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Aua1491: Rüsselsheimer Polizist erschießt 2 Hunde (7): Vernehmungsprotokolle – Kimbo & Tays lebten inmitten von Kot, Urin und Ratten

 

{TS-Kritik}

[15.01.2015]

Besonnenere Beobachter der künstlich eskalierten Ereignisse nach dem 23. September 2014 in Rüsselsheim, als Polizisten die beiden in der Fußgängerzone unbeaufsichtigt herumstreunenden Hunde Kimbo & Tays erschossen (siehe Artikelserie dazu – Linkliste am Ende vom Text), wird es nicht wirklich überraschen. Der Bauer erkennt seine Schweine am Gang. Und der Tierschützer mit Praxiserfahrung weiß die „Glaubwürdigkeit“ von Hundehaltern rasch einzuschätzen.

 

Bildzitat Screenshot aus einem YouTube-Video von Kimbo & Tays: Der Bauer erkennt seine Schweine am Gang. Und der Tierschützer mit Praxiserfahrung braucht nur wenige Impressionen, um Hundehalter einschätzen zu können. Wem es wichtig ist, seinen Hund mit waffenscheinpflichtigen Schlagringen als Spielzeug im Internet dazustellen, sendet eine klare Botschaft, über die er sich nicht beschweren sollte, wenn sie dann ankommt.

 

Echo-online, die Frankfurter Rundschau und weitere Medien greifen den nur wenige Monate zurückliegenden „Skandal“ erneut und aus Anlass der inzwischen publik gewordenen Vernehmungsprotokolle der Staatsanwaltschaft auf. Die wurden gemäß Berichterstattung im Internet veröffentlicht und rücken den Gesamtvorgang in ein neues Licht.

 

Hunde eingesperrt zwischen Dreck und Abfall

Die Ermittler, die nach den Schüssen auf die Hunde die Shisha-Bar untersuchten, hätten dort einen völlig verdreckten Raum vorgefunden. Der Boden sei flächendeckend mit Urin getränkt gewesen. Überall lag Hundekot, sogar in der Spüle. Der Ammoniakgestank soll beißend gewesen sein.

Sowohl der Raum selbst wie das Außengelände seien vollkommen verwahrlost gewesen. Überall hätten teils geöffnete, teils geleerte Hundefutterdosen herumgelegen. Die Ratten seien den Ermittlern über die Füße gelaufen.

Die jetzt verfügbare Berichterstattung gibt den Eindruck der Ermittler wieder, dass Kimbo & Tays eventuell tagelang in der Bar zwischen Dreck, Müll und Ratten eingesperrt gewesen waren.

 

Vermutlich kein Einbruch

Die beiden Hundebesitzer hatten seinerzeit behauptet, die Hunde hätten nur deshalb aus der Shisha-Bar entkommen können, weil sich vermutlich Einbrecher Zugang zu dem Raum verschafft hätten und die beiden Hunden anschließend durch die offene Tür ins Freie gelangten. Auch diese Behauptung wird durch die öffentlich gewordenen Vernehmungsprotokolle widerlegt. Die besagte Hintertür habe weder einen Türbeschlag noch einen Schließensatz aufgewiesen. Die untere Schraube der Befestigung des Schlosseinsatzes habe gefehlt.

 

Ausschnitt aus Bildzitat Screenshot Facebook: Noch einmal zur intimen Vertrautheit zwischen Bauer und dem nicht massentiergehaltenen Nutzvieh: Welcher wirklich tierliebende Hundehalter trägt seinen toten Hund SO und wie eine Tüte Müll am Nackenfell zum Auto?

 

Hundeattacke durch Bild glaubwürdig

Die aktuelle Zeitungsberichterstattung greift auch noch einmal die behaupteten Angriffe von zumindest einem der beiden Hunde auf den Onkel der Tierhalter auf. Dabei wird dieser mit Todesangst (vor diesen Hunden) zitiert. Für die Behauptung, einer der beiden Hunde habe ihn bis an den Polizeiwagen verfolgt und sei an diesem hochgestiegen, dafür kursierte schon im September ein Beweisfoto auf Facebook.

 

Ausschnitt aus Bildzitat Screenshot Facebook Gegen Tierquälerei vom 27.09.2014: Das Foto zeige, wie einer der beiden Hunde am Polizeiauto hochsteigt, nachdem sich der zitierte „Onkel“ der Hundebesitzer nach den Attacken des Hundes gerade noch in dieses retten konnte.

 

Die Hundehalter, die sich zusammen mit Jenny McDevin im Herbst noch regelrecht an die Mikrofone und vor die Kameras gedrängt hatten, waren nach Angaben von Echo-online für eine Stellungnahme zu der neueren Entwicklung des Falls nicht zu erreichen.

 

Gegen 50 Internetdroher wird ermittelt

Und in diesem Stil gehen die aktuellen Presseberichte weiter: Zumindest einer der beiden Hundehalter hätte überhaupt keine Genehmigung für die Haltung eines Listenhundes gehabt. Deswegen sei schon im Juli 2014 ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid gegen ihn ergangen.

Frage an dieser Stelle von der DN-Redaktion: Und warum ist der Hund dann nicht vom Rechts- und Ordnungsamt eingezogen worden?

Ansonsten haben die Hundehalter aber wohl Glück, denn ein Verfahren wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz hätten sie nicht zu befürchten.

Dafür wird gegen die (teilweise in der Szene bekannten) Personen ermittelt, die strafbare Drohungen und Beleidigungen gegen die Polizisten im Internet gepostet hatten. Hier laufen Ermittlungsverfahren gegen mehr als 50 Personen!

 

 

Doggennetz.de-Senf:

Auf einmal erscheinen die Vorgänge in Rüsselsheim in einem neuen Licht! Am erfreulichsten empfindet diese Redaktion die Tatsache, dass sich die verschiedenen Hetzer aus dem Internet für ihre Äußerungen werden verantworten müssen. Es ist für die Glaubwürdigkeit des Rechtstaats und auch im Kontext mit aktuellen politischen Phänomenen (Stichwort: Pegida) sowie im Kontext mit aktuellen Tierschutzskandalen (Beispiel Streunerparadies) unabdingbar notwendig, dass Straftaten im Internet wie massive Bedrohungen, Volksverhetzung etc. von den Ermittlungsbehörden geahndet werden. Ganz aktuell etwa unterstellt eine Adoptantin des Streunerparadieses den Nürnberger Behörden und dem Tierheim dort Beweismanipulation, Dokumentenfälschung und ähnliche Straftaten und macht sich damit selbst strafbar (Bericht dazu folgt).

Für den Fall Rüsselsheim ausdrücklich noch einmal erwähnt werden soll auch Jenny McDevin, die Hauptstrippenzieherin der gesamten Agitation. Wie in Aua1457 = Aua1458 schon berichtet, hat die angebliche Tierfreundin massiven Druck auf die DN-Redaktion ausgeübt, ihren Namen aus der Berichterstattung zu streichen. Über die berichtete Anwalts- und Gerichtsdrohungen hinaus hat sie diese Redaktion so lange mit E-Mails belästigt, bis DN das durch Ankündigung weiterer Veröffentlichungen und eine Strafanzeige abstellen konnte.

Jenny McDevin ist erwachsen und wird wie alle anderen auch die Verantwortung für ihr Tun übernehmen müssen. Sie war maßgeblich an dem Hype beteiligt, hat Demonstrationen organisiert und angemeldet, hat diese lautstark moderiert und nicht verhindert, dass dabei (nicht strafmündige) Kinder die Erschießung der Polizisten forderten. Sie ist gegenüber den Medien aufgetreten, hat sich an der wirtschaftlichen Verwertung der toten Hunde beteiligt und sich sogar zur ersten Vorsitzenden auf Lebenszeit eines Vereins wählen lassen, der fleißig Spenden gesammelt hat und von dem man jetzt nichts mehr hört.

Zwar hat sie schriftlich ihren Fehler zugegeben, was sie ehrt. Das allerdings macht ihr Tun nicht ungeschehen und wird die Geschädigten dieser bundesweit manipulierten Hysterie, des Shitstorms, der Morddrohungen etc. kaum trösten.

Tierfreunde und Tierschützer können aus dem Fall Rüsselsheim lernen, dass auch bei solchen tragischen Vorfällen, dass besonders bei solchen tragischen Vorfällen zunächst einmal Besonnenheit angesagt ist, bedachtes Handeln und der Überblick über alle Konsequenzen. Selbst ein möglicherweise geschehenes Unrecht berechtigt Akteure nicht, sich selbst außerhalb geltenden Rechts zu stellen und die Rechte Dritter, deren „Schuld“ in diesem Land NUR und ausschließlich von den Gerichten festgestellt werden kann, massiv zu verletzen.

Bedeutsame Ereignisse, wichtige Erfahrungen und bittere Lehren brauchen Namen, mit denen man sie erneut aufrufen kann. Vielleicht manifestiert sich unter dem Namen Jenny McDevin in der Tierschutzszene die Lehre, die Folgen seiner Handlungen erst abzuschätzen, bevor man ganz Deutschland in eine blindwütige Hysterie peitscht. DN wird künftig auf diese spezielle Lehre mit dem Begriff Jenny-McDevin-Effekt rekurrieren!

Das neue Licht, das durch Bekanntwerden auf den Fall Rüsselsheim erstrahlt, verschatte allerdings auch nicht die Tatsache, dass die vielen kritischen Fragen an Polizei und Behörden bis dato NICHT beantwortet wurden! Dass die Hunde möglicherweise nicht artgemäß oder mindestens tiergerecht gehalten wurden, in Kot, Urin und zwischen Ratten in einer leerstehenden Shisha-Bar eingesperrt waren, sich aufgrund dieser furchtbaren Haltungsbedingungen entsprechend verhalten haben könnten, berechtigt die Polizei immer noch nicht, sie abzuschießen, OHNE vorher alles andere Mögliche veranlasst zu haben, eine alternative Lösung für das akute Sicherheitsproblem in der Rüsselsheimer Innenstadt am Morgen des 23. September 2014 zu finden!

Die neuen Erkenntnisse erweitern die Tragik um den Tod der beiden Hunde Kimbo & Tays. Sie erweitern den Kreis derer, die für deren Tod verantwortlich sind! Und sie meißeln eine insbesondere für die Tierschutzszene elementare Weisheit heraus: Jene, die sich so gern und so besonders lautstark als Opfer gerieren, sind nicht selten Täter oder tragen für die oft theatralisch beklagten Ereignisse die eigentliche Verantwortung!

 

Weitere DN-Artikel der Serie Rüsselsheimer Polizist erschießt 2 Hunde:

Aua1408 / Aua1410 / Aua1412P / Aua1413 / Satire außer der Reihe: Aua1436 /Aua1437 / Aua1457 / Aua1491