Pav13: Tierschutzverein Kaufbeuren Tierheim Beckstetten: Staatsanwaltschaft Traunstein muss gekränktes Vorstandsego kraulen
Die DN-Redaktion hat bei der Nummerierung leider nicht aufgepasst. Pav13 gibt es jetzt 2 x. Da die Artikelbezeichnung aber immer noch durch den Vereinsnamen ergänzt wird, können keine Verwechslungen entstehen. Deshalb hat die Redaktion darauf verzichtet, diesen Fehler durch nachträgliche Umnummerierung aller folgenden Artikel zu ändern!
Die DN-Redaktion bittet das Versehen zu entschuldigen!
{Pav – Presseauskunft verweigert}
[08.08.2014]
[Aktualisierung vom 25.09.14]
Die Presseanfragen an den Tierschutzverein Kaufbeuren, Betreiber des Tierheims Beckstetten, sowie das zuständige Veterinäramt liegen schon mehr als ein halbes Jahr zurück (Ende Januar 2014). Vom Veterinäramt liegt eine Stellungnahme vor; der Vorstand des Tierschutzvereins Kaufbeuren hat eine tatsächliche Stellungnahme und die Beantwortung der gestellten Fragen verweigert und sich damit eine prominente Listung in der DN-Rubrik „Pav“ verdient.
Hinzu kommt nun noch ein aktueller Anlass, der dem Vorgang wie dem dazugehörigen Dilettanten-Fass die Krone ins Gesicht schlägt, den Berichterstattungsanlass erneuert und jetzt öffentlich gemacht wird: Einvernahme der DN-Redaktion als Zeugin im Zuge eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Traunstein!
Und so ging das Ganze los:
Ein Tierpfleger suchte einen Arbeitsplatz
Die Banalität des Anlasses nachfolgender Tragödie ist kaum zu überbieten: Ein sachkundiger Tierpfleger suchte einen neuen Arbeitsplatz. Das Tierheim Beckstetten sucht(e?) einen Tierpfleger, verschweigt jedoch vorab, dass der alles sein darf außer sachkundig.
Die Tragödie beginnt! Sie beginnt im November 2013, als der Arbeitssuchende ein mehrtägiges Praktikum im Tierheim Beckstetten absolviert und dabei eine imposant lange Liste von Sachkundedefiziten des dortigen Personals sowie der dortigen Tierheimleitung festgestellt haben will. Seine Vorwürfe belegt er mit Dokumenten und Fotos.
Den verantwortlichen Vorstand des Tierschutzvereins Kaufbeuren, Stefan Mitscherling, informiert der Illusionsträger mit Schreiben vom 17. Januar 2014 in angemessenem Ton, sachlich, fundiert und unter Beifügung der Beweise über die vorgefundenen Missstände.
Sachkunde im Tierheim Beckstetten: Den Tierheiminsassen „Marco“ hat es ganz schwer getroffen; er ist an „Zoonose“ erkrankt! Eigentlich wäre diese Bildnotiz eine herrliche Satirevorlage – wenn sich die Kritik an der Sachkunde dort auf diesen Punkt beschränken würde. Foto1: m. n. g. w. Pav13 |
Comme d’habitude: Kritiker wird bedroht
Das tut der offensichtlich noch an das Gute im Menschen glaubende Tierpfleger, obwohl er von der E-Mail-Adresse <buero-mitscherling[at]t-online.de> schon am 2. Dezember 2013 eine Drohmail folgenden Inhalts erhalten hatte:
Solltest du weiterhin versuchen, das Tierheim in Dreck zu ziehen, für das Du doch so gerne arbeiten möchtest, wird der Vorstand rechtliche Schritte gegen dich einleiten. (Drohmail an einen Tierpfleger ex buero-mitscherling[at]t-online.de vom 02.12.13 mit Kopie an Elena K., „Veit87“ und Michael T.) |
Nun, die DN-Stammleser wissen, was „in (den) Dreck ziehen“ bei Tierschützern heißt: Kritik üben, mag sie auch noch so berechtigt sein.
Es ist auch nicht so, dass der Vorstand des Tierschutzvereins Kaufbeuren von jeher der Auffassung war, dass besagter Tierpfleger nicht die entsprechenden Voraussetzungen und die Kompetenz für diese Arbeit mitbringen würde. Nein, nein, denn noch zwei Tage zuvor klang das aus den Vorstandshöhen herab so:
Lieber [Name des Tierpflegers von der DN-Red. entfernt], es war nett, Dich kennen gelernt zu haben. Ich konnte mich von Deiner Kompetenz, vor allem im Umgang mit Hunden, und deinem Fachwissen überzeugen. – Ich fand das alles großartig. (Auszug aus einer E-Mail von der Ehefrau des Vorstands Stefan Mitscherling an den besagten Tierpfleger am 01.12.2013, die übrigens ohne jedes Vorstandsamt für die Personalangelegenheiten zuständig sein soll, wie besagter Tierpfleger dieser Redaktion vorträgt; Hervorhebg. d. DN-Red.) |
Die lange Liste der Vorwürfe
Von bezahlter Arbeit unbelastet, hat besagter Tierpfleger jetzt ausreichend Zeit, seine Vorwürfe zu Papier zu bringen. Diese sind von unterschiedlichem Gewicht und reichen von einem einzeln in den Zwinger gesperrten Pensionshund über nachlässig entfernten Kot im Außenbereich der Zwinger, dem Ausspritzen der Zwinger bei Minusgraden mit dem Gartenschlauch bis zu weiteren dokumentierten Sachkundemängeln. Weiter geht es über angeblich bei Minustemperaturen im Außenbereich „vergessene“ Hunde, einen mutmaßlichen Verstoß gegen § 2 Absatz 1 Tierschutz-Hundeverordnung, weil ein Pensionshund auf Anweisung des Tierheimleiters bis zur Abholung durch seinen Besitzer kein einziges Mal seinen Zwinger verlassen durfte, einen angeblich verdreckten Fundhundezwinger und so weiter und so fort.
Der aufmüpfige Tierpfleger übrigens hat sich zum Wohle des letztgenannten Pensionshundes über die Anordnung des Tierheimleiters hinweggesetzt und den Hund in umzäumten Areal spazieren geführt. Er habe das Elend des Hundes nicht mit ansehen können und berichtet, andere Mitarbeiter hätten aus Angst vor weiteren Abmahnungen auf solche Interventionen verzichtet.
Der Probe arbeitende Tierpfleger bemängelt des Weiteren den Führungsstil des Vorstands. Während des nur wenige Tage währenden Praktikums hätten allein zwei Mitarbeiter insgesamt vier schriftliche Abmahnungen erhalten. Die Ehefrau des ersten Vorsitzenden habe ihm nach seiner Kritik an den Missständen im Tierheim mehrfach mit juristischen Konsequenzen gedroht und versucht, ihn einzuschüchtern.
Widersinnig und gefährlich: Quarantänestation und Krankenzimmer unmittelbar nebeneinander! Dafür kann jetzt zwar das Personal nichts, denn solche baulich-organisatorischen Mängel kriegt man auch mit Sachkunde nicht weg. Fraglich jedoch ist, warum das zuständige Veterinäramt so etwas zulässt. Foto2: m. n. g. w. Pav13 |
Tierpfleger wendet sich an die DN-Redaktion
Nachdem besagter Tierpfleger frustriert feststellen musste, dass seine belegte Kritik rundheraus abgewiesen und er stattdessen bedroht wurde, wandte er sich an die DN-Redaktion. Er tat dies unter Vorlage oben zitierter genannter Schreiben und einer Fülle von beweiskräftigen Bildern.
Die DN-Redaktion begann mit ihrer Arbeit und dem, was Journalisten in solchen Fällen gemäß Presserecht und Pressekodex zu tun pflegen: Sie richtete eine ausführliche Presseanfrage an den Vorstand des Tierschutzvereins Kaufbeuren sowie an das zuständige Veterinäramt.
Verlangter Zugriff auf Pressematerialien
Am 26. Januar 2014 erhält die DN-Redaktion eine Mail des Tierschutzvereins Kaufbeuren, die man eigentlich als eine Art Zwischenbescheid verstehen könnte, dem zu gegebener Zeit eine tatsächliche Presseauskunft folgt. Diese aber gibt es bis heute nicht. Auszüge;
Die Vorwürfe von Herrn [Name von der DN-Red. Entfernt] sind ungeheuer. Weder die Vorstandschaft, noch das Personal werden sich derartige Unterstellungen gefallen lassen. […] Wir werden den Sachverhalt aufklären. Diesbezüglich muss ich abwarten, bis der Heimleiter und das übrige Personal dazu Stellung bezogen haben. Alle Personen, die während des Praktikum mit Herrn [Name von der DN-Red. entfernt] Kontakt hatten, müssen vorher gehört werden. Für die komplette Aufklärung wäre es darüber hinaus sinnvoll, dass Sie mir die Dokumente und Fotos zur Kenntnis vorlegen, um die es hauptsächlich geht. (E-Mail von Stefan MItscherling an die DN-Redaktion vom 26.01.2014; Hervorhebg. d. DN-Red.) |
Eine „Unterstellung“ ist definitionsgemäß ein – meist unbewiesener und/oder unbeweisbarer – Vorwurf, eine Verdächtigung u. ä. Der besagte Tierpfleger jedoch hatte exakt benannte und sogar schriftlich gefasste Kritik unter Beifügung von Belegen geübt.
Grenzwertig ist die Aufforderung an DN, dem Vorstand des Tierschutzvereins Kaufbeuren Rechercheunterlagen zu überlassen. Die Kritikpunkte waren in der Presseanfrage dezidiert benannt. Überdies habe der Tierpfleger in seinem Schreiben an den Vorstand des Tierschutzvereins Kaufbeuren die entsprechenden Fotodokumente beigelegt.
Und wie gesagt: Das war das Letzte, was die DN-Redaktion vom Vorstand des TSV Kaufbeuren gehört hatte …. bis sich gestern die Polizei Meßkirch wieder bei ihr meldete.
Stellungnahme des Landratsamts Ostallgäu
Das für das Tierheim Beckstetten zuständige Veterinäramt antwortet auf die Presseanfrage der DN-Redaktion über die Pressestelle des Landratsamts Ostallgäu am 24. Januar 2014 wie folgt:
Das Tierheim Beckstetten wird durch das Veterinäramt des Landratsamtes Ostallgäu regelmäßig kontrolliert. Wegen Veränderungen in der Vorstandschaft des Vereins und der damit verbundenen notwendigen Erneuerung der Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz erfolgte die letzte Kontrolle am 14.11.2013 im Beisein des neuen ersten Vorsitzenden Herrn Mitscherling und des Tierheimleiters Herrn P. [Name von der DN-Red. abgekürzt]. Es wurden hierbei einzelne Mängel festgestellt, die mit Herrn Mitscherling und Herrn P. besprochen wurden; unter anderem wurden Mängel im Bereich der Kranken- und Quarantänestationen vorgefunden, deren Behebung angeordnet wurde. Auf den bestehenden Bedarf an mehr sachkundigem Personal wurden Herr Mitscherling und Herr Pohl ausdrücklich hingewiesen. Herr Mitscherling wurde angewiesen für mehr sachkundiges Personal zu sorgen und sicherte zu, dies in die Wege zu leiten. Bei allen bisher durchgeführten Kontrollen des Tierheims konnten keine gravierenden Hygienemängel festgestellt werden. Auch die sonstigen vorgebrachten Vorwürfe konnten bisher in der geschilderten Form nicht festgestellt werden. Diesen werden wir aber selbstverständlich nachgehen. (Presseantwort Landratsamt Ostallgäu am 24.01.2014; Hervorhebg. d. DN-Red.) |
So ganz unberechtigt scheint also die Kritik des Tierpflegers doch nicht zu sein, denn die zuständige Veterinärbehörde selbst stellt „einzelne Mängel“ fest. Nur wer regelmäßig mit Veterinärämtern zu tun hat, weiß, was es bedeutet, wenn diese Behörde schon „Mängel“ zugibt.
Und dass es im Tierheim Beckstetten vorrangig an Sachkunde fehlt, auch das wird hier von der Fachbehörde bestätigt, die dem Vorstand aufgegeben hat, für entsprechend sachkundiges Personal zu sorgen, dass offensichtlich bisher dort nicht vorzufinden ist/war.
Mit „die sonstigen vorgebrachten Vorwürfe“ bezieht sich das VA auf die weitere Kritik des Tierpflegers, deren Kernpunkt jedoch um die fehlende Sachkunde kreist, deren Abwesenheit im Tierheim Beckstetten mit obiger Presseantwort vom Veterinäramt bestätigt wird.
Jetzt kommt der Dollpunkt: Strafanzeige gegen den Tierpfleger
In jedem normalen Themenbereich unserer Gesellschaft wäre die Story an diesem Punkt zu Ende. Der Tierpfleger hat den Job Gott sei Dank nicht gekriegt, denn was sollen sachkundige Mitarbeiter unter einer solchen Dilettantenführung, die noch dazu schon das bisherige Personal mutmaßlich lieber mit Abmahnungen traktiert statt für Fortbildung und Sachkunde zu sorgen. Dem Vorstand war die Kritik bekannt; der Fachbehörde dito. Das Veterinäramt war durch die Presseanfrage sensibilisiert und es steht zu hoffen, dass die von dem Tierpfleger und der Behörde festgestellten Mängel im Tierheim Beckstetten inzwischen behoben wurden. Erfahren werden wir das wohl eher nicht – ebenso wenig wie die Antworten auf die DN-Presseanfrage an den Vorstand des Tierschutzvereins Kaufbeuren.
Aber die Tierschutzszene ist eben nicht normal. Und die zumeist geriatrierelevanten Vorstände der Vereine unter dem Dach des Deutschen Tierschutzbundes e. V. bewegen sich mental noch in einer Zeit, in der Subordination und artikulierte Kritik ein Skandal waren, der im günstigsten Fall in die Zuständigkeit von Standgerichten fiel. Im Jahre des Herrn 2014 ist es dann ersatzweise die Staatsanwaltschaft, der jetzt die Fürsorge für das gekränkte Tierschützer-Ego anvetraut wird. Die blitzschlaue Rache offensichtlich nicht kritikfähiger, mimosenhafter, nicht sachkundiger und rachsüchtiger Vereinsvorstände – auf Kosten des Steuerzahlers!
Der Vorstand des Tierschutzvereins Kaufbeuren erstattet Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Traunstein gegen den Tierpfleger mit dem Tatvorwurf: Verleumdung!
DN-Redaktion soll als Zeugin vernommen werden
Eine weniger gute Idee bei diesem peinlichen Racheakt der kritisierten Vereinsvorstände aus Kaufbeuren war der Einfall, die Doggennetz.de-Redaktion Karin Burger als Zeugin zu benennen. Die Staatsanwaltschaft Traunstein begehrt von dieser jetzt zu erfahren, ob eine Journalistin ihre durch und durch auf den journalistischen Sorgfaltskriterien fußende Recherche- und Redaktionsarbeit auf Zuruf des Beschuldigten getätigt habe.
Natürlich muss weder die DN-Redaktion als (zumindest weltweit) unbedeutender Blog noch prominentere Journalisten den Staatsanwaltschaften irgendetwas über ihre Informanten erzählen, wenn Quellenschutz und Pressefreiheit noch etwas gelten in diesem Land. Nur in diesem Fall und nach vorheriger Rücksprache mit dem Informanten gereicht es dem Beschuldigten zum Vorteil, die erschütternd banale Wahrheit offen zu legen: Nachfragen beim Veterinäramt zu Vorwürfen gegen Tierheime gehören zum Standardrepertoire der tierschutzkritischen Publizistik und sind für eine presserechtlich unanfechtbare Berichterstattung voraussetzend.
Und von „Einwirkungsmöglichkeiten“ auf die DN-Redaktion, davon träumen noch ganz andere Tierschützer, Vorstände und Akteure als der gekränkte erste Vorsitzende des Tierschutzvereins Kaufbeuren. Ob Thomas Schröder vom Deutschen Tierschutzbund, die Sernioren Wiescher und Ernst vom Europäischen Tier- und Naturschutz e. V. (ETN), Dr. Edmund Haferbeck von PETA, Ralf Seeger, Jens Waldinger, Frank Weber und wie die Szenestars und Tanzbären des Tierschutzes da alle heißen: Sie alle phantasieren im stillen Kämmerlein oder unter der feuchten Bettdecke davon, dieser Redaktion wenigstens einmal etwas zurufen zu dürfen! Mutmaßlich.
Und DN-Stammleser dürfen durchaus ein Tränchen darüber verdrücken, dass sie die sprachliche und argumentative Köstlichkeit der schriftlichen Zeugenaussage von Karin Burger an die Staatsanwaltschaft Traunstein leider nicht zu lesen bekommen! Zumindest nicht bis das Ermittlungsverfahren gegen den Tierpfleger eingestellt wurde, was mehr als wahrscheinlich allein schon aufgrund der Tatsache ist, dass es sich bei „Verleumdung“ um ein sogenanntes Privatklagedelikt handelt. Tröstend wurde der Beschuldigte auf die gefühlten 749 eingestellten Ermittlungsverfahren gegen diese Redaktion verwiesen, bei denen sich die Abstrusität der Tatvorwürfe von der langweiligen „Verleumdung“ über „falsche eidesstattliche Versicherung“ und „Betrug“ und das „Ausspionieren von Daten“ bis hin zur „Verwendung nationalsozialistischer Symbole“ erstreckte. Die dazugehörigen Ermittlungsverfahren wurden ausnahmslos und gefühlt 749 x eingestellt (vgl. dazu Artikelserie Hinter den DN-Kulissen, Linkliste in Aua1342).
In der schriftlichen Zeugenaussage an die Staatsanwaltschaft Traunstein jedoch wird durchaus die Rede sein von den dieser Redaktion ad nauseam bekannten Vorständen von Tierschutzvereinen unter dem Dach des Deutschen Tierschutzbundes, die aus der Zeit gefallen sind, ihre Tierheime sachkundefrei, dafür aber in einem erschütternd autoritären Stil führen und die Kritikfähigkeit eines nordkoreanischen Diktators aufweisen. Vorstände, die ganz besoffen sind von ihrer eigenen moralischen Vorzüglichkeit, die sie dann dazu berechtigt, der Öffentlichkeit jede Transparenz und der Presse Antworten auf berechtigte Fragen zu verweigern. Über Vereine, deren Internetauftritt beredtes Zeugnis ablegen von ihrem Demokratie- und Transparenzverständnis. Zum Zeitpunkt der Presseanfrage an den Tierschutzverein Kaufbeuren war auf deren Homepage noch nicht einmal eine Satzung zu finden, von veröffentlichten Jahresberichten ganz zu schweigen oder von Informationen darüber, wer in diesem Tierheim eigentlich (wie und wo) einen Sachkundenachweis erworben hat.
Oder kurz von einem Tierschutz in Deutschland auf dem Niveau von 18hundertfeuerstein!
Bildzitat Screenshot: GENAU SO sind sie, die Vereine unter dem Dach des DTB! Da lassen sie durch eine politische Partei tote Tiere auf den Grill werfen, um damit Geld für Tiere zu sammeln. Diese Art Doppelmoral ist heutzutage Standard bei nicht wenigen dieser Tierschutzvereine. Es ist schon eher der Glücksfall, wenn totes Tier auf Grill nicht beim Sommerfest auf dem Tierheimgelände verkauft wird. |
[Aktualisierung vom 25.09.14:] Verfahren eingestellt!
Erwartungsgemäß hat die Staatsanwaltschaft Traunstein das Ermittlungsverfahren gegen den Tierpfleger ohne weitere Vernehmungen o. ä. am 15. September 2014 eingestellt. Der DN-Redaktion liegt die Einstellungsverfügung vor.