Aua797: Novellierung Tierschutzgesetz (9): Ein Kommentar zum aktuellen TASSO-Newsletter
{TS-Kritik}
Was TASSO im Verein mit dem Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt) im aktuellen Newsletter behauptet, kann so nicht stehen bleiben. Doggennetz.de kommentiert deshalb wie folgt
Wenn sich nicht schnell und massiv etwas an dem derzeitigen Änderungsentwurf zur „Verordnung des Europäischen Parlamentes über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken“ ändert, dann haben ethisch motivierte Tierschützer, die Auslandshunde nach Deutschland bringen, kaum mehr eine Chance, Hunden im Ausland zu helfen. (TASSO Newsletter „Tierschützer fallen durch juristisches Raster“ vom 05.11.2012; Hervorhebung d. Red.) |
Das entspricht nicht den Tatsachen!
Zum einen hat die geplante Erlaubnispflicht für die Einfuhr, das Verbringen und die Vermittlung von Auslandstieren überhaupt keinen hemmenden Einfluss auf tierschützerische Aktivitäten IM Ausland (und ohne Einfuhr).
Zum anderen können „ethisch motivierte“ Tierschützer weiterhin und ungebremst Tiere nach Deutschland einführen. Sie müssen dies lediglich auf legalem Wege tun, die entsprechenden Genehmigungen beantragen, die Transporte über TRACES melden und über den Verbleib der Tiere Buch führen.
Warum versuchen TASSO und bmt das (im Newsletter) anders darzustellen? Diese Frage hat Gewicht.
Erlaubnispflicht ist in NRW schon seit 2011 Praxis
Einen Beleg dafür, dass der Hundeimport aus dem Ausland in seinem Umfang durch die Erlaubnispflicht kaum berührt wird, ist auch die Tatsache, dass diese Erlaubnispflicht zum Beispiel im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen schon seit 2011 gilt (vgl. Aua377).
Bisher ist nicht festzustellen, dass deshalb weniger Hunde durch Vereine mit Vereinssitz in NRW nach Deutschland eingeführt werden würden.
Bankrotterklärung für den Tierschutz
Die im TASSO-Newsletter zitierte Behauptung von Petra Zipp, Vorsitzende des bmt, die geplante Regelung bedeute das „Aus für den Auslandstierschutz“, bedeutet in der Tat eine Bankrotterklärung – für diese Art „Tierschutz“. Denn wenn sich Auslandstierschutz auf den reinen und massenweisen Import von Hunden aus dem Ausland reduziert, dann können es die Tierschützer auch sein lassen. Inzwischen ist bekannt und bewiesen, dass die reine Abfuhr der Straßenhunde an dem Problem vor Ort gar nichts ändert.
Das haben gerade die sich hier verlautbarenden Tierschutzorganisationen selbst bewiesen, die nach eigenem Bekunden schon seit 15 Jahren diese Art Tierschutz betreiben – ohne dass eine Besserung der Zustände im Ausland auch nur ansatzweise erkennbar wäre.
EIN Gesetz für ALLE!
Im Übrigen entsteht der unheilvolle Eindruck, dass TASSO und bmt bei dieser Argumentation nur von ihrer Art der Tierschutzarbeit reden? Dass es hunderte halbseidener bis ganz krimineller weiterer Tierschutzorganisationen gibt, die nachweisbar andere „Praktiken“ des Auslandstierschutzes pflegen, um das einmal vornehm auszudrücken, kommt in der TASSO-Argumentation nicht vor. Das Teil heißt TIERSCHUTZGESETZ und soll für ALLE gelten.
Sonst hieße es ja TASSO/bmt-Gesetz, oder nicht?
Oder könnte es gar sein, dass TASSO und bmt nur die Interessen ihrer Vereine im Auge haben?
Wer ist das eigentlich: „Tierschützer“?
Ganz besonders eigenartig mutet der Sprachgebrauch des vereinnahmenden Begriffs <Tierschützer> an. TASSO und bmt verwendeten diesen in dem Newsletter in einer Art und Weise, als gäbe es unter „Tierschützern“ einen Konsens zu diesem Thema. DEN gibt es nun gerade nicht.
Ganz im Gegenteil sind es doch einige Tierschützer und Organisationen, die aus gutem Grunde und mit unwiderlegbaren Argumenten die geplante Erlaubnispflicht als einen dringend notwendigen Schritt zum Schutz der Tiere begrüßen.
Sind das dann keine „Tierschützer“, Frau Zipp?
Einzig authentisch autorisiert: Deutscher Tierschutzbund e. V.
Doggennetz.de kommt sicherlich nicht in den Verdacht, unbedacht Werbung für den Deutschen Tierschutzbund (DTB) zu machen. Wenn es einen Ort der durchgehenden DTB-Kritik gibt, dann ist es diese Webseite.
Aber NUR der DTB darf sich zum Sprachrohr des deutschen Tierschutzes erheben. Dafür nämlich kann er auf entsprechende Mandate verweisen: 16 Landesverbände, 700 örtliche Tierschutzvereine mit mehr als 500 vereinseigenen Tierheimen und mehr als 800.000 Mitgliedern (Quelle).
Mit diesem zahlenstarken Votum im Rücken hat er den Auftrag, „für den Tierschutz“ zu sprechen. Und es unterscheidet den DTB schon im Stil von den kleinen Krachmachern und vorgeblichen Wortführern im Tierschutz, dass dabei ganz subjektive Vereinsinteressen nicht so derart brüllend durchscheinen!
Auch der DTB macht Auslandstierschutz. Doch melodramatische Weltuntergangsszenarien, wie sie bmt, TASSO und auch der ETN im Kontext mit der geplanten Erlaubnispflicht an die Wand zeichnen, hört man vom einzig authorisierten Sprachrohr des deutschen Tierschutzes nicht!
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