Aua1330: NDR ZAPP über den Medienanwalt Höcker mit der juristischen Peitsche für kritische Blogger

 

{TS-Kritik}

 

Der Promi-Medienanwalt Professor Dr. Ralf Höcker ist nicht zum ersten Mal Thema auf DN! Zu den Mandanten der berühmten Kanzlei gehört – oder gehörte zumindest in der Vergangenheit – auch der Europäische Tier- und Naturschutz e. V. (ETN). Außerdem vertritt – oder vertrat zumindest in der Vergangenheit (Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste!) – die Kanzlei auch das Deutsche Tierschutzbüro e. V.

DN berichtete über die vollprofessionelle Abmahnungen von RA Höcker, mandatiert vom ETN, in Aua1178. Diese Redaktion hat weder die darin inkriminierten Textpassagen des Artikels Aua1175 geändert noch eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Passiert ist danach: nix!

Auch im Kontext mit der vom ETN ohne Rechtsgrundlage gegen Karin Burger beantragten und in die Wege geleiteten Zwangsvollstreckung (vgl. Aua1181) erhielt diese Redaktion ein imposantes Schreiben aus der Höcker-Kanzlei, welche den Vorgang, eine Bloggerin für eine bezahlte Forderung zwangszuvollstrecken als „kein Vorfall von gravierendem Gewicht“ klassifizierte. Deshalb wollten die selbstmandadierten Inhaber der Deutungshoheit von Presserfreiheit DN eine Berichterstattung darüber untersagen!

DN hat dennoch Bericht erstattet: Aua1181. Passiert ist: nix!

 

Bloggerin mit Courage: Dani Parthum

Nicht so viel Glück hatte die Blogger-Kollegin Dani Parthum, wie am vergangenen Mittwoch das NDR-Medienmagazin ZAPP mit herrlichen Seitenhieben auf seine Exzellenz Professor Höcker kritisierte (hier). Parthum betreibt den Internetblog die deutschen „bad banks“, auf dem sie über den Prozess gegen die ehemaligen Vorstände der HSH Nordbank berichtet.

Dabei war ihr ein Fehler unterlaufen, wie das jedem Mitglied der schreibenden Zunft passieren kann. Daraufhin Abmahnung der Kanzlei Höcker. Parthum war sofort zur Textänderung bereit und hat diese auch durchgeführt. Sie strebte aktiv eine außergerichtliche Lösung an. Weitere Stationen dieses Bemühens werden im ZAPP-Bericht nachgezeichnet.

 

Die ganz fette Keule: einstweilige Verfügung

Doch der Medienanwalt erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen Parthum beim Landgericht Köln. Diese war natürlich mit hohen Kosten verbunden. Mit anwaltlicher Hilfe des Deutschen Journalistenverbands konnte Parthum die Kosten abwehren. Das Landgericht Köln urteilte im Kostenwiderspruch, dass es keine Veranlassung für die einstweilige Verfügung gab. Der Verfügungskläger und Strafverteidiger im Prozess, Professor Norbert Gatzweiler, und sein Promi-Anwalt blieben nun auf den geschätzten Kosten von € 4.000 für Gerichtsgebühren und Anwalt sitzen, wie Parthum auf ihrem Blog berichtet.

Abgesehen von den Kosten: Nicht zuletzt dank des hervorragenden ZAPP-Berichts dürfte auch der Imageschaden für Gatzweiler und seinen Promi-Anwalt messbar sein?

 

Wenn Anwält schon mit der Peitsche für sich werben …

Die Bloggerkollegin Parthum erwähnt in ihrem Artikel ausdrücklich die „juristische Peitsche“, mit Einsatz derer gegen kritische Blogger Herr Professor Höcker für sich wirbt. Diese Äußerung sagt eben sehr viel über denjenigen aus, der mit solchen Lockungen an Mandate zu kommen trachtet.

Doch Professor Höcker setzt mit seinem arroganten Statement gegenüber ZAPP noch eins drauf:

 

Ausschnitt aus Bildzitat Screenshot am 06.06.14 von  NDR-ZAPP, Sendung vom 04.06.14, Statement von Promi-Medienanwalt Professor Dr. Ralf Höcker zur – gemäß Landgericht Köln „unnötigen“ – einstweiligen Verfügung gegen die kritische (!) Bloggerin Dani Parthum.

 

 

Doggennetz.de-Senf:

Parthum berichtet bei ZAPP offen über ihren Eindruck, das Ziel der Wucht solcher anwaltlichen Abmahnungen liege möglicherweise in der Einschüchterung. Diesen „Eindruck“ kann die DN-Redaktion nur bestätigen und empfindet Konjunktiv und graduierendes Adverb als publizistisch klugen, aber faktisch irreführenden Schnickschnack!

Richtig imposant jedoch ist die Selbstwahrnehmung von Höcker im obigen Statement gegenüber ZAPP. Was für eine Sozial- und Faktenimprägnierung! Denn das Landgericht Köln hat exakt das Gegenteil bestätigt: Parthum war bereit, für ihre Berichterstattung einzustehen, den Fehler zu korrigieren und hat ihr Berufsethos damit auf vollendete Weise bedient. Die einstweilige Verfügung sei unnötig gewesen!

Von „Uneinsichtigkeit“ jedoch muss tatsächlich die Rede sein – allerdings nicht aufseiten der Bloggerin!