Aua644: Europäischer Tier- und Naturschutz ETN: 30 Stunden Transport ohne Pause 2009?

{TS-Kritik}

 

Die Badische Zeitung [Link am 01.07.2012 entfernt – beachte dazu die Aktualisierung vom 01.07.2012 im Kasten unten!] berichtete gestern mit interessanten Details von einem aktuellen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Freiburg. Kläger (!): Europäischer Tier- und Naturschutz e. V. (ETN)

Dabei geht es um einen vom ETN 2009 durchgeführten Tiertransport von 43 Hunden aus Spanien und Portugal, der von der Polizei angehalten worden war. Die Mitteldeutsche Zeitung berichtet darüber damals hier.

 

Klage gegen Unterbringungskosten

Bei dem Transportskandal 2009 wurden die Hunde vom Landratsamt Offenburg übernommen, untergebracht und versorgt. Dafür habe der Landkreis dem ETN eine entsprechenden Kostenbescheid geschickt.

              

Aktualisierung vom 01.07.2012:

Durch relativen Zufall hat die Doggennetz.de-Redaktion erfahren, dass der ETN die Badische Zeitung wegen des oben genannten Artikels abgemahnt hat. Das Blatt hat ohne juristische Gegenwehr (so die ETN-Pressemitteilung hier) eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet. Die Online-Version des Artikels, die Doggennetz.de aber gesichert hatte, wurde ebenfalls aus dem Netz genommen.

In seiner Pressemitteilung stellt der ETN dieses Verhalten der Badischen Zeitung in einer Art und Weise dar, die nach einem Schuldeingeständnis seitens der Zeitung klingt: „Die Badische Zeitung hat nicht nur …, sie hat auch …, da die Aussagen […] unwahr waren“ (ETN-PM v. 22.06.2012). Dazu ist auch eine andere Lesart möglich: Ein langer und teurer Rechtsstreit zu einem Artikel, der in der physischen Ausgabe der Zeitung schon veröffentlicht und verteilt ist, macht für eine Tageszeitung keinen Sinn. Es ist nicht auszuschließen, dass die Badische Zeitung hier den Weg des geringsten Widerstandes gegangen ist.

Im Übrigen mag sich jeder Leser selbst ein Urteil zur ETN-Pressemitteilung bilden, wenn er diesen alten Zeitungsbericht und dort insbesondere die Bilder von dem Transport 2009 betrachtet. Jeder Szenekenner weiß überdies, dass die Veterinärämter eher zu selten als zu häufig beschlagnahmen. Wenn  mit dem Transport alles so in Ordnung gewesen wäre, wie es die ETN-Pressemitteilung darstellt, ist schwer vorstellbar, warum dann überhaupt beschlagnahmt wurde.

Überdies gibt es zu dem Vorgang inzwischen und nach erfolgtem Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg eine nach Meinung dieser Redaktion ungewöhnlich ausführliche Pressemitteilung des Gerichts selbst (siehe in Aua693). Was diese Redaktion als „ungewöhnlich“ bewertet, liegt in der Tatsache, dass das Verwaltungsgericht darin explizit auf die Transportbedingungen eingeht. Nach wie vor ist darin von der „mangelnden Wasserversorgung“ die Rede sowie von „tierschutzwidrigen“ Zuständen“.

In einer Darstellung, als hätte sich der Fall gerade erst ereignet (vgl. Datum über dem Artikel) berichtet die Website Lumpi4 über diesen Transportskandal und druckt den Artikel der Badischen Zeitung aus 2009 vollständig ab – inklusive der Bilder von damals. Unten folgt dann die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Freiburg. Die Verbindung zwischen den beiden Texten wird geknüpft mit „Wie es der Zufall will ….“. Von Zufall jedoch kann keine Rede sein. Es ist ein Gerichtsurteil, welches sich genau auf diesen Transportskandal bezieht.

Um keine Abmahnung durch den ETN zu riskieren, hat die Doggennetz.de-Redaktion, nachdem sie erfahren hatte, dass die Badische Zeitung für den oben angesprochenen Artikel eine Unterlassungserklärung unterschrieben hat, den Ursprungstext dieses Auas entsprechend abgeändert. Denn der Ursprungstext in den am 01.07.2012 gelöschten Passagen hatte Bezug auf den Artikel der Badischen Zeitung genommen.

Aber gerade durch das Vorgehen des ETN gegen die Badische Zeitung erhält nachstehende Textpassage, wie sie auch in der Ursprungsversion des Artikels schon enthalten war, ganz besonderes Gewicht.

  

              


 
 

Wie viele Klagen hat der ETN laufen?

Es ist nicht recherchierbar, wie viele Klagen und Verfahren auf Initiative des ETN derzeit vor deutschen Gerichten anhängig sind.

Sicher ist nur eines: Sie kosten Geld.

Teilweise berichtet der ETN selbst und sich brüstend über die von ihm angestrengten Verfahren gegen Dritte. Vom ETN Verklagte sind auch gemäß dessen eigenen Verlautbarungen nicht wie etwa bei PETA primär klassische Tierquäler und Tierausbeuter. Der ETN verklagt und/oder zeigt an Journalisten, Buchautoren, Verlage, ehemalige Vorstandsmitglieder oder wie oben ein Landratsamt.

Anfang 2012 berichtete der ETN stolz auf Facebook von sage und schreibe fünf verschiedenen Verfahren, die er gegen Journalisten (drei der fünf Fälle) und zwei ehemalige Vorstandsmitglieder eingeleitet habe.

Doggennetz.de ist natürlich auch dabei – bei den Verklagten. Mit besonderem Stolz erfüllt diese Redaktion dabei, dass die Klage sich nicht auf einen der vielen kritischen Sachartikel über den ETN bezieht, sondern auf ein rein künstlerisches Produkt – die Satire Aua460 ; noch korrekter: auf drei (in Zahlen: 3) Sätze dieser Satire!

 

1.800 Euro für nichts

Strafanzeigen zur Einleitung staatsanwaltlicher Ermittlungsverfahren gibt es für lau – zumindest für den Anzeigenden. Und dann tritt erst einmal der Steuerzahler in Vorlage.

Weitaus teurer können die zivilrechtlichen Verfahren werden – auch für denjenigen, der sie anstrengt. Im obigen Fall klage der ETN gegen den Landkreis Offenburg wegen eines Kostenbescheids für die vom Landkreis organisierte Unterbringung der vom ETN offensichtlich nicht sachgerecht transportierten Hunde.

Aber im Dezember 2011 ging knapp die doppelte Summe dahin – für nichts. Der ETN hatte einen namhaften Buchverlag auf Unterlassung verklagt – und verloren. Gemäß Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Hamburg vom 22. Dezember 2011 musste der ETN 1.825,20 Euro an den verklagten Verlag bezahlen.

Die ironische Doggennetz.de-Schlussbemerkung

Mit etwas Verhandlungsgeschickt hätte man für das Geld beim Landratsamt Offenburg vielleicht sogar die Versorgung von Hunden aus zwei Transport-Beschlagnahmungen herausholen können?