Aua783: Retriever in Not / Liberty for Dogs: Scharfe Anwaltsschreiben und eine Presseinformation auf Facebook

 

{TS-Kritik}

 

Die Vorgänge im Nachgang zum Fall der Ascheberger Welpenstube (vgl. Aua757) nehmen einen dramatischen und für den Tierschutz sicherlich nachteiligen Verlauf.

Die Tierrechtsorganisation PETA hatte mit erschütternden Videoaufnahmen und mit der Zeugenaussage einer früheren Mitarbeiterin des Hundehändlers erreicht, dass die Behörden einschritten. Der Hundehändler gab daraufhin bekannt, sein Geschäft nun endgültig aufzugeben. Allerdings entstehen durch neuere Hinweise inzwischen Zweifel an der Aufrichtigkeit dieser Ankündigung.

Ärger jedoch gibt es nun auch ohne den Welpenverkäufer. Denn was lange geheim gehalten wurde: Der „Tierschutzverein“ Retriever in Not / Liberty for Dogs (RiN/LfD) hat einen Teil der Hunde aus dem Bestand des Hundehändlers übernommen (vgl. auch Aua767).

Seit dem gibt es nur noch Ärger!

Wem gehört Indira?

Für einen dieser Hunde, die Neufundländer-Hündin Indira (bei RiN umbenannt in Bärbel), macht die wichtigste Zeugin des Tierschutzes, Cornelia P., Eigentumsansprüche geltend. Ohne diese Zeugin wäre es der Tierrechtsorganisation PETA wohl kaum gelungen, so erfolgreich und medienträchtig gegen den Hundehändler vorzugehen (vgl. Aua757).

Seit Wochen nun laufen die Bemühungen von Cornelia P., der behaupteten Vorbesitzerin der Hündin, Indira von den Tierschützern, also RiN/LfD, zurückzuerhalten. Über das Hin und Her in diesem Fall berichtete schon mehrfach die Lokalpresse (hier und hier).

 

RiN-Anwalt verlangt Verzicht auf Anzeige und Pressekontakte

In ihrer Not wandte sich Cornelia P. an die Tieranwältin Susan Beaucamp.

Der  Ton in der Korrespondenz zwischen dem RiN-Anwalt und der Tieranwältin ist rau. So sprach der RiN-Anwalt in einem Schreiben vom  2. Oktober 2012 gar von „Erpressung“ und fordert eine schriftliche Entschuldigung von Cornelia P.s  Anwältin sowie eine Erklärung dahingehend, „dass Sie und Ihre Mandantin sowohl davon Abstand nehmen, einen Strafantrag zu erstatten als auch die Presse zu informieren“ (Zitat aus dem Schreiben des RiN-Anwalts vom 02.10.2012; Hervorhebung d. Red.).

Ein bemerkenswerter Vorgang!

 

Tieranwältin ist empört

Inzwischen ist der Fall als solcher zu ungunsten von Cornelia P. ausgegangen. Obwohl sich auch noch der Tierschutzverein Lüdinghausen für die mutmaßliche Neufundländer-Besitzerin eingesetzt hatte, obwohl P. und ihre Anwältin dem Verein Retriever in Not ein entgegenkommendes Angebot gemacht habe, verweigere dieser die Herausgabe der Hündin.

In einem auf ihrer Facebook-Seite veröffentlichten Brief an den Verfasser der oben genannten Zeitungsartikel informiert die Tieranwältin Beaucamp die Journalisten zum Ausgang „eine(r) völlig absurden Geschichte rund um den Tierschutz, rund um Retriever in Not“:

              

Erst wurde mir Expressis verbis Erpressung vorgeworfen, weil ich zulässigerweise daraufhin gewiesen habe, dass der Sachverhalt für die Öffentlichkeit von Interesse sein könne und strafrechtliche Schritte gegenüber Retriever in Not e.V. für den Fall der Nichtherausgabe der Hündin geprüft würden.   

Dieser Vorwurf wurde dann mit Recht fallen gelassen, jedoch folgte weine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit einer für Frau Paulsberg „saftigen“ Kostennote wegen vermeintlicher Beleidigung und Verleumdung.

(Tieranwältin Susanne Beaucamp in einem auf Facebook veröffentlichen Brief an die WA-Journalisten)

              


Noch ein bemerkenswerter Vorgang: Der Anwalt eines „Tierschutzvereins“ geht gegen eine Frau, die in einem gravierenden Tierschutzfall Kronzeugin des Tierschutzes ist, in dieser Form vor. Der mutmaßlichen Eigentümerin eines der Ascheberg-Hunde wird Erpressung vorgeworfen, sie erhält eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie eine „saftige“ Kostennote.

Beredt ist auch folgender Absatz der Anwältin von Cornelia P.:

              

Sämtliche Argument dieses Vereins  basieren allein auf den Aussagen eines Mannes, der nachgewiesenermaßen massiv gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat.

(ibid.)  

              

Dem ist nichts hinzuzufügen ….

 

P. S. Auch die Doggennetz.de-Redaktion wurde zwischenzeitlich schon mit einem Schreiben des RiN-Anwalts beehrt …