TL37/15: Griechenland: Verhaftungswelle gegen Flugpaten und Tierschützer

 

[31.01.2015]

So zumindest lautet die Überschrift über einer Meldung des Informationsportals Map of Hope, das ansonsten dem Thema Auslandstierschutz in Rumänien gewidmet ist. Unter dieser Headline dann folgt der offene Brief von Anastasia (Νatassa) Vyssinou Mpompolaki, Präsidentin der Pan-Hellenic Animal Welfare and Enviromental Federation.

Der offene Brief jedoch gibt keine weiteren Einzelheiten zu dieser getitelten „Verhaftungswelle gegen Flugpaten und Tierschützer“ preis, sondern beschäftigt sich mit der Kritik am „Auslandstierschutz“ in der Form des reinen  Dog-Trafficking.

(Erinnerung der DN-Redaktion: Das Verschleppen von Straßenhunden aus dem  Ausland nach Deutschland hat mit Auslandstierschutz nichts zu tun, sondern ist diesem diametral entgegengesetzt; vgl. dazu aktuell auch Aua1502). 

Die Diskussion (in Griechenland?) scheint sich auch nicht gerade auf dem obersten Niveau zu bewegen: „Seit vielen Jahren sind wir Zeugen einer beispiellosen Schlammschlacht von Seiten einer Gruppe dekadenter “Tierfreunde”, die gesetzestreue Bürger beschuldigen, dass sie herrenlose Tiere illegal schmuggeln und sie als „Versuchstiere“, zur „Wurstherstellung“, für „Drogenhandel“ verschicken, und seit neuestem behaupten sie, auch in Bordelle zur „Befriedigung von Zoophilen“ (Quelle).

Damit könnte Mpompolaki auch auf die spektakuläre Pressekonferenz des rumänischen ASPA-Repräsentanten Razvan Bancescu Mitte Januar 2015 anspielen, die auf DN noch in einem eigenen Artikel thematisiert werden soll. Bei diesem Pressetermin hat der oberste rumänische Hundefänger schwerste Vorwürfe gegen auch namentlich benannte Tierschutzorganisationen wie VIER PFOTEN und die durch keine belastbaren Beweise gestützte Behauptung erhoben, die Straßenhunde würden von den Tierschützern hauptsächlich Tierversuchslabors, Tierbordellen und der Pornoindustrie zugeführt. 

 

In Griechenland noch nicht als kommerziell definiert?

Interessant an der sehr emotionalen Empörung dieser ranghohen Tierschützerin, die sich in ihrer Raserei auch nicht entblödet, die Tierschützer vorbehaltlos auf die Seite der Guten zu stellen, ist folgender Passus: „Leider haben auch die Organe der griechischen Polizei die gleiche Einstellung und sind schnell dabei, ausländische und griechische Tierfreunde zu verhaften und als Kriminelle zu demütigen, ohne freilich das Gesetz und die Rundschreiben der EU für nicht-kommerzielle Transporte von Haustieren zu kennen, verlassen sie sich auf Rundschreiben, die schon vor Jahren abgeschafft wurden“ (Quelle).

Wie bei Tierschützers üblich, wird weder die eine Behauptung (EU-Vorgaben für nicht-kommerziellen Hundehandel) noch die andere (vor Jahren abgeschaffte Regelungen) mit einer einzigen Quelle belegt.

Davon ausgehend, dass hoffentlich eine so hohe Repräsentantin des Tierschutzes in Griechenland die Gesetzeslage kennt, darf die oben zitierte Äußerung mit grafischer Hervorhebung von „nicht“ bei „kommerziell“ entnommen werden, dass diese Transporte von „Tierschützern“ in Griechenland selbst (noch) als nicht-kommerziell kategorisiert werden.

DAS ist in Deutschland freilich inzwischen und mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes anders. Hier gelten ALLE Verbringungen von Straßentieren durch Tierschützer ohne Ausnahme als „gewerbsmäßiges Handeln“, das erlaubnispflichtig ist.

Wenn den griechischen Behörden und Institutionen die Bekämpfung des illegalen Hundehandels durch Pseudo-Tierschützer wirklich wichtig ist, empföhle sich im ersten Schritt die ehrliche Etikettierung dieses Treibens auf nationaler Ebene als gewerbsmäßig. Allein die psychologische Bedeutung ist nach Meinung dieser Redaktion enorm, wenn an der Deportation von Straßenhunden verdienende Tierschützer rechtmäßig als gewerbsmäßige Hundehändler bezeichnet werden dürfen, wovon allein dieser Blog zur wutschäumenden Empörung der „Guten“ exzessiv Gebrauch macht.