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Aua1232: Verbandsklagerecht NRW (1): Liste der staatlich anerkannten Vereine empört

 

{TS-Kritik}   [Aktualisierung vom 13.03.2014]

 

Und so sausen sie endlos und mit berauschender Geschwindigkeit durch das Universum, die Parallelwelten des Tierschutzes! Werden sie sich je treffen?

Wie viele dieser Systeme es gibt, die ohne jede Berührungspunkte und damit friedlich koexistieren, dokumentiert die vom nordrhein-westfälischen Verbraucherschutzministerium am 22. Januar 2014 veröffentlichte Liste der ersten sieben Tierschutzvereine, die in dem Bundesland eine staatliche Anerkennung nach dem neuen Gesetz über das Verbandsklagerecht erhalten haben.

Zu diesen Vereinen gehören:

Animal Rights Watch
Bundesverband Tierschutz
Deutscher Tierschutzbund (DTB)
Deutsches Tierschutzbüro
Europäischer Tier- und Naturschutz (ETN)
Landestierschutzverband NRW
Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner

Die dazugehörige Pressemitteilung erklärt: Diese Anerkennung eröffne den Organisationen die Möglichkeit, bereits im Vorfeld bestimmter Genehmigungsverfahren zur Haltung von Tieren Stellung zu nehmen. Sofern die Verletzung von Tierschutzvorschriften im Raum stehe, könnten die Vereine Klagen gegen tierschutzrelevante Erlaubnisse (als Beispiele genannt werden Tierkörperteilamputationen) oder gegen Genehmigungen zum Bau von Tierverwerteranlagen erheben.

Klage? Das hören bestimmte Tierschutzvereine aber gern, deren nicht transparent gemachte Tätigkeitsnachweise kaum über das Klagen hinauskommen!

 

Ist das NRW-Verbraucherschutz-Ministerium satirisch qualifiziert?

Machen Sie es sich bequem, lehnen Sie sich zurück, denn jetzt kommt der NRW-Verbraucherschutz-Ministerium-Burner:

 

              

Mit dem neuen Verbandsklagerecht wird dort eine Überprüfung tierschutzrechtlicher Vorgaben durch Gerichte möglich, wo es sie bislang nicht gab. Gesetzlich festgelegte Kriterien stellen sicher, dass nur seriöse Organisationen anerkannt werden, die jahrelange Erfahrung im Tierschutz nachweisen und so verantwortungsvoll mit ihren neuen Möglichkeiten umgehen können.

(Pressemitteilung Verbraucherschutzministerium veröffentlich erste anerkannte Tierschutzvereine vom 22.01.2014; Hervorhebg. d. DN-Red.) 

              

„Nur seriöse Organisationen“? Zur Verständigung zwischen fremden Völkern und gesellschaftlichen Entitäten trägt es bei, sich noch einmal vor Augen zu führen, was NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel unter „seriöse Organisationen“ versteht.

Dieses Verständnis sei an dem illustren Beispiel Europäischer Tier- und Naturschutz e. V. (ETN) durchdekliniert:

Remmels Verständnis von Seriosität am Beispiel ETN

—->  ein Tierschutzverein, gegen den seit 2010 ein von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) verhängtes Sammlungsverbot besteht, auch wenn dies außer Vollzug gesetzt ist: der ETN !

—->  ein Tierschutzverein, gegen dessen Verantwortliche die Staatsanwaltschaft Bonn seit über drei Jahren wegen des Verdachts des Betrugs und der Untreue ermittelt (siehe auch hier) oder zumindest bis Stand 9. Dezember 2013 ermittel hat: ETN ! [Mit Pressemitteilung vom 13.03.2014 informiert der ETN darüber, dass die Staatsanwaltschaft Bonn die Ermittlungen gegen Heinz Wiescher und Dieter Ernst wegen des Verdachts des Betruges und der Untreue eingestellt hat. Obige Behauptung war also zum Zeitpunkt des Erscheinens des Artikels korrekt; darf aber nach dem 13.03.2014 so nicht mehr erhoben werden. Um diese Ambivalenz auch grafisch nachvollziehbar zu machen, wurde der Text durchgestrichen.]

—->  ein Tierschutzverein, über den SPIEGEL online in ein und demselben Artikel zusammen mit dem derzeit in Untersuchungshaft sitzenden Tierschutzvereine-Chef Sigurd Tenbieg berichtet: ETN !

—->  ein Tierschutzverein, der nach der Bewertung von Stiftung Warentest in der untersten Kategorie derer einsortiert wird, die jede Auskunft gegenüber den Verbraucherschützern verweigern (vgl. Aua1163): ETN!

—->  ein Tierschutzverein, der auf dem Verbraucherschutzportal CharityWatch.de seit vielen Jahren auf der Warnliste steht (hier, hier, hier und hier): ETN !

 

Und das waren jetzt ja nur die spektakulärsten Profildaten des ETN; weitere derer wurden in Aua1184 zusammenfassend gelistet.

Und das neueste Highlight wurde von DN noch gar nicht publiziert: Die Rechnung einer Detektei an den ETN, die nachweist, dass dieser Tierschutzverein die Gelder der Tiere dafür verwendet hat, die Journalistin Karin Burger ausspionieren zu lassen (Bericht folgt; Dokument im Anhang). Wenn Hr. Remmel und seine lustigen Jungs kurz überprüfen wollen, wie eng eine derartige Verwendung von Geldern der Tiere mit der Satzung eines gemeinnützigen (!) Tierschutzvereins harmoniert, guckst du hier!

Zurück in Remmels Parallelwelt kommt der Denkende dann zur nächsten spannenden Frage: Wie sehen die „gesetzlich festgelegten Kriterien“ in NRW aus, die sicherstellen, dass ein Tierschutzverein mit derartigem Profil als „seriös“ anerkannt wird?

Die DN-Redaktion wird genau das Herrn Remmel in einer Presseauskunft fragen!

Wie seriös ist eigentlich Intransparenz?

Auch mit einigen der anderen auf der Liste als „seriös“ kategorisierten Vereine sieht es nicht viel besser aus. Abgesehen vom Deutschen Tierschutzbund, der einsam und allein (hinsichtlich Tierschutzorganisationen) in der Bewertung bei Stiftung Warentest als „transparent und gut organisiert“ bewertet wird, kann man sich zu den übrigen NRW-Kandidaten mit staatlicher Auszeichnung auf der Suche nach Seriositätskriterien einen Wolf recherchieren.

Hinsichtlich des Deutschen Tierschutzbüros, das sich jüngst erst gezwungen sah, eine öffentliche Distanzierungserklärung zu der umstrittenen „Glaubensgemeinschaft“ Universelles Leben zu veröffentlichen (Aua1112P), ist gerade erst die Pelzindustrie in deren offene Flanke der Intransparenz galoppiert (vgl. Tageslinks TL7/14 und hier).

Wie viele der vom NRW-Verbraucherschutzministerium gelisteten „seriösen“ Tierschutzvereine mit Ausnahme des DTB minimalste Seriositätskriterien durch den Nachweis des DZI-Spendensiegels, die Mitgliedschaft im Deutschen Spendenrat oder doch mindestens in der Initiative Transparente Zivilgesellschaft vorweisen, darf jeder Interessiert selbst herausfinden!

Den Tierverwertern in die Hände gespielt

Mensch, Remmel, hättest du halt mal jemanden gefragt, der sich mit so was auskennt! Und komm jetzt nicht mit der Ausrede am Rollator, Doggennetz.de würde nicht in den Gelben Seiten stehen. Mitarbeiter deines LANUV (Landesamt für Natur-,, Umwelt- und Verbraucherschutz) gehören zu den DN-Stammlesern!

Es ist immer satirisch ergiebig, wenn sich Politik schon im ersten Schritt angreifbar macht. (DN-Satiren dazu folgen!) Der Sache selbst allerdings ist dieser Geburtsfehler häufig weniger dientlich. Und so spielt das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium den Tierverwertern nachgerade den Ball zu. Kein Wunder also, dass die Schweinezüchter sich direkt nach der Veröffentlichung dieser nur als ausgesuchte Peinlichkeit zu bezeichnenden Pressemitteilung die Hände reiben.

So verlautbart die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e. V. (ISN) zu den „Arbeitsmethoden“ einiger der oben gelisteten „seriösen“ Tierschutzvereine

              

Heimliches Eindringen in Ställe, verdeckte Filmaufnahmen, stören von Veranstaltungen… Seriosität sieht nach Meinung der ISN anders aus. Ob sich die Befürchtungen der Tierhalter nun bewahrheiten bleibt abzuwarten.

Auf Bundesebene ist übrigens, laut Koalitionsvertrag, kein Verbandsklagerecht vorgesehen. Gut so, meint die ISN und hat dies auch deutlich in ihren Stellungnahmen zu dem Thema zum Ausdruck gebracht.

Die ISN wird das Thema weiter kritisch begleiten.

(Pressemitteilung des ISN vom 24.01.2014)

              

Grandios!

Und im Antivegan-Forum kann man über Remmels Seriositäts-Gag auch schon herzlich lachen!

Auch das dlz-Agrarmagazin sattelt schon die Pferde!

 


Doggennetz.de.-Senf:

Abgesehen von dem Alleingang des Bundeslands Nordrhein-Westfalen vor dem Hintergrund, dass der Koalitionsvertrag das Verbandsklagerecht auf Bundesebene nicht vorsieht, darf der Frommen eines solchen Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine grundsätzlich kritisch betrachtet werden. Und das nicht allein schon deshalb, weil sich der Bund gegen Missbrauch der Tiere ganz besonders dafür einsetzt!

Schon ohne diese zusätzliche Möglichkeit, noch mehr Gelder der Tiere in sinnlosen Gerichtsverfahren zu verpulvern, schockieren die dokumentierten Vorstöße mancher Tierschutzvereine vor Gericht – und vor allem deren Ausgang. Gelegentlich „fachlich“ assistiert von der ebenfalls auf einem eigenen Stern reisenden Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT; vgl. Aua1222P, satirisch in Aua370) ziehen solche Vereine mit dem Geld der Tiere teure Verfahren durch mehrere Instanzen, um sie am Schluss zu verlieren (vgl. Aua312, Aua831; Aua697 und hier). Das ist ihnen deshalb relativ egal, weil es nur darum geht, Tierfreunden und Spendern Betriebsamkeit und Einsatz für die „gute Sache“ zu suggerieren. Müssten die Vorstände dieser Vereine alle Gerichts- und Anwaltskosten der verlorenen Verfahren aus eigener Tasche bezahlen, die Klagefreudigkeit solcher Tierschutzvereine stürbe an Schwindsucht.

Und nicht alle politischen Vorstöße, welche Tierfreunde als tierfeindlich bewerten, kommen mit solchen schweren Formfehlern auf die Welt wie die NRW-Liste „seriöser“ Vereine mit staatlicher Anerkennung zum Verbandsklagerecht!

Sonst wär’s ja einfach!