Aua636: Nicht-Gnadenhof Momo: Der weite Weg zum Urteil

{TS-Kritik}

 

Die bekanntesten Romane des deutschen Schriftstellers Michael Ende (†) sind Momo sowie Die unendliche Geschichte. Das Thema der beiden millionenfach verkauften und verfilmten Werke sind der Untergang von Fantasie und Menschlichkeit in unserer Zivilisation.

Sicherlich ohne bewusste Anspielung auf den in seinem Genius weithin verkannten deutschen Schriftsteller geraten oben fett gesetzte Begriffe in die alles verschlingenden Fangarme des so genannten Tierschutzes und werden derzeit vor dem Amtsgericht Sulingen wie folgt wieder ausgekoddert:

In dem sich gefühlt endlos hinziehenden Verfahren gegen die Betreiber des Nicht-Gnadenhofs Momo fehlt es diesen bei weitem nicht an Fantasie, ihren Untergang (hinsichtlich des Labels „Tierschutz“) durch ein unserer Zivilisation entsprechendes Urteil zur unendlichen Geschichte auszugestalten.

Denn nach inzwischen schon zwei Verhandlungsterminen (vgl. Aua602, Aua624) fiel am dritten Tag wieder kein Urteil!

„Vertagung statt Urteil“ titelt deshalb auch die Sulinger Kreiszeitung in einem online nicht verfügbaren Artikel vom 15. Mai 2012. (Eingescannt verfügbar hier).


Kleintiere statt Hunde im schieren Paradies

Was gibt der Bericht an Neuigkeiten her? Statt der früheren Hunde – es waren rund 100 an der Zahl – werden auf dem Nicht-Gnadenhof Momo jetzt wohl Kleintiere gehalten.

Die Vertagung anstelle eines Urteils ist das Ergebnis eines neuerlichen Befangenheitsantrages der Nicht-Gnadenhof-Betreiber gegen die Richterin Katja Pahl-Klenner. Gegen die erste Ablehnung der Beschwerde wegen Befangenheit sei Beschwerde eingereicht worden.

Inzwischen gibt es wohl auch wieder anwaltlichen Beistand für das Betreiber-Ehepaar, der allerdings nicht zum dritten Verhandlungstag erschien. (Man kann nicht alles haben!)

Überdies hätten die Betreiber dem Gericht weitere Fotos vorgelegt, von denen vermutet werde, diese sollen die artgerechte Unterbringung belegen.

Der nächste Termin, auf den Interessierte ruhig wieder gespannt sein dürfen, sei  der 4. Juni 2012.

Das hätte sich Ende vermutlich nicht träumen lassen, wie man aus Momo eine unendliche Geschichte machen kann, in der mit viel Fantasie der Untergang (oder zumindest die Befangenheit) einer deutschen Amtsrichterin betrieben wird.

Aua3.000 plus X?

Doggennetz.de schließt nicht aus, dass in der Artikelserie irgendwo bei Ziffer Aua3.000 plus X von Befangenheitsanträgen gegen die Richter des Bundesverfassungsgerichtes wenn nicht gar des Europäischen Menschengerichtshofes zu berichten sein wird! Wenn sich die Nicht-Gnadenhof-Betreiber bis dahin parallel von Hunden/Katzen über Kleintiere auf Einzeller heruntergearbeitet haben, kommen die Tierfreunde emotional auch besser damit zurecht …