politischer Kräfte gesperrt und gelöscht wurde.

Pi führt den Schwerpunkt der zurückgekehrten No-Area-Site wie folgt aus:

              

Bei aller Liebe zu Israel und dem jüdischen Volk ist das zweite Standbein des Projekts die zugewanderte Kriminalität. Von den Medien vertuscht und verschwiegen, der Politik verharmlost und den rot-grün-braunen Gesinnungsgenossen geleugnet.

(ibid.; Hervorhebung d. DN-Red.)

              

Eine weitere Parallele zu den aktuellen Aktivitäten des Thomas I. auf K9-News ergibt sich hier:

              

In den nächsten Wochen und Monaten werden Thomas und sein Team in dieser Rubrik eine Datenbank aufbauen (inklusive Auswertung), die mehr als 6000 einzelne Straftaten mit mehr als 12.000 Straftätern enthält. Alleine diese Aussicht enthält genug Sprengstoff, um den Medien und der Politik ihre Verlogenheit vor Augen zu halten. Zusätzlich werden etwa 300 Phantom- und Fahndungsfotos veröffentlicht werden. Auch hier werden die Daten gründlich ausgewertet und in einer Verbrechensstatistik veröffentlicht.

(ibid.; Hervorhebung d. DN-Red.)

              

Die Veröffentlichung von Phantom- und Fahndungsfotos macht nach dem Verständnis von DN nur Sinn, wenn diese Personen gesucht werden sollen? Ist das nicht Aufgabe der Polizei und der Behörden?

Eine Datenbank mit Straftätern? Fällt das nicht unter Datenschutz?

Thomas I. veröffentlicht eine „Verbrechensstatistik“? Welche Qualifikation und vor allem: welche Legitimation besitzt er dafür?

Die Webseite No-Go-Area ist Geschichte. Doch ihre grundlegende Struktur hat sich nach dem Eindruck der DN-Redaktion auf K9-News übertragen: Auch hier beschäftigt man sich mit einer gesellschaftlichen Randgruppe (Zoophile), die systematisch stigmatisiert wird. Es erfolgen Fahndungsaufrufe. Und wie im weiteren Verlauf dieser Artikelserie noch belegt werden wird, ruft Thomas I. selbst wörtlich zur Jagd auf Menschen auf.

 

Quelle 2: k9-news am 24.07.2013: Doggennetz: Wie Halbwissen ein gefährlicher Bumerang werden kann https://k9-news.de/navigation/newsvoll.php?seite=1&ID=1187&rubrik=32#anker

 

Ende Teil 2

(Fortsetzung mit Teil 3)

 

 

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