Aua1488: Wichtiger Warnhinweis: TASSO ist NICHT sachkundig! Glauben Sie TASSO kein Wort!

 

{Grandiose Desinformation, satirisch notiert}

[11.01.2015]

Es war schon länger klar. Es war schon lange offensichtlich: TASSO e. V. hat von Tuten und Blasen keine Ahnung! Klar: Wer so kritiklos den Auslandstierschutz bewirbt, muss sachunkundig sein. Oder ignorant gegenüber den kolossalen Kollateralschäden dieser Form des Nicht-Tierschutzes (siehe hier).

Doch an den „weichen“ Fakten des Tierschutzes, auch wenn sie sich in todesstarren Hundekadavern manifestieren, lässt sich der triefende Dilettantismus großer Vereine wie TASSO e. V. nicht so eindrücklich belegen wie an diesem haarsträubenden Blödsinn:

 

 
Ausschnitt aus Bildzitat Screenshot Mitteilung TASSO e. V. vom 08.01.2015: Bitte IGNORIEREN Sie diese Desinformation dieser Tierschützer. Sie ist nachweislich FALSCH! Auf gar keinen Fall dürfen Sie einen Welpen AB der 12. Lebenswoche gegen Tollwut impfen lassen; frühestens AB der 13. Lebenswoche. Gemäß der Tollwut-Verordnung wie auch den Impfrichtlinien der Ständige Impfkommission Veterinärmedizin muss ein Welpe 12 Lebenswochen alt sein, bevor er gegen Tollwut geimpft werden darf! Glauben Sie TASSO kein Wort! Die Jungs dort haben keine Ahnung!

 

Hallo? Jemand zu Hause?

Das wirklich Schlimme an dieser üblen Art von Desinformation ist der hohe Verbreitungsgrad. Gemäß der Hinweise verschiedener DN-Leser wurde diese fatale, sachUNkundige und desinformierende Pressemitteilung von TASSO auf Facebook im vierstelligen Bereich geteilt.

 

TASSO-Sachkunde auf dem unterirdischen Niveau eines D.O.Q.-Test®?

Sachkunde ist derzeit in aller Munde. Sie wird jetzt auch von Hundetrainern und Auslandstierschützern verlangt. Leider wird sie nicht von denen verlangt, die mit ihren Verlautbarungen Spenden und Daten akquirieren.

Wer sich auch nur ansatzweise anmaßt, andere über Tierschutzfragen zu belehren, sollte der nicht zum tierseuchenrechtlich schlichtweg wichtigsten Thema Tollwut über Sachkunde verfügen? Und wenn er diese Minimalvoraussetzung schon nicht erfüllt, sollte er dann nicht vor der Absonderung solcher Pressemitteilungen jene befragen, die sich damit auskennen?

Auf der anderen Seite: TASSO verbläst auch nur den Blödsinn, wie er etwa im D.O.Q.-Test® verbreitet wird. Dort wird – zumindest in der dieser Redaktion vorliegenden Test-Version aus Sommer 2014 – auf die Frage, ab welchem Alter ein Welpe innerhalb der europäischen Union verbracht werden dürfe, als die korrekte Antwortoption verlangt: „ab der 12. Lebenswoche“! Das war damals schon falsch, denn auch damals schon war das Mindestalter für eine Tollwutimpfung die vollendete 12. Lebenswoche (also in der Ab-Formulierung: „ab der 13. Lebenswoche“).

Seit drei Tagen geht die TASSO-Desinformation durchs Netz – und keiner reklamiert bisher (zumindest nicht öffentlich nachlesbar). Der Dummfug wurde im vierstelligen Bereich geteilt; dann vermutet diese Redaktion, dass die Zahl der mit Tasso harmonierenden Dilettanten ähnlich hoch ist?

 

Brutal: Selbst so eine große Orga wie TASSO e. V. schreckt nicht vor schamlosen Dilettantentango zurück und desinformiert Hundehalter zu dem soo wichtigen Thema Tollwutimpfung!
Cartoon: Stefan Bayer / pixelio.de

 

 

Glauben Sie TASSO kein Wort: Tollwutimpfung erst nach Vollendung 12. Lebenswoche!

Wer Wert auf eine gültige Tollwutimpfung legt, sollte TASSO kein Wort glauben. Bitte impfen Sie Ihren Welpen auf gar keinen Fall „AB der 12. Lebenswoche“ gegen Tollwut, weil die Impfung sonst ungültig ist (wenn schon Ihr Tierarzt Ihnen nicht an die Stirn tippt).

Gemäß aller einschlägigen Richtlinien und Vorschriften muss ein Welpe die 12. Lebenswoche VOLLENDET haben, bevor die erste Tollwutimpfung erfolgt. „Ab der 12. Lebenswoche“ ist ihr Schützling nämlich erst 11 Wochen alt und verfügt damit nicht über das für eine wirksame Tollwutimpfung voraussetzende Lebensalter!

Wer sachkundige Auskunft zur Tollwutimpfung erhalten möchte, kann in der Tollwut-Verordnung nachsehen. Dort heißt es:

              

wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut

a) im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens zwölf Wochen mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder […]

(Tollwutverordnung

              

Gleiches empfiehlt die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (Stiko Vet) hier:

              

Grundimmunisierung

[…] Im Alter von

8 Lebenswochen: HCC*), Leptospirose, Parvovirose**), Staupe

12 Lebenswochen: HCC*), Leptospirose, Parvovirose, Staupe, Tollwut***)

16 Lebenswochen: HCC*), Parvovirose, Staupe, Tollwut****)

(Ständige Impfkommision Veterinärmedizin, Leitlinie zur Impfung von Kleintieren; Seite 6; Hervorheb. d. DN-Red.)

  

              

Nach der TASSO-Desinformation „ab der 12. Lebenswoche“ ist ein Welpe erst 11 Wochen und ein Tag alt und zu jung für die Tollwutimpfung. Korrekt und gemäß den einschlägigen Vorschriften geimpft, muss der Welpe mindestens 6 Tage älter sein: volle 12 Lebenswochen alt; nach der TASSO-Formulierung wäre das dann „ab der 13. Lebenswoche“!

Kein Wunder also, dass bei dieser Dilettantenvereinigung so Tierschutzclowns wie die –in diesem Fall freilich übel weggezapptePetra Zipp, ehemals (!) Bundesvorsitzende von Bund gegen Missbrauch der Tiere, Unterschlupf finden (hier)!