Aua692: Menschenjagd in Welver (6): Die juristischen Nachspiele (1)

 

{TS-Kritik}

 

Die Ereignisse rund um die so genannte Mahnwache in Welver (vgl. Aua641, Aua645, Aua646, Aua649) werden vermutlich noch eine lange juristische Aufarbeitung genießen. Ein erster wichtiger Meilenstein dabei war das Entschuldigungsschreiben der Soester Polizei (Aua683).

In Aua683 wurde auch darüber berichtet, dass zwei der Organisatorinnen der Mahnwache juristische Schritte gegen Doggennetz.de wegen obiger vier Artikel eingeleitet haben.

 

Antrag auf einstweilige Verfügung ohne verständlichen Inhalt

Eine der Organisatorinnen versuchte dabei, den zivilrechtlichen Weg zu beschreiten. Schon den bei Gericht eingereichten Antrag kommentierte der Richter in der Terminfestsetzung zur mündlichen Verhandlung wie folgt:

              

Es wird darauf hingewiesen, daß der Antrag über weite Strecken keinen verständlichen Inhalt hat.

              

Eine der Kernaussagen von Doggennetz.de bei diesem Thema ist die, dass die Organisatorinnen bei der Anmeldung der so genannten Mahnwache der Polizei nicht offengelegt haben, was sie wirklich planen. Dazu jedoch liegen inzwischen drei Beweise vor:

EINS: Die Behauptung von Tanja L. in ihrer E-Mail an die Polizei Soest vom 24.04.2012: „Die ganze Aktion wird allgemein gehalten werden und niemanden direkt ansprechen bzw. erwähnen!“

ZWEI: Dagegen dann die Aussage der Organisatorin Sabine Küsters auf Facebook, dass die Bloßstellung des ZETA-Vorsitzenden das eigentliche Ziel der Veranstaltung war, wie im Screenshot in Aua683 belegt.

DREI: In dem Artikel  „Michel-Pastor stoppt duboises Tiercamp“ des Hamburger Abendblatts vom 1. Juni 2012 kommt auch zu Worte:

              

Ein sehr persönliches Schicksal verbindet Tanja Leinberger aus dem hessischen Sinntal mit dem Thema Zoophilie. Kurz nachdem sie einen tschechischen Pflegehund – die englische Bulldogge Morten – bei sich aufgenommen hatte, stellte ein Tierarzt fest, dass er sexuell missbraucht worden war. „Seitdem kämpfe ich gegen Zeta und steht auch dazu“, sagt sie. Gerade erst habe sie an einer Mahnwache vor dem Haus von Zeta-Chef Michael K. teilgenommen.

(Hamburger Abendblatt v. 01.06.2012: Michel-Pastor stoppt dubioses Tiercamp)

              


Wichtig daran ist der Teil „Mahnwache vor dem Haus von ….“!

Nach dieser Beweislegung hatte sich auch der Antrag auf einstweilige Verfügung erledigt, wenn die Antragstellerin keinen Entscheid zu ihren Ungunsten riskieren wollte.

 

Auf unterstem Niveau

Zwei Tage vor dem Termin für die angesetzte mündliche Verhandlung erhielt die Doggennetz.de Redaktion dann eine E-Mail von Tanja L.

Die Mail enthält keine Anrede. Diesen Mangel an Höflichkeit erklärt Tanja L. damit, dass es ihr missfalle, „zoophile Menschen mit ‚sehr geehrte‘ anzusprechen“. Deshalb spare sie sich die Anrede.

Dann setzt sie den angeschriebenen „zoophilen Menschen“ davon in Kenntnis, dass sie (den Antrag auf) die Verfügung zurückgezogen habe, weil sie ihre Energie und Zeit lieber dazu verwenden möchte, sich für ein neues Tierschutzgesetz einzusetzen und sich an Aktionen gegen Zoophilie zu beteiligen.

Die Mail fährt fort:

              

Sie tun mir einfach nur leid in Ihrem Rollstuhl (wers glaubt), ausserdem noch pleite und keinen Hund der mit Ihnen Sex macht. Das kann schon verbittern.

(Auszug aus der E-Mail von Tanja L. an Doggennetz.de vom 17.06.2012; Hervorhebung d. Red.)

  

              

Die Mail schließt mit „Unfreundliche Grüße“ und dem Namen.

Dieses Niveau bedarf dann auch keines weiteren Kommentars mehr, sollte aber dahingehend im Hinterkopf behalten werden, wes Geistes Kind die Aktivisten bei diesem Thema sind.

 

Fortgesetzte Rechtsbrüche

Abgesehen von den obigen Beleidigungen und Unterstellungen fügt Tanja L. noch einen ganz besonders pikanten Rechtsbruch hinzu: Ein Schreiben von Doggennetz.de an das Gericht, das selbstverständlich auch dem Urheberrecht unterliegt,  hat sie an den Betreiber von Bulldog-Nachrichten.de (vgl. Aua689) weitergegeben, wo es veröffentlicht wurde. Und zwar so, dass auch die Unterschrift im Original erkennbar und scannbar ist. Da lässt sich auf den ersten Betrugsvorwurf warten!

Die juristischen Nachspiele setzen sich solcherart selbstbefruchtend fort.