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Aua800: Kein Holocaust auf Ihrem Teller: PETA unterliegt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

{TS-Kritik}

 

Die juristische Aufarbeitung der umstrittenen Holocaust-Werbekampagne von PETA Deutschland e. V. ist noch nicht zu Ende. Bei dem Gang durch alle Instanzen kassierten die Tierrechtler jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), Kleine Kammer, eine weitere Niederlage (Meldung).

Schon 2009 bestätigte das Bundesverfassungsgericht ein vorinstanzliches Verbotsurteil. Die Straßburger Richter am EGMR sehen angesichts des „spezifischen Kontextes der deutschen Geschichte“ das Verbot der Kampagne und die damit verbundene Einschränkung des Grundrechts auf Meinungsäußerung für die Organisation PETA gerechtfertigt.

Werbekampagne „Der Holocaust auf Ihrem Teller“

PETA wollte 2003 mit den sieben Plakaten der strittigen Kampagne gegen das Leiden von Masttieren protestieren. Eines der Poster stellte ein Foto aufgetürmter Leichen von Häftlingen in Konzentrationslagern einer Aufnahme geschlachteter Schweine gegenüber. Ein anderes Plakat zeigte unter der Überschrift „Für Tiere sind alle Menschen Nazis“ Häftlinge in einer Reihe von Hochbetten sowie zusammengepferchte Hühner in Legebatterien.

 

PETA legt Rechtsmittel ein

Doch die Tierrechtler geben auch nach dem Urteil des EGMR nicht auf. In einer Pressemitteilung vom 9. November 2012 teilt PETA Deutschland e. V. mit:

              
„Es ist nicht hinnehmbar, dass ein europäisches Gericht die Einschränkung des Grundrechts auf Meinungsäußerung allein mit der spezifischen deutschen Vergangenheit rechtfertigt“, so Dr. Edmund Haferbeck, rechtlicher Berater bei PETA. „PETA lässt sich keinesfalls für die deutsche Vergangenheit ‚verhaften‘. Diese Argumentation ist sowohl in tatsächlicher wie auch rechtlicher Hinsicht abwegig – zumal diese Kampagne in Österreich zugelassen wurde.“

(PETA Deutschland e. V., Pressemitteilung „Nach Urteil des EGMR über Holocaust-Kampagne: PETA legt Rechtsmittel bei der Großen Kammer ein, 09.11.2012)  
              

Mit dem ermunternden Fallbeispiel einer anderen tierschutzrelevanten Entscheidung des EGMR vor Augen, dem Urteil zur Zwangsbejagung (vgl. Aua698), will PETA Deutschland e. V. nun Rechtsmittel bei der Großen Kammer des EGMR einlegen.

Tagesspiegel: Kein Urteil zur Beschneidung der Meinungsfreiheit

Diese Redaktion kann sich weitschweifige Kommentare  zum Urteil und besonders  zu der Reaktion von PETA darauf ersparen. Denn Helmut Schümann vom Tagesspiegel hat dies schon ganz hervorragend erledigt – auch unter Rekurs auf das Stilmittel, für das PETA bekannt ist: Geschmacklosigkeit!

               Meinungsfreiheit ist natürlich ein hohes Gut und gilt auch für Geschmacklosigkeiten, aber gegen die Geschmacklosigkeit haben die Richter nicht argumentiert. Sie haben gegen die Bagatellisierung des Leids der Holocaust-Opfer geurteilt. Daher können sich alle wieder hinsetzen, die in dem Urteil eine Beschneidung der Meinungsfreiheit sehen. Die ist nicht beschnitten, die Meinung, dass Massentierhaltung des Teufels ist, ist weiterhin frei. Die Meinung, dass der Mensch kein Tier ist und vice versa, ist nicht nur frei, das ist eine Tatsache.

(Helmut Schümann: Peta und der Holocaust Der Mensch ist nun mal kein Tier, Tagesspiegel vom 09.11.2012; Hervorhebung d. Red.)  

              

Schümann sieht die Tierrechtler gleich zweifach im Irrtum: zum einen in der Gleichsetzung Mensch-Tier; zum anderen in der Verquickung von moralischen und justiziablen Verbrechen.

Ausdrücklich lobt er die Tierrechtler dort, wo ihr Engagement sich direkt gegen Massentierhaltung wendet.

Zum Abschluss provoziert er mit der These, dass das Verbrechen am Tier wesentlich kleiner sei als das Verbrechen am Menschen.

Auf die Leserbriefe dazu darf man, das nimmt der Autor schon vorweg, gespannt sein …

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Doggennetz.de-Senf:

PETA verweist in seiner Begründung dafür, diesen heiklen Fall noch weiter zu treiben und erneut Rechtsmittel einzulegen, auf die aus Sicht des Tierschutzes begrüßenswerte Entscheidung des EGMR in Sachen Zwangsbejagung. Das täuscht allerdings über einen ganz entscheidenden Unterschied zum Casus Zwangsbejagung hinweg: Aus der diesbezüglichen Entscheidung des EGMR lässt sich der Schutz der Tiere unmittelbar ableiten – sofern die entsprechende Umsetzung in deutsches Recht geling, was bisher noch nicht so ganz klar ist.

Die Tierrechtsorganisation gibt an, dieser Rechtsstreit werde nicht aus den regulären Spendengeldern, sondern von einer „Nicht-Spendenquelle“ finanziert. Im Übrigen, so erklärt Dr. Haferbeck gegenüber der DN-Redaktion, habe die Holocaut-Kampagne im Kampf für die Tierrechte mehr bewirkt als irgendeine andere Kampagne.

Sagt Haferbeck.

Sagt Doggennetz.de: Von einem im Sinne von PETA Deutschland e. V. ertrotzten Urteil zu einer umstrittenen Werbekampagne hat vorderhand kein Schwein etwas. Und auch kein Rind, kein Huhn. Von der Empörung und den unter Umständen verletzten Gefühlen der Juden ganz zu schweigen. Nur PETAPETA hat dann Recht.

Toll!

Aktualisierung vom 24.11.2012

Nachdem das Urteil des EGMR jetzt in deutscher Übersetzung vorliegt, reicht PETA Deutschland e. V. der Doggennetz.de-Redaktion die Begründung dafür nach, warum sich die Tierrechtsorganisation „quasi gezwungen“ sieht, den Fall juristisch weiterzutreiben.

Doggennetz.de veröffentlicht den Text ohne Kürzungen im Original:

               1.   Abgesehen von der Tatsache, dass das deutsche Bundesverfassungsgericht die Thematik nicht anhand der Verfassungsnorm bezüglich Würde betrachtet hat, hatte dies technische Gründe; es besteht ein spürbarer Unterschied zwischen den zwei Positionen. Es ist deshalb schwer zu sagen, ob es das Gericht, sollte ein solcher Angriff stattfinden, als unvereinbar mit der Menschenwürde erachten würde. Wir persönlich hegen keine Zweifel daran, dass es das täte.                  
2. Wäre das der Fall, so wäre die vom inländischen Verfassungsgericht vertretene Position eine noch viel stärkere Prinzipienfrage als unsere, d.h. die Entscheidung würde nicht als kulturelle Relativierung im deutschen Kontext gefällt. Auf der anderen Seite, scheint die unglückliche Implikation unserer eigenen Position zu sein, dass die gleiche Art der „Meinungsäußerung“ im österreichischen kulturellen Kontext ganz klar akzeptabel wäre – ganz abgesehen von anderen Ländern, von Aserbaidschan im Osten bis nach Island im Westen.
3. Zudem wird das Urteil dieses Falles, sollte es nicht zur Großen Kammer gehen, ein Präzedenzfall  werden und somit de facto bindend für alle anderen Länder sein, natürlich im negativen Sinne – außer im Bezug auf Deutschland. Denn, was in Deutschland inakzeptabel ist, ist nicht mehr inakzeptabel in Österreich, bei ähnlichen historischen Bedenken, und umso mehr in anderen Ländern. Wir sind nicht der Ansicht, dass eine solche Herangehensweise, würde sie von der Großen Kammer überprüft, akzeptable wäre und bestätigt würde.

gez. Dr. sc. agr. Edmund Haferbeck
Wissenschaftlicher Berater
PETA Deutschland e. V.