Aua1160P: Bundesverband praktizierender Tierärzte: Arroganz, Kritikunfähigkeit oder legitimes Feudalprivileg?

 

{Tierärztekritik – der ironische Kommentar zum deutschen Kastenwesen}

 

Martin Krause ist Buchautor. Er informiert über das, was im Tierschutz am meisten fehlt: Sachkunde! Dabei ist er sehr gewissenhaft und auch ein treuer und gelegentlich eventuell etwas unkritischer Chronist schulmedizinischer Verlautbarungen. Dr. Jutta Ziegler, Autorin des Schwarzbuch Tierarzt (Aua123), und Martin Krause im Container könnte ein produktives neues Fernsehformat sein.

Aber Martin Krause ist auch, man muss es leider so offen bekennen, – und bitte schnallen Sie sich an: – profaner Tierpfleger! Also unterste Kaste und meilenweit entfernt von so akademischen Verklebungen wie etwa dem Bundesverband praktizierender Tierärzte(BpT).

Nun begab es sich aber im Jahr 2013, also in jener Zeit, als Transparenz, Wissensperfusion bis in die niederste Stände und Kommunikationskompetenz von Berufsverbänden noch Fremdwörter waren, dass der Nichtswürdige eine interessante Entdeckung machte. Er entdeckte: Quatsch (Originalzitat Pressesprecherin BpT). Und zwar ziemlichen Quatsch der Ständigen Impfkommission Veterinär (StIKo Vet). Die empfiehlt nämlich einen Impfstoff gegen Bordetella bronchiseptica (für die bildungsfernen DN-Leser-Schichten der zu dem Begriff Zwingerhusten gehörende Krankheitserreger), den es gar nicht gibt. Zu kriegen gibt.

Um die Geißelung des vorliegenden Anachronismus‘ nicht unnötig zu behindern, sei für Einzelheiten dieses „Quatsch“es auf die Sachverhaltsdarstellung in Aua1162P verwiesen!

 

Krieche, Wurm!

Seriös-sachlich, wie Krause nun einmal ist, wollte er es bei dem „Quatsch“ nicht belassen, wähnte – welche ungeheure Insubordination – einen schlichten Fehler der StIKo Vet.

DN kann hier nur spekulieren, aber da der Sachkunde-Sachbuch-Autorenwurm dieser Redaktion schon länger bekannt ist, war er mutmaßlich bereit, diesen potenziellen „Irrtum“ einfach unter „menschlich“ zu verbuchen und rein sachlich und nicht etwa ironisch den Fehler aufzuklären und zu informieren.

Also ein weit gefälligeres Händling als es etwa dieser tierschutzkritische Blog jetzt gerade betreibt.

Jedoch: Das kann ja schon einmal per se nicht sein! „Irrtum“ und „Tierarzt“ haben in Deutschland immer noch ein Kopulationsverbot! Völlig nackt, also ohne jeden akademischen Rang und ohne Kontakt- oder Fragelegitimation gegenüber den Gralshütern veterinärmedizinischer Weis- und Wahrheit, trat er einfach so dahin: vor den Bundesverband praktizierender Tierärzte, bei dem diese StIKo Vet nun einmal untergebracht ist und der mithin nolens-volens Ansprechpartner für die unters Volk gebrachten „Empfehlungen“ ist.

Am 27. Oktober 2013 (!!!) richtete er unter Aufrufen höflicher Anrede- und Grußformeln eine Anfrage an den BpT per E-Mail via info[at]tieraerzteverband.de . Er tat solches unter Angabe eines treffenden Betreffs und mit deutlichen Demutssignalen: „Ich vermute, dass es sich hierbei um einen Irrtum handelt.“ Fast flehentlich seine Bitte, vorauseilend seine submissive Dankbarkeit für die großmütige Zuwendung der Weißkittel hin zu so niederen Existenzen wie einem tierpflegenden Sachbuchautor: „Für eine Rückantwort wäre ich Ihnen dankbar. Vielen Dank für Ihre Bemühungen“.

 

Die Zerberusse des BpT

Es passierte: nichts! Keine Antwort, keine Redaktion eine Woche, zwei Wochen, drei Wochen nach der Bittstellung. Also schmeißt sich Krause rein ins Büßergewand: zarte Erinnerungsmail am 17. November 2013: „Höflich erlaube ich mir daher, Ihnen heute nochmals zu schreiben ….“

Aus Märchen und Mythologie bekannt sind jene Drachen und Zerberusse, welchen dem gemeinen Volk oder auch den stillen Helden den Zutritt zum Heiligen Gral oder zur dumpf wabernden Drachenhöhle verwehren. Solches Personal ist unentbehrlich für jene, die von der Plebs bitte nicht belästigt werden wollen. Beim BpT zuständig für das Wegschnappen insubordinierender Tierpfleger: T. M.

TM immerhin rafft sich schon am folgenden Tag zu folgender Geste der Großmut auf: „Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an den Verband für das Deutsche Hundewesen“ (Antwortmail von TM, Empfangsdame des BpT, an Martin Krause vom 18.11.2013).

Jau! Da hätte der Schlaubär Krause ja wohl auch selbst drauf kommen können, dass selbstverständlich ein für Hundezucht zuständiger Verband den „Quatsch“ der Verlautbarungen der StIKo Vet beim BpT aufklären wird.

Depp!

An der BpT-Auskunft berührt diese Redaktion besonders deren tiefe, tiefe, um nicht zu schreiben unterirdische Weisheit, dass ein Hundezuchtverband das Mandat an die Hacke genagelt wird, den „Quatsch“ der StIKo Vet beim BpT zu erläutern!

 

© Harry Hautumm / pixelio.de

 

Kommt sie durch den Hörer?

Nach all diesen Frustrationen immer noch von dem hehren Gedanken beseelt, in seinem Lehrbuch nichts Falsches, gar Unwahres, etwa Verwirrendes und damit Unklares zu schreiben, wandte sich der proletarische Autorenwurm mit seinem Anliegen an diese Redaktion. Vielleicht, so könnte er gedacht haben, wird der BpT wenigstens einer Akademikerin niedersten Ranges (nullo Promotion, nixi Habilitation!), die sich noch dazu auf im Adel jedoch wenig bekannte Grundrechte (Pressefreiheit) berufen könnte, das Ohr zuneigen?

Denkste! Noch „so‘ n Quatsch“!

Die größte Sorge dieser Redaktion im Telefonat mit der Pressesprecherin Astrid B. des BpT am 18. Novermber 2013 war die: Kommt sie durch den Hörer? Das zumindest wäre der logisch nächste Schritt zu der Aggressivität und Unverschämtheit gewesen, mit der Frau Pressesprecherin auf den Sachverhaltsvortrag und die Frage („Warum erhält der Mann keine Auskunft vom BpT?“) reagierte.

Dabei seien ihre Kompetenzen nicht bestritten! Denn obwohl sie der DN-Redaktion gegenüber sofort zugab, dass ihr der gesamte Vorgang völlig unbekannt sei, wusste sie zuverlässig das durch den vorliegenden Mailverkehr bewiesene Faktum verweigerter Auskunft mit zwei Worten und einer Ellipse auf den großen Müllhaufen unauthorisierter, dümmlicher, verlogener Nichttierärzte-Behauptungen zu schleudern: „So’n Quatsch!“

„So’n Quatsch“ – denn es kann gar nicht sein, dass die BpT-Empfangsdame die Anfrage nicht weitergeleitet hat.

„So’n Quatsch“ – denn es kann gar nicht sein, dass „Wie heißt DER nochmal?“-Krause keine Auskunft erhalten habe!

„So’n Quatsch“ – denn selbstverständlich richten sich die Empfehlungen der StIKo Vet nicht danach, was ERHÄLTLICH, sonder lediglich, was zugelassen ist!

Zu „So’n Quatsch“ gehörte auch die empörte Zurückweisung: „Wir [i. e. BpT] sind nicht die Ständige Impfkommission“! WÖRTLICH!!!

Ach nein?

Nie wurde die soziale Interaktion „abkanzeln“ pulsierender mit Leben erfüllt als von Astrid B., Pressesprecherin des BpT, im Telefonat mit der DN-Redaktion, der zugegebenermaßen auch erst an dieser Stelle bewusst wurde, dass eine Genehmigung zur publizistischen Berufsausübung seitens des BpT im Allgemeinen und Frau Astrid B. im Besonderen gar nicht vorliegt!

 

Geht doch!

Es ist allerdings zutreffend, dass sich die niederen Kasten und nicht akkreditierte Fragesteller an so hehre Institutionen wie den BpT auch im Jahr 2013 noch schwertun mit den Exerzitien der Demut und Bescheidenheit. Da vermutlich auch nicht tollwutgeimpft, hatte der abgewiesene Buchautor inzwischen und am selben Tag postalisch ein Einschreiben an Präsidenten des BpT, Dr. Hans-Joachim Götz, gerichtet, darinnen er „Beschwerde“ zum Quatsch-Vorgang in toto führte!

Davon jedoch konnten die beiden BpT-Zerberussinen ja nichts wissen. Wie es dennoch und am selben Tag zu der völlig vernünftigen und die „Bedenken“ des subalternen Tierpflegers bestätigenden Mailantwort durch Ihre Hoheit Frau Tierärztin und Pressesprecherin Astrid B. kam, das weiß vermutlich nur die gute Fee!

Nein, Schwarze Magie war nicht im Spiel!

Angesichts des mehrwöchigen Kampfes um diese Antwort und die für sie erduldete Schmach mindestens zweier Störenfriede und eingedenk der darin dokumentierten hohen Gunst möchte diese Redaktion seinen Lesern keine Silbe der Antwort vorenthalten. Man weiß ja nicht, wann die nächste kommt!

 

              

Sehr geehrter Herr Krause,

in der aktuellen Leitlinie lautet die Formulierung auf S. 6 konkret „Zurzeit sind zwei Lebendimpfstoffe zur intranasalen Applikation für B. bronchiseptica sowie in Kombination mit caninem Parainfluenzavirus (CPiV) erhältlich“. Das bedeutet, dass es einen Bb- und einen BbPi-Impfstoff gibt. Vor Drucklegung der Leitlinie wurde von der Fa. Zoetis mitgeteilt, dass im zweiten Halbjahr 2013 der monovalente Impfstoff in Deutschland erhältlich sein soll, deshalb die Formulierung „erhältlich“. Besser wäre die Formulierung „sind zugelassen“ gewesen, da die StIKo Vet. keinen Einfluss auf die Vertriebsaktivitäten der Pharmafirmen hat.

Solange der monovalente Impfstoff nicht auf dem deutschen Markt verfügbar ist, ist es sinvoll [sic!], bei der subkutanen Impfung konsequent auf Pi zu verzichten und den intranasalen Impfstoff BbPi nur bei Hunden, die ein Zwingerhustenrisiko haben, einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

(Mailantwort von Astrid B., Pressesprecherin Bundesverband praktizierender Tierärzte, vom 18.11.2013 an Martin Krause; Hervorhebg. d. DN-Red.)

  

              

Solche Eingeständnisse wie „Besser wäre die Formulierung […] gewesen“, „ist es sinnvoll“ hätte die DN-Redaktion beim Zitieren am liebsten unter den Tisch fallen lassen, wenn es nicht die nächste Prügelstrafe nach sich ziehen würde, hoheitliche Deklamationen zu manipulieren!