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Aua597: Casa Cainelui, Timisoara, Helden für Tiere: Offener Brief an den Anwalt von Ralf Seeger

{TS-Kritik}

 
– Offener Brief an den Rechtsanwalt von Ralf Seeger,

Helden für Tiere e. V. –

 


Sehr geehrter Herr Ralf-Seeger-Anwalt,

gleich eingangs muss ich mich dafür entschuldigen, Sie nicht mit Ihrem Realnamen anzuschreiben. Aber nach meiner Auffassung fließen schon viel zu viele Spendengelder von Tierschutzorganisationen an Rechtsanwälte, um damit gegen Kritiker vorzugehen. Dabei behaupte ich nicht, dass dies auch im vorliegenden Fall so sei. Trotzdem möchte ich hier keine Werbung für Ihre Kanzlei machen.

Außerdem trieb mich dann doch die Sorge um, ob Ihre Kanzlei wirklich öffentlich im Kontext mit unten stehenden kriminellen und der Beobachtung des Verfassungsschutzes unterstehenden Organisationen genannt werden möchte?

Ich beziehe mich mit dieser sehr ausführlichen und offenen (auf Doggennetz.de veröffentlichten) Antwort an Sie auf die mir durch Ihre Kanzlei zugestellte schriftliche Einladung vom 23. März 2012. Diese Einladung richtete sich im Namen des Herrn Ralf Seeger, 1. Vorsitzender des Vereins Helden für Tiere e. V., an Karin Burger, ihn auf eine dem Tierschutz gewidmete Reise nach Rumänien zu begleiten.

Von dieser Einladung wurde in Aua584 berichtet.

Extremes Upgrading der Umgangsformen!

Um ein Lob komme ich nicht umhin: Hinsichtlich seiner Umgangsformen macht Ihr Mandant wahrlich heldenhafte Fortschritte. Wie ich fürbass erstaunt Ihrer Anrede „Sehr geehrte Frau Burger“ entnehme, hat sich Ralf Seeger damit von der plump-vertraulich-beleidigenden Ansprache meiner Person als „Fräulein“ (vgl. Aua514) oder gar via Duzen inklusive Drohung wie in Aua539 stramm nach oben gekämpft.

Jetzt kenne ich die Gepflogenheiten bei Rockern und Boxern nicht, aber ist es dort wirklich üblich, jemanden ERST zu beleidigen und zu bedrohen und ihn DANN zu einer Reise einzuladen?

Ich glaube, in solchen sozialen Systemen käme ich nicht zurecht?

 

Doggennetz.de beteiligt sich nicht an nicht-tierschutzkonformen Projekten

Das Tierschutzprojekt Ihres Mandanten Ralf Seeger und seines Vereins Helden für Tiere e. V. „Casa Cainelui“ im rumänischen Timisoara hat nach meiner Meinung mit Tierschutz überhaupt nichts zu tun. Diese Auffassung wird auch durch die Themen-Expertise großer Tierschutzverbände wie etwa den Deutschen Tierschutzbund e. V. gestützt. (vgl. dazu Aua591).

Ganz im Gegenteil ist der geplante Bau eines Tierheims daselbst kontraproduktiv. Es fördert ohne jegliche Perspektive für den weiteren Verbleib der Hunde deren systematische Verelendung und ändert an der Straßenhundeproblematik gar nichts.

Weiteres dazu wird weiter unten ausgeführt.

Deshalb – und das sei hier schon vorweggenommen – werde ich der Einladung des Ralf Seeger NICHT folgen. Doggennetz.de und auch Karin Burger beteiligen sich auf gar keinen Fall an nicht tierschutzkonformen Projekten!

 

Keine Reisen mit Rocker-Sympathisanten

Ganz abgesehen davon  bin ich nicht geneigt, mich dem Wohl und Wehe einer Person auszusetzen, die im Internet ganz offen ihre Sympathien für kriminelle und vom Verfassungsschutz beobachtete Organisationen bekundet. Bitte korrigieren Sie mich nicht kostenpflichtig auf dem außergerichtlichen Wege, wenn ich folgende Phänomene, auf die sich diese Einschätzung stützt, falsch interpretiere:

Ihr Mandant führt auf seiner Homepage Ralf-Seeger.com eine Gedenk- und Kondolenzanzeige für das 2009 ermordete  Bandido-Mitglied „Eschli“.

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Bildzitat Screenshot von: https://www.ralf-seeger.com/news1.htm am 13.04.2012.
Ralf Seeger erinnert an und ehrt auf seiner Website den ermordeten Bandido „Eschli“.

Nach Definition Wikipedia wird der Motorradclub Bandidos aufgrund der nachgewiesenen Nähe einzelner Mitglieder zur organisierten Kriminalität in einzelnen Bundesländern sogar vom Verfassungsschutz beobachtet.

Auch eine aktuellere Dokumentation auf ntv beschreibt die Bandidos als kriminelle Vereinigung. „Wo sie sind, ist auch die Gewalt nicht weit“, heißt es da.

Unverhülltes Zitat der One-Percenter-Botschaft

Ihr Mandant nimmt in seiner Traueranzeige auch die weitergehende Symbolik dieser kriminellen Vereinigung auf. In der Bild-Unterschrift wird auf den Bandido Eschli ausdrücklich als „1%er“ Bezug genommen.

Das ist ein bekannter Code  in der Rocker-Szene. Der Ausdruck „1%er“, so erklärt es auch die oben zitierte Bandido-Dokumentation, weise den Betreffenden als „außerhalb von Recht und Gesetz“ („Outlaw“) stehend aus (vgl. auch Wikipedia im Artikel zu Outlaw-Motorcycle-Gang).

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           Urheber: Icedragon (rocker) 
           Die so genannten 1%er stellen sich außerhalb von Recht
           und Gesetz.
           (Quelle; Lizensierung:
         https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de)

Dieses One-Percenter-Zeichen taucht auch aktuell wieder im Umfeld Ihres Mandanten auf, wenn etwa ein Thomas B. Werbung für den Verein Helden für Tiere macht. Thomas B. gibt auf seiner Facebook-Seite an,  bei einer 1 % Filmproduktion und Event Service zu arbeiten. Die Facebook-Seite dieses Unternehmens enthält bisher keine Informationen. Und die Mühe, auch dafür wieder beim Verfassungsschutz nachzufragen, habe ich mir, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, gespart …

Auf dieses unangenehme  
Thema und seine weit ins Strafrecht hineinreichenden Feinheiten möchte ich dann auch nicht weiter eingehen. Aber ich möchte bitte auch nichts mit Personen zu tun haben, die offenkundig für derlei Aktivitäten Sympathien bekunden.

Es gibt auch ältere Interneteinträge, die Ihren Mandaten als „ehemaliges Hells-Angels-Mitglied“ ausweisen (Quelle).

Was bitte hat all das mit Tierschutz zu tun?

 

Zu Gast bei kriminellen Vereinigungen

Als ob all diese Bandidos-, One-Percenter– und Hells-Angels-Stichwörter noch nicht reichen würden, gefällt es Ihrem Mandanten darüber hinaus, sich auf seiner Homepage  auch als Gast weiterer im Fokus des Verfassungsschutzes stehender Organisationen zu präsentieren. So bildet er sich auf seiner Website Ralf-Seeger.com als „Gast“ einer 2003 von Motorradclub  Gremium und Freewayriders organisierten Veranstaltung auf Ibiza ab.

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Bildzitat Screenshot von  https://www.ralf-seeger.com/photos/privat.htm am 13.04.2012
Ganz offen und unverhüllt präsentiert sich Ralf Seeger auf seiner Homepage Ralf-Seeger.com als Gast des MC Gremiums.

Der Verein MC Gremium wurde 1988 vom Innenministerium Baden-Württemberg als kriminelle Vereinigung verboten, auch wenn dieses Verbot 1991 vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wieder aufgehoben wurde. Und aktuellere Markierungen dieser Organisation beruhigen keineswegs:

              

Der Gremium MC wird regelmäßig neben anderen, großen MCs beispielsweise in den Verfassungsschutzberichten Bayerns aufgeführt. In diesen Berichten wird der Gremium MC mit den anderen genannten Motorradclubs mit Menschenhandel, illegaler Prostitution, Drogen- und/oder Waffenhandel und der organisierten Kriminalität (OK) in Verbindung gebracht. Laut Bundeskriminalamt gab es im Jahr 2010 fünf OK-Ermittlungsverfahren mit Bezug zum Gremium MC.[5]

(Wikipedia: Gremium MC; Hervorhebung d. Red.)  

              

Es bleibt mir vollkommen unverständlich, wie deutscher Tierschutz auf einmal in die Nähe von Rocker- und Motorradbanden, Menschenhandel, illegale Prostitution, Drogen- und /oder Waffenhandel und organisierter Kriminalität, Zielgruppen der Beobachtungen des Verfassungsschutzes und allen nachgeordneten Phänomenen gerät!

Und es ist die Person Ihres Mandanten, es ist sein Name, über den sich diese Verbindungen ergeben.

 

Kampfaufruf und Morddrohung

In den vielen Doggennetz.de-Artikel über die Aktivitäten Ihres Mandanten musste wiederholt davon berichtet werden, wie Ihr Mandant andere Menschen bedroht. Der krasseste Fall dürfte der Umgang Ihres Mandanten mit seinem Kritiker Bernd Wierum sein. Wie in Aua507 berichtet, hat Ihr Mandant auf Facebook zum „Kampf“gegen diesen Tierschützer und Kritiker aufgerufen. Dieser erhielt daraufhin eine veritable Morddrohung (vgl. Aua510). Diese Morddrohung beinhaltete erneut einschlägige Codes und Zeichen der Rockerszene (vgl. Aua513).

Angesichts all dieser Fakten muss ich Sie ernsthaft fragen, ob Sie mich für suizidal halten, wenn Sie mich dazu einladen, mich in einem fremden Land einem Mann auszuliefern, der so mit Menschen umgeht?

Mir ist auch nicht bekannt, dass sich Ralf Seeger bis dato bei dem Opfer für die Morddrohung, welche sicherlich im Kausalnexus mit seinem „Kampf“-Aufruf gesehen werden darf, entschuldigt habe? Ganz im Gegenteil. Nach meinem Kenntnisstand führt Ihr Mandanten jetzt schon den zweiten zivilrechtlichen Prozess gegen diesen Kritiker?

 

Timisoara hat mit Tierschutz nichts zu tun

Ganz abgesehen von irgendwelchen persönlichen Defiziten und Umgangsmängeln der Akteure in dieser widerlichen Tierschutzschmonzette, komme ich aufs Wesentliche – auf den Tierschutz – zurück.

Wie eingangs schon angezeichnet, hat das „Tierschutzprojekt“ Neubau eines Tierheims im rumänischen Timisoara nach meiner Meinung nichts mit Tierschutz zu tun. Der Bau von Tierheimen im Ausland schadet diesem nachgerade, wie in Aua591 unter Rückgriff auf ein Positionspapier des Deutschen Tierschutzbundes bündig zu belegen ist.

Überdies stünde es Ihrem Mandanten gut an, endlich einmal die „Merkwürdigkeiten“ zu erklären, die sich im Kontext mit seinem rumänischen Kooperationspartner ergeben. Dieser hatte im Kontakt mit anderen deutschen Tierschützern über Jahre hinweg seine desolate existenzielle Situation als Arbeitsloser beklagt. Dann wurden schon 2011 Spenden für den Tierheim-Neubau Timisoara gesammelt. Und auf einmal bildet sich der Mann bei Facebook während eines Monte-Carlo-Urlaubs ab (vgl. Aua508). Dass das Datum der dortigen Bilder sofort nach dem Erscheinen des Doggennetz.de-Artikels auf „2010“ geändert wurde, macht die Sache auch nicht glaubwürdiger.

Auch die Phänomene aus Aua512 harren weiterhin der Erklärung desjenigen, der schon 2011 als „Schirmherr“ für dieses völlig unglaubwürdige Projekt aufgetreten ist.

 

Glaubwürdigkeit aus Deutschland heraus zu belegen

Ich stehe nicht an, erneut alle sachlichen Argumente zu erklären, wie sie in Aua516 gelistet wurden.

Das fängt schon damit an, dass kein seriöser Verein ein Tierheim auf dem Grundstück einer Privatperson errichten würde. Über die Hintergründe dazu brauche ich Sie als Anwalt ja wohl nicht zu belehren. In dem unseligen 9teiligen Fernsehbeitrag „Harte Hunde“ bei der Vox-Sendung hundkatzemaus aber berichtete Romulus Sale in die Kamera hinein, er und seine Schwester hätten das Grundstück erworben.

Warum legt Ihr Mandant nicht endlich einen Nachweis darüber vor, wem das Grundstück in Rumänien tatsächlich gehört?

Um das Tierschutzprojekt Timisoara glaubwürdig zu machen, muss keine Frau Burger und auch niemand sonst nach Rumänien reisen. Alle bisher fehlenden Belege (wie in Aua516 aufgeführt), welche die Zweifel an der Seriosität dieses rein aus populationsdynamischen und tierschützerischen Gründen schon unsinnigen Projektes beseitigen könnten, lassen sich bequem von hier aus und namentlich von Ihrem Mandanten Ralf Seeger vorlegen: Er hat es bisher nicht getan. Warum?

 

Bestückung des Schwarzmarktes?

Ich hoffe, Sie lassen es noch als Meinungsäußerung durchgehen, wenn ich Ihnen ganz offen gestehe, dass Ihr Mandant nach meiner persönlichen Meinung und fundierten Erfahrung keine Ahnung von Tierschutz hat? Wenn ich allein an die hundkatzemaus-Episode mit den „Tunnelhunden“ denke, frage ich mich, ob Ihr Mandant weiß, was so genannte Deprivationsschäden bei Hunden sind und welche Therapieoptionen für diese bestehen?

Im Fernsehen wird Ihr Mandant immer wieder dabei abgefilmt, wie er aus Deutschland stammende Futtersäcke bei rumänischen Empfängern ablädt. Abgesehen davon, dass es sowohl ökologischer wie ökonomischer Schwachsinn ist, Tomaten auf die Reichenau oder Hundefutter nach Rumänien zu karren, weil beides vor Ort in Hülle und Fülle vorhanden, erkennen Profis sofort das nächste Risiko. In diesen Ländern hat sich inzwischen ein florierender Schwarzmarkt für aus Deutschland stammende, freundlicherweise in der Originalverpackung angelieferte Futtermittel etabliert, auf dem attraktive Preise zu erzielen sind. Nach plausiblen Hinweisen von Szene-Insidern müssen deutsche Spender, die eine solche zweckwidrige Verwertung der Futtermittel-Spenden ausschließen wollen, entweder die Futtermittelsäcke durch fette Farbaufträge als Spenden kenntlich machen oder in neutrale Verpackungen umfüllen.

Wie eigentlich möchte man die rumänische Bevölkerung, hier der wirtschaftende Teil, für den Tierschutzgedanken gewinnen, wenn deutsche Tierschützer ausschließlich als wirtschaftliche Konkurrenten für die heimische Produktion und Dienstleistung auftreten? Aus Platzgründen führe ich diese Argumentation hier nicht weiter aus. Sie gehört zum Stichwort „Keine Ethik ohne Monetik“ und wird demnächst in einer weiteren Doggennetz.de-Artikelserie „Neue Akzente für den Auslandstierschutz“ ausführlich besprochen.

So, wie Ihr Mandant die Sache betreibt, funktioniert es auf jeden Fall gar nicht. Das wissen wir ja schon!

 

Das Hauptproblem: Ihr Mandant meint es möglicherweise gut

Abgesehen von all den offensichtlichen, belegbaren und oben aufgeführten Gründen, die alle gegen die Seriosität, Authentizität und Effizienz des Tierschutzprojektes Ihres Mandanten sprechen, bin ich gerne bereit, sein Hauptproblem zu konzidieren: Tatsächlich bin ich der Auffassung, dass Ihr Mandant es möglicherweise gut meint.

Und das macht die Sache erst richtig schlimm. Denn eine auf Doggennetz.de breit ausgeführte und häufig wiederholte Erfahrung ist die: Gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht!

Dafür finden sich auf dieser Seite Hülle und Fülle von Belegen. Und es kommen nach meiner Wahrnehmung ebenso viele Tiere durch dieses Motiv zu Schaden und zu Tode wie durch jene Menschen, die Tieren Böses wollen!

Weder in den neun Teilen der Miniserie in hundkatzemaus noch etwa durch einen vorgelegten Sachkundenachweise oder sonstige Qualifikationsnachweise zum Thema ist irgendwo erkennbar, dass Ihr Mandant außer dem guten Willen relevante Qualifikationen für die hochheikle Aufgabe des Tierschutzes, die des Auslandstierschutzes insbesondere, mitbringt oder vorlegen kann.

 

Seit 30 Jahren Tierschutz – wo?

Was nicht wenige Tierschützer gegen Ihren Mandanten aufbringt, ist dessen Behauptung, er würde seit 30 Jahren Tierschutz machen. Da kann die Unterzeichnete tatsächlich nicht mithalten, denn sie tat solches erst seit 1986 und hat es inzwischen aufgegeben! Aber es tut mir leid: Bis letztes Jahr im Sommer habe ich in all den Jahren noch nie den Namen Ihres Mandanten im Kontext mit Tierschutz vernommen?

Und um es gleich vorwegzunehmen: Für einen mehr als umstrittenen „Tierschützer“ Hunde aus Polen nach Deutschland zu verbringen, das hat mit Tierschutz nichts zu tun!

In welchem Tierschutzverein hat Ralf Seeger als kleines Licht erste Erfahrungen im karitativen Tierschutz gesammelt und sich in quälend langen Vorstandssitzungen in die mühsame Verfahren demokratischer Willensbildung eingebracht? 

In welchem Tierheim hat Ihr Mandant jahrelang Hunde Gassi geführt, um sich auf dieser peripheren Ebene mit karitativer Tierschutzarbeit vertraut zu machen?

In welchem Tierheim hat er bei der täglichen mühsamen, nicht fernsehtauglichen Arbeit des Fütterns und Putzens geholfen?

Wo in Deutschland hat er als bescheidener Helfer Tierschutzeinsätze begleitet, bei dem Einfangen verletzter Wildtiere geholfen, die schweren Fallen bei Katzen-Kastrationsaktionen geschleppt, Tierarztfahrten übernommen, als stiller Beobachter Vor- und Nachkontrollen von Profis begleitet, um auf diese Weise zu lernen, welch extrem schwieriges Geschäft die Tiervermittlung ist?

Über welche Qualifikationen verfügt Ihr Mandant im Umgang mit Hunden, die ihn dazu befähigen würde, so anspruchsvolle Vermittlungsfälle wie rumänische Hunde in Deutschland erfolgreich und endgültig zu platzieren?

Welche Seminare bei anerkannten Kynologen hat er absolviert?
Welche Leistungsprüfungen hat er mit seinen eigenen Hunden abgelegt?
Auf welchen Hundeplätzen in welchen Disziplinen hat Ihr Mandant sich praktisches kynopädagogisches Wissen erarbeitet?

Ralf Seeger braucht Karin Burger nicht auf eine Reise nach Rumänien einzuladen. Wenn er Spender und Tierfreunde von der Aufrichtigkeit seiner Projekte überzeugen will, braucht er nur selbst die erforderlichen Dokumente (zum Projekt Timisoara), Belege und Qualifikationsnachweise vorlegen. Damit bringt er eine Kritikerin wie Karin Burger am wirkungsvollsten zum Schweigen beziehungsweise würde er ihre Kritik gegenstandslos und lächerlich machen.

Dass er DAS nicht tut …

 

Ralf Seeger bleibt prominentes Thema auf Doggennetz.de

Mit Spannung bleibt abzuwarten, wie Ihr Mandant jetzt mit dieser weiteren und offenen Kritik an seiner Tierschutzarbeit umgeht. Werden neue anwaltliche Schreiben, Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Strafanzeigen, Prozesse folgen? Oder wird Ihr Mandant sich endlich damit abfinden, dass er als Person des öffentlichen Lebens, die ja auch massiert im Fernsehen auftritt, eine weitergehende Form der Kritik wird hinnehmen müssen als etwa der Vorstandsvorsitzende vom Tierschutzverein Rotzhintermberg?

Und wird Ralf Seeger Artikel 5 unserer Verfassung ausleben dahingehend, es einfach hinzunehmen, dass nicht alle Menschen und Experten schon gar nicht toll finden, was er da so veranstaltet?

 

Größte Gefahr für den Tierschutz

Wieder als Bestandteil meiner ganz persönlichen Meinung weise ich ausdrücklich darauf hin, dass Ihr Mandant auf Doggennetz.de deshalb so ausführlich „behandelt“ wird, weil ich Ralf Seeger für das aktuell größte Problem des Tierschutzes und die größte Gefahr für diesen halte.

Dabei beunruhigen mich sowohl seine vielfältigen, mit dem Kommerz verknüpften Projekte  wie etwa der „Heldenshop“ (vgl. Aua563) oder die Vorankündigungen zum Franchise-Projekt Myanimal.org als auch der enorme, durch reine Facebook-Aktivitäten generierte und offensichtlich vollkommen unkritische Zulauf, der Ihrem Mandanten zweifelsohne gelingt. Dass Ralf Seeger bei all den oben genannten Unwägbarkeiten überdies vom privaten Fernsehen in nahezu unheimlicher Art und Weise gepusht wird, macht die Sache für mich persönlich noch verdächtiger. Geschickt gesteuerte Massenbegeisterung, Personenkult (etwa das regelmäßige Luststöhnen auf Facebook „Du bist unser Held!“), Emotionalisierung der Anhängerschaft und einfache Botschaften (T-Shirt-Aufdruck „Härtere Strafen für Tierquäler“) sind von jeher Ingredienzien, die aufmerksam machen sollten.

Doggennetz.de ist aufmerksam. Ganz aufmerksam!

Für Ihre Aufmerksamkeit jedoch bedanke ich mich. Bemängeln Sie nicht die Länge dieser Antwort, bejubeln Sie den Verzicht auf die Fülle jener vielen weiteren Aspekte, die gegen Ihren Mandanten vorzubringen wären, jedoch auf dem Altar der Lesbarkeit dieses Textes schweren Herzens geopfert wurden.

Da mein Vertrauen in die Impulskontrolle Ihres Mandanten noch nicht wirklich tief wurzelt, würde ich mir erlauben, bei allfällig auftretendem <Ungemach>, das mir in nächster Zeit widerfahren könnte, erneut auf Sie zuzukommen?

mit freundlichen Grüßen

Karin Burger
www.doggennetz.de