Aua969: Versteigerung von 36 Foxterriern (1): Tierheim Recklinghausen am Pranger

 

{TS-Kritik}

 

Das schadet dem Tierschutz!“ ist eine zwar nicht sexuell, aber ansonsten auch stark missbrauchte stereotype Behauptung. Vorzüglich kommt sie zum Einsatz, um Kritik im Keime – Sie wissen schon: zu ersticken. Der intellektuelle Raum dahinter ist in vielen Fällen so überschaubar wie das Raumvolumen einer hohlen Nuss.

Natürlich aber gibt es eine ganze Reihe von de facto tierschutzschädlichen Vorgehensweisen. Umso tiefer sie zentrale Strukturen des Tierschutzes berühren, desto weitgreifender ihr Unheil.

 

Tierschutzschädlich: Veterinärämter demotivieren!

In vorderster Reihe unter diesen Untaten dürfte alles stehen, was die ohnehin schon zu häufig nicht unter Übereifer leidenden, in manchen Regionen Deutschlands in einem Vitalitätsgrad nahe scheintot vor sich hin brütenden Veterinärämter bremst, blockiert, demotiviert, deprimiert oder sonst irgendwie lähmend und retardierend auf sie einwirkt.

DAS schadet dem Tierschutz. Nachhaltig. Großflächig.

Diesen Schaden zu maximaler Entfaltung zu bringen, mühen sich derzeit einige „Tierfreunde“ und „Tierschützer“ unter publizistischer Aegide einer Facebook-Präsens, die bisher auf DN eher lobend zur Erwähnung kam. (Die umfangreiche Häufung von Asche auf das Redaktionshaupt finden Schadenfreudige am Ende dieses Textes.)

Der dahinter stehende Sachverhalt und dessen juristische Determinanten sind komplex und kompliziert. Das macht es den Schadensvätern leichter. Sie kitzeln einfach stereotype, denkbefreite Reflexe der Tierfreunde hervor und nutzen den Fahrtwind, den ihnen dieser Populismus beschert.

 

Beschlagnahmung bei einem Züchter

Ende 2012 beschlagnahmte das Veterinäramt Recklinghausen bei einem Foxterrier-Züchter in Oer-Erkenschwick 46 Hunde. Die WDR-Sendung Tiere suchen ein Zuhause berichtete über den Einsatz hier (ab Laufmeter 42.27 des Videos).

Selbstständiges Denken führt rasch zu Antworten auf die Frage, wer für die Missstände vor Ort verantwortlich sein könnte. Wer sich das nicht zutraut, dem bietet der WAZ-Artikel Verband kündigt Konsequenzen an vom 19. Dezember 2012 Hilfestellung. Wer dann Züchter und Verband (VdH) ins Visier nimmt, den würde diese Redaktion nicht tadeln wollen.

 

Und die Sitzflächenkarte für: Tierheim Recklinghausen

Aufgenommen wurden die Hunde vom Tierheim Recklinghausen. Genau das soll ihnen jetzt zum Verhängnis werden, denn zur Belohnung werden die Verantwortlichen desselben nun an den Pranger gestellt und beleidigt und bedroht.

Denn die Beschlagnahmung geht genau so aus, wie das häufig bei Zuchthunden der Fall ist und wie es sowohl das Tierschutzgesetz wie auch das Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen nun einmal zwingend vorschreiben: Die Tiere werden „verwertet“.

Dem gehen andere Schritte voraus: Zu beachten ist zum einen, dass die Hunde bisher nur beschlagnahmt wurden. Eigentümer ist nach wie vor der Züchter. Der Züchter jedoch stimmt einer normalen Vermittlung des Tierheims nicht zu, auch wenn sowohl dieses wie das Veterinäramt Recklinghausen diesen Weg bevorzugt hätten.

Deshalb bleibt keine andere Möglichkeit als die Versteigerung. Diese wird auch nicht durch das Tierheim veranlasst oder gar durchgeführt. Die Versteigerung liegt vollständig in der Verantwortung des Veterinäramts Recklinghausen, das dazu gezwungen ist. Trotzige Reflexe dahingehend, dieser Behörde jetzt irgendwelche niederen Motive oder gar eine Gleichgültigkeit gegenüber dem Schicksal der Hunde andienen zu wollen, mag zwar bei den Tierfreunden gut ankommen und einem auf Facebook eine Menge „Likes“ einbringen, entspricht aber nicht den juristischen Gegebenheiten.

Mit bewundernswerter Geduld und didaktischem Geschickt erklärt auch der Tierschutzverein Recklinghausen die rechtlichen Hintergründe auf seiner Webseite (Startseite; dort: Informationen zu der Versteigerung von 36 Foxterriern durch das Veterinäramt in unserem Tierheim).

Doch man hört den Tierschützern gar nicht zu!

 

Versteigerung ist unabwendbar

Wir zitieren der Einfachheit halber von den Recklinghäuser Tierschützern, die den Sachverhalt hinreichend erklärt haben:

              

Für eine normale Vermittlung sind aber leider die gesetzlichen Bestimmungen hier nicht gegeben. Die Versteigerung der Foxterrier durch den Kreis Recklinghausen geschieht auf Grundlage des § 16 a Nr. 3 Tierschutzgesetz in Verbindung mit § 45 Polizeigesetz NRW (POlG NRW), hier der § 45 PolG NRW.
Nach § 45 Absatz 1 Ziffer 2 PolG NRW ist die „Verwertung“ sichergestellter Hunde dann zulässig, wenn die Verwahrung und Pflege mit unverhältnissmäßigen Kosten verbunden ist. Nach Absatz 3 ist diese „Verwertung“ zwingend durch eine öffentliche Versteigerung vorzunehmen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wäre laut Gesetz möglicherweise dann gegeben, wenn die Versteigerung von vornherein aussichtslos erscheinen würde. Dies ist wegen der Reinrassigkeit der Hunde (mit Papieren) hier jedoch nicht der Fall.

(Tierheim Recklinghausen: Information zu der Versteigerung von 36 Foxterriern durch das Veterinäramt in unserem Tierheim)

              

 

Was ist daran nicht zu verstehen?

Richtig: Tierfreunde möchten das nicht.

Es ist noch verständlich, dass ausschließlich Gefühlsbewegte mit der Vorstellung Probleme haben, dass der Züchter keinen „Vermögensschaden“ hinnehmen muss. Einen solchen aber würde dieser erleiden, wenn die Hunde zu den tierheimüblichen Abgabepreisen, nicht aber zu dem von ihm behaupteten „Marktwert“ abgegeben werden.

Es ist auch noch verständlich, wenn im Verwaltungsrecht Ungeübte mit der Heile-Welt-Forderung daher kommen, Tiere seien keine Ware, könnten bzw. dürften ergo nicht versteigert werden. Dann bitte sollen sich all diese Empörten entsprechend dafür einsetzen, dass die hier zur Anwendung kommenden Gesetze geändert werden. (Viel Spaß dabei!) Derzeit aber ist die Rechtslage die obige.

Es ist nicht mehr verständlich, wenn für all das jetzt das Tierheim Recklinghausen verantwortlich gemacht wird.

Und es ist verwerflich, wenn Leute, die es eigentlich besser wissen müssten, den Vorgang für völlig ungerechtfertigte Stimmungsmache gegen Veterinäramt und Tierschutzverein nutzen und damit einen weit über den zuständigen Landkreis hinausreichenden Schaden anrichten. Nicht nur die nächstgelegenen Veterinärämter kriegen solche Skandale mit und werden sich im nächsten Fall einer drohenden Beschlagnahmung von Zuchthunden zweimal überlegen, sich mit Tierschützern in ein Boot zu setzen, um dann anschließend auf Facebook lesen zu müssen, wie man zum Proteststurm gegen ihre Behörde aufruft.

 

 
Bildzitat Screenshot von https://www.facebook.com/Tierheim.Moers
Auf Facebook wird zu sinnfreien und kontraproduktiven Protestmails gegen die Kreisverwaltung Recklinghausen, das Tierheim Recklinghausen und den Auktionator aufgerufen. Die eigentlich Verantwortlichen werden nicht genannt.

 

Dem Schlechten das Beste abgerungen

Die Hunde werden am Montag, den 6. Mai 2013 ab 13.00 Uhr im Tierheim Recklinghausen versteigert. Auktionator ist der Dienstleister Mennraths. Den „Katalog“, also eine Aufstellung der zur Versteigerung ausgeschriebenen Hunde, finden Interessiert hier.

Populisten werfen dem Tierheim Recklinghausen vor, sich an dieser miesen Aktion/Auktion zu beteiligen. Das tun sie nicht! Im Gegenteil: Sie konnten wenigstens erreichen, dass die Versteigerung selbst im Tierheim stattfindet. Dort wird das Ambiente vielleicht (oder auch nicht) schon für eine gewisse Auswahl des Publikums sorgen. Außerdem bleibt zumindest den im dortigen Tierheim untergebrachten Hunden ein Ortswechsel erspart.

Ohne die Zustimmung des Tierheims Recklinghausen zu dieser Örtlichkeit wäre die Behörde gezwungen gewesen, einen anderen Auktionsort festzulegen.

Das Tierheim Recklinghausen verdient keinen Cent an der Auktion. Vorwürfe von Nichtsachkundigen, das Tierheim Recklinghausen habe sich schon durch die Aufnahme der Tiere bereichert, ist schlichte Boshaftigkeit, die auf mangelnder Sachkunde basiert.

Das Tierheim Recklinghausen hat aber auch keinerlei Einfluss auf den „Zuschlag“. Der Auktionator MUSS demjenigen den Zuschlag erteilen, der das Meiste bietet.

Am meisten Hoffnung liegt in den „Katalogpositionen“ (Hunden), die bei der Versteigerung keinen neuen Besitzer finden oder zu denen die Gebote zu niedrig sind. Diese Hunde kann der TSV Recklinghausen als Tierheim ersteigern und dann „normal“ vermitteln.

 

Den Realitäten ins Auge geschaut

Die Stimmungsmache der Recklinghausen-Kritiker funktioniert hervorragend mit der Aufzählung dessen, was zwar unschön, aber Realität ist: Es wird behauptet und ist auch sehr wahrscheinlich, dass der Zuchtverband schon in Position gehe. Es ist mehr als wahrscheinlich, dass sich Züchter der zur Disposition stehenden Rasse auf dieser Auktion diejenigen Hunde herauspicken werden, die über die entsprechenden Papiere, möglicherweise auch noch attraktive Auszeichnungen und gut vermarktbare Ahnen verfügen. Diese Hunde landen dann beim nächsten Züchter und werden dort wieder für die Zucht eingesetzt oder ausgebeutet – je nach Standpunkt des Betrachters.

Da kann man jetzt klappern und mit den Zähnen heulen; ändern kann man das – zumindest auf legalem Wege – nicht; das Tierheim Recklinghausen am wenigsten.

Das passiert ständig. Auch im Tierschutz!

Tierheim und Veterinäramt werden gemäß eigenem Bekunden ihr Möglichstes tun, um die Weitergabe der Hunde an „gute“ Plätze sicherzustellen. Nur „gut“ ist hier eine moralische Kategorie. Moral kennen aber die für diesen Fall geltenden Gesetze nicht.

Ändern können all das eigentlich nur noch der verantwortliche Züchter und der dazugehörige Zuchtverband, sofern er Einwirkungsmöglichkeiten auf sein Mitglied hat. Stimmt der Züchter einer normalen Vermittlung zu und verzichtet damit auf die „Ermittlung des Marktpreises durch eine Auktion„, können die Hunde regulär und durch das Tierheim vermittelt werden.

 

Protest dorthin, wo er hingehört

Es ist dumm, billig und schädlich, zu Protestmails an die Kreisverwaltung Recklinghausen aufzurufen, weil die Kreisverwaltung Recklinghausen geltendes Recht nicht brechen darf.

Es ist dumm, billig und schädlich, zu Protestmails an den Auktionator aufzurufen. Der Mann ist Dienstleister und macht nur seinen Job. Schon der Fall <Zwinger vom Evaschacht> (vgl. Aua64, Aua65, Aua67, Aua68, Aua90) hat gezeigt, dass diese Dienstleister den tierschützerischen Anliegen, zumeist in aggressiven Schimpfkanonaden vorgetragen, wenig Verständnis entgegenbringen.

Es ist niederträchtig, zu Protestmails an das Tierheim Recklinghausen aufzurufen, das selbst Opfer der angesetzten Versteigerung ist und sowohl auf Facebook wie auf seiner Homepage verzweifelt versucht, die Sachlage zu erklären.

Wenn man schon protestieren möchte, warum diese Energie nicht dorthin wenden, wo sie hingehört: Zum Beispiel an den VDH? Oder an den zu diesem Züchter gehörenden Rassehundverband? Der lässt sich auch benennen, da er sich schon selbst im WAZ-Artikel geoutet hat: Deutscher Foxterrier-Verband mit Präsident Friedrich-Wilhelm Schöneberg. Diese Redaktion hat auch versucht, mit Schöneberg Kontakt aufzunehmen. Die Rückrufbitte auf dem Anrufbeantworter des Zuchtverbandes blieb leider bis zum Redaktionsschluss dieses Artikels unbeantwortet.

Schließlich wäre da noch der Züchter selbst. Aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte darf Doggennetz.de diesen nicht benennen. Er war auch den ganzen Tag für diese Redaktion telefonisch nicht zu erreichen. Kommunikationswillige sind ganz auf die öffentlich verfügbaren Informationen angewiesen, die von einem Foxterrier-Züchter in Oer-Erkenschwick berichten.

 

Die eigenartige Rolle von „Tierschutz Moers“

Der Tierschützer Uwe H. mit seiner Facebook-Präsens „Tierschutz Moers“ wurde schon häufiger und lobend auf Doggennetz.de erwähnt (z. B. Aua835 und Aua851). Das Lob betraf seine sachlich zutreffende Kritik sowie insbesondere deren häufig satirische Darstellungsform an den Vorgängen im Tierheim Moers.

Doggennetz.de-Lob bezieht sich dabei immer auf überprüfbare Sachverhalte. Lobe dieser Redaktion sind niemals Persilschein für Personen.

Es ist schon befremdlich, dass Uwe H. im Lobbereich kein Problem mit der Nennung seines Namens hatte. Bei jetzt jedoch ansehender Kritik untersagt er dieser Redaktion die Nennung und wird deshalb abgekürzt.

Uwe H. behauptet bei simultanem Zitat der im Recklinghausen-Fall zur Anwendung kommenden Gesetze, es gebe eine Alternative zur Auktion.

Nach Rücksprache mit diversen Verwaltungsrechtlern gibt es die ganz offensichtlich nicht. Woher Uwe H. sein besonderes verwaltungsjuristisches Wissen haben möchte, erklärt er nicht. Warum er dieses dem Veterinäramt Recklinghausen nicht zur Verwertung anbietet, stattdessen aber zu ohnehin völlig sinnlosen Protestaktionen gegen die Behörde aufruft, fragen DN-Leser ihn vielleicht selbst.

Bezeichnenderweise auch hatte Uwe H. mit dem Tierheim Recklinghausen zumindest zum Zeitpunkt des veröffentlichen Protestaufrufs auf Facebook gemäß eigener Auskunft dieser Redaktion gegenüber wie auch nach Ansage vom Tierheim Recklinghausen noch nicht ein einziges Mal gesprochen!

Dafür doziert er auf Facebook unter Verwendung einer Grafik und mit einem arg peinlichen Rechtschreibfehler über aufrechten „Journalismus“. Und da wird es dann restlos skurril: Die von ihm präferierte Variante bedeute nämlich, das (!) zu drucken, was andere nicht gedruckt sehen wollen. Uwe H. jedoch „druckt“ im Fall Recklinghausen genau das, worauf die Szene abgeht wie das viel zitierte Zäpfchen: blindwütige Protestaktionen gegen Behörden und ein ihm offensichtlich missliebiges Tierheim. Sachkundefrei, versteht sich!

Aber es kommt noch dicker: Im weiteren Verlauf des Telefonats äußert H. Zweifel daran, ob die Beschlagnahmung überhaupt notwendig und die Haltungsbedingungen wirklich so schlecht gewesen seien: „Die Hunde sahen nicht so schlecht aus.“

Das wird den Züchter sicherlich freuen!

Überdies kündigt der „Tierschützer“ an, persönlich auf der Auktion zu erscheinen. Deshalb macht diese Redaktion aus dem Aua-Titel gleich eine Aua-Serie …

Da kommt wohl noch mehr!

Als Mitgliedsverein unter dem Dach des Deutschen Tierschutzbundes e. V. wäre den Recklinghäusern aufgrund dieser Besuchsankündigung zu raten, bei ihrem Ehrenpräsident Apel nachzufragen, ob dieser ihnen nicht für den 6. Mai seine Security ausleiht (vgl. Aua620).

Im Übrigen erhält die bekannte Volksweisheit von den auf dem Hol(t)zweg umhertorkelnden Seelen zumindest für diese Redaktion ein ganz neues Bedeutungsuniversum!

 

Aktualisierung 30.04.2013:

Auch andere Tierschützer sorgen sich mit Recht. Aber irgendwie differenzierter? WAZArtikel vom 29. April 2013.