Aua26: Tierschutzskandal Zarenhof – 6 Thesen: Folge 3: Ethik, hoheitlicher Tierschutz

{TS-/DS-Kritik}  Dies ist die dritte Folge der dreiteiligen Artikelserie Tierschutzskandal Zarenhof – 6 Thesen. In dieser Folge werden die Notwendigkeit verbindlicher Ethik-Grundsätze sowie Tierschutz als hoheitliche Aufgabe diskutiert.

5.  Verbindliche Ethik-Grundsätze

Dass Politik und Gesellschaft den Tierschutz insgesamt komplett allein lassen, das  wurde schon in anderen Artikeln auf Doggennetz thematisiert. Dann müssen die Tierschützer eben selbst die Dinge in die Hand nehmen und versuchen, im gemeinsamen Diskurs für alle ihre Bereiche verbindliche Ethik-Grundsätze auszuhandeln.

Bisher können Tierschützer nur auf das dürftige Instrumentarium zurückgreifen, das ihnen die einschlägigen Gesetze und Verordnungen bieten. Ethik-Grundsätze gibt es darüber hinaus auch für den gesamten Bereich des Fundraising. Hier gilt es z. B. als verwerflich, mit besonders schockierenden Bildern zu werben, für tote Tiere Geld zu sammeln oder die Zielgruppe moralisch unter Druck zu setzen. Trotzdem geschieht solches jeden Tag auf den verschiedenen Tierschützer-Websites, in Bettelmails oder in Broschüren.

Die Moralphilosophie weiß: Ethik ist nicht teilbar. Deshalb sind Tierschützer, die sich zumindest im privaten Gespräch ganz offen zu ihrer Misanthropie (Menschenverachtung) bekennen, ein Widerspruch in sich selbst und nicht tragbar. Diese inzwischen leider innerhalb der Peergroup viel zu breit akzeptierte Grundhaltung des „Menschen sind mir egal!“, muss stigmatisiert und sanktioniert werden. Ethik ist nicht teilbar. Und wer menschlichem Leid und menschlicher Not gleichgültig gegenübersteht, kann für Tiere nichts bewegen.

Ethisch auch überhaupt nicht geklärt ist das breite Feld des Auslandstierschutzes. Hier und dort sich entzündende Diskussionen arten regelmäßig aus; verwertbare Ergebnisse gibt es keine.

Ohne jede ethische Leitorientierungen auch bleibt bislang der Umgang mit Hunden, die schon einmal oder sogar mehrfach Menschen gebissen haben. Gerade wieder erleben wir eine neuerliche Verschärfung der einschlägigen Landeshundeverordnungen, nachdem es jüngst zu weiteren Todesfällen durch Hundebisse gekommen ist. Wann endlich werden die Tierschützer auf gesellschaftliche Forderungen reagieren? Dass eine sture Verweigerungshaltung die Hunde und die betroffenen Halter nicht weiterbringt, dokumentiert der lange Weg von dem kleinen Wolkan bis zu den aktuellen Gesetzesverschärfungen.

Tierschützer haben keine Standards und keine Verfahren für solche Fälle, die allgemein als verbindlich anerkannt wären. Stellt diese Tierschutzorga den fraglichen Hund einem zertifizierten Gutachter vor, entscheidet die nächste schon wieder anders und experimentiert mit teilweise hochfragwürdigen Eigentherapiemodellen. Wieder andere gehen den ganz sicheren Weg und lassen euthanasieren – müssen dies aber so geheim halten wie einen Atomraketencode, weil sie sonst von ihren Kollegen angegriffen und bloßgestellt werden.

Zu den verbindlichen Ethik-Grundsätzen gehört auch die Selbstverpflichtung, nur juristisch und gesellschaftlich anerkannte Verträge zu verwenden. Dass viele von Tierschutzorgas benutzte Vertragsvarianten schlicht sittenwidrig sind, darüber wurde schon mehrfach geschrieben (vgl. z. B. https://zergportal.de/baseportal/tiere/News&Id==580).

Zur ergebnisorientierten Diskussion über die im Tierschutz zu praktizierenden Ethik-Grundsätze gehört auch die Anerkenntnis von Leid und Tod als unausradierbare Bestandteile allen Lebens. Es gehört zu den wenigen verfügbaren Standortbestimmungen aus dem Munde von Tierfreunden, wenn Sonja Zietlow sehr mutig auf ihrer Website bekennt: „WENN man schon Tiere vor dem Tod rettet,  dann sollte man gefälligst dafür Sorge tragen,  dass diese Tiere ohne Qual und Leiden, sondern mit Würde und Anstand leben können!!! Ansonsten ist, und das ist nur MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG, der Tod die bessere und mildere Alternative!“ (https://www.derzarenhofinfo.com/blog-1/). Bei der herrschenden Intoleranz unter Tierschützern kann sich eine Prominente wie Frau Zietlow so ein Bekenntnis erlauben; jeder andere Tierschützer lieferte sich damit der virtuellen Lynchjustiz aus.

 

6.  Tierschutz als hoheitliche Aufgabe

Bis hierhin mag der Eindruck entstehen, dass Tierschützer schlicht alles falsch machen und im unstrukturierten Dilettantismus vor sich hinschützen. Im Status quo behaupten wir das zwar für viel zu weite Bereiche des Tierschutzes so, aber auch dieser Status quo hat Gründe. Und diese Gründe entlasten den Tierschutz und seine Akteure umfassend:

Tierschutz im 21. Jahrhundert ist eine derart komplexe Aufgabe, die im Ehrenamt schlicht nicht mehr zu bewältigen ist. Das fängt an mit der Fundtierverwaltung, die als kommunale Pflichtaufgabe vom Staat in den ehrenamtlichen Bereich abgeschoben wird. Und das hört bei Lösungskonzepten für hoch problematische Hunde, die kraft Behördenakt den Haltern weggenommen, dann aber Ehrenamtlern ausgeliefert werden, noch lange nicht auf. Tierschützer sollen das alles leisten? Um dies wirklich professionell und kompetent in der extremen Komplexität der Aufgaben bewältigen zu können, müssten sie Verwaltungsrechtler, Kynopädagogen, Ernährungsphysiologen, Verhaltensbiologen, Veterinärmediziner, Steuerberater, Psychologen, Betriebswirte und Sozialpädagogen – alles in einem sein! Unmöglich!

Überdies ist Tierschutz in der Bundesrepublik Deutschland Staatsziel – und damit eigentlich eine hoheitliche Aufgabe. Politik und Gesellschaft machen es sich bisher bequem und drücken diese Mammutaufgabe komplett ins Ehrenamt ab. Für die Tierschützer resultiert daraus ganz logisch die vollständige Überforderung. Und aus dieser dramatischen Situation der kompletten Überforderung heraus erklären sich auch viele Reaktionen, welche die Diskussionen und Auseinandersetzungen unter den Tierschützern so emotional bis bösartig gestalten.

Zum Verständnis: „Hoheitliche Aufgaben sind solche Aufgaben, deren Erfüllung dem Staat oder anderen untergeordneten öffentlichen Ebenen kraft öffentlichen Rechts obliegen. Sie werden durch unmittelbare (Bundes- und Landesbehörden) und mittelbare Staatsverwaltung (Kommunen, berufsständischeund sonstige Körperschaften sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, ferner auch beliehene Private) erfüllt“ (Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/ Hoheitliche_Aufgabe).

Da gehört Tierschutz im 21. Jahrhundert hin! Dafür sollten sich Tierschützer und Tierfreunde einsetzen! Das ist eine wichtige Forderung an Politik und Gesellschaft.

Die hier formulierten Leitorientierungen wie Kontrolle, Transparenz, Rationalität, Ethik, Professionalität können nur die Krücken auf dem weiten Weg zu diesem langfristigen Ziel sein. Tierschutz muss auf den wichtigsten Ebenen – Fundtierverwaltung, Unterbringung, Vermittlung etc. – zu einer hoheitlichen Aufgabe werden. Damit verknüpft sein müssen dann auch entsprechende Ausbildungs- und Studienangebote, um professionelle Mitarbeiter für alle tierschutzrelevanten Bereiche zur Verfügung zu stellen.

Wenn die breite gesellschaftliche Bewegung Tierschutz den Skandal Zarenhof zum Anlass nimmt, nach der kompletten Aufarbeitung des Falles selbst sich konstruktiv der Zukunft zuzuwenden, über die strukturelle Veränderung zu diskutieren und sie dort zu gestalten, wo sie jetzt schon möglich ist, dann ist für den Tierschutz selbst und die von ihm betreuten Tiere tatsächlich etwas gewonnen. Nur dann haben die 70 Hunde auf dem Zarenhof nicht umsonst gelitten – die toten inklusive!