Aua255: Einfuhr von Tieren – Zoll warnt vor Verstößen

{TS-Kritik}

 

Sommerzeit – Ferienzeit – Reisezeit – Pressemeldungen-Zeit zum Thema Tiereinfuhr.

Aktuell warnt das Hauptzollamt Dortmund vor der illegalen Einfuhr und spezifiziert noch einmal die verschiedenen Bedingungen. Wichtig dabei – besonders auch für Tierschützer – der Hinweis auf einfuhren aus Drittländern.

Und das Hauptzollamt weist auch ausdrücklich auf die Konsequenzen illegaler Einfuhren hin.

Der ganze Text hier:

              

Zoll weist auf Einfuhrbestimmungen von Tieren hin

Dortmunder Zollbeamte stellen zur Reisezeit vermehrt Verstöße fest

Dortmund. Ein kleiner Hund mit großen Augen, wer kann da schon widerstehen? Gerade zur Reisezeit blüht der Handel mit Haustieren auf. Am Flughafen in Dortmund beschlagnahmten die Zollbeamten in den vergangenen zwei Wochen 3 Hunde, weil die erforderlichen Papiere nicht vorgelegt werden konnten. Die nun entstehenden Kosten für die dreimonatige Quarantäne nebst einem Bluttest wären den Reisenden erspart geblieben, wenn sie sich im Vorfeld der Reise informiert hätten. Aus diesem Grund weist das Hauptzollamt Dortmund auf die wichtigsten Bestimmungen hin:

Bei Reisen mit Haustieren innerhalb der EU müssen die Tiere gegen Tollwut geimpft, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und von einem EU Heimtierausweis begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer eingetragen ist. Zusätzlich sind aktuelle Impfpapiere mitzuführen.

Bei Reisen in ein Drittland, in dem Tollwut vorkommt oder dessen Seuchenstatus unbekannt ist, z.B. Türkei, Ägypten, Marokko, Tunesien, Thailand oder Indien, muss vor der Ausreise ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem EG zugelassenen Labor durchgeführt werden.

Bei der Mitnahme von Tieren aus einem gefährdeten Drittland in die EU muss in dem jeweiligen Land vorab ein Bluttest (EG zugelassen) durchgeführt werden und zudem eine Wartefrist von drei Monaten bis zur Einreise eingehalten werden.

„Bei Tieren, welche die Einreisebestimmungen nicht erfüllen, muss damit gerechnet werden, dass die Tiere an der ersten Grenze der EU kostenpflichtig vom Amtstierarzt entweder ins Herkunftsland zurückgeschickt, für mehrere Monate in Quarantäne genommen oder gar die Tötung angeordnet werden kann“, so Uwe Jungesblut, Sprecher des Hauptzollamts Dortmund.

Bei Unsicherheit oder weiterführenden Fragen zur Einfuhr oder Wiedereinfuhr von Tieren wenden sie sich bitte an die nächste Zolldienststelle oder den zuständigen Amtsveterinär.

   
Kontakt.
Uwe Jungesblut
Tel.: 0231/9571-204
Fax: 0231/9571-199
E-Mail: presse-zoll(AT)hzado.bfinv.de