Aua926: Stellungnahme von Paws Kennels Bulgarien und die Fakten dahinter
{TS-Kritik}
Der Transportskandal in Wien (vgl. Aua919) zieht gigantische Kreise und befördert dabei hochinteressante weitere Schleppervereine in den öffentlichen Fokus wie etwa Animal Hope Varna. Die Schlepperhelfer auf Facebook schrecken dabei inzwischen schon nicht einmal mehr davor zurück, die Angaben des Tierschutzvereins Wien als „Lüge“ zu bezeichnen.
Aktuelle Randnotiz: Der derzeit von der amtlich verfügten Euthanasie bedrohte Hund Viscan aus Aua924 falle nach den DN vorliegenden Informationen auch in die Verantwortung von Animal Hope Varna (AHV)!
Inzwischen liegen darüber hinaus verschiedene erschütternde Erfahrungsberichte von Pflege- und Endstellen von AHV vor. Sobald diese veröffentlichungsreif sind, werden die Doggennetz.de-Leser informiert.
Obwohl Animal Hope Varna wohl üppig Tiere nach Deutschland einführt und sich momentan verschiedene Geschädigte dieses „Vereins“ (?) melden, kann zumindest diese Redaktion eine deutsche Webseite des Vereins nicht finden, der darüber hinaus aber und kennzeichnend auf Facebook aktiv ist.
Werbung für Animal Hope Varna jedoch macht das Tierhilfsnetzwerk Europa e. V. hier:
Bildzitat Screenshot von https://www.tierhilfsnetzwerk-europa.de/unser-netzwerk/bulgarien/ |
Das Tierhilfsnetzwerk Eurpa e. V. erklärt auf Nachfrage von Doggennetz.de dazu, bisher seien den Vereinsverantwortlichen keine Negativberichte über Animal Hope Varna bekannt gewesen, weshalb das Projekt vorgestellt worden sei. Man nehme aber die neueren Erkenntnisse und Vorwürfe zum Anlass, den Verein Animal Hope Varna erneut zu überprüfen und die Vorstellung des Vereins derweil von der Homepage zu nehmen.
Paws Kennels in Bulgarien
Zu erreichen war dafür die Doggennetz.de-Redaktion für den gestrigen Anruf einer Dame ohne Festnetznummer und ohne benannten Auftrag, die sich für die Ehre der bulgarischen Einrichtung Paws Kennels in die Bresche warf.
Die Anruferin gab sich als Mitarbeiterin einer Veterinärbehörde aus, was sie durch Äußerungen wie „Paws Kennels entwurmt die Hunde sogar, wenn sie kommen“* [Witzerklärung siehe am Ende des Textes] unglaubwürdig zu machen verstand. Im Übrigen vertritt sie die Auffassung, dass die Umdeklarierung türkischer Hunde auf Hunde aus der EU (Thema in Aua921) ein völlig legaler Vorgang sei.
Verwirrungsstrategie?
Ebenfalls gestern erreichte die DN-Redaktion folgende Mail, die jetzt mal als „Stellungnahme“ von Paws Kennels in Bulgarien behandelt werden soll.
Die Mail ist hinreichend verwirrend dahingehend, dass die Gesetze und Bestimmungen hinsichtlich der Einfuhr und des Verbringens von Hunden aus nicht gelisteten Drittländern (z. B. Türkei) in die EU, hier jedoch bezogen auf Großbritannien, korrekt zitiert werden. Allerdings entsteht der Eindruck, dass die Autoren diese speziell auf die Einfuhr nach Großbritannien angewandt wissen wollen, nicht grundsätzlich für die Einfuhr in den EU-Raum. Aber nur um diese geht es in den diesbezüglichen DN-Artikeln.
Und zur Erinnerung: Die angeblich im Auftrag von Paws Kennels agierende Anruferin hatte bestätigt, dass aus der Türkei stammende Hunde dort EU-Ausweise erhalten. Und auch das Angebot im Kundasi-Forum bezieht sich auf diesen „Service“.
Die DN-Redaktion druckt die Stellungnahme von Paws Kennels einschließlich der darin erhobenen Vorwürfe gegen die DN-Redaktion in vollem Wortlaut ab:
Kein DN-Leser braucht sich jedoch der Mühe zu unterziehen, den englischen Text übersetzen zu wollen.
Dear Karin Burger Having read your article https://www.doggennetz.de/index.php?option=com_content&view=article&id=1110%3Aaua921-internationale-tierschlepper-deklarieren-tuerkische-hunde-in-bulgarien-um&catid=35%3Aaua&Itemid=53 Under the new rules, a pet from an unlisted country (i.e Turkey), whether directly or via a non-EU country, will be allowed to enter the UK without quarantine as long as they meet the EU entry requirements detailed below (microchip, vaccinated against rabies, blood sample 30 days after vaccination and then three months wait). This is the full procedure: Step 1 – Have your pet microchipped – Before any of the other procedures for pet travel are carried out, your pet must be fitted with a microchip so it can be properly identified. Step 2 – Have your pet vaccinated – After the microchip has been fitted your pet must be vaccinated against rabies. There is no exemption to this requirement, even if your pet has a current rabies vaccination. Rabies boosters must be kept up to date. Step 3 – Arrange a blood test – After your pet has been vaccinated, it must be blood tested to make sure the vaccine has given it a satisfactory level of protection against rabies. The blood sample must be taken at least 30 days after vaccination. Step 4 – Waiting Period – The length of the waiting period before entry to the UK is three calendar months from the date your vet took the blood sample which led to a satisfactory test result. The three month waiting period will not apply if your pet was vaccinated and blood tested in the EU and issued with an EU pet passport before it went to an unlisted country. Step 5 – Get pet travel documentation –You will need to obtain an official third country veterinary certificate. Step 6 – Tapeworm treatment– (dogs only): before entering the UK, all pet dogs (including assistance dogs) must be treated for tapeworm. The treatment must be administered by a vet not less than 24 hours and not more than 120 hours (1-5 days) before its scheduled arrival time in the UK. There is no mandatory requirement for tick treatment. Step 7 – Arrange for your animal to travel with an approved transport company on an authorised route – Your pet must enter the UK with an approved transport company on an authorised route. Sadly, your article makes you look very stupid with regard to your attack on PAWS Kennels, which is a highly reputable and well run organisation. I do hope you intend to make a full apology to this company for any harm you may have done them. Kind regards Val Whyte (E-Mail von – mutmaßlich – Paws Kennels Bulgarien an die DN-Redaktion am 4. März 2013) |
[Randnotiz: Very smart, diese britischen Schlepper! Im Gegensatz zur Kommunikation mit der deutschen Fraktion dieses Gewerbes werden hier immerhin noch Höflichkeitsstandards gewahrt: höfliche Anrede, Grußformel! I love it!]
Tierseuchenrechtliche Bestimmungen werden umgangen
Wer immer „Val Whyte“ sein mag, denn eine Funktionserklärung, Adress- und Kontaktdaten nennt die Mail nicht, beschäftigt sich mit einem völlig irrelevanten Punkt. Thema des DN-Artikels Aua921 ist die Einfuhr von Tiere durch Tierschutzorganisationen aus nicht gelisteten Drittländern wie der Türkei. Diese Einfuhren unterliegen OHNE JEDE AUSNAHME folgenden Merkmalen:
1. |
Sie sind gewerbsmäßig (vgl. dazu auch Aua831 sowie die Erlaubnispflicht im neuen TSchG) |
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2. |
Sie benötigen eine durch einen Amtstierarzt gefertigte Gesundheitsbescheinigung mit Bestätigung einer klinischen Untersuchung 24 Stunden vor Versand. |
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3. |
Sie benötigen den Nachweis einer Blutuntersuchung auf Tollwut-Antikörper, frühestens 30 Tage nach Impfung; Untersuchung in einem EG-zugelassenen Labor; nach Blutentnahme 3 Monate Wartezeit vor Einreise nach Deutschland [bzw. EU]) |
Und all diese Voraussetzungen müssen Tiere aus nicht gelisteten Drittländern erfüllen, BEVOR sie in den EU-Raum, in diesem Fall Bulgarien, eingeführt werden. Paws Kennels scheint, so legt die Mail nahe, die einzelnen Voraussetzungen erst anwenden zu wollen, wenn es um die Einreise nach Großbritannien geht.
Das „Angebot“ von Paws Kennels Bulgarien, wie auch die „Serviceangebote“ und der Screenshot aus dem Forum Kusadasi belegen, besteht darin, aus türkischen Hunden bulgarische bzw. EU-Hunde zu machen. Mit dem Status „EU-Hunde“ jedoch ist die Voraussetzung erfüllt, all die oben genannten Bestimmungen und Nachweise zu umgehen. Denn für einen EU-Hund brauchen „Tierschutzorganisationen“ dann nur noch den EU-Heimtierausweis inklusive Chip und erfolgten Impfungen zuzüglich dann jedoch auch TRACES-Meldungen.
Da Paws Kennels jedoch aus der Türkei stammende umdeklarierte Hunde innerhalb der EU mit EU-Heimtierausweis verbringt, müsste von dieser Einrichtung in dem Fall dann TRACES-Meldungen vorliegen. Davon jedoch ist in der Stellungnahme bezeichnenderweise keine Rede.
Doggennetz.de hält seine Vorwürfe an Paws Kennels in vollem Umfang aufrecht: Wenn diese Einrichtung anbietet, ursprünglich aus der Türkei stammenden Straßenhunden (also Hunden ohne Besitzer ergo Hunde, die gewerblich eingeführt werden) mit Hilfe von bulgarischen Tierärzten EU-Heimtierausweise zu verpassen und sie dann in Sammeltransporten zu weiteren Destinationen in der EU zu verbringen, ist das eine gezielte und nach Meinung dieser Redaktion illegale Umgehung der einschlägigen Einfuhr- und Tierseuchenschutzbestimmungen.
Wer jedoch die Bestimmungen zum Schutz der Tiere unterläuft, kann per se kein Tierschützer sein.
Die Unwissenheit – oder ist es nicht doch gezielte Desinformation? – unter den Befürwortern der Auslandstierschlepperei ist erschütternd oder beeindruckend; je nach Standpunkt. Auch was dazu bei den wilden Diskussionen auf Facebook – zur Zeit etwa auf DogNews – alles an Halbwissen unters Volk gestreut wird, raubt Atem. Darunter finden sich sogar Desinformationstreiber, die vorgeben, die Paragraf-11-Genehmigung zu haben und sich deshalb (?) mit dem deutschen Tierseuchenrecht auszukennen. Daran sieht man: Auch (angebliche) Sachkunde schützt vor Dilettantismus nicht.
Wer die geltenden Regelungen selbst noch einmal nachlesen möchte, dem sei insbesondere das Merkblatt der Tierärztlichen Vereinigung Tierschutz Hundeimporte aus Süd- und Osteuropa: Hundehandel unter dem Deckmantel des Tierschutzes? empfohlen.
Aus diesem „Merkblatt“ (Stand: Oktober 2012) noch einmal die wichtigste tabellarische Übersicht für das aktuelle Thema TÜRKEI = nicht gelistetes Drittland:
Tierärztliche Vereinigung Tierschutz: Hundeimporte aus Süd- und Osteuropa: Hundehandel unter dem Deckmantel des Tierschutzes? Stand: Oktober 2012 (Seite 12) |
* Für Doggennetz.de-Leser ohne Sachkunde zur Erklärung, was den enormen Unterhaltungswert einer solchen Äußerungen einer angeblichen Mitarbeiterin des Veterinäramts ausmacht: Unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Impfung und einen vom Immunsystem aufgebauten Impfschutz ist die Parasitenfreiheit des geimpften Tieres. Verwurmte oder mit Ektoparasiten (z. B. Flöhe, Milben etc.) belastete Tiere sind gar nicht impffähig. Wenn die Verteidigerin von Paws Kennels Bulgarien also angibt, dass die Hunde erst nach der illegalen Einfuhr aus einem nicht gelisteten Drittland in die EU entwurmt werden, bedeutet das: Diese Tiere werden ungeimpft bzw. mit einem nicht bestehenden Impfschutz in die EU eingeführt! HAARSTRÄUBEND!