TL44/15: Labihündin Mali: Der Abschuss von Hunden durch Jäger wird medial anders diskutiert

 

[04.02.2015]

Haustierabschuss – eine unendliche Geschichte“ übertitelt der Tierschutzbund Bayern seine Forderung nach einem generellen Verbot dieser archaischen Praxis. Das Aktionsbündnis Jagdfreie Natur geht in seinen Schätzungen von 250.000 bis 300.000 Katzen und 20.000 bis 30.000 Hunden in Deutschland pro Jahr aus, die von Jägern unter dem Vorwand „Jagdschutz“ abgeknallt werden (Quelle). Der Deutsche Tierschutzbund gibt in einer Pressemeldung Anfang 2014 die Zahlen für die fünf Bundesländer an, die dazu Statistiken führen, addiert über sechs Jahre: 100.000 Katzen und 700 Hunde.

Die Zahlen weichen also stark voneinander ab. Aber die Zahlen sind auch nicht entscheidend, denn den einzelnen Tierhalter tröstet es wenig, wenn und ob er seinen häufig traumatischen Verlust eines Haustieres mit 29.000 oder 699 anderen Jagdschutz-Geschädigten teilen soll.

 

Haustierabschuss als Imageschaden für die Jäger

Haustierabschuss erweist sich tatsächlich als unendliche Geschichte. Auffallend in letzter Zeit jedoch ist, dass solche Vorgänge, sofern sie öffentlich werden, auch in den Medien und in der Tagesjournaille inzwischen anders berichtet und diskutiert werden. Beispielhaft genannt für diese These sei der Artikel „Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang“ des Online-Magazins Oberhessen-live.de. Berichterstattungsgegenstand aktuell ist der Abschuss der Labihündin Mali durch einen holländischen Jagdgast. Dazu gibt es dann in der Region noch einen parallelen Fall Anfang Januar 2015. Die Recherche des Magazins ergibt: Alle Kommentatoren konstatieren einen kapitalen Fehler des Jägers, der ihn mutmaßlich auch den Jagdschein kosten werde.

Ebenfalls erfreulich ist die Tatsache, dass der Artikel nicht den alten Mythos vom Leinenzwang im Wald befördert, sondern den korrekten gesetzlichen Wortlaut rund um die Kernforderung wiedergibt, dass sich der Hund im Wald erkennbar im Einwirkungsbereich des Hundeführers aufhalten müsse, sofern nicht lokale Bestimmungen anderes vorgeben. 

Die DN-Redaktion registriert es als Novum, dass sich selbst der zuständige Jagdverein für herbe Konsequenzen für den verantwortlichen Jäger ausspricht.