Aua643: Das satirische Montags-Saugut: Freiheitsstrafe für Jukriwi
{die satirische post-Aua641-Bemerkung}
Unter den heutigen Leserzuschriften sind allerdings nicht nur so plumpe Fallen-Mails wie Aua642. Ganz besonders freut uns eine Leserzuschrift zu Aua641, die nach Quellenstudium zu dem Fazit gelangt: „Es ist wirklich interessant, wie ein intelligenter Zoophiler der Gesellschaft den Spiegel vorhält.
Doch am besten ist die Schlussbemerkung, die keinesfalls auf Doggennetz.de fehlen darf:
Mögen die Tussis, denen beim Schreiben ihrer Gänsehaut-Posting unüberlesbar einer abgeht, im zukünftigen Gesetzestext zur Strafbarkeit der Zoophilie ihre Würdigung finden: „Wer sich unter Zuhilfenahme zoophil veranlagter Personen aufgeilt, ist mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu bestrafen,…. „ (Zitat aus einer DN-Leserzuschrift vom 21.05.2012 zu Aua641) |