Aua682Mordaufruf2

Aua682: Rocker erhalten auf Facebook Mordauftrag für Karin Burger

{TS-Kritik}

 

Es sieht doch danach aus, als wäre dieser Rechtsstaat vergleichsweise hilflos gegen die Rockerkriminalität und deren Wasserträger.

Und natürlich ist die Pressefreiheit schon längst über die Wupper, wenn über die einschlägigen Tätigkeiten dieser Organisationen nicht einmal mehr berichtet werden kann – wie etwa in Aua673 und Aua678 geschehen . Über die Kollegen der Lausitzer Rundschau, welche von Rechtsextremisten bedroht werden, berichtet erst jüngst das NDR-Magazin ZAPP (vgl. Aua633).

Allerdings machen die Journalisten der Lausitzer Rundschau den zweiten Platz hinter Doggennetz.de. Denn eine konkrete Morddrohung war nicht dabei.

Seit Montag jedoch steht auf Facebook von Eberhard D. (muss man bei Morddrohungen eigentlich auch die Persönlichkeitsrechte des Drohenden schützen?) ein konkreter Mordauftrag an die Rocker bezüglich Karin Burger. Wörtlich heißt es dort:

„AN ALLE ROCKER

GEBT IHR EINE KUTTE

ODER MACHT SIE HIN“

(Mordaufruf für Karin Burger von Eberhard D. auf Facebook)   

 
Eine ähnliche Drohung ergeht an den Kritiker des „Tierschützers“ Ralf Seeger: an Bernd W.

  Aua682Mordaufruf2
Bildzitat Screenshot von:  https://www.facebook.com/eberhard.dietz am 14.06.2012.
Schön ist auch die Verbindung zu „Stopp killing dogs„, welche die obige Facebook-Seite dokumentiert.


Es ist nicht davon auszugehen, dass diese weitere und vielleicht letzte Eskalation irgendwelche Tierschützer beeindrucken oder besorgen wird. Das alles war lange absehbar. Vor all dem wurde auf dieser Seite wieder und immer wieder gewarnt.

Es ist darauf hinzuweisen, dass sich Verbindungen zwischen den Organisatoren der Mahnwache von Welver und der Rocker-Szene nachweisen lassen (vgl. Aua678). Da berührt es schon recht eigenartig, dass diese Mahnwachen-Organisatorinnen vor Gericht und beim Staatsanwalt partout nicht mit exakt dieser Szene in Verbindung gebracht werden möchten.

Da hätte man vielleicht vorher mal etwas genauer hinsehen müssen?

Sofern diese Redaktion überhaupt noch dazu kommt, ihr Material Gericht und Staatsanwalt vorlegen zu können, ist dieser Mordaufruf dabei.