Aua1516: A.C.E. Animal Compassion Europe – Tiere in Not: Mehr als fragwürdiger Auftruf über Corry-Ladda-Tierschutzverteiler + Warnung an A.C.E.-Adoptanten

 

{TS-Kritik}

[24.02.15]

Es war zu erwarten, dass die „Auslandstierschützer“ mit der Waren-Bezugsquelle Griechenland die neueren Entwicklungen nicht einfach hinnehmen werden (vgl. dazu Aua1512; TL41/15). Griechenland hat die Grenzen für die Ausfuhr von Straßenhunden geschlossen. 

Eher schon wieder beruhigend ist die Feststellung, dass sich der Dilettantismus der Tierschützer auch auf ihre Gegenwehr gegen das Selbstbestimmungsrecht anderer Nationen erstreckt. Es ist sicherlich eine grandiose Idee, über den „bekannten“ Corry-Ladda-Tierschutz-Verteiler zu einer mehr als fragwürdigen Protestaktion auf Facebook aufzurufen.

Von allen Seiten wird ein solcher Aufruf an Corry Ladda weitergeleitet: Brigitte S. darf da in der langen Liste der Weiterleitungen nicht fehlen. Petra C. vom Tierpflegenest bittet Corry um Aufnahme in den Verteiler; der fragwürdige Text selbst ist unterzeichnet von A.C.E. Tiere in Not, Neu-Ulm (nachstehend als A.C.E. abgekürzt; zu diesem Verein siehe auch Aua1515).

 

A.C.E. befindet sich „im Kampf“

Zunächst behauptet der Autor des Aufrufs, der Verein A.C.E., für die Schließung der Grenzen in Griechenland bezüglich der Ausfuhr von Straßenhunden seien „griechische Organisationen“, die Fluggesellschaft und die Polizei verantwortlich.

Die DN-Redaktion kennt die Verhältnisse in Griechenland nicht, aber nach diesseitiger Kenntnis gibt es für das Ausfuhrverbot eine Gesetzes- oder Verordnungsgrundlage. Und auch in Griechenland gehört die Polizei (hoffentlich) zur Exekutive und spintisiert sich ihre Aktionen nicht selbst zusammen?

Streng nach Dilettantismus-Kanon meinen die agierenden Blauäugchen jetzt, so gravierende Entscheidungen wie ein generelles Ausfuhrverbot für griechische Straßenhunde würden auf Facebook entschieden. Deshalb rufen sie zum Shitstorm gegen zwei griechische Facebook-Accounts auf, die in der Kampfschrift auch verlinkt werden (von der DN-Red. aufgrund des unüberprüfbaren Inhalts nur als Quelle, nicht als Hyperlink angegeben):

+ https: //www.facebook.com/filozoemporio?fref=ts
+ https: //www.facebook.com/pages/KOFFA-NGO/1521920751353427?fref=ts

 

Aufruf zum Handeln ohne Prüfungsmöglichkeit

Wer diesen Links folgt, sieht sofort: Es handelt sich um griechische Seiten, Die Sprache dort ist Griechisch und mithin für den durchschnittlichen deutschen Tierfreund, der nicht über die entsprechenden Sprachkenntnisse verfügt, in keiner Weise zu überprüfen. Es könnte sich ebenso gut um Accounts mit Ratschlägen für die Freizeitbeschäftigung mit Hunden oder verwandte Themen handeln. Daran ändern auch die wenigen deutschen Artikel nichts, die dort verlinkt sind.

Was sollen jetzt die Tierfreunde nach dem Diktat des bekennend im Kriegszustand befindlichen Vereins A.C.E. tun, obwohl sie gar nicht überprüfen können, was Thema und Aussage auf den genannten Seiten ist? Dies:

              

Wenn wir es schaffen, dass 500 Leute innerhalb von 1-2 Tagen, diese Seiten bei Facebook melden, muss Facebook reagieren und die Seiten wegen Missbrauch vom Netz nehmen. Den Urhebern diese Seiten wird dann ein Strafprozess folgen, es kann nicht sein, dass man ohne jegliche Beweise, solche grausamen Dinge schrieben darf und eine ganze Nation und den Tierschutz damit vernichtet.

Wie ist zu tun?

1.. bitte die beiden oben genannten Seiten in Facebook aufrufen.

2.. mit der linken Maustaste auf die drei Punkt klicken, dann auf Seite melden klicken.

3. Danach öffnet sich ein Fenster, bitte den folgenden Punkt anklicken: „ Es sollte meiner Meinung nach nicht auf Facebook sein“ und auf weiter klicken.

4. Im nächsten Fenster bitte auf den Punkt klicken „es enthält Hassbotschaften“

5. Im nächsten Fenster bitte auf den Punkt klicken „ Eine Rasse oder eine Volksgruppe“

6. Letzter Schritt „Sende an Facebook zur Überprüfung“

Vielen Dank für Eure Unterstützung, gemeinsam werden wir diesen Kampf gewinnen.

(Aufruf des Vereins A.C.E. über Corry-Lada-Tierschutzverteiler am 22.02.15; Hervorhebg. d. DN-Red.)

              

Facebook-User und Tierfreunde sollen also bei Facebook Seiten wegen Hassbotschaften melden, deren Inhalte sie gar nicht überprüfen können! Das ist eine nach Meinung der DN-Redaktion hochverwerfliche Manipulation!

Es geht auch nicht um eine Klärung verschiedener Meinungen, um Gegenargumente oder sonstige Formen der Auseinandersetzung in Demokratien. Hier werden blind gestellte Massen dirigiert, die nach Diktat Einzelner per Shitstorm unliebsame Facebook-Accounts abschalten lassen sollen.

Das passt perfekt zum sonstigen Auftreten des Vereins, der auch mit Presse- und Meinungsfreiheit so seine Schwierigkeiten hat, wie Aua1515 dokumentiert.

 

Seriositätskriterien nicht erfüllt

Kurzer Seriositätscheck von A.C.E. nach diesen Kriterien: Immerhin überrascht der Neu-Ulmer Verein mit der neuen Paragraf-11-Genehmigung.

Der Wermutstropfen in diese lässt die erste Vorsitzende, Hannelore Zubler in einem (Horror-)Telefonat mit der DN-Redaktion plumpsen mit dem ungeschminkten Bekenntnis: Ihr Verein transportiere aus Griechenland ohne Traces! Das „begründet“ sie mit: „In Griechenland sind keine TRACES möglich.“

Die DN-Redaktion lässt dieses sensationelle Bekenntnis unkommentiert stehen.

Abgesehen von der Behinderung kritischer Berichterstattung (Aua1515) sieht es bei dem Verein A.C.E. mit den Seriositätskriterien mau aus:

– Das Impressum nannte zumindest VOR der Presseanfrage von DN keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (vgl. beweisende Screenshots in Aua1515).

– Eine Satzung wird nicht veröffentlicht.

– Die erste Vorsitzende und der Kassenwart tragen denselben Familiennamen.

Zumindest diese Redaktion ist auch über die 7 Prozent Umsatzsteuer erstaunt, die auf die „Schutzgebühren“ erhoben werden, und fragt die erste Vorsitzende nach dem Grund für den ermäßigten Umsatzsteuersatz! Gemäß einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg fallen für den gewerbsmäßigen Hundehandel unter dem Etikett des Tierschutzes 19 Prozent Umsatzsteuer an. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent gilt für Tiere nach den im Internet verfügbaren Informationen in diesen Fällen.

Sowohl das Finanzgericht Baden-Württemberg wie das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig aber stellen die gewerbsmäßigen Hundehändler unter dem Etikett des Tierschutzes den gewerblichen Hundehändlern gleich.

Doch Hannelore Zubler kann diesen Steuersatz nicht weiter erläutern. Sie gibt zur Auskunft, dass dieser Prozentsatz so mit dem zuständigen Finanzamt vereinbart und auch von der Steuerberatungskanzlei des Vereins so angegeben wurde. Und zwar: Nachdem der Verein letztes Jahr die Schallgrenze zur Umsatzsteuerpflicht durchbrach.

Ist ja gut, ist ja gut, damit wäre die Frage eigentlich beantwortet gewesen (hier wieder zurück zu Aua1515 und dem dort beschriebenen Galama).

 

Bildzitat Screenshot Preistafel auf  A.C.E. Animal Compassion Europe: Ordentliche Händler brauchen auch ordentliche Preistafeln. Diesbezüglich ist A.C.E. vorbildlilch! Vielen Tierschützern gilt die Abgabe unkastrierter Hunde nicht als Tierschutz! Auffallend hier: Die Abgabepreise werden zwar mit Umsatzsteuer angegeben; bis zur Presseanfrage von DN jedoch wies das Impressum des Vereins keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf!

 

Es gibt nicht wenige Tierschützer, welche die Vermittlung von unkastrierten Hunden nicht mehr als Tierschutz betrachten.

 

Dringende Empfehlung an A.C.E.-Adoptanten:

Alarm! Auch diese Tierschützer verlangen von den Adoptanten, einen Vertrag zu unterschreiben und die „Schutzgebühr“ VOR Erhalt des Hundes zu überweisen, bevor sie den Hund überhaupt einmal in natura gesehen haben.

Die Informationen auf der Webseite des Vereins geben die Reihenfolge wie folgt an: 1. Anfrage, 2. Fragebogen, 3. Vorkontrolle, 4. Schutzvertrag, 5. Schutzgebühr, 6. Terminvereinbarung für die Übergabe des Hundes!

 

Ausschnitt aus Bildzitat Screenshot Webseite A.C.E., Vermittlung: Vielen Tierschützern gilt es als unseriös, wenn Adoptanten Verträge unterzeichnen und Schutzgebühren bezahlen müssen, bevor sie den Hund auch nur ein einziges Mal gesehen haben. Hier bestellt der Adoptant die Katze bzw. den Hund im Sack! Und vor allem: Er haftet für alle Zwischenfälle beim Transport. Bei Beschlagnahmungen (z. B. aufgrund Seuchenverdachts oder wegen Verstoß gegen Transport- und Ausfuhrbestimmungen) kommen da schnell gigantische Beträge zusammen. Die DN-Redaktion empfiehlt Adoptanten dringend: Finger weg von solchen „Tierschützern“!

 

Dieses Vorgehen ist nach Meinung dieser Redaktion unseriös. Potenzielle Adoptanten sollten wissen, dass sie bei diesem Vorgehen in vollem Umfang juristisch und finanziell für den gesamten Transport und seine Modalitäten haften. Die Vorab-Vertragsunterzeichnung birgt für die Adoptanten als dann rechtmäßige Hundehalter nach diesseitiger Auffassung ein unkalkulierbares Risiko. Bei Beschlagnahmungen (z. B. wegen Seuchenverdacht) und allen anderen behördlichen Maßnahmen könnten die neuen Tierhalter vollumfänglich in Haftung genommen werden.

Und bitte: Gemäß Auskunft der ersten Vorsitzenden transportiert dieser Verein aus Griechenland ohne TRACES!

Die genauen Risiken bei Vorab-Vertragsunterzeichnung vor der ersten Begegnung mit dem angeblichen zukünftigen Lebensgefährten wurden auch in diesem Artikel umfassend dargestellt: Aua1475.

Tierschützer, die von Adoptanten verlangen, einen Vertrag zu unterzeichnen und Geld zu überweisen, bevor diese den Hund überhaupt jemals gesehen haben, sind nach Meinung dieser Redaktion nicht seriös.

Die Vorsitzende Hannelore Zubler begründet das Vorgehen mit den Anforderungen und Bestimmungen in Griechenland, die nur Besitzerhunde ausreisen lassen. De facto und nach Meinung dieser Redaktion wird damit die Absicht der griechischen Regierung unterlaufen. Bei den von A.C.E. ausgeführten Hunden mag es sich formaljuristisch um Besitzerhunde handeln; allerdings sind das hier welche, die ihren Besitzer noch nie im Leben gesehen haben.

Oder kurz und nach DN-Meinung: Es ist Beschiss!

 

A.C.E. transportiert ohne TRACES!

Außerdem transportiert A.C.E. die Hunde, obwohl gewerbsmäßiger Hundehändler,  damit unter den Bestimmungen des privaten Personenreiseverkehrs.

Wie das geht, kann diese Redaktion nicht sagen. Und für solche Fälle immer wieder beim Veterinäramt anzufragen, dazu fehlt ihr inzwischen auch die Lust.

Zubler jedoch weist darauf hin, dass der Vereinsanwalt Dr. Konstantin Leandarakis sich derzeit darum bemühe, für den Verein eine Befreiung von der TRACES-Pflicht zu erreichen.

Damit wird dann endgültig alles auf den Kopf gestellt, was der Gesetzgeber mit der Novellierung von § 11 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 TierSchG beabsichtigt hat.

Weitere Ausführungen zu diesem Verein erübrigen sich.