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Aua679: Wie gekränkte Tierschützer mit sinnlosen Strafanträgen die Staatsanwaltschaften beschäftigen

{TS-Kritik}

 

In der Kirche ist es zwangsläufig, bekannt und akzeptiert: Amen!

Doch so sicher wie das Amen in der Kirche rennen Tierschützer zum Staatsanwalt, wenn ihnen das Schlimmste widerfährt: Kritik! Dabei fallen den Staatsanwaltschaften quer durch die Bundesrepublik schon die Fußnägel aus, die Pickel vom Kinn und nichts mehr ein, wenn sie den Tatvorwurf „üble Nachrede“, „Verleumdung“, „Beleidigung“ und Co. aus dem Strafrechtskatalog um §  185ff nur hören/lesen.

Gut, auch darunter gibt es echte Highlights: Wenn mal wo so richtig zur Sache geht und die Kiste der Fäkal- und Verbalinjurien gründlich durchgearbeitet wird mit Konkretas wie „Hochstapler“, „Lügner“, „Lügenbaron“, „Nekrophiler“, „Pädophiler“, „Hure“  etc., dann macht das Ermitteln wenigstens ein wenig Spaß und es kommt auch etwas dabei heraus.

Welt sieht her: Ich wurde gekränkt!

Kaum haben die Strafverfolgungsbehörden der Republik genug Kapazitäten, die eigentlichen Straftaten wie Gewaltdelikte, Körperverletzung, Vergewaltigung, Pädophilie, Totschlag, Mord und Co. – oder das Schlimmste: Steuerhinterziehung – zeitnah zu ermitteln und zur Anklage zu bringen.

Nein, dann müssen sie sich auch noch ständig mit den Knallerbsensträuchen der Tierschützer landauf landab beschäftigen.

Denn tatsächlich sind die meisten der so genannten „Beleidigungen“ nichts anderes als Meinungsäußerungen, die vom Grundrecht gedeckt werden. Auf jeden Fall gehen die meisten Strafanträge der Tierfreunde mit der Leberwurstkrankheit aus wie das Hornberger Schießen: Sie werden nach Monaten und Monaten und Monaten … eingestellt!

Just diese Erfahrung haben jetzt auch wieder Strafantragsteller und Angezeigte im Landkreis Regen gemacht. Parallel zum Zivilprozess hatte der Vorstand des Kreistierschutzvereins Zwiesel-Regen-Viechtach e. V. insgesamt wohl drei Strafanträge wegen „übler Nachrede“ gegen Mitglieder der Aktionsgemeinschaft Tierfreunde Landkreis Regen (AG TF) (vgl. Aua671) sowie zwei  Zeugenparteien gestellt.

So berichtet es die AG TF hier.

Auch diese Strafanzeigen wurden wegen mangelndem öffentlichen Interesses eingestellt, wie die AG TF aktuell vermeldet.

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Doggennetz.de-Senf:

In jetzt rund 26 Jahren Aufenthalt in der Tierschutzszene sind dieser Redaktion zwar Dutzende von solchen Herr-Lehrer-ich-weiß-was-Anzeigen beleidigter Tierschützerlein bekannt geworden. Dagegen kam zumindest dieser Redaktion kein einziger Fall zur Kenntnis, in dem es zu einer Verurteilung des „Straftäters“, der in der Regel einfach nur ein Kritiker war, gekommen wäre.

Aber dass Tierschützer Probleme mit den Grundrechten (anderer) haben, ist ja ein durchlaufendes Thema auf Doggennetz.de!

(T. L. und B. S.: Sie sind jetzt hoffentlich nicht auf die Headline reingefallen? )