Aua598: Ukraine: Eine Tierschützerin als diplomatischer Rohrkrepierer und die Stellungnahme der ukrainischen Botschaft

{TS-Kritik}

 

Das Thema Hundetötungen in der Ukraine bleibt weiterhin ganz oben auf der Agenda.

Letzte Woche kam es dabei zu einem ebenso unglaublichen wie typischen Vorgang in der deutschen Tierschutzszene. Die Tierschützerin Annett G. hatte als Privatperson per E-Mail eine Anfrage an die ukrainische Botschaft zum Thema Hundetötungen gerichtet. Der Presseattaché Dmytro Shevchenko hatte ihr darauf sehr ausführlich geantwortet – der Privatperson.

Was dann geschieht, sprengt alle Grenzen von Recht und Anstand und kann mithin den Absichten des Tierschutzes nur schaden: Annett G. jagt in Verletzung geltenden Rechts (Urheberrechte) und gegen jeden Anstand und Moral diesen Text durch einen der größten Tierschutzverteiler, ohne dass der Urheber des Textes zuvor von dieser Veröffentlichungsabsicht informiert gewesen wäre oder ihr gar zugestimmt hätte. Entsprechend verstimmt gibt sich die Botschaft, die in einer Reaktionsmail an Annett G. auf diesen Verstoß von „schmutzigen Methoden“ schreibt.

Keine höfliche Anrede, keine Grußformel und Beleidigungen

Zeitgleich (am 10.04.2012) schickt Annett G.  ihren persönlichen Kommentar auf die Stellungnahme der Botschaft durch den Verteiler. Dieser Kommentar blamiert über einige hochnotpeinliche und unhöfliche Formfehler (keine höfliche Anrede, keine Grußformel, jede Sie-Anrede kleingeschrieben) hinaus die gesamte Zunft des Tierschutzes. Da finden sich dann so Beleidigungen wie: „Ich habe keine Vorurteile gegen ein ganzes Volk, ich habe generelle Vorurteile gegen Politiker und Bedienstete u.ä., wie sie [sic!] es scheinen“ (Zitat aus der mit „Hallo“ beginnende Antwortmail der Annett G. an den Presseattaché der ukrainischen Botschaft, durch Tierschutzverteiler geschickt am 10.04.2012). Wenigstens gibt die Tierschützerin ihre Vorurteile zu. Warum ein Presseattaché nur dem Anschein nach ein solcher ist, das weiß nur Annett G.

Neben Beleidigungen und formalen Unhöflichkeiten enthält die Kommentar-Mail der Annett G. keinen konstruktiven Ansatz und dient ganz offensichtlich nur dazu, die eigene Empörung darzustellen. Zur Lösung des Problems trägt sie nichts bei. Im Gegenteil hat die Tierschützerin eher die Gesprächsbereitschaft durch ihr undiplomatisches, unhöfliches und geltendes Recht verletzendes Vorgehen verschüttet.

Es fragt sich auch, was sich eine Annett G. jetzt noch zu diesem Thema einmischen muss, da eine ganze Reihe von großen Tierschutzorganisationen schon auf diesem Parkett unterwegs ist.

Wichtigtuerei, die geeignet ist, dem eigentlichen Anliegen zu schaden.

 

Offizielle Stellungnahme der ukrainischen Botschaft

Auf Presseanfrage schickte der Presseattaché der ukranischen Botschaft in Berlin, Dmytro Shevechenko, der Doggennetz.de-Redaktion  eine schon andernorts veröffentlichte Stellungnahme mit der ausdrücklichen Erlaubnis zur Veröffentlichung zu, die wir nachstehend in Gänze abdrucken:

              

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Zusammenhang mit der Vorbereitung  der Ukraine auf die EM-2012 sind die außerhalb der Ukraine kolportierten Informationen über die angeblich systematischen Vorfälle der Tierquälerei in unserem Lande sehr besorgniserregend. Dies erfolgt gerade in der Zeit, wo die Regierung der Ukraine umfassend und zielgerichtet darauf hinarbeitet, unter Berücksichtigung internationaler Erfahrungen die Gesetzgebung bezüglich der Behandlung und Unterbringung der Tiere, einschließlich der streunenden Tiere, abzuändern.

So trat die Ukraine im Juli 2011 zur Europäischen Konvention zum Schutze von Haustieren bei. Am 16. November 2011 genehmigte die Regierung die Regeln für die Beförderung der Tiere, die auf den Normen der Europäischen Konvention zum Schutz von Tieren beim internationalen Transport und anderen europäischen Normen basieren. Im Strafgesetzbuch der Ukraine sowie dem Gesetzbuch über die administrativen Ordnungswidrigkeiten wird die Tierquälerei mit Bußgeld bzw. Freiheitsstrafe bis 2 Jahre geahndet. Am 22. November 2011 hat der Premierminister der Ukraine Mykola Azarov ein Verbot über die Tötungen der streunenden Tiere verhängt.

Ukrainische Behörden leiten die Untersuchungen aufgrund der Pressemitteilungen und Internetvideos der Tierschützer ein. In manchen Fällen wurden die Akten der Tierquälerei bestätigt. Die dafür verantwortlichen Personen wurden dementsprechend bestraft oder erwarten das Gerichtsurteil. Der meist bekannte Fall ist hier der laufende Gerichtsprozeß gegen den Kiewer „Doghunter“, welcher in der Hauptstadt der Ukraine mehr als 100 Hunde brutal getötet hatte. In anderen Fällen, wie entsprechende Inspektionen gezeigt haben, wurden aber die Vorwürfe der Tierschützer mit keinen realen Tatsachen begründet. So wurde in Lisitschansk eine gründliche Inspektion des Unternehmens „Kommuntrans“ durchgeführt zur Überprüfung der angeblichen Fälle der Verbrennung der streunenden Hunde. Es hat sich herausgestellt, dass im November 2009 dieses kommunale Unternehmen eine Biomaterialentsorgungsmaschine beschafft hatte. Dieses Gerät wird ab 25.01.2011 nicht benutzt, durch den Erlass Nr. 24/P wurde es endgültig ausser Betrieb gesetzt. Die Informationen über das Verbrennen von lebendigen Tieren wurden somit nicht bestätigt. Heute funktioniert im Umweltministerium zusammen mit den örtlichen Behörden ein Mechanismus der operativen Bearbeitung der Meldungen der Tierschützer über die Vorfälle der Tierquälerei. Die ukrainischen Behörden rufen alle zur Benachrichtigung des Umweltministeriums, der Polizei sowie örtlicher Kommunalbehörden, über die konkreten Tierquälereivorfälle auf und garantieren eine schnelle und adäquate Reaktion der Behörden auf diese Anzeigen.  

Heutzutage arbeitet die Regierung an den Gesetzentwürfen, die die Verantwortung für die Tierquälerei verschärfen und die Rechte der Straßentiere verbreiten. Es werden aktiv die neuen Tierheimprojekte ins Leben gerufen. Solche Projekte gibt es bereits in Kiew, Donetsk, Lwiw, Charkiw, Tschernigiw, Uzhgorod, Dnipropetrowsk und anderen ukrainischen Städten. In vielen davon handelt es sich um gemeinsame Projekte mit europäischen und internationalen Tierschutzorganisationen. So wurde in Februar 2012 ein Memorandum über die Zusammenarbeit mit „Vier Pfoten“ unterschrieben. Es laufen gemeinsame Projekte mit der österreichischen Botschaft, dem Deutschen Tierschutzbund und vielen anderen. Die Regierung der Ukraine freut sich auf alle konkreten und real umsetzbaren Kooperationsvorschläge seitens der europäischen und internationalen Tierschützer, die die Lage der Straßentiere in der Ukraine verbessern würden.

In diesem Zusammenhang beunruhigt uns sehr, dass manche Tierschutzorganisationen mit der bedauernswerten Lage der streunenden Hunde in der Ukraine im Vorfeld der EM-2012 zur Erreichung eigener Ziele spekulieren. Dies wird nicht selten zur Beschaffung spezieller Finanzpräferenzen bzw. Grundstücke getan, welche oft nicht zum Schutz der Tiere benutzt werden. Dabei werden im Ausland massive PR-Kampagnen durchgeführt, wo einzelne Fälle der Tierquälerei als offizielle Staatspolitik der Ukraine dargestellt werden, was grundsätzlich als Fälschung gilt. Oft werden dabei entstellte Tatsachen, einschließlich Fotos und Videos verwendet, die entweder gar nicht aus der Ukraine oder vor 5 Jahren und aus der älteren Zeiten stammen („Ukraine: Hundetötung als Falle für Medien“, „Kleine Zeitung“, 13.12.2011), was noch klarer vom spekulativen Charakter solcher Methoden zeugt. Fragwürdig ist auch die von Ihnen erwähnte Alternativlosigkeit der Methodik „fangen-kastrieren-freilassen“, denn, zum Beispiel, die Moskauer Stadtverwaltung hat nach 5 Jahren des Einsatzes dieser Methoden ganz offiziell bestätigt, dass diese Methodik in Moskau vollkommen erfolglos war. Daher wurde in russischer Hauptstadt beschlossen, auf solche Praktiken zu verzichten.

In dieser Hinsicht sei auf die Ausstellung im Naturkundemuseum in Berlin hingewiesen, die den deutschen Jägern gewidmet ist, die die wilden Schweine in deutschen Städten abschießen. Damit gewährleisten sie die Sicherheit auf den deutschen Straßen. Die wilden Schweine und verwilderte herrenlose Hunde haben gleiche Rechte und haben gleichen Willen zu leben.

Wir möchten nochmals betonen, dass die offizielle Position der Ukraine zum Problem der herrenlosen Tiere in solchen Lösungen besteht, die den zivilisierten Normen sowie dem Gesetz der Ukraine „Über den Schutz der Tiere vor Quälerei“, und der Europäischen Konvention zum Schutz von Haustieren entsprechen. Dazu begrüßen wir jede konstruktive Unterstützung seitens unserer ausländischen Partner.

 

Botschaft der Ukraine
in der Bundesrepublik Deutschland