Aua683

Aua683: Menschenjagd in Welver (5): Entschuldigungsschreiben der Soester Polizei an Mahnwachen-Opfer

 

{TS-Kritik}

 

Das Thema Menschenjagd in Welver (vgl. Aua641, Aua645, Aua646, Aua649) zieht ganz weite Kreise. Und es eskaliert.

Zum einen dokumentieren die Hauptakteure bei diesem Thema ihre „Freundschaft“ zu mutmaßlich kriminellen Rockerbanden wie den Bandidos; dokumentiert in Aua678.

Das sicherste Zeichen dafür, dass die DN-Berichterstattung ins Schwarze getroffen hat, sind die unmittelbar nach Erscheinen des jeweiligen Auas vorgenommenen Korrekturen der Gescreenshotteten: Der Eintrag soll verschwunden sein.

Dafür eskaliert das Drohszenario: Wie in Aua682 berichtet, wurden die Rocker auf Facebook dazu aufgerufen, Karin Burger „eine Kutte anzuziehen“ und „hin“ zu machen.

Der Droher bezieht sich dabei expressis verbis auf die schlimmste Hetz-, Hass- und Lügenseite des Tierschutzes im Internet. Der Betreiber jener Website steht in unmittelbarer Verbindung zu den Organisatoren der Mahnwache von Welver. Er war auch selbst bei der Aktion dabei und habe eine brennende Zigarette auf die „Zielperson“ der Mahnwache, den ersten Vorsitzenden des Vereins ZETA, geworfen.

 
Was du nicht willst, dass man dir tut …

Organisiert worden sei die Mahnwache am 19. Mai 2012 in Welver von, wie Ulla Saure sich auf Facebook bedankt (vgl. Zitat Aua641), von Sabine Küsters, Tanja L.Barbara S., Anja W. und Astrid S.

(Da es sich hierbei um eine öffentliche Veranstaltung handelte, müssten die Organisatorinnen es auch hinnehmen, mit vollem Namen benannt zu werden. Mit Ausnahme von Sabine Küsters, die aktuell schon die nächste Mahnwache in Düsseldorf organisiert und persönlich aktiv in der Öffentlichkeit damit auftritt, werden bis zur abschließenden Klärung der laufenden Verfahren [siehe unten} die Namen der Organisatorinnen hier nur abgekürzt wiedergegeben.)

Merke: Das „Opfer“ der Mahnwache wird im Internet nicht nur mit Vor- und Nachnamen, sondern auch mit seiner dem Datenschutz unterliegenden kompletten Privatadresse benannt. Von ihm werden – unerlaubt – auf seinem Privatgrundstück Filmaufnahmen gemacht, die anschließend – unerlaubt – ins Internet gestellt wurden.

Aber die Organisatorinnen reklamieren für sich bei Namensnennung die Verletzung von Persönlichkeitsrechten!

Polizei hatte Brisanz nicht erkannt

Das Opfer der „Mahnwache“ am 19. Mai 2012 in Welver hatte sich bei der genehmigenden Behörde, der Polizei Soest, schriftlich über die Vorgänge beschwert. Inzwischen liegt von der Kreispolizeibehörde Soest, Polizeidirektor Manfred Dinter, ein mit „Beschwerdemanagement der Polizei NRW hier: Versammlung am 19.05.2012 in der Straße Gertönisplatz“ bezeichnetes Schreiben vom 12. Juni 2012 an das Mahnwachen-Opfer, den ersten Vorsitzenden des Vereins ZETA, vor.

Dieser erlaubt der DN-Redaktion, aus dem Schreiben ausführlich zu zitieren. Die Veröffentlichung dieses Schreibens, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers, war auch schon vorab zwischen der DN-Redaktion und der Pressestelle der Kreispolizeibehörde Soest abgeklärt worden.

Nach einigen einleitenden Bemerkungen zur vorausgegangenen Beschwerde und einem Telefonat erklärt Dinter:

              

Die sich in der Versammlung selbst ergebende Brisanz wurde im Bestätigungsverfahren nach dem Versammlungsgesetz nicht erkannt. Insbesondere war den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen, ob ein Aufzug unmittelbar vor Ihrem Grundstück geplant war.

(Zitat aus dem Schreiben der Kreispolizeibehörde Soest v. 12.06.2012 an den ZETA-Vorsitzenden; Hervorhebung d. Red.)

              

Dieser Aussage der Polizei steht eine dieser Redaktion vorliegende Kopie des von der Organisation Tanja  L. ausgefüllten Anmeldeformulars („Anmeldung einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel / eines Aufzuges gem. § 14 VersG“) gegenüber. Auf Seite 2 des Formulars wurde in der Rubrik „PLZ, Ort, Ortsteil, Platz und Wegstrecke (Bezeichnung des Platzes und der Straßen); ggf. Angaben über Auftakt-, Zwischen- und Abschlusskundgebungen“ handschriftlich eingetragen:

              

„59 Welver, Rathausplatz, Am Markt, Ewtl. Abschlusskundgebung Gertönisplatz 54, Welver *“

Das Sternchen wird dann noch erläutert mit: „*noch nicht sicher“.

(handschriftliche Angaben der Mahnwachen-Organisatorin Tanja L. im Anmeldeformular der Polizei) 

              

Diese Angaben scheinen nicht wirklich zu Dinters Entschuldigung zu passen: „Insbesondere war den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen, ob ein Aufzug unmittelbar vor Ihrem Grundstück geplant war.“

 

Direkte  Konfrontation mit „Zielperson“ war gesucht

Richtig brisant – für die Organisatorinnen – jedoch wird das Polizeischreiben hier:

              

Auch deutete aus den vorgelegten Unterlagen als auch aus dem in solchen Fällen üblichen Kooperationsgespräch nichts darauf hin, dass die persönliche Konfrontation mit Ihnen gesucht werden sollte.

(Zitat aus dem Schreiben der Kreispolizeibehörde Soest v. 12.06.2012 an den ZETA-Vorsitzenden; Hervorhebung d. Red.)  

              

Dass jedoch diese Konfrontation bzw. das Bloßstellen der „Zielperson“ der eigentliche Sinn und Zweck der gesamten Veranstaltung war, das hat die Mitorganisatorin Sabine Küsters auf Facebook zugegeben:

 Aua683

Darüber hinaus gibt es noch einen weiteren wichtigen Beleg, der den Mahnwachen-Organisatorinnen zum Nachteil gereichen könnte: In einer E-Mail der die Mahnwache anmeldenden Tanja L. an die Polizei Soest vom 24. April 2012 heißt es:

              

Die ganze Aktion wird allgemein gehalten werden und niemanden direkt ansprechen bzw. erwähnen!

(Mahnwachen-Organisatorin Tanja L. in einer E-Mail an die Polizei Soest v. 24.04.2012; Hervorhebung d. Red.)  

              

Mit Ausrufezeichen!

Diese Angabe passt nicht zu den Belegen:

Zum einen belegt schon obiger Screenshot und die Auskunft von Sabine Küsters, dass es überhaupt der einzige Zweck der Veranstaltung war, die „Zielperson“ bloßzustellen.

Überdies gibt es Bilddokumente von den Mahnwachen-Teilnehmern und dem „Infomaterial“, das sie überall verteilt haben. Darauf ist ein Bild des ZETA-Vorsitzenden gut erkennbar. Wer aber – noch dazu unerlaubt (Recht am eigenen Bild!) – Fotos und weitere „Angaben“ zu einer Person in seiner direkten Nachbarschaft verteilt, hält die Aktion nicht mehr „allgemein“ und straft die Behauptung, man wolle „niemanden direkt ansprechen bzw. erwähnen“, Lügen!

 

Polizei räumt Versäumnis ein

Weiter heißt es in dem Polizeischreiben:

              

Erst recht war nicht bekannt, dass sich der Wegeabschnitt vor Ihrem Grundstück in Ihrem Eigentum befindet. Es wurde versäumt, dies vorher zu ermitteln.

(Zitat aus dem Schreiben der Kreispolizeibehörde Soest v. 12.06.2012 an den ZETA-Vorsitzenden; Hervorhebung d. Red.)

              

Diese Einräumung belegt und bestätigt den Vorwurf der Zoophilen, dass die Mahnwachen-Aktivisten auf das Privatgrundstück der „Zielperson“ eingedrungen seien.

 

Beeinträchtigungen der Persönlichkeitsrechte

Des Weiteren bestätigt Dinter, dass die Rechte des ZETA-Vorsitzenden von den Mahnwachen-Aktivisten beeinträchtigt wurden:

              

Wäre all das bekannt gewesen bzw. richtig eingeschätzt worden, so wären die Beeinträchtigungen Ihrer Persönlichkeitsrechte durch entsprechende Nebenbestimmungen einer behördlichen Verfügung minimiert worden.

(ibid.)  

              

Auf diesem Dokument ließen sich unter Umständen für die Geschädigten entsprechende zivil- und strafrechtliche Ansprüche aufbauen?

 

Polizei Soest bedauert ausdrücklich

Das Schreiben der Soester Kreispolizeibehörde drückt dem Mahnwachen-Geschädigten dann sein Bedauern aus:

              

Dass der Aufzug letztendlich diesen Verlauf genommen hat, bedauere ich – wie ich Ihnen bereits telefonisch versichert habe – ausdrücklich.
(ibid.)  

              

 

Polizei prüft mögliche Verstöße der Versammlungsteilnehmer

Das Schreiben endet mit der Ankündigung:

              

Unbeschadet davon wird in meinem Hause geprüft, ob einzelne Versammlungsteilnehmer gegen Bestimmungen des Versammlungsrechts verstoßen haben.

(ibid.)  

              

 

Anzeigen der Organisatorinnen gegen Doggennetz.de

Passend zu Aua679: Obwohl  die Dokumentenlage (zzgl. Bilder, Video etc.) eigentlich keinen Spielraum lässt, sahen sich zwei der Organisatorinnen veranlasst, gegen die Doggennetz.de-Redaktion aufgrund der Berichterstattung juristisch vorzugehen. Begründung: Sie sehen ihre Persönlichkeitsrechte verletzt!

Eine der Organisatorinnen hat mit Bezug auf die oben genannten vier DN-Artikel über die Menschenjagd in Welver einen Strafantrag wegen Verleumdung gestellt.

Eine andere Organisatorin gar versucht, vor Gericht eine einstweilige Verfügung zu erwirken, um gleich alle DN-Artikel zu diesem Thema aus der Welt zu schaffen. Dieses Anliegen wird nächste Woche in einer mündlichen Verhandlung geklärt. (siehe dazu Aktualisierung unten!)

Diese Empörung und Wahrnehmung  einer Verletzung eigener Persönlichkeitsrechte ist angesichts der beweisbaren Vorgänge in Welver (Eindringen auf Privatgrundstück, Filmen und Fotografieren einer Person auf dem eigenen Grundstück, Beschimpfungen, Beleidigungen, Anwerfen einer Zigarette sowie das anschließende Einstellen des widerrechtlich gedrehten Videos im Internet) wirklich …

Aktualisierung vom 23.06.2012:

Kurz vor der dem Termin für die mündliche Verhandlung im Rahmen des Antrags auf einstweilige Verfügung gegen Doggennetz.de hat die Mahnwache-Organisatorin ihren Antrag zurückgezogen. Gegenüber dieser Redaktion tat sie das mit einer grob beleidigenden E-Mail. Details dazu in Aua692.