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Aua689: Außenwahrnehmung des Tierschutz-Faschismus (2): Die Gerichte zu Bulldog-Nachrichten.de

{TS-Kritik}

 

Wer die zunehmenden Exzesse im Tierschutz – Morddrohungen an verschiedene Personen –  verstehen will, muss sich mit den Hasspredigern der Szene beschäftigen. Hier gibt es keine üblere Hass-, Hetz- und Lügenseite im Internet als Bulldog-Nachrichten.de.

Bei der propagandistischen Hetze gegen zoophile Personen, die von der Aufklärung über Zoophilie an sich streng zu scheiden ist, spielt Bulldog-Nachrichten.de die zentrale Rolle. Darüber hinaus werden dort reihenweise unbescholtene Menschen, besonders aber Autoren, Journalisten und Publizisten in fäkaler Art und Weise aufs übelste beleidigt und verleumdet.


Die übelste Hass-, Hetz- und Lügenseite …

… das ist ein herbes Verdikt und ein starker Vorwurf. Solche drastischen Etiketten gehören sonst nicht zum Sprachrepertoire von Doggennetz.de. Aber in diesem Fall gibt es keine andere Bezeichnung, die zutreffender wäre. Sage und schreibe zehn Gerichtsurteile und –beschlüsse gegen die Verleumdungen und Hetze auf Bulldog-Nachrichten.de stützen diese Meinung. Den Bewertungsteil „Hass“ und „Hetze“ bekräftigen die jüngsten Mordaufrufe auf Facebook gegen diese Redaktion (vgl. Aua682) , die sich ausdrücklich auf Bulldog-Nachrichten.de beziehen.

Bulldog-Nachrichten.de hetzt  seit geraumer Zeit. Nur deshalb auch stehen so viele gerichtliche Bewertungen zur Verfügung. Auf der Website werden bekannte und unbescholtene Autoren, Publizisten und Journalisten und alle sonstigen dem Betreiber missliebigen Personen gruppenweise rufgemordet.


Verbalinjurien und Fäkaljargon

Die dafür verwendete Verbalinjurien lassen an Drastik nichts zu wünschen übrig: Alle Männer werden schon fast kategorisch der Pädophilie oder auch Nekrophilie bezichtigt. Jeder dem Betreiber der Bulldog-Nachrichten Missliebige wird dem Personenkreis der Zoophilen zugeordnet. Nahezu inflationär sind fast alle „Scharlatane“, „Hochstapler“, „Lügenbarone“, „Betrüger“ und vieles Unappetitliches mehr.

Doggennetz.de ist der Überzeugung, dass die aktuelle Eskalation und insbesondere das Drohszenario gegen diese Redaktion (vgl. Aua682; Aua686, Aua687, Aua688) in direktem Zusammenhang mit der schon fast tollwütigen Beleidigungsschlacht und dem Überschreiten wirklich aller Grenzen des Anstands und des Rechts auf Bulldog-Nachrichten.de in Zusammenhang steht.

Einer der Richter in den unten zitierten Verfahren äußerte in der mündlichen Verhandlung seine Bewertung, dass sich die Website Bulldog-Nachrichten.de außerhalb unserer Zivilgesellschaft bewege.

 

Der Kollege spricht von: „Täterschutz-Justiz“

Das Risiko einer solchen drastischen Meinungsäußerung wie „die übelste Hass-, Hetz- und Lügenseite des Tierschutzes im Internet“ würde Doggennetz.de schon aus juristischen Gründen normalerweise nicht eingehen. Denn die Wahrscheinlichkeit, mit dieser Bewertung für Normalfälle eine einstweilige Verfügung oder einen Strafantrag zu kassieren, ist nicht gering.

Bulldog-Nachrichten.de ist kein Normalfall.

Aber angesichts der aktuellen Entwicklung in der Tierschutzszene, in der die Drohungen komplett aus dem Ruder laufen, angesichts einer hetzerischen Website, über die schon vier verschiedene Gerichte einschlägig geurteilt haben, geht diese Redaktion das Risiko auch zur Beweisführung ein. Wenn es möglich ist, die DN-Bewertung als „übelste Hass-, Hetz- und Lügenseite“ vor den dokumentierten Fakten gerichtlich untersagen oder strafrechtlich ahnden zu lassen, dann bleiben auch keine Fragen mehr offen!

 

Strafbare Inhalt leicht erkennbar

Dass die Seite strafbare Inhalte führt, ist auch für Laien unmittelbar erkennbar. Das schreiend bunte Layout mit permanenter Leuchtmarkierung der schlimmsten Textpassagen, Verbal-, Fäkalinjurien und die Verwendung von ganz offensichtlich privaten Bildern der Geschmähten und Verleumdeten, die Betitelung dieser privaten Bilder, die durchgehend entgegen geltendem Urheberrecht verwendet werden, mit den Schriftzügen „Täter“ etc., das alles muss selbst kleinen Mädchen klarmachen, dass so etwas nicht rechtens sein kann.

Die Verbindungen des Betreibers zu mutmaßlich kriminellen Rockergruppen ist gleichfalls dokumentiert (vgl. Aua678): So gehören die Bandidos zu den „Freunden“ des Betreibers der Bulldog-Nachrichten.de.

Ohne Rücksicht darauf, dass damit ganz offensichtlich strafbare Inhalte verteilt werden, wird der Link auf diese toxische Hass-, Hetz-  und Lügenseite sogar über die Tierschutzverteiler weiter unters Volk gebracht.

 

Nach eigenen Angaben: wegen Tätlichkeiten verurteilt

Der Betreiber der Bulldog-Nachrichten.de selbst gab auf seiner Website in der Version VOR dem Offlinestatus offen zu, dass er schon einmal wegen Tätlichkeiten gegenüber einem Beamten (!!!) verurteilt worden zu sein (Screenshot liegt vor). Auch  eine Straftat im IT-Bereich gibt er zu. Wörtlich räumt er ein (Originalzitat mit Fehlern):

              

[…] glaub auch verbreiten zu müssen, dass ich mal 250 Sozial Stunden ableisten musste, weil ich einen Beamten zurecht anständig in den Allerwertesten getreten habe, den Kopf gewaschen habe. Oder ich hatte 128bit Verschlüsselungen ausgehebelt (die mehrere Millionen gekostet haben), um zu beweisen dass es möglich ist. (Diebstahl von Verschlüsselten Geheiminformationen). Ich bin nicht stolz drauf!

(Zitat von der Website www.bulldog-Nachrichten.de  ex vorliegendem Screenshot, angefertigt am 27.07.2011)

              

Immer wieder dokumentiert der Betreiber seinen ausgeprägten Hang zur Gewalttätigkeit. Den bekannten Chefredakteur der Zeitschrift WUFF, Dr. Mosser, etwa hält er eines Trittes für würdig.

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Bildzitat Screenshot von: www.bulldog-nachrichten.de am 12.01.2012.

Ganz offen auch stellt  sich der Betreiber von Bulldog-Nachrichten.de außerhalb von Recht und Gesetz. Gerichtsbeschlüsse setzt er nicht um. Einer angedrohten Ordnungshaft deswegen trotzte er auf seiner Website unverhohlen entgegen und kündige dort an, er werde die inkriminierten Inhalte trotzdem nicht aus dem Netz nehmen.

 

Menschenjagd-Welver-Organisatoren stehen in engem Kontakt

Die Organisatoren der „Mahnwache“ in Welver stehen in engem Kontakt zu dieser einmaligen Hass-, Hetz- und Lügenseite und seinem Betreiber. Sie haben diesen auch mit auf die so genannte Mahnwache genommen. Nach Auskunft des Opfers der ganzen Veranstaltung habe der Betreiber der Bulldog-Nachrichten.de eine brennende Zigarette auf ihn geworfen.

Nachdem Bulldog-Nachrichten.de einige Zeit, angeblich aufgrund eines Hacker-Angriffs, nicht online war, und der Betreiber die Rückkehr ins Netz ankündigte, jubelte Sabine Küsters, eine dieser Organisatorinnen, auf Facebook darüber mit Juchu (mit ganz viel „u“ und ganz vielen Ausrufezeichen; vgl. Aua678).

 

10 Gerichtsbeschlüsse und –urteile

Nachstehend werden die von dieser Redaktion bisher recherchierten Gerichtsbeschlüsse und –urteile gegen den Betreiber der Bulldog-Nachrichten.de chronologisch mit den relevanten Daten genannt. Auszugsweise wird aus diesen zitiert.

Derzeit ist eine umfassende Dokumentation ALLER vorliegenden Urteile in Arbeit. Sobald diese nach den Grundsätzen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte anonymisiert sind, werden sie veröffentlicht.

Wer die nachstehenden Urteile in ihrer Fülle und ihrer Drastik zur Kenntnis nimmt, verliert zwangsläufig den Glauben an den Rechtsstaat, der ganz offensichtlich dem gesprochenen Recht der Gerichte nicht zur Durchsetzung zu verhelfen in der Lage ist. Diesem Mangel ist die aktuelle Eskalation und das hemmungslose Drohszenario zumindest teilweise anzulasten.


Zuchtkritik ist wichtige Tierschutzarbeit!

Am längsten und schlimmsten unter der Hass-, Hetz-  und Lügenseite Bulldog-Nachrichten.de zu leiden hatte bisher der Autorenkollege Christoph Jung.  Jung vertritt mit seinem Dortmunder Appell ein ganz wichtiges Tierschutzthema: die Zuchtkritik an den Qualzuchtpraktiken in der Hundezucht. Hier ist er ein engagierter und vor allem auch arrivierter Anwalt des Tierschutzes, der von einschlägigen kynologischen Kapazitäten, Tierärzten und dem VDH in dieser Funktion anerkannt und gefragter Autor und Redner ist.

Doch Bulldog-Nachrichten.de verleumden und beleidigen Jung unausgesetzt und nun schon seit mehr als einem Jahr. Da dieser Staat den Gerichtsbeschlüssen offensichtlich nicht zur Durchsetzung verhelfen kann, musste Jung schon in der Vergangenheit und auch andauernd in der Gegenwart eine massive Rufschädigung hinnehmen.

Keine Rechtsdurchsetzung!

Für jene Bürger, die an Recht und Gesetz halten, bleibt bei solchen Hetz-, Hass- und Rufmordkampagnen immer nur eins: der Weg zum Gericht. Diesen hat Jung auch wieder und wieder beschritten. Aber es nützt nichts. Zwar geben ihm ALLE Gerichte recht, aber der Staat kann offensichtlich nicht für die Durchsetzung dieses Rechts sorgen. Wenn ein Verurteilter aufgrund einer abgelegten eidesstattlichen Versicherung finanziell nicht mehr erreichbar ist, im Sozialtransfer steht und aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht haftfähig sei, hat der Rechtsstaat offenbar verspielt. Dass etwa das Gesundheitsargument Lungenkrankheit von dem Kranken dadurch gekränkt wird, dass er in Welver eine brennende Zigarette auf einen anderen Menschen werfen konnte, hat auch keine Konsequenzen.

 

Die Gerichtsurteile

                

1. Amtsgericht Recklinghausen Az.: 55 C 219/11
Beschluss vom 08.08.2011 in dem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen den Betreiber der Bulldog-Nachrichten.de:

Darin wird diesem untersagt, auf seiner Seite Bulldog-Nachrichten.de de Äußerungen zu tätigen, welche den Antragsteller in Verbindung mit kriminellen Handlungen und Pädophilen bringen, ihn der Lüge und des Betrugs bezichtigen, ihm ein geistiges Handicap unterstellen, ihn der Bedrohung und der Erpressung und einer Rufmordkampagne bezichtigen.

 

              

 

                 

2. Amtsgericht Recklinghausen
Az.: 55 C 219/11 Urteil vom 25.08.2011

Das Urteil bestätigt die einstweilige Verfügung oben. In den Entscheidungsgründen weist das Gericht darauf hin:

„Der Verfügungsbeklagte wählt eine Vorgehensweise persönliche Angriffe gegen den Verfügungskläger, die in keiner Weise mit dessen Persönlichkeitsrecht in Übereinstimmung zu bringen sind. […] Der Verfügungsgrund folgt daraus, dass eine fortdauernde persönliche Verunglimpfung vom Verfügungsbeklagten nicht hingenommen werden kann.“

 

              

 

                

3. Amtsgericht Halle Az.: 106 C 2989/11
Beschluss vom 29.08.2011 im einstweiligen Verfügungsverfahren

Darin wird dem Betreiber der Bulldog-Nachrichten.de untersagt, auf der von ihm betriebenen Website Bulldog-Nachrichten.de Behauptungen und Aussagen des Inhalts zu verbreiten, der Antragsteller befürworte Qual- und Massenzucht, sei ein Wegbereiter für Qualzüchter und Massenzuchtanlagen, sei ein Qualzuchtbefürworter und weitere Unterlassungspunkte mehr. 
Klar stellt das Gericht fest:

„Die von dem Beklagten auf der Internetseite eingestellten Wendungen, welche den Antragsteller pauschal als Befürworter oder Anhänger von Qual- und Massenzucht etc. pp. Bezeichnen, stellen sich nach diesseitiger Auffassung als Verleumdung im Sinne des § 185 StGB dar.“

 

              

 

              

 

4. Amtsgericht Rastatt Az.: 3 C 395/11
Beschluss vom 01.09.2011
im einstweiligen Verfügungsverfahren

Darin wird der Betreiber von Bulldog-Nachrichten.de verpflichtet, einige bestimmte Artikel sowie im weiteren Wortlaut „ehrverletzende Äußerungen über den Antragsteller sowie die dort veröffentlichen Behauptungen der Begehung von Straftaten und der Beteiligung an Lügen-, Rufmord- und Hetzkampagnen unverzüglich, vollständig und dauerhaft aus dem Weltnetz zu entfernen.“

 

              

 

              

 

5. Amtsgericht Recklinghausen Az. 55 C 219/11
Beschluss vom 06.09.2011
im einstweiligen Verfügungsverfahren

Mit diesem Beschluss wird gegen den Verfügungsbeklagten ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 Euro ersatzweise zwei Wochen Ordnungshaft festgesetzt. Als Begründung gibt das Gericht an, dass der Verfügungsbeklagte sein durch die einstweilige Verfügung vom 08.08.2011 sowie das Urteil vom 25.08.2011 untersagtes Verhalten fortsetzt.

 

              

 

              

 

6. Landgericht Bochum Az.: 5I -11 T 81/11 und 55 C 219/11
Beschluss vom 29.11.2011
im Beschwerdeverfahren des Betreibers der Bulldog-Nachrichten.de gegen den Beschluss des Amtsgerichts Recklinghausen vom 06.09.2011 (Ordnungsgeld).

Der Beschluss des AG Recklinghausen wird bezüglich der Höhe des Ordnungsgeldes geändert. Von ursprünglich 5.000 Euro wird auf 1.400 Euro anerkannt. Bestätigt wird der Beschluss hinsichtlich der festgesetzten Ordnungsstrafe.

Das Landgericht Bochum stellt ausdrücklich fest:
Im vorliegenden Fall war zu berücksichtigen, dass es sich bei den, den Gläubiger diffamierenden Äußerungen und Veröffentlichungen im Internet handelt, die einen unbestimmten Personenkreis zugänglich sind und damit einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Gläubigers darstellen.

 

              

 

              

 

7. Amtsgericht Halle Az.: 106 C 3959/11
Beschluss vom 30.11.2011

Neuerlich wird dem Betreiber der Bulldog-Nachrichten.de gerichtlich untersagt, Behauptungen und Aussagen des Inhalts zu verbreiten, der Antragsteller habe einen Meineid geleistet oder den Antragsteller in Zusammenhang mit einem Meineid zur Erlangung von einstweiligen Verfügungen zu stellen und bereits veröffentlichte Aussagen, welche die vorstehenden Wendungen enthalten, zu entfernen.

Das Gericht weist darauf hin, dass die hier inkriminierten Äußerungen „sich nach diesseitiger Auffassung als Verleumdung im Sinne des § 186 StGB dar[stellen], aber in jedem Fall geeignet [sind], dass durch das Grundgesetz geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht, mithin das Recht des Einzelnen auf Achtung seiner personalen und sozialen Identität sowie Entfaltung seiner individuellen Persönlichkeit zu beeinträchtigen.“

Das Gericht stellt für den Antragsgegner, den Betreiber der Bulldog-Nachrichten.de,  ausdrücklich in Frage, dass er berechtigte Interessen wahrnehmen will.

 

              

 

              

 

8. Amtsgericht Recklinghausen 55 C 219/11
Beschluss vom 02.03.2012
im einstweiligen Verfügungsverfahren

Beschluss: Gegen den Verfügungsbeklagten [i. E. Betreiber von Bulldog-Nachrichten.de] wird ein Ordnungsgeld von 3.000 €, ersatzweises eine Woche Ordnungshaft festgesetzt.

In der Begründung wird ausgeführt, dass der Verfügungsbeklagte der einstweiligen Verfügung vom 08.02.2011 (siehe Nr. 1), bestätigt durch das Urteil vom 25.08.2011 (siehe Nr. 2) nicht Folge geleistet habe.

Gegen den Verfügungsbeklagten war ein Ordnungsgeld zu verhängen, weil dieser wiederholt gegen seine Unterlassungsverpflichtung verstoßen hat.“

Weiteres Zitat aus dem Beschluss:

Bei der Bemessung des Ordnungsgeldes fiel stark ins Gewicht, dass der Verfügungsbeklagte wiederholt und fortlaufend gegen seine Unterlassungsverpflichtung verstößt, obwohl er bereits durch einen weiteren Ordnungsgeldbeschluss gewarnt worden war.“ 

 

              

 

              

 

9. Amtsgericht Halle 106 C 3948/11
Beschluss vom 03.05.2012

Zitat: „Gegen den Antragsgegner [i. E. Betreiber der Bulldog-Nachrichten.de] wird wegen einer Zuwiderhandlung gegen das Gebot auf der von ihm betriebenen Wesite www.bulldog-nachrichten.de und www.bulldog-nachrichten.com oder anderweitig durch Wort oder Bild in der Öffentlichkeit dazu aufzurufen, den Antragsteller in seinem Haus zu besuchen und klärende Gespräche zu führen, ein Ordnungsgeld in Höhe von 500,00 € und – falls dieses nicht beigetrieben werden kann – für je 100,00 € einen Tag Ordnungshaft festgesetzt.“

In der Urteilsbegründung wird ausdrücklich darauf hingewiesen: „Das Gericht hat bei Bemessung des Ordnungsgeldes berücksichtigt, dass der Verstoß gegenüber anderen Verhaltensweisen des Antragsgegners [i. e. Betreiber der Bulldog-Nachrichten.de], welche sich im strafrechtlichen Bereich bewegen, nicht so schwer wiegt und daher wie geschehen entschieden.

 

              

 

              

 

10. Amtsgericht Halle 106 C 3959/11
Beschluss vom 21.05.2012

Gegen den Antragsgegner wird wegen einer Zuwiderhandlung, gegen das Gebot im Internet und insbesondere auf der von ihm betriebenen Website www.bulldog-nachrichten.de Behauptungen und Aussagen des Inhalts zu verbreiten, der Antragsteller habe einen Meineid geleistet bzw. zur Erlangung von einstweiligen Verfügungen einen Meineid geleistet, ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000,00 € und – falls dieses nicht beigetrieben werden kann – für je 200,00 € einen Tag Ordnungshaft festgesetzt.

 

              

Fast alle von den oben zitierten Gerichten gerügten Äußerungen, Beleidigungen und Drohungen gegen die entsprechende Person standen zumindest bis zum angeblichen Hackerangriff auf diese Website weiterhin dort zu lesen. Und sie sind es jetzt teilweise schon wieder, seit die Site neu im Netz ist.