Aua841: Fundtierverwaltung Landkreis Sigmaringen (5): Eine beachtliche Erbschaft ans Kreistierheim wird nicht kommuniziert

 

{TS-Kritik}

 

 

Was bisher geschah:

In der Doggennetz.de-Artikelserie Fundtierverwaltung im Landkreis Sigmaringen wurden zunächst die bundesweiten Strukturen und Tendenzen dargestellt (Aua814), die nach Meinung dieser Redaktion zügig zum Untergang des einstmals besungenen ach so hohen Tierschutzstandards in Deutschland führen werden. Diesen Niedergang exemplifiziert der Landkreis Sigmaringen. Eine neue Regelung ebendort zum Umgang mit Fundtieren seit August 2012 treibt die Missstände hurtig vorwärts (vgl. Aua816). Wie lieblos, unprofessionell und ineffizient die Fundtierbetreuung dort geschieht, zeigt exemplarisch die Präsentation des in kommunaler Trägerschaft befindlichen Kreistierheims (vgl. Aua821).

Seitens der Verwaltung besteht überhaupt kein Interesse daran, die Missstände zu benennen und gegebenenfalls zu beheben. Diesen Rückschluss zumindest zieht die Doggennetz.de-Redaktion aus der Tatsache, dass mehrere Presseanfragen an das Landratsamt Sigmaringen seit Wochen unbeantwortet bleiben (vgl.
Aua824).

Inzwischen ergibt sich die Möglichkeit, die generellen Strukturmängel bei der Fundtierverwaltung in Deutschland durch den Abgleich mit der Situation im Landkreis Oldenburg herauszustellen (vgl. Aua840). In Oldenburg ist man dort schon angekommen, wohin sich der Landkreis Sigmaringen gerade erst auf den Weg macht!

Ein weiterer Beleg für die schon schockierende Intransparenz, welche die Fundtierverwaltung im Landkreis Sigmaringen kennzeichnet, ist die mutmaßliche Tatsache, dass es eine Erbschaft in vermutlich mindestens sechsstelliger Höhe, andere Quellen sprechen von einer Million Euro, an das Kreistierheim Sigmaringen, bisher von der Verwaltung nicht kommuniziert wird.

 

Es ist mehr als ein Gerücht, aber das Landratsamt Sigmaringen gibt auch (vgl. Aua840) dazu keine Auskunft. Auf eine entsprechende Presseanfrage von Doggennetz.de wird aber nicht dementiert.  

Verschiedene und sehr valide Quellen bestätigen: Es soll eine Erbschaft in mutmaßlich sechsstelliger Höhe an das Kreistierheim Sigmaringen geben. Andere Quellen behaupten: Es handele sich um eine Erbschaft in Höhe von einer Million Euro.

Hier die Presseanfrage von DN an das Landratsamt Sigmaringen vom 3. Dezember 2012, die bis zum Redaktionsschluss dieses Artikels (16.12.2012) unbeantwortet blieb:

              

Dieser Redaktion liegen valide Informationen darüber vor, dass das Landratsamt Sigmaringen kürzlich aus einer Erbschaft heraus eine Spende in mindestens sechsstelliger  Höhe mit dem Verwendungszwecke Kreistierheim erhalten habe.  Wie hoch ist diese Spende genau? Warum wurde die Öffentlichkeit über diese sensationelle Zuwendung bisher nicht informiert? Was passiert mit diesem Geld? Wie ist sichergestellt, dass der dieser Redaktion genannte Verwendungszweck „Kreistierheim“ auch erfüllt wird? Wird/wurde für diese sensationell hohe Zuwendung eine Spendenquittung vom Landratsamt Sigmaringen erstellt?

              


Besondere Brisanz erhält dieses doch sehr handfeste Erbschaftsindiz nach Meinung dieser Redaktion durch die Tatsache, dass es im fiskalischen Umfeld des Kreistierheims Sigmaringen weder einen gemeinnützigen Verein noch ein gemeinnütziges Projekt gibt, für das das Landratsamt Sigmaringen eine Spendenquittung ausstellen könnte. Das Kreistierheim Sigmaringen hat mit „gemeinnützig“ nichts zu tun. Es ist lediglich der Vollzugsort einer kommunalen Pflichtaufgabe und exerziert im Landkreis keinerlei Tierschutz! Zwar können Kommunen sehr wohl Spendenbescheinigungen ausstellen, doch ist dies nach den der Doggennetz.de-Redaktion vorliegenden Informationen nur möglich, wenn es auch ein gemeinnütziges Projekt gibt. Das gibt es aber im Bereich Tierschutz nach Wissen dieser Redaktion  nicht.

Zu diesem Problem grübelt wohl auch noch das Regierungspräsidium Tübingen, dem Doggennetz.de den Fall vorgetragen hat. Zwar liegt inzwischen eine (nicht sehr viel sagende) Presseantwort von dort zu der verweigerten Presseauskunft des Landratsamts Sigmaringen vor, zu der sensationellen Erbschaft jedoch kommt darin nichts vor.

Doggennetz.de wird das Regierungspräsidium-Tübingen-Statement noch im Volltext veröffentlichen und  kommentieren.

Weitere Doggennetz.de-Artikel dieser Serie:

Fundtierverwaltung Landkreis Sigmaringen:
Aua814 / Aua816 / Aua821 / Aua824

Fundtierverwaltung Landkreis Oldenburg: Aua836 Aua840