Aua1312: Bund gegen Missbrauch der Tiere Tierheim Pfullingen: Grandioses Eigentor mit strittiger Hunde-Entführung

 

{TS-Kritik}

 

Ein DN-Leser kündigt dieser Redaktion den Link auf einen aktuellen Artikel im Zollern-Alb-Kurier mit folgenden Worten an:

              

hier ein wunderbares Fundstück zum vollkommen verbogenen Selbst-, Demokratie- und Rechtsverständnis von Tierschutz-Terroristen: Das von Frau Zipp geführte BMT-Tierheim Pfullingen zeigt, wie man Tierschutztiere so richtig schützt:

(E-Mail eines DN-Lesers am 19.05.14 an die Redaktion)

              

Die Mail enthält den Link auf den Zeitungsartikel Mein Benny ist weg: Tierheim holt Hund von Halterin aus Geislingen zurück – Entführersuche im Internet.

 

So berichtet der Zollern-Alb-Kurier

Kurze Zusammenfassung des Artikels: Das Tierheim Pfullingen (bmt) vermittelt einen Hund an eine Familie in Geislingen, die schon einen Hund hat. Beide Hunde vertragen sich nicht. Daraufhin versucht die Familie, den Hund – offensichtlich ohne Rücksprache mit dem Tierheim-  an Dritte zu vermitteln. Auf ihre Anzeige hin treten zwei Damen auf, die sich nach Aussage der Hundebesitzerin nicht als Tierheimmitarbeiterinnen zu erkennen gegeben hätten. Von einem Probespaziergang kommen sie nicht zurück. Daraufhin starten die Hundebesitzer einen Aufruf im Internet, weil sie (zu Recht) annahmen, der Hund sei entführt worden. Und sie verständigen die Polizei.

Dann taucht der Hund im Tierheim Pfullingen auf. Eine Tierheimmitarbeiterin gibt der berichtenden Zeitung gegenüber zu, sich zunächst inkognito bei der Familie gemeldet zu haben.

Von dem Punkt an weichen dann die Darstellungen der beiden Parteien voneinander ab. Das Tierheim Pfullingen behauptet, sich im weiteren Verlauf sehr wohl zu erkennen gegeben zu haben.

Zur Krönung kündigt der bmt in der Zeitung auch noch an, das Verhängen einer Vertragsstrafe gegen die Familie zu prüfen.

 

Welcher Güte war bitte diese Vermittlung?

Grandios! Die Schieflage beginnt nach Meinung dieser Redaktion schon beim Tierabgabevertrag mit Eigentumsvorbehalt. Was von solchen Verträgen juristisch zu halten ist, haben Juristen hinlänglich dokumentiert (ein Beispiel). Nicht wenige Kommentatoren halten solche Verträge schlicht für sittenwidrig. Die DN-Gastautorin Marla Elan hat die Fallstricke und Tücken üblicher Tierschutzverträge in Aua452 ausführlich dargestellt.

Die Vermittlung im Geislinger Fall fand erst im Herbst 2013 statt. Ganz offensichtlich also hat eine entsprechend engmaschige Nachbetreuung – besonders unter dem Aspekt, dass schon ein Hund vorhanden war – nicht stattgefunden, denn sonst wäre es zu dieser Eskalation des Konflikts wohl kaum gekommen.

Welche der beiden Parteien sagt nun die Wahrheit darüber, ob sich die Tierheimmitarbeiterinnen tatsächlich zu erkennen gaben oder nicht? Falsche Frage: Wer erstattet Anzeige bei der Polizei, wenn ein nicht in seinem Eigentum befindlicher Hund ordnungsgemäß vom Eigentümer abgeholt wurde?

 

Weiter so, Tierschutz!

Die logischen Brüche in diesem schrägen Fall offenbaren sich auch den Lesern des Zollern-Alb-Kuriers. Die Liste der Kommentare spricht Bände. Selbst jene Kommentatoren, die ein Fehlverhalten der Familie einräumen, zeigen keinerlei Verständnis für das Vorgehen des Tierheims. Da wird schon davon abgeraten, aus dem Tierheim Pfullingen überhaupt noch einen Hund zu holen.

Einige Poster ziehen sich auf den Eigentumsvorbehalt im Tierabgabevertrag zurück. Dass ein solcher die Hunde nicht schützt, zeigt aber doch gerade dieser Fall! Ein solcher Vorbehalt bringt ja nur dann etwas, wenn die abgebenden Tierschützer ihre Vermittlungen engmaschig nachbetreuen. Oder als letzter Rettungsanker, wenn schon alles versemmelt ist und der Hund ohne Wissen des ursprünglichen Vertragspartners an Dritte weitergegeben wurde. Dann können die Tierschützer ihn dort wieder rausholen. Toller Tierschutz!

Im Übrigen ist solch ein Eigentumsvorbehalt ja auch nur ein humpelnder Kompensationsmechanismus, der dort greifen muss, wo nachlässig vermittelt wird. Zumindest im Jahr 2010, als Karin Burger im Auftrag von CharityWatch.de im Tierheim Pfullingen war und dort Petra Zipp interviewte, räumte diese seinerzeit ein, keine regulären Vorkontrollen durchzuführen!

Erfahrung dieser Redaktion aus 26 Jahren Vermittlungstätigkeit: keine Vorkontrollen = kein Tierschutz! Ganz einfach! Dann braucht man sich über alles hinten dran gar nicht mehr zu unterhalten!

Wer sorgfältig vermittelt, gründliche Vorkontrollen durchführt und den engmaschigen Kontakt zu den Übernehmern hält, braucht gar keinen Eigentumsvorbehalt in Tierabgabeverträgen!

 

bmt-Krisenmanagement: Ignoranz ist Dominanz!

Der Artikel im Zollern-Alb-Kurier ist drei Tage alt (17.05.2014); für das Internet eine halbe Ewigkeit. Kein Grund für das Tierheim Pfullingen oder den bmt, auf seiner Internetseite zu dem Vorgang, der immerhin schon Thema der regionalen Tageszeitung ist, Stellung zu nehmen! Heute, am 20. Mai 2014, präsentiert sich die Webseite so:

 

Bildzitat Screenshot der bmt-Seite, Tierheim Pfullingen, am 20.05.14: Die vom Zollernalbkurier berichtete „Hunde-Entführung“ wird hier mit keinem Wort erwähnt, kommentiert oder richtiggestellt. Warum auch? Tierschützer haben immer Recht! Und wo sie es nicht haben, nehmen sie es sich einfach!

 

Und der Facebook-Account so:

 

 
Bildzitat Screenshot vom bmt-Facebook-Account: Business as usual! Wahre Tierschützer müssen bei Kritik an ihren Aktionen nichts erklären oder kommentieren. Basta kraft souveräner Willkür!

 

Tierschützer haben es gar nicht nötig, sich zu rechtfertigen! Oder gar etwas zu erklären!

 

Pfullingen ist Auslandshundedistributionsknotenpunkt

Ach so: Über den bmt und das Tierheim Pfullingen gehen überwiegend Auslandshunde raus! Tja, Deutschland ist eben das schiere Hundeparadies! Das bmt-Hundilein soll mal nicht traurig sein: Vielleicht klappt’s ja beim nächsten Mal?

Und die Familie C. aus Geislingen ist herzlich eingeladen, der DN-Redaktion doch noch ein wenig mehr von ihren interessanten Erfahrungen mit dem bmt zu berichten. Gern auch für den Fall der Verhängung einer Vertragsstrafe!

Zum Doggennetz.de-Senf verweist die Redaktion auf obige Leserbewertung, der nichts hinzuzufügen ist: „verbogenes Selbst-, Demokratie- und Rechtsverständnis von Tierschutz-Terroristen“!