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Aua815: Kriminelle Auslandstierschlepper: Gechippte Hunde ohne Chip, geimpfte Hunde ohne Impf

 

{TS-Kritik}

 

Petra Zipp vom Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V.  wendet sich immer wieder vehement gegen die „Kriminalisierung der Tierschützer“ im Kontext des Auslandstierschutzes (vgl. Aua69, Aua797). Kennt sie nicht oder will sie sie nicht kennen: die Realitäten und Fakten, wie sie von den hunderten wahlweise ganz oder halbkrimineller oder ersatzweise einfach nur dilettantischer Auslandstierschutzorgas gesetzt werden?

 

Aktuell in Wiesbaden: geimpfte Hunde ohne Impfschutz!

Die Behörden fangen an zu reagieren: Bei den Hunden aus der Transportbeschlagnahmung der Tierschutzorganisation Animalhope for Body and Soul (vgl. Aua811) veranlasste das zuständige Veterinäramt Wiesbaden eine Titerbestimmung. Das Ergebnis dieser Blutuntersuchung berichtet LokalesHeute.at:

              

Tiere waren nicht geimpft
Wie unter anderem Chipauswertungen ergaben, stammten die Hunde jedoch aus der Slowakei. Die Vierbeiner wurden ins Tierheim Wiesbaden gebracht, wo eine Veterinärin feststellte, dass die erforderlichen, in den Impfpässen eingetragenen Impfungen nicht verabreicht worden waren.

(LokalesHeute.at 21.11.212: Burgenländerin im 14 Hunden im Auto gestoppt, Hervorhebung d. Red.)

              


Inzwischen werde gegen die Verantwortlich wegen Betrugs und Tierquälerei ermittelt, wie eine weitere  österreichische Zeitung berichtet.

Liebe Frau Zipp: Ist es nicht kriminell, wenn Tierschützer Impfausweise mit eingetragenen Impfungen vorlegen, die de facto gar nicht erfolgt sind?

Und das Kriminelle an solchem Handeln von „Tierschützern“ geht nach Meinung dieser Redaktion über den möglichen Straftatbestand der Urkundenfälschung weit hinaus. Nicht geimpfte Hunde nach Deutschland einzuschleppen, das bedeutet für diese und für alle Hunde, die mit ihnen Kontakt haben, sowie für Menschen ein im schlimmsten Fall tödliches Risiko einzugehen!

 

Gechippter Hund ohne Chip

Der Fall Wiesbaden steht nicht allein: Aktuell liegen dieser Redaktion vier weitere Fälle vor, die neben der moralischen Verwerflichkeit auf Kriminalität verweisen. Um den behördlichen Ermittlungen nicht vorzugreifen, werden die verantwortlichen Tierschützer für diese Fälle vorerst nicht genannt.

In einem Fall in Nordrhein-Westfalen mit einem Auslandshund, der über den EU-Heimtierausweis mit allen Schikanen inklusive Chipnummer verfügt, wurde vom behandelnden Tierarzt festgestellt, dass dieser Hund überhaupt keinen Chip hat. Die von einem sachkundigen dritten Tierschützer veranlasste Tollwut-Titerbestimmung des angeblich geimpften und aus Spanien eingeschleppten Hundes  liegt als Laborbefund vor: Dieser Hund ist noch niemals gegen Tollwut geimpft worden!

Der Sitz des Vereins, der für diesen Betrug verantwortlich ist, liegt in Hessen. Das Ministerium ist informiert.

 

Zwei weitere Fälle in Nordrhein-Westfalen: ohne Impf!

Noch nicht ganz in trockenen Tüchern, weil dieser Redaktion mit den Laborbefunden noch nicht vorliegend, sind  zwei weitere Fälle aus Nordrhein-Westfalen. Für einen Hund soll das Laborergebnis bei der behandelnden Tierärztin vorliegen: Der aus dem Ausland eingeführte Hund mit EU-Heimtierausweis und eingetragener Tollwut-Impfung hat keinerlei Tollwut-Impfschutz!

 

Wichtiger Tipp an Pflegestellen und Adoptanten

Wer immer die Seriosität – oder im Sinne von Petra Zipp Nicht-Kriminalität – seiner persönlichen Auslandstierschutzorga überprüfen möchte, dem sei Folgendes geraten:

  1. Lassen Sie sich unbedingt den EU-Heimtierausweis im Original aushändigen! Schon die Unart, Pflegestellen lediglich eine Kopie zu überlassen, lässt Ungutes ahnen. Auch kontrollierende Veterinärämter lassen sich nicht mit Ausweiskopien abspeisen. Deshalb sollten Pflegestellen seriöser Orgas immer den EU-Heimtierausweis im Original vorliegen haben.

  2. Lassen Sie beim Tierarzt überprüfen, ob ihr Pflege- oder Adoptivhund wirklich gechippt ist und ob die Chipnummer mit der im dazugehörigen EU-Heimtierausweis übereinstimmt. Achten Sie auch auf die Daten: Der Termin des Chippens darf nicht hinter dem Termin der Tollwutimpfung liegen.

  3. Lassen Sie bei Ihrem Pflege- oder Adoptivhund unbedingt eine Blutuntersuchung vornehmen, bei der der Impftiter bestimmt wird. Sollte das Laborergebnis ausweisen, dass Ihr Hund keinen Impfschutz gegen Tollwut hat, benachrichtigen Sie umgehend das zuständige Veterinäramt und das für Tierseuchen zuständige Landesministerium.

 

Wünschenswert: Titerbestimmungen bei Transportkontrollen

Vielleicht setzt sich durch die aktuell dokumentierten Fälle des kriminellen Betrugs bei noch mehr Veterinärämtern, die zur Kontrolle von Tierschützer-Auslandstiertransporten gerufen werden, die Erkenntnis durch, dass Impftiterbestimmungen der gerade eingeführten Hunde Bestandteil der Kontrollroutine werden müssen.

Wünschenswert wäre es!

Wehmütige CharityWatch.de-Reminiszenzen

Aus gegebenem Anlass sei auch noch einmal auf meine CharityWatch.de-Artikelserie zum Thema aus dem Jahr 2010 hingewiesen:  

http://www.charitywatch.de/index.asp?id=1374
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http://www.charitywatch.de/index.asp?id=1397
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http://www.charitywatch.de/index.asp?id=1422
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http://www.charitywatch.de/index.asp?id=1452
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http://www.charitywatch.de/index.asp?id=1489
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http://www.charitywatch.de/index.asp?id=1586

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