TL34/15: Sachkunde Euthanasie: diagnostische Tötungen

 

[29.01.2015]

In der Meldung der aho-RedaktionErstmals seit den 1950er Jahren <Rotz> bei Pferd aus Niedersachsen bestätigt“ fällt DN ein dieser Redaktion bisher nicht geläufiger Begriff auf: „diagnostische Tötung“. Im vorliegenden Fall eines „Sportpferdes“, das in die USA exportiert werden sollte, bestand der Verdacht der Infektionskrankheit Rotz, ohne dass das Tier klinische Symptome gezeigt hätte. Und dann kommt der denkwürdige Satz: „Um den Befund abzuklären, war im Dezember 2014 eine diagnostische Tötung erforderlich“ (Quelle). Heißt: Um diese Verdachtsdiagnose zu bestätigen, musste das Pferd getötet werden.

Immerhin handelt es sich bei Rotz um eine anzeigepflichtige Tierseuche, wie der Artikel weiter informiert. Aber: „Da die anderen Pferde im betroffenen Bestand im Abstand von jeweils zwei Wochen dreimal negativ getestet wurden, gilt die Seuche in diesem Bestand bereits als erloschen. In Beständen, in denen sich das Pferd vorher befand, werden nun weitere Untersuchungen durchgeführt. Wie sich das betroffene Pferd infiziert hat, ist bisher nicht geklärt, so das Ministerium“ (Quelle).

Bei Rotz handelt es sich überdies um eine Zoonose, d. h. die Infektionskrankheit kann auf Menschen übertragen werden.

 

Nicht krank, andere nicht angesteckt, aber trotzdem tot

Bis zu dieser Stelle festzuhalten: Das Pferd selbst zeigte keine klinischen Symptome. Die anderen im Bestand befindlichen Pferde wurden dreimal negativ getestet. Dieses Gesamtbild inklusive „diagnostischer Tötung“ des klinisch unauffälligen Pferdes bereitet der DN-Redaktion ein „Störgefühl“!

In dem Fachbuch Pathologie der Haustiere listet Karl Nieberle im Kapitel über diagnostische Tötungen die verschiedenen Tötungsmethoden mit Vor- und Nachteilen auf (Quelle).

Von der Maßnahme „diagnostische Tötung“ betroffene (Nutztier-)Halter werden von den Tierseuchenkassen entschädigt. Bei Pferden darf dabei der Höchstsatz von 5.113 Euro nicht überschritten werden (Quelle).

 

Sind diagnostische Tötungen ethisch unumstritten?

Die DN-Redaktion vermutet: Hätte die Untersuchung in dem oben beschriebenen Fall den Rotz-Verdacht nicht bestätigt, wäre die Tötung nicht bekannt geworden. Das wirft die interessante Frage auf, wie häufig solche „diagnostischen Tötungen“ vorgenommen werden.

Dieser offene Brief an das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit belegt des Weiteren, dass die Maßnahme „diagnostische Tötung“ wohl weit häufiger zum Einsatz kommt, als bisher (zumindest von dieser Redaktion) wahrgenommen? Auch hier ein aktueller Fall aus Österreich.

Das DNSenftöpfchen bleibt in diesem Fall geschlossen.